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title: "Quartiergestaltungsplan Lutisbach und Erliberg"
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# Quartiergestaltungsplan Lutisbach und Erliberg

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Lutishch lErliberg
Grundstücknummern 42, 43, 2237
Planungsbericht
17.03.2015
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Allgemeine Erläuterungen,,Lutisbach" und,,Erliberg" ..... "....'..","
5. Bestandteile Quartiergesta ltu ngsplan 2
Allgemeine Bestimmungen Teilgebiete,,Lutisbach" und ,,Erliberg" """""""""' """""""""""3
7. örtlicher Geltungsbereich 3
8. Zugrunde liegende Dokumente bzw. Vorschriften'."........... """""""""""'4
9. Zweck des QGP.......... 4
10, Richtprojekt Teilgebiet ,,Lutisbach".'. """"""5
11. Richtprojekt Teilgebiet,,Erliberg".'.'.. """"""6
13. Topografie
14. Vegetation ............'.
15. Erschliessung, Pa rkierung, Durchwegun g, Velos
16. Gemeinschaftliche Spiel- und Freiflächen
17. Entsorgung
18. WerkleitungskonzePt...
19. Entwässerung .......,
20. Bauten
21. NutzungskonzePt,........
22. Architektonischer Ausdruck
23. Material- und Farbkonzept.".'...'...'
24 Private Aussenräume
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Al lgemei ne Erläuterungen,,Lutisbach " u nd,, Erli berg"
1. Zweck des QGP
über die zwei westlich von Oberägeri gelegenen Teilgebiete ,,Lutisbach" und ,,Erliberg" ist aufgrund der
Festlegungen im Zonenplan der Gemeinde für die vorgesehenen Bauvorhaben ein übergreifender
Quartiergestaltungsplan (QGP) verpflichtend erforderlich.
lnsgesamt bildet der Quartiergestaltungsplan die konzeptionelle Ausgangslage fÜr die weitere,
detailliertere Planung der Gesamtbebauung. Er beschreibt die Grundstrukturen bezüglich Erschliessung,
Landschaft und Bebauung. Als Grundlage für den Quartiergestaltungsplan dient das Richtprojekt aus dem
Studienauftrag für das Teilgebiet Lutisbach und das Richtprojekt des Büros Albi Nussbaumer für das
Teilgebiet Erliberg.
2. landschaftsraum
Die Landschaft um den Aegerisee ist von steil abfallenden topographischen Einschnitten der Bachläufe mit
ihren bewaldeten Strukturen zum See hin geformt, Diese Geländekammern werden von den typischen,
offen zum See hin abfliessenden Wiesenfluren, mit freistehenden und heute teilweise in die
Bebauungsstrukuren integrierten Bauernhäusern mit ihren Nutzbauten, geprägt. Der überwiegende Teil
des Seeufers und die Hangsituationen sind nach wie vor unverbaut und vermitteln das Bild der
unberührten, ortstypischen Landschaft, die landwirtschaftlich genutzt und gepflegt wird'
Beim Teilgebiet Lutisbach handelt es sich um eine topographisch ausgeprägte, gegen Süden orientierte
Hanglage, die von der unterhalb gelegenen Hauptstrasse aus über den Lutisbachweg hangaufwärts
erschlossen wird. Das oberhalb anschliessende Teilgebiet Erliberg zeichnet sich durch eine abflachende
Hanglage mit sanfter Hügelkuppe aus und wird über die Schneitstrasse sowie die Erlibergstrasse
erschlossen. Die Teilgebiete liegen oberhalb des Aegerisees in einer im Westen von Wald und dem
Lutisbach begrenzten Geländekammer, die entlang der Teilgebietgrenze von einem bestehenden
Gehölzsaum gegliedert wird. östlich grenzt ein Band mit Wohnbauten das Teilgebiet Lutisbach gegen
Oberägeri hin ab; das Teilgebiet Erliberg wird von gruppierten Mehrfamilienhäusern begrenzt, die sich mit
der Bebauungsstruktur von Oberägeri verbinden. Hangaufwärts geht das Gebiet des QGP ansteigend in
die offene Landschaft über. Beide Teilgebiete profitieren von einer ausgezeichneten Fernsicht'
3. Gestaltungskonzept
Die typologische Haltung und der ortsbauliche Entwurf der Projekte Erliberg und Lutisbach nehmen Bezug
auf die landschaftlichen Parameter, Die Grösse der zusammenhängenden Grundstücke ermöglicht es,
ortsbauliche Ziele zu verfolgen, welche die Qualitäten des natürlichen Landschaftraumes spürbar
weiterführen und die Teilgebiete in der Gesamtwirkung von den auf sich bezogenen Bau- und
Gestaltungsstrukturen der Nachbarschaft unterscheidet. Die Landschaftstypologie des fliessenden
Raumes wird mit der hier erfolgten ortsbaulichen Strategie erhalten. Der bestehende Waldsaum entlang
des Lutisbachs und der Gehölzsaum entlang der nördlichen Geländekante werden in die
Gestaltungskonzeption einbezogen.
