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title: "Gebührenordnung Gemeindebauverwaltung"
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provisions: 6
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# Gebührenordnung Gemeindebauverwaltung

## Art. 1 {#art_1}

Gebühren für Bauvorhaben
a) Errichtung, Veränderung, sowie Änderung der Nutzungsart CHF 0.66 / m3
und Zweckbestimmung von Wohnbauten, Industrie- und mind. CHF 150.--
Gewerbebauten, Dienstleistungsbauten (Büros, Läden,
Verwaltung etc.), Land- und forstwirtschaftliche Bauten,
öffentliche Bauten
b) Abbrüche von Bauten und Anlagen mit separatem Gesuch nach Aufwand
mind. CHF 150.--
€) Bearbeitung von Gesuchen für die Errichtung von privaten nach Aufwand
Abstellplätzen für Motorfahrzeuge sowie von Mehrzweckplätzen, mind. CHF 150.--
die Anlage und Veränderung von Lagerplätzen und Deponien
sowie für den ober- und unterirdischen Materialabbau, Terrainveränderungen, die Errichtung von Sende- und Empfangsanlagen,
die Errichtung und Abänderung von Privatstrassen und anderen
privaten Tiefbauten, die Anlage von Campingplätzen sowie die
Aufstellung von Wohnwagen und Mobilheimen ausserhalb der
dafür genehmigten Plätze
d) Bearbeitung von Planänderungen nach Aufwand
mind. CHF 150.--
e) Bearbeitung von Bauvorhaben im Anzeigeverfahren nach Aufwand
mind. CHF 150.--
f) Bearbeitung von Gesuchen für die Errichtung und Abänderung nach Aufwand

## Art. 2 von Anlagen der Haustechnik mind. CHF 150.-- {#art_2}

Gebühren für Überbauungs- und Gestaltungspläne
a) Bearbeitung von Überbauungs- und Gestaltungsplänen 50 % des Ansatzes
gemäss Art. 1
mind. CHF 2‘000.--
b) Bearbeitung von Abänderungen genehmigter Überbau- nach Aufwand

## Art. 3 ungs- und Gestaltungspläne mind. CHF 1‘000.-- {#art_3}

Gebühren für Reklameanlagen
Gewerbemässige Reklameanlagen nach Aufwand

## Art. 4 mind. CHF 150.-- {#art_4}

Gebühren für die Benützung von öffentlichem Grund der Gemeinde
a.) Für Grabarbeiten (ausgenommen Werkleitungen der Gemeinde) CHF 400.-- / m2
bei Gemeindestrassen Belagsfläche
(GR-Beschluss vom 03.09.2008, Trakt. 200)
Für die Benutzung sowie für Grabarbeiten in öffentlichem Grund
ist wie bis anhin ein Gesuch zu stellen. Dem Gesuchsteller bei
Grabarbeiten wird für die spätere, definitive Sanierung der Beläge ein Unkostenbeitrag in Höhe von 400.-- CHF/m2 verrechnet.
b.) Inanspruchnahme öffentlichen Grundes bei Bauvorhaben für Anker- CHF 25.-- /m‘
und Spundwände Gesamtankerlänge
(GR-Beschluss vom 03.10.2001, Trakt. 265)
Für die Benützung öffentlichen Grundes bei Ankern wird ein Preis
von CHF 25.00 pro Meter Gesamtankerlänge bestimmt.

## Art. 5 {#art_5}

Gebühren für Entscheidungen
Ausfertigung von Entscheidungen jeglicher Art nach Aufwand

## Art. 6 mind. CHF 300.-- {#art_6}

Ergänzende Bestimmungen
a) Als Grundlage für die Berechnung der massgebenden Baukubatur wird die SIA-Norm 416
in der jeweils gültigen Fassung angewendet.
b) Bei Um-, An- und Aufbauten, sowie bei Änderung der Nutzungsart und Zweckbestimmung
wird die vom Projekt umfasste Kubatur zur Gebührenverrechnung herangezogen und gemäss Art. 1 verrechnet.
c) Sonderaufwendungen jeglicher Art (z. B. für Kosten externer Gutachten und Expertisen,
Mehraufwendungen infolge mangelhafter Planunterlagen, Entschädigungen an Behörden
des Landes, usw.) werden nach Aufwand in Rechnung gestellt.
d) Werden Gebühren nach Aufwand berechnet, beträgt der Stundenansatz CHF 150.--.
e) Die Ansätze werden jährlich auf den 1. Januar der Teuerung angepasst, sofern der Landesindex der Konsumentenpreise 3 oder mehr Indexpunkte überschritten hat (Basis Dezember 2005 = 100.0 %).
f) Diese Bearbeitungsgebühren- und Tarifordnung wurde vom Gemeinderat an der Sitzung
vom 11. Februar 2015, Trakt. Nr. 19, genehmigt und tritt auf den 01. April 2015 in Kraft.
Schaan, 20. Februar 2015
r Gebührenordnung Gemeindebauverwaltung
Gemeindevorstehung Schaan
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