---
title: "Neufeld"
id: 017c646c-3a94-4b24-864d-b5c8de81762f
authority: bfs1701
place: "Baar"
applies_also_from: [zg, ch]
kind: communal_act
in_force: true
number: "7.2.2-29"
publisher_url: https://baar.tlex.ch/app/de/texts_of_law/7.2.2-29
solon_url: https://solon.orangecat.ch/law/017c646c-3a94-4b24-864d-b5c8de81762f
language: de
in_force_from: 2011-04-28
date_basis: publisher
status: consolidated
source_url: https://baar.tlex.ch/app/de/texts_of_law/7.2.2-29
read_on: 2026-11-01
sha256: dee9e4a422b6cfc0fa63b4504f4d67ce87cb7a016ec39b3c0ef0a68a269a7d4e
provisions: 1
---

# Neufeld

## text {#text}

Kanton Zug
..
• - Gemeinde Baar
Änderung Bebauungsplan Neufeld
1:500
Af:Jteilung Planung / Bau
Baac 8~ ~
Vom Gemeinderat verabschiedet am
Der Gemeindepräsident:
Vorprüfung du rch d
Zug , 22. ruober ,
kantonale Amt für Raumplanung
10 Der Kantonsplaner: Rene Hwter
Publiziert im Amtsblatt Nr. lt'b-+ Lt C\ Öffentliche Auflage im Erdgeschoss Rathausstr. 6
vom O3, OE2, 1010 ~
b;s O3. JAN. 1011
Vom Gemeinderat im verenfachten Verfahren genehmigt am 12, JAN, 2 '-
De;:;,~;• °"J/e;nde h,e;b,°'_' ---,
Publiziert im Am latt Nr. 1f 4 Öffentliche Auflage im Erdgeschoss Rathausstr. 6
bescheinigt von der /ibteilung Planung / Bau vom 11. JAN. 1011
09. f , 70\\ ltbis
Von der Baudirektion des Kantons Zug genehmigt am
2 8. APR. 2011
Verbindlicher Inhalt
Inhalt des Beschlusses
Erweiterung Baubereich C7
II 111 11 1111111 11 1I Umpositionierung oberirdische Parkplätze
40 --®- Umpositionierung Feuerwehrzufahrt
Zusätzlicher Baum
orange
1ex1stellen Änderung der Bestlmmung
Unveränderte Bestimmungen
c.. "':J
t
~
loK 448.ool
1~ ~ ~ ~ ~ l
l:::,:_'·\).:l
•
1 1
~
w~
~
00000
□□□□
00000
-®--
Geltungsbereich
Baubereich A max. 8 Vollgeschosse
Baubereich B max. 5 Vollgeschosse
Baubereich C max. 5 Vollgeschosse plus 1 Attikageschoss
Baubereich C max, 1 Vollgeschoss
Möglichkeit für ober- und unterirdischen Zusammenbau
max. Kote OK Rrst
neue Arkadenbaulinien zu genehmigen
oberirdische Parkierung
interne Erschliessungsfläche
Strassen/Trottoirs
begrünter Aussenraum
siedlungsinterne Plätze
einheimische Bäume und Hecken (Lage schematisch)
Revitalisierung und Verlegung Gewässer
Fusswegverbindung mit befestigtem Belag
Fussgängerbereich ohne Pari-,;ierungsmöglichkeiten
Gewässerbereich
neue Zufahrtsstrassen
Ein- und Ausfahrt PW Einstellhalle
öffentliches Radwegrecht
öffentliches Fahr-Negrecht
öffentliches Fusswegrecht
siedlungsinterne Fusswegverbindung
Feuel'\'-Jehr und allgemeine Notzufahrt
Informationsinhalt
Ri chtprojekt
Tiefgarage Richtprojekt
Parzellengrenzen
Zonengrenze WA4 I WAS (Zonenplan 2005)
• • • kantonale Radstrecke
1 EG 428.90 1 Höhenkote EG (Meereshöhe)
< ) Fusswegverbindung zu Bushaltestelle
Hilfslinie Vermassung
0 6
Zweck
Bebauung I Nutzung
Baube, eich Vollgesd1oose
(§7VPBG)
' '
' ;
C ;
Total
Gestaltung
Ersch liessung
Bauordnung
Bestimmungen
1. De r Bebauungsplan Neufeld bezweckt:
den Bau einer gut gestalteten und verdichteten Wohn-
Oberbauung
eine besonders gute Gestaltung eines El-geschossigen
Hochhauses
die Konzentration e111es red uzierten Gewert>eante1ls
