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title: "Regierungsratsverordnung über das Naturschutzgebiet Herzogenmatt in Binningen"
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provisions: 5
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# Regierungsratsverordnung über das Naturschutzgebiet Herzogenmatt in Binningen

## § 1 {#par_1}

1 Das Naturschutzgebiet Herzogenmatt, Binningen, Parzellen 997 (21997 m²)
und 998 (10717 m²), Eigentum der Gemeinde Binningen, wird in das Inventar
der geschützen Naturdenkmäler aufgenommen.

## § 2 {#par_2}

1 Das Schutzziel besteht in der ungeschmälerten Erhaltung und natürlichen
Weiterentwicklung von Flora und Fauna in den verschiedenartigen Biotopen.

## § 3 {#par_3}

1 Alle das Schutzziel beeinträchtigenden Massnahmen sind zu unterlassen,
insbesondere das Pflücken, Ausgraben und Einbringen von Pflanzen sowie
das Stören, Fangen, Töten und Aussetzen von Tieren.
2 Das Landen mit Helikoptern (ausser in Notfallsituationen) sowie das Befliegen
mit Modellflugzeugen oder Drohnen sind verboten. Als Ausnahme von diesem
Verbot bleibt das Befliegen mit Modellflugzeugen oder Drohnen für behördliche
und wissenschaftliche Zwecke gewährleistet. Vorgängig ist zwingend eine Bewilligung bei der kantonalen Naturschutzfachstelle einzuholen. *

## § 4 {#par_4}

1 Veränderungen im Schutzgebiet dürfen nur mit dem Einverständnis und unter
Aufsicht des Amtes für Naturschutz und Denkmalpflege vorgenommen werden.

## § 5 {#par_5}

1 Aufsicht, Pflege und Unterhalt obliegen der Stiftung Naturschutzgebiet Herzogenmatt. Für Pflege und Nutzung des Waldareals ist der Gemeindeförster im
Einvernehmen mit dem Stiftungsrat verantwortlich.
1) GS 22.641, SGS 790.1
* Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 27.658
2 790.409
Änderungstabelle - Nach Beschlussdatum
Beschlussdatum Inkraft seit Element Wirkung Publiziert mit
17.02.1981 17.02.1981 Erlass Erstfassung GS 27.658
27.08.2024 28.09.2024 § 3 Abs. 2 eingefügt GS 2024.057
* Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 27.658
3 790.409
Änderungstabelle - Nach Paragraf
Element Beschlussdatum Inkraft seit Wirkung Publiziert mit
Erlass 17.02.1981 17.02.1981 Erstfassung GS 27.658
§ 3 Abs. 2 27.08.2024 28.09.2024 eingefügt GS 2024.057
* Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 27.658