Die bauliche Absicht im Teilgebiet Lutisbach besteht darin, Punktbauten am Hang entlang der
vorgegebenen Erschliessungsstrasse in gelöster Weise zu gruppieren und insgesamt eine lntegration der
Bauvolumen in die gegebene Hanglage zu erreichen, die in Bezug auf die gewachsene Topografie die
Beibehaltung eines Geländemodells ermöglicht, welche die Typologie der ländlichen Wiesenflur bestehen
lässt. private Aussenräume werden in die Baukörper integriert. Die Hangsituation soll dadurch nicht
zusätzlich verbaut werden.
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Ebenso besteht auf dem Gebiet Erliberg die bauliche Absicht darin, den landschaftlichen Aspekt von
grosszügig bemessenen Wiesen, welche die Hanglandschaften am Agerisee prägen, trotz Bebauung spür-
und erlebbar zu behalten. Entlang des Moränenzuges werden zwei langgezogene Gebäude erstellt. Die
Konzentration der Nutzung auf die zwei Gebäude erlaubt es, eine grosszügig bemessene
Umgebungsfläche zu belassen, welche den zukünftigen Bewohnern für die Erholung zur Verfügung gestellt
werden soll. Die zwei Gebäude formulieren den topgraphischen Übergang auf der Parzelle von Süden
nach Norden und bilden den baulichen Abschluss gegen Norden. Morphologisch beziehen sich die zwei
längs im Hang liegenden Gebäude auf benachbarte Sanatoriumsbauten. Die drei kleinen ,,Sommerhäuser"
entlang der Hecke bilden den Übergang zu den eher klein bemessenen Bauten im Gebiet Lutisbach.
4. landschaft
Auf die landschaftlichen Qualitäten wird besondere Rücksicht genommen. Die Kontinuität des
Landschaftsraumes sowie die charakteristische Morphologie bleiben erlebbar. Landschaftsräumlich
prägende Elemente, wie die Bachbestockung entlang des Lutisbaches und die Grenzhecke zwischen den
beiden Teilgebieten, werden in die Gestaltung miteinbezogen.
5. Bestandteile Quartiergesta ltungsplan
Der QGP umfasst folgende Bestandteile:
- QGP Quartiergestaltungsplan über die Gebiete Lutisbach I Erliberg
- Planungsbericht Lutisbach I Erliberg
lnformativen Charakter haben:
- Umgebungsplan über die Gebiete Lutisbach I Erliberg
- Wettbewerbsprojekt Lutisbach
- Richtprojekt Erliberg
M 1:500, Format A0
Seiten 1- 13
M 1:500, Format A0
Ohne Massstab, Format A3
Ohne Massstab, Format A3
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Allgemeine Bestimmungen Teilgebiete,,Lutisbach" und rrErliberg"
6. Ausgangslage
Nach Zonenplan der Gemeinde Oberägeri gilt für die in der Zone W2b liegende Landfläche des GS 42 und
die als W2b und W3 eingezonten Flächen des GS 43 eine Quartiergestaltungspflicht (Aus Protokoll
2Ot2227 EGOI
7. örtlicher Geltungsbereich
Der euartiergestaltungsplan gilt für die im Zonenplan gekennzeichnete ,,quartiergestaltungsplanpflichtige
Fläche", bestehend aus:
Fläche GS 42 (innerh' QGP) 30 018 mz
Fläche GS 2237 1 000 m2
Subtotal: 31 018 m2 = Teilgebiet,,Lutisbach"
Fläche GS 43 {innerh. QGP) 20 807 m2 = Teilsebiet,,Erliberg"
für ein Gesamtgebiet von 51 825 m2 = Perimeter QGP ----
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plan 1- eGp Arealübersicht: Parzellennummern, Auszug aus dem Zonenplan Kanton Zug, ohne Massstab
f,p
8. Zugrunde liegende Dokumente bzw. Vorschriften
a. Bauordnung der Einwohnergemeinde Oberägeri vom 24. September 2006, Stand 30' November 2009
