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title: "Quartiergestaltungsplan «Inwil Ost»"
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provisions: 1
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# Quartiergestaltungsplan «Inwil Ost»

## § 1 {#par_1}

Bauordnung zu erfüllen. Zu beachten sind die dazugehörigen Richtlinien der Gemeinde Baar.
Zusammen mit der Überbauung des Grundstücks 3783 ist die
bestehende Zufahrtsstrasse zum Grundstück GS Nr. 4198 bis
zur Zonengrenze auszubauen. Der Anschluss an die Arbachstrasse ist als Trottoirüberfahrt auszubilden. Die Zufahrtsstrasse
hat eine Fahrbahnbreite von mindestens 4.50 m aufzuweisen
und ist für den Begegnungsfall PW/LKW auszubilden. Seitlich
der Fahrbahn sind befahrbare Bankette vorzusehen. In Richtung Grundstück 3303 soll das Bankett eine Breite von mindestens 0.3 m und in Richtung des Vernetzungskorridors eine
Breite von mindestens 0.6 m aufweisen, wovon max. 0.3 m innerhalb des Vernetzungskorridors angeordnet werden dürfen.
Der Ausbau der Zufahrtsstrasse ist in einem Bauprojekt aufzuzeigen. Der Ausbau erfolgt zu Lasten der Grundeigentümer.
Planungseinheit A An schematisch bezeichneter Lage ist ein mindestens 5 m breiter Vernetzungskorridor im Baubewilligungsverfahren rechtlich
zu sichern. Der Vernetzungskorridor ist mit standortgerechten
Bäumen zu bepflanzen und von Bauten sowie Anlagen freizuhalten. Oberirdische Gebäude haben zum Vernetzungskorridor
einen Abstand von mindestens 1 m einzuhalten und dürfen
keine Ausgänge in dessen Richtung aufweisen. Die detaillierte
Gestaltung ist im Baubewilligungsverfahren aufzuzeigen. Die
Erstellung und der Unterhalt erfolgt zu Lasten der Grundeigentümer. Vor Erteilung der Baubewilligung ist eine unentgeltliche
Nutzungsbeschränkung als ökologischer Vernetzungskorridor
zu Gunsten der Gemeinde zu sichern.
Die Tiefgarage für die Planungseinheit A ist an schematisch bezeichneter Lage an die Arbachstrasse anzuschliessen.
Längs der Arbachstrasse ist ein mindestens 4 m breiter, mit einheimischen Gehölzen, naturnah und durchlässig gestalteter
Grünstreifen anzulegen. Innerhalb des Grünstreifens sind mit
Ausnahme von Sammelstellen keine Anlagen zulässig.
Längs der Zonengrenze ist der Bau einer Notzufahrt erlaubt.
Quartiergestaltungsplan Inwil Ost, Baar
Handlungsanweisungen
4 Suter • von Känel • Wild • AG
Planungseinheit B Die Planungseinheit B ist an schematisch bezeichneter Lage ab
der auszubauenden Zufahrtsstrasse zu erschliessen.
Die Tiefgarage der Planungseinheit A darf bis zur Planungseinheit B verlängert werden. Es ist zu prüfen, ob aus rechtlicher
Sicht eine Unterniveaubaulinie nötig ist. Im Bereich des Verbindungskorridors ist ein durchwurzelbarer Bodenaufbau von mindestens 1 m zu gewährleisten.
Siedlungserweiterungsgebiet C
Die Eignung des Siedlungserweiterungsgebietes C als Bauzone
ist durch die Gemeinde im Rahmen einer Gesamtschau aller
möglichen Erweiterungsgebiete zu beurteilen. Eine Einzonung
bleibt vorbehalten.
Bei einer allfälligen Einzonung des Siedlungserweiterungsgebiets C oder Teilen davon ist die landschaftsverträgliche Erschliessung und Bebauung der exponierten Hanglage planungsrechtlich zu sichern.
Zudem ist für die Uferbestockung des Grienbachs ein Waldfeststellungsverfahren durchzuführen und der Gewässerraum respektive der Waldabstand mit Baulinien zu sichern. Weiter ist
die Wasserversorgung in einem Konzessionsvertrag zu regeln.