auf zwei Einzeloa.uten so...ie das Erdgeschoss der
Wohnüberbauung
die Sc:hattung van Quartierplätzen
sowie eine rationelle Erschliessung unter Berücks ichtigung dar rückwärtigen Erschliessun,g der Bauten entlang der Zugerstrasse ,
2. Es sind folgende ma~imale Grundmasse zulässig:
Atd<agoscho•oo G"chossHächer1 Nutzung
(§SV PBG) aGF (m~)
(16VPBG)
k~ ln A~k ag~schosg erlaubt '7ffl o\rbe len
k@ in Attikageschoss erlaubt
""" Arbeiten
' 23"5JO Wonnen ,
(dll"l(ll'l min. 1"580 m2 Atitlil>· EG Nutzung
nullen~) g,em. ZIiler 4
rna,. 32'270 min. 32 %. Ar·
i>eitsnutzung
3. Im Baubereich A ist von der Bauherrschaft für die Projektierung eines Bauprojekts üt>er 25 m in Zusammenarbeit mit
der Gamemde ein Konku rrenzvertat-ren unter versch edenen qual.llz lenen Architekturbüros durchzuführen. FDr
ein Gebau<ie unter 25 m Höhe kann die Gemeinde ein
Konkurrenzverfahren unter verschii:,dimen qualifizierten ArchitekturbOros verlangen.
In den Erdgeschossen der Baubereiche C sind Arbeitsnutzungen, sowie ein dem Wohnen dienender GemeiMChaftsra um und Ausstenungen wie Veloanstellplaue, Klnderwagenabste1111ächen. Technik-. Wasch- und Lagerräume etc.
vorzusehen. Wohnnutzungen und nur individue ll nutzbare
Wohnnebtmräume si nd unzulässig. Im Erdgeschoss des
Baubereichs C7/C7.1 ist zwingend t1ine Gastrooomienutzung fur die Öffentl chkeit vo,zusehen. Für den Gastro--
noniebetrieb sind ma~irnel 3 oberirdische Besucherparkplatz.e z.ulllissig, dies nebst 2 a!gemein nutz.boce-n Behindertenparl<plätzen. V on den EG-Flächen {total ca. 3500
m2) dQrfen mB.)(. 1'580 m2 fQr Arbeite n und Gastronom,e
genutzt werden. Es ist im Minimum ein Gemeinschaf:sraum
von mindestens 80 m2 Grundfläche zu erstellen.
5. Haup1gebäude und ausk1agende Gebäudeteile sind nur
Innerhalb der Im Plan bezeichneten Baubereiche z ulässig.
!'III Ausnahme von Grundstack 3921 sind zudem ausserhalb der Baltlereiche keine Kleinbauten gestatlet. Au5genornmen von dieser Regeli,mg :, nd Entso,gungsanlagen.
6. Wo neue Arkadenbaulinien fijr das Erdgeschoss festgelegt
sfld , mDssen die Erdgeschosse auf die entsprechende
Flucht gestellt werden. Dam~ ein ge<leckter Eingangsbereich en tsteht, haben die Stirnlagsaden der Obergeschosse
min. 2 m auszuk ragen . Die lichte Höhe zu den siedlungsintemen Fussgängerverblndungen hat mindestens 2.4 m zu
betragen. Fiir die Realisierung der Bauten gm Im Erdge-
~choss gegenüber der Baullnle ein Projektlerungsspielraum
von O 5 rn.
7. In Abweichung zur Bauordnung ist im Bebauungs·
plangebiet gessmthaft ein minimaler Gewerbeanteil von
32¾ einzuhal1en. Die Nutzungsanteile für Wohnen und Arbeiten kOnnen in Etappen realisiert werden.
8. Beim Baubereich B Ist mit dem Einverständnis des
ElgentOmers GS 2597 ein ZUaammcnbau möglich.
9. Allo Bauten, Anlagen und Freiräume sind architektonisch
gut zu gestalten. Besonders hohe Antorderungen gelten für
den Baubereich A. Für die Gestaltung !Wr Bauten und der
Freitlächen ist das P1ojekt der Leutwyler Partner Architek•
ten bzw. Appert 8, 2wahlen Landscnattsarchitekten vr:,m
20.09.2005 wegleitend.
