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title: "Standeskommissionsbeschluss über die Gebühren für Geodaten und Geodienste"
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provisions: 6
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# Standeskommissionsbeschluss über die Gebühren für Geodaten und Geodienste

## Art. 1 {#art_1}

Investitionskostenanteil
1 Der Investitionskostenanteil für Datenabgaben der amtlichen Vermessung
beträgt:
a) Für das Baugebiet: Fr. 85.00 pro ha
b) Für das Landwirtschaftsgebiet: Fr. 5.00 pro ha

## Art. 2 c) Für das Berggebiet Fr. 0.50 pro ha {#art_2}

Betriebskostenanteil
1 Die Betriebskostenentschädigung für Datenabgaben der amtlichen Vermessung beträgt:
a) Für das Baugebiet: Fr. 5.00 pro ha
b) Für das Landwirtschaftsgebiet: Fr. 0.50 pro ha

## Art. 3 c) Für das Berggebiet: Fr. 0.10 pro ha {#art_3}

Gebühren für Sachdatenpläne
1 Für Datenabgaben in graphischer, nichtdigitaler Form werden folgende Gebühren erhoben:
a) Kopie des Grundbuchplanes: Fr. 3.00 pro dm²
b) Graphischer Plan mit beliebigem Inhalt und Massstab: Fr. 10.00 pro
dm²
2 Für die Abgabe von digitalen GIS-Daten (Sachdaten) bis zu 1 km² wird eine Gebühr von Fr. 50.– erhoben, welche sich für jede weitere ha jeweils um
Fr. 0.05 erhöht.
* vgl. Änderungstabelle am Schluss des Erlasses
211.601 Kanton Appenzell Innerrhoden

## Art. 4 {#art_4}

Bearbeitungsgebühr
1 Für Datenabgaben wird eine Bearbeitungsgebühr nach dem effektiven Aufwand erhoben. Der Stundenansatz beträgt Fr. 80.– bis Fr. 140.–. *

## Art. 5 {#art_5}

Herabsetzung der Gebühr
1 Werden anstelle eines ganzen Datensatzes nur Teile davon bezogen, wird
die Gebühr herabgesetzt. Sie beträgt für die
a) Fixpunkte: 20%
b) Bodenbedeckung, Einzelobjekte und Linienelemente: 20%
c) Gebäude: 20%
d) Höhen: 10%
e) Liegenschaften mit Nomenklatur: 30%
2 Im Bezug ist die administrative und technische Einteilung enthalten. Beim
Bezug einzelner Teile des Datensatzes wird ein Anteil von mindestens 20%
verrechnet.
Art. 5a * Kostenfreier Datenbezug
1 Der Bezug von Geobasisdaten über die Publikationsplattform für Geodaten
der Kantone ist kostenfrei.
2 Der Bezug von Geodaten über die Geodienste des Kantons ist kostenfrei.
3 Für den Bezug und die Nutzung von Geodaten gelten die Nutzungsbedingungen gemäss Anhang.

## Art. 6 {#art_6}

Inkrafttreten
1 Dieser Beschluss tritt auf den 1. Juli 2011 in Kraft.
Kanton Appenzell Innerrhoden 211.601
Änderungstabelle – Nach Beschluss
Beschluss Inkrafttreten Element Änderung cGS Publikation
21.06.2011 01.07.2011 Erlass Erstfassung -
27.08.2019 01.09.2019 Art. 4 Abs. 1 geändert 2019-13
27.08.2019 01.09.2019 Art. 5a eingefügt 2019-13
27.08.2019 01.09.2019 Anhang 1 eingefügt 2019-13
211.601 Kanton Appenzell Innerrhoden
Änderungstabelle – Nach Artikel
Element Beschluss Inkrafttreten Änderung cGS Publikation
Erlass 21.06.2011 01.07.2011 Erstfassung -
Art. 4 Abs. 1 27.08.2019 01.09.2019 geändert 2019-13
Art. 5a 27.08.2019 01.09.2019 eingefügt 2019-13
Anhang 1 27.08.2019 01.09.2019 eingefügt 2019-13
AI 810.04-65-375410 1-1
Nutzungsbedingungen für Geodaten
Beschluss der Standeskommission vom 27. August 2019
Geltungsbereich, rechtliche Grundlagen
Die allgemeinen Nutzungsbedingungen gelten für alle verfügbaren Geobasisdaten im Hoheitsgebiet des Kantons
Appenzell Innerrhoden, nachfolgend «Geodaten» genannt.
Die Abgabe und Nutzung der Daten erfolgt nach den Vorgaben des kantonalen Geodatengesetzes (GeoDG; GS
211.600)
Umfang der Nutzung
Öffentlich zugängliche Geodaten können vorbehaltlich datenschutzrechtlicher Bestimmungen genutzt werden. Es
wird ein nicht ausschliessliches Nutzungsrecht gewährt.
Beim Bezug der Geodaten oder bei der Anforderung von
Geodiensten erklärt der Datenbezüger das Einverständnis
mit den allgemeinen Nutzungsbedingungen.
Eigentum, Urheberrecht
Alle Rechte, insbesondere das Eigentums- und Urheberrecht, an den zur Verfügung gestellten Geodaten, verbleiben bei der jeweiligen öffentlich-rechtlichen Körperschaft.
Datenbezug, Gebühren
Geodaten können über das kantonale Geoportal bezogen
werden. Es werden keine Datengebühren erhoben. Im Bedarfsfall können Geodaten über die Fachstelle Geoinformation bezogen werden. Daten der amtlichen Vermessung
auch über die Nachführungsstelle amtliche Vermessung.
Dabei werden fallweise Bereitstellungs- und Aufwandsgebühren verrechnet.
Weitergabe
Geodaten dürfen weiterverarbeitet und unter Nennung der
Quelle kostenfrei weitergegeben werden. Die allgemeinen
Nutzungsbedingungen gelten ohne Einschränkung auch
für empfangende Dritte. Der Anbieter kann das geistige Eigentum nur an der Verarbeitung, nicht jedoch an den zugrundeliegenden Geodaten geltend machen.
Es dürfen nur abgeleitete Daten oder Produkte veräussert werden.
Nutzer mit Zugang zu verwaltungsinternen Geodaten
dürfen diese oder daraus abgeleitete Informationen
nicht an Unberechtigte weitergeben.
Quellenvermerk
Bei digitalen oder analogen grafischen Darstellungen
und Publikationen ist in jedem Fall folgender Vermerk
gut lesbar anzubringen:
«Grundlage/Quelle: Geodaten Kanton/Bezirke Appenzell I.Rh.»
Datenschutz
Datenbezüger sind bei der Nutzung, der Verarbeitung
und der Weitergabe von Geodaten für die Einhaltung
datenschutzrechtlicher Bestimmungen verantwortlich.
Widerrechtliche Nutzung
Die Verletzung der Nutzungsbedingungen führt zum sofortigen Verlust aller Nutzungsrechte an Geodaten und
wird nach den Bestimmungen der Geoinformationsgesetzgebung geahndet.
Rechtswirkung, Haftungsausschluss
Der Kanton Appenzell I.Rh. und die Bezirke beziehungsweise die zuständigen Verwaltungsstellen lehnen
die Haftung für allfällige Schäden ab, die bei direkter
oder indirekter Nutzung der Geodaten entstehen können. Aus technischen Gründen kann die Richtigkeit,
Vollständigkeit, Aktualität und Genauigkeit nicht garantiert werden.
Die abgegebenen Geodaten entfalten keine Rechtswirkung. Massgebend bleiben Originaldaten der Verwaltungsstellen beziehungsweise amtliche Auszüge.