Unter Voraussetzung einer Einzonung ist in Folgeplanungen die
Erschliessung, Bebauung und Freiraumstruktur auf Basis des
vorliegenden Quartiergestaltungsplans und den entsprechenden Aussagen im Planungsbericht zu vertiefen.
Die Teilgebiete C1 und C2 können im Sinne des gemeindlichen
Richtsplans über die Talacherstrasse erschlossen werden.
Dabei darf keine Fahrverbindung zur Arbachstrasse erstellt werden.
Alternativ darf das Teilgebiet C2 über die Zufahrtsstrasse ab
der Arbachstrasse erschlossen werden. Dabei darf keine Fahrverbindung zur Talacherstrasse erstellt werden.
Quartiergestaltungsplan Inwil Ost, Baar
Handlungsanweisungen
5 Suter • von Känel • Wild • AG
Weitere Vorgaben
Hochwasserentlastungskanal
Die Funktionstüchtigkeit des Hochwasserentlastungskanals darf
weder durch oberirdische noch unterirdische Bauten gefährdet
werden. Bei einem Bauvorhaben im Bereich des Kanals ist
durch die Bauherrschaft und zu deren Lasten unter Beizug eines qualifizierten Geologen / Ingenieurs nachzuweisen, dass
durch das Bauvorhaben die Statik und die Erneuerung des Kanals nicht beeinträchtigt werden.
Entwässerung Die Gebiete sind im Trennsystem zu entwässern und an den
schematisch bezeichneten Stellen an das übergeordnete Leitungsnetz anzuschliessen.
Das unverschmutzte Meteorwasser ist auf den Grundstücken
soweit wie möglich versickern zu lassen oder einer Retentionsanlage zuzuführen. Im Rahmen der weiteren Planungsschritte
sind pro Planungseinheit die erforderlichen Retentions- und
Versickerungsanlagen auszuscheiden. Die zulässige Abflussmenge wird im Baubewilligungsverfahren bestimmt.
Grundwasser Es sind die Schutzbestimmungen des Gewässerschutzbereichs
Au zu beachten.
Umgebungsgestaltung Die Umgebung ist so zu gestalten, dass eine hohe Aufenthaltsqualität erreicht wird. Bei begrünten Flächen ist auf eine naturnahe Gestaltung zu achten. Es sind möglichst einheimische
Gehölze zu verwenden.
Entsorgung An den schematisch bezeichneten Lagen sind Entsorgungsstellen zu realisieren.
Die Entsorgungsstelle E1 dient den Planungseinheiten A, B und
C2. Sie ist ausserhalb des Vernetzungskorridors und in Abstimmung auf die Bushaltestelle anzuordnen. Die Entsorgungsstelle
E1 darf optional im Bereich der Tiefgaragenzufahrt für die Planungseinheit A angeordnet werden, wenn die Entsorgung der
Planungseinheiten B und C2 eigenständig und zweckmässig
gelöst werden kann. Wird von dieser Option gebrauch gemacht,
ist ein zweckmässiger Standort für die Planungseinheit C2
rechtlich zu sichern.
Die Entsorgungsstelle E2 dient den Planungseinheiten C1 + C2,
sofern das Teilgebiet C2 via Talacherstrasse erschlossen wird.
Quartiergestaltungsplan Inwil Ost, Baar
Handlungsanweisungen
6 Suter • von Känel • Wild • AG
Bushaltestelle Im Zusammenhang mit der Überbauung der Teilgebiete A und
B ist eine Verlegung der Bushaltestelle Huobhof an die im Plan
bezeichnete Lage zu prüfen.
Öffentliche Fusswege Für den im Plan schematisch bezeichneten Fussweg ist ein öffentliches Fusswegrecht zu sichern.
Die Wegführung im Gebiet C1 ist bei einer allfälligen Überbauung des Areals den neuen Gegebenheiten anzupassen.
Energie Es ist eine umweltfreundliche und effiziente Energienutzung
sicherzustellen.
Erschliessungsvertrag Die Zufahrtsstrassen, Fusswege, Werkleitungen, Sammelstellen und der Verbindungskorridor sind durch die Grundeigentümer gemeinsam zu projektieren und zu realisieren.
Die Modalitäten über die Finanzierung, den etappenweisen Bau
und den Unterhalt der oben erwähnten Erschliessungsanlagen
haben die Grundeigentümer in einem privaten Erschliessungsvertrag zu regeln.