10. Die Erdgesohosslassaden der Baubereiche C sollen
vorwiegenc verglast sein. Dem Kollidie ren von V~eln mit
den grossen Glastrontem ist mit geeigneten Mitteln entgegen zu wirken.
11 . Im Baubereich C werden die StimflMhen der Gebäude
gemäss dem im Bericht bcxhriobonen Konzept mit kr.'ifligon Farben betont. Dia Farben sollen der Auffindbarkei1
der Eingänge sowie der Identifikation der ganzen Siedlung
dienen. Für die Bestimmung der Farben ist eine anerkannt11 Fachp!m~on beizuziehen.
12. In den Baubereichen C10, C11 und C12 ist das A1tikageschoss um 1.50 m von der ö~tlichon U,,ngsfassado zurück -
zunehmen. Au5nahmen sind Treppenhäuser und Lifte , Die
Attikas sind an den Schmalsei1en der Gebäude jeweils bis
an die Fassade zu fuhren . Ausgenommen sind de Baub&-
reiche C1, C4 und C7 zur Grabenstrasse Mitte hin.
13. Die im Plan bezeichneten siediungsintemen Plätze haben
eine hohe Aufenthallsqualita1 aufzuweisen u,1d sind flexibe l
nutzba; zu gestalten.
14. Al le Bauten sind mit Flac hdächern z u ~ersehen. Diese sind
zu begrünen, soweit sie nicht \"On Anlagen z.ur Nutzung der
Sonnenenergie bEansprucht werden. Alle Dachflächen sind
mit aktiver Regenwas5er-Retention zu versehen.
15 Für die bezeictvie:en Baume und Hecken slnd vorwiegend
einhe imische Arten zu verwenden.
16, Die Quellbäche Ost und West sild im Bereich des Bebauungsplanperi meters in Nord-SUdrichtung zu verlegen. An
Stelle der ursprünglichen Quellbäche O und W ist l'.Urch
Verlegung ein neuer Quellbach gern. Annang UVB zu
schatlen. Im . Gewässerbereich- haben die Okologischen
Funktionsbezlenungen des Gev1ässers und die Entwlcklungsmögl lchkelten der Flora und FeLna Vorrang. Grundsa1zllch ist nur eine extensive, räumlich zu begrenzeride
Erholungsnutzung erlaubt. Im ,Gewässerbereich " sind
ke ine bewilligungspfl idltigen Bauten und Anlagen erlaubt.
Befestigte Wego sind nieht zugelassen. Die ökologischen
Qualitäten sind durch fachge rechte Pflege, Betreuung und
Unterhalt nachhal1ig zu s:ohern. Im Falle einer E1appierung
des Bauboroiches C ist bereits mit dor ersten Etappe eine
angemessene Übergangsiösung einer Bachgestaltung zu
9/Stel len.
Für die Projektierung des Gewässers sind folgende Aspekte zu berücksichtigen :
Anbindung des Gewassers an das Grundwasser
Meteorwasser oelan(l1 ~ I. retencllert Ins Gewässer
geschwun11ene Linienführung des Gewässers
ausgepräg te Breiten· und Tiefenv.ariab ilität
vielfältiges Angebol an Kle instrukturen
Ausbildung untersch iedlicher Böschungsneigungen
atrukturierte Sohlenausbildung
stendortgerechte Beptlanzung
Wochsel zwischen beschatleten/besonnten Abschnitten
Lenkung der Erholungsnu1zung
17. Der Gehbereich süd t:ch der Gra~enstrasse Mitte ist
fussgängerlreundl ich 2u gestalten. In diesem Bereich darl
keine Parkierung vorgesehen werden; der Bereich isl baulich entsprechend zu gestaNen.
Insgesamt sind max. 4S9 460 Parkplätze, davon max. 68
oberirdisch und -S-7-1 392 in Tiefgaragen zu erstel len.
Oberirdische Abstellplätze, sind mit einem sickerfäh!gen
Belag zu vers11hen und dDrfen nur in d1m dalür
vorgesehenen Bereichen ers1elli werden. Van den rn~x.