b. Zonenplan 2006 in der Weiterführung, Druckdalum t7.Ot.2Ot4
c. Gemeinderatsbeschluss 2012.227 Oberägeri, Protokollauszug der Sitzung vom 17. September 2012
d. Protokoll der Gemeinderatssitzung GR Oberägeri vom 10.03.2014
e. Protokoll der Gemeinderatssitzung GR Oberägeri vom 15.12'2014
9. Zweck des QGP
Der Quartiergestaltungsplan gewährleistet:
a. Die Voraussetzungen sowohl für eine städtebaulich und architektonisch besonders gut gestaltete, als
auch wirtschaftlich tragfähige Überbauung
b. Aussenräume von hoher Qualität
c. Eine zweckdienliche Lösung für die verkehrstechnische Erschliessung
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10. Richtprojekt Teilgebiet,,Lutisbach"
Die überbauung des landschaftlich empfindlichen Teilgebietes,,Lutisbach" als Teil des gesamtheitlichen
euartiergestaltungsplans wurde aufgrund eines mehrstufigen Wettbewerbsverfahrens eingehend
analysiert und in dervorliegenden Form als überzeugendes Lösungskonzept herausgearbeitet. Aufgrund
der im Vorfeld zusammen mit der Gemeinde Oberägeri definierten Anforderungen und Auflagen an die
überbauung, wird das Wettbewerbsprojekt für das Teilgebiet Lutisbach als Grundlage für den
Quartiergestaltungsplan übernommen.
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Plan 2 - Wettbewerbsprojekt Lutisbach, Situation und Schnitt
Anknüpfend an die morphologischen Siedlungsspuren im Osten wird der nach Süden stark abfallende
Hang mit 13 punktbauten sorgsam belegt. Die bestehende Wegführung des Lutisbachweges bleibt
weitgehend erhalten und wird zum ordnenden Element der neuen Überbauung. lm gleichen Sinne wird
die Modulation der Topographie gewürdigt.
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Die Setzung der einzelnen Bauten folgt dem sanften Verlauf des Berghanges, so dass sich dessen
wellenartige Kontur in einem leicht bewegten Bebauungsmuster wiederfindet.
Die Unterniveaugaragen verbinden jeweils zwei oder drei Bauten. Die Zufahrten erfolgen direkt von der
Erschliessungsstrasse aus.
Lage und Abmessungen, sowie Setzung und Ausrichtungen der Gebäude sind im QGP schematisch und
nicht linienscharf da rgestellt.
11. Richtprojekt Teilgebiet,,Erliberg"
Das Richtprojekt zum Quartiergestaltungsplan zeigt ein Ensemble von zwei grossen und vier kleineren
Bauten. Die zwei langgezogenen mäandrierenden Gebäude sind typologisch so gewählt, dass grosszügig
bemessene, innerhalb und ausserhalb der Gebäude liegende Kommunikationsräume entstehen. Die drei
kleinmassstäblichen Häuser stellen den morphologischen Übergang zu den Gebieten mit Einzelbebauung
her. Das östliche Gebäude wird von der Erlibergstrasse aus über einen offen formulierten Zugangsraum
erschlossen. Eine gedeckte, laubenartige Zone führt zu den Erschliessungskernen. Das westliche Gebäude
umfasst durch seine Gebäudeform einen ins Gelände gelegten Hofraum, welchen man von Nordwesten
her über die Erlibergstrasse betritt. Ein kreuzgangartig formulierter Umgang führt zu den
Erschliessungskernen.
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Plan 3 - Richtprojekt Erliberg, Situation
Das Angebot an unterschiedlichen Kommunikationsräumen steht in Abfolge zu der landschaftlich
formulierten, offenen Umgebung und bietet den Bewohnern die Möglichkeit für ein gemeinsames
generationenübergreifendes Leben im Erliberg.
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Plan 4 - Richtprojekt Erliberg, Grundriss und Schnitte
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12. QGP
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Plan 5 - Quartiergestaltungsplan Lutisbach I Erli berg
13. Topografie
Das übergreifende Umgebungskonzept berücksichtig! die landschaftlichen Besonderheiten. Der Freiraum
wird als kontinuierlicher, durchfliessender Raum konzipiert und respektiert dadurch die unterschiedliche
prägung der beiden Teilgebiete. Bauten, Wege und Plätze sind mit grosser Sorgfalt in die vorhandene
Topografie eingebettet. Die Topografie zwischen den Gebäuden wird insgesamt spürbar erhalten.
Die Anordnung der Bauten im Teilgebiet Lutisbach reagiert auf die steil abfallende Hangsituation. Die
Baukörper werden in einer gelösten Form gruppiert und punktuell in die Landschaft gesetzt. Die
Versetzung der Baukörper innerhalb der Einheiten ermöglicht über die konsequente Sockelausbildung die
/-
lntegration der Volumen in die Topografie. Vereinzelte, nicht vermeidbare Stützmauern und
Hangbauwerke werden optimal in die Landschaft integriert.
Das Teilgebiet Erliberg zeichnet sich durch seine landschaftsräumliche Lage und seine topografischen
Merkmale in besondere Weise aus. Die nördliche Zone, zwischen weich gewölbter Moränenkuppe und
Erlibergstrasse ist eher geschützt und intim und ist aus der Ferne nicht einsehbar' Die südliche Zone
verläuft von der Moränenkuppe aus talwärts und geht abfallend in das Teilgebiet Lutisbach über. Die
Anordnung der zwei langgezogenen, mäandrierenden Bauten bezieht sich auf die spezifische Topografie
der Moränenkuppe und nutzt diese für eine optimale lntegration'
14. Vegetation
Das Vegetationskonzept der Umgebungsgestaltung berücksichtigt und respektiert die bestehenden und
räumlich wirksamen Vegetationselemente des Waldes und des Gehölzsaumes entlang der
Grundstücksgrenze zwischen den Teilgebieten. Waldsaum und Wildhecke werden mit artenreichen
Strauchpflanzungen ergänzt.
Die Vegetation orientiert sich am landschaftlichen Gestaltungskonzept. Generell kommen heimische Arten
zur Anwendung. Die Baumschicht besteht aus Feld- und allfälligen Obstgehölzen. Frei gestreute,
hochstämmige Bäume in unterschiedlicher Dichteanordnung bestimmen das Landschaftsbild in Analogie
zur ökologisch wertvollen Streuwiese, und erzeugen zwischen den Bauten in ihrer Skalierung eine
gesuchte Filterwirkung und betonen Orte und Wegführungen. Die durchgehende, naturnahe Wiesenflur
betont die fliessende Topografie. Die Grünflächen zwischen den Gebäuden sind vorwiegend als naturnahe
Wiesenflure ausgebildet und spannen sich als ununterbrochene Vegetationsteppiche zwischen die
Gebäude.
Wiesen, die nicht als Spielflächen genutzt\ /erden, werden als extensive Blumenwiesen angelegt ' Dle
Bepflanzung weist einen hohen ökologischen Wert auf. Die aktuellen Kenntnisse bezüglich
unkontrollierter Verbreitung fremder Arten und Schutz heimischer ökosysteme vor Schädlingen und
Krankheiten, sind im Bepflanzungskonzept zu berücksichtigen. Die beiden Teilgebiete Lutisbach und
Erliberg werden über das gemeinsame Vegetationskonzept erkennbar verbunden'
15. Erschliessung, Parkierung, Durchwegung, Velos
Von der Hauptstrasse am See zweigt der Lutisbachweg als Haupterschliessung des Teilgebietes Lutisbach
ab. Es ist ein einseitiges Trottoir vorgesehen. Die Erschliessungen der Unterniveaugaragen erfolgen auf
kürzestem Weg direkt ab der Haupterschliessungsstrasse. Bergseitige Sockelmauern begleiten die
Erschliessungsstrasse und verbinden sich mit den Portalen der Tiefgarageneinfahrten. Diese werden
optimal in die Landschaft integriert'
Die Besucherparkplätze werden in den Tiefgaragen angeordnet. Aufgrund der Hanglage sind fünf
parkierungsanlagen vorgesehen. Ein Behindertenparkplatz wird jeweils an den Hauptzugängen zu den
Gebäudegruppen vorgesehen. Die Veloparkierung erfolgt in den Unterniveaugaragen und den
Zugangszonen zu den Gebäuden.