439 4f!O zu erslellenden PP gehören~ 314 zum
BauDE!raich C. Dia +66- 148 übrigen Parkplätze sind
nutzungsabhängig auf die Baubareiche A und B ~eneilbar,
wobei dem Baubereich B maximal65- 71 Parkplifü1:1
zugete lt werde n dOrfen. Die 174 Parkplätze im Bereich
Verkauf, Dienstleistung und Gew&rbe, sind monetär und
lenkungswirksam ab def ersten Stunde zu bewirtschaften.
19. Im Baubereich C werden mindas1ens 370 Veloabstellplätze
angeboten. Von den 370 Abstellplätzen sind min. 270 in
Veloraumen in den ErdgeschDssen dar GebAude anzuordnen. Die Veloräume müssen In Elngangsnäihe liegen.
20. Die Grabenstrasse West ist mit einer Wendemöglichkeit für
Kehrrichtwagen <1uszugestalten. An de r .rüc;kwärtjl;jen Er·
schl lessun11" is1 ein Wendeplatz ror 6 m Lielerwa.;ien vorz.useh11n. Die Wendepl;Uz.e sind inna1halb der im ? lan baz.eichneten Bereiche zu erstellen und in die Umgebungsgestaltung zu integrieren.
21. Die Umorientierung der Erschliessung das GS Nr. 1612 hat
mit dem Bau des Zufenrtsweges zu den Bauboraichen C10
und C11 zu erfolgen.
22. Die im Plan beieichnelen, in Nord-Südrich1ung verlaufenden Fusswege sind mindes1ans 2.0 m breit auszuführen.
Die in Os1-Westrichtung verlautenoen Fusswege sind mindestens 3.0 m breit auszu1ütiren.
23. Ausser den In ZINer 22 oeschrlebenen Wegen dürfen keine
weiteren befestlgten W09e ausgeführt werden. damit mOg•
liehst grosse, zusammenhängende Freiflädien geschaffen
werden.
24. Soweit der Bebauungsplan keine anders lautenden Bestimmungon cnth/i.11, gel1on die Vorsohriften der jeweiligen
Bauord nung. D91 Gemeinderat kann im Sinne von§ 31 V
PBG klei nere Abwe ichungen vom Bebauungsplan gestatten. Bei Anderungen des Zonenplans oder der Bauordnung
ist der Bebauungsplan zu DberprOfen.
10 20 30 40 50m
'''''
''
!
~+-L,
L----
J
1,,,,
,
,,,,,,,
!
1,,,
1,
i,,,,,
!
,,,
,,
!,,
1,
,
',,,,,
1,
1,,,
!,,,
,______________ /
3835 +-,._
---------------~----+---------------------------- ----------------------- - ----------------------,----,---~~•l¾~i:,[i.:,:::,:_:.:.:.::,::,::,:.:;;::.::,:_::,::,::,::.::,::,::,::,::,~;--1- --------------T- i ------~460.ooCQ<458.2Q
- /\..· 455,00
- ------l---+- - ----- ---------------r-:7M-
OK449,00 450.QQ
_______ .----------J+------------ ---,--i--,-------''••soc,.OO
'
N
EG 430.10 EG430.40 EG 431 .20
·~-'==--------------g~~nsanes l errain
1-----· -,
OK448. 00 1OK 446.00
-----'-----+---'-----'---t I..J----t8---=----1,,--~--..._ ;:::::::--1·C3-¾-~+---:-,---...+--t----::::=::::---t--9~
44__9.,_Q;!--!------------'---~-
N I
14.ß4
g
--, . -428..4
_ __··_-....-_ -_-____--_,_;;;;_,_-"'_-_,~_oo_r_~_•_; _··______________________________c-____7 1-__________,---~~_,_
''''.
\
OK 449_40
00-0000
f
f1
---.,.__
,-
'
1 - --- - -
1 ---
-.. -------
,,,
/ ,'
: - - - -- - ,' 11 __ _ __ _ _ , 1 I
'/ 1
/ 1
0 ! --- -
I )/0
/,,,,
!,
,
---;-----,,
/ 1
;,
,,,,
,
571a.1
,1
', I
,,,,,,,,
!,,,,,
'',,,
I I
!! 6245·ccc--"------
J I
1 -------,,,,
1,,
!,,,,,
),,
-r--;1-,-,:.._:i,,,.------ /,___,/
---.-....J,,.-
I /
677 1/
332)
1/
,,
/ /
440.00
4 .00
425 ..:......
420.
Sch nitt A-A
Schn itt B-B
1/
1/
1,,
!,