Feuerwehrzufahrten und Aufstellflächen, die ausserhalb der geplanten Strasse erforderlich sind, werden
als Schotterrasen in genügender Tragfähigkeit ausgebildet. Der Wendeplatz für Feuerwehr, Ambulanz
und sonstige Anlieferung erfolgt am Ende der Haupterschliessungsstrasse und wird mit einer Zufahrt der
U nterniveaugarage komb iniert.
Die Erschliessung des Teilgebietes Erliberg erfolgt via Schneitstrasse über die im Zuge der Realisierung der
Bebauung auszubauende Erlibergstrasse. Die Parkierung erfolgt über eine Tiefgarageneinfahrt im
Nordwesten der Parzelle ab der Erlibergstrasse. Es ist eine einzige Parkierungsanlage für die
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Gesamtüberbauung vorgesehen. Ein Grossteil der Veloabstellplätze wird über die Tiefgarageneinfahrt
erschlossen. Die Besucherparkplätze befinden sich an der Erlibergstrasse, im Norden des dienenden
Hauses zwischen den zwei Hauptgebäuden. Wege führen über hofartig gefasste Zugangsräume zu den
Eingangsbereichen der Gebäude. Von der Schneitstrasse aus führt ein öffentlich zugänglicher Weg
unterhalb der Gebäude zum Lutisbachweg im Westen und stellt die Querverbindung sicher.
Drei öffentliche, primäre Fusswegverbindungen erschliessen und verbinden die Teilgebiete Lutisbach und
Erliberg an der Peripherie der Grundstücke und in Fortsetzung der Haupterschliessungsstrasse in der
Mitte. Eine westliche Fussgängerverbindung führt von der Bushaltestelle entlang der Haupterschliessung
auf dem Trottoir bis in den Bereich nach dem Richtungswechsel und verläuft als aufsteigender Fussweg in
der Wiesenlandschaft zum höher gelegenen, nordwestlichen Punkt des Teilgebietes. Die weitere
Fortführung erfolgt über den bestehenden Flurweg zum Teilgebiet Erliberg. Eine östliche
Fussgängerverbindung erschliesst von der Bushaltestelle zum Holderbachweg und führt entlang der
Grundstücksgrenze und über den bestehenden Weg östlich davon zum höher gelegenen, nordöstlichen
punkt des Teilgebietes Erliberg. ln der Verlängerung der Haupterschliessung des Teilgebietes Lutisbach
erfolgt eine Fussgängerverbindung direkt hangaufwärts zum Teilgebiet Erliberg.
Siedlungsinterne, sekundäre Fussgängerverbindungen vernetzen die Teilareale in sinnvoller Weise und
dienen der Erschliessung der einzelnen Gebäude durch den Langsamverkehr. Die Begehbarkeit dieser
Wege für die Anwohner muss durch ein Wegerecht gesichert sein.
Die bestehende Bushaltestelle Oberägeri / Lohmatt wird für die geplanten Wohngebiete Lutisbach und
Erliberg einen wichtigen An- und Abreisepunkt des öffentlichen Verkehrs (ÖV) darstellen,
16. Gemeinschaftliche Spiel- und Freiflächen
Die Teilgebiete Lutisbach und Erliberg sind über ein öffentliches Fusswegnetz und interne Fusswege
vernetzt. Angelagert an diese Durchwegung sind gemeinschaftlich nutzbare Spiel- und Freiflächen. Sie
werden in Form von drei sinnvoll situierten und unterschiedlich gestalteten Orten als intensiv nutzbare
Spiel- und Aufenthaltsorte akzentuiert,
lm Bereich der Mietobjekte Häuser 1-3 des Teilgebietes Lutisbach ist die Spiel- und Aufenthaltszone ,Tal'
für kleinere Kinder vorgesehen. Die Anlage liegt aufgrund der topografischen Gegebenheiten abgestuft im
Hang integriert und ist mural im Gelände eingefasst.
Schemaschnitt
An der Schnittstelle der beiden Teilgebiete im Nordwesten ist die Spiel- und Aufenthaltszone,Belv6döre'
für grössere Kinder und Erwachsene geplant. Die Anlage ist aufgrund der topografischen Gegebenheiten
als platzfläche mit umfassenden Geländemauern geplant, Der Ort etwas diskret am Waldrand gelegen und
vom rückwärtigen Gehölzsaum gefasst, bietet Aussicht in die Ferne. Offene, multifunktional nutzbare
frp 10
Grünflächen für spielerische Aktivitäten im Sommer und Winter befinden sich im Hang unterhalb des
Belvddöres und begleiten den öffentlichen Fussweg.
Schemaschnitt
lm nördlichen Bereich des Teilgebietes Erliberg ist die Spiel- und Aufenthaltszone ,Berg'für alle
Altersgruppen geplant. Diese Anlage ist aufgrund der topografischen Lage natürlich in das Wiesland
eingebettet. Der Ort ist gegen Süden von Bauten umfasst und öffnet sich hangwärts in die offene
Landschaft. Offene, multifunktional nutzbare Grünflächen für spielerische Aktivitäten im Sommer und
Winter befinden sich mehrheitlich im südlichen Teil.
17. Entsorgung
Für die Anwohner des Teilgebietes Lutisbach ist eine zentrale Entsorgungsstelle für Kehricht- und
Grünabfälle im unteren Bereich der Zufahrtsstrasse Lutisbachweg vorgesehen.
Für die Anwohner des Teilgebietes Erliberg befindet sich eine zentrale Entsorgungsstelle im Bereich des
dienenden Hauses zwischen den Hauptgebäuden. Hier muss überprüft werden, ob eine
Unterflurentsorgungsstelle u mgesetzt werden kan n'
18. WerkleitungskonzePt
Die Leitungsführung der Medien wie Kanalisation, Wasser und Elektro muss aufgrund der Vorprojekte
beider Teilgebiete gemeinsam geplant und parzellenübergreifend koordiniert werden. lm Teilgebiet
Lutisbach werden die Erschliessungsleitungen entlang dem Verlauf der Strasse Lutisbachweg geführt.
19. Entwässerung
Die Entwässerung der Gebiete Erliberg und Lutisbach sind koordiniert vorzunehmen.
Die Entwässerung der Erschliessungsstrasse erfolgt über technische Einrichtungen des Strassenprojekts
(Einlaufschächte, Rinnen, Schlammsammler) und wird im Weiteren zu den vorbereiteten
Kanalanschlüssen des unterhalb gelegenen Knotenpunkts geführt,
Andere befestigte Arealflächen sind versickerungsfähig zu gestalten bzw, über die Schulter zu entwässern
20. Bauten
Anknüpfend an die morphologischen Siedlungsspuren im Osten wird der nach Süden stark abfallende
Hang des Teilgebietes Lutisbach mit 13 Punktbauten sorgsam belegt. Die bestehende Wegführung des
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Lutisbachweges bleibt weitgehend erhalten und wird zum ordnenden Element der neuen Überbauung. lm
gleichen Sinne wird die Modulation der Topografie gewürdigt.
Die Setzung der einzelnen Bauten folgt dem sanften Verlauf des Berghanges, so dass sich dessen
wellenartige Kontur in einem leicht bewegten Bebauungsmuster wiederfindet'
Die aufgelöste Form des Baukörpers mittels dreier gestaffelt ineinandergefügten Volumen ist nicht nur
eine Antwort auf das Bauen am Hang, sie zielt auch die Körnigkeit der angrenzenden Bauten an'
Die Unterniveaugaragen verbinden jeweils zwei oder drei Bauten. Die Zufahrten erfolgen direkt von der
Erschliessungsstrasse aus.
Lage und Abmessungen, sowie Setzung und Ausrichtungen der Gebäude sind im QGP schematisch und
nicht linienscharf da rgestellt.
21. Nutzungskonzept
Auf dem Teilgebiet Lutisbach sind insgesamt 13 Neubauten mit ca. 100 Wohneinheiten geplant. Davon
sind ca. 30% als Mietwohnungen vorgesehen.
Das Richtprojekt im Teilgebiet Erliberg sieht hauptsächlich Mietwohnungen vor. Der grosse Mix an
unterschiedlichen Wohnungsgrössen entspricht der Vorstellung eines generationenübergreifenden
Wohnens. Das Angebot an Räumen, in welchen Dienstleistungen für die Bebauung und das Quartier
angeboten werden, bereichert den gemeinschaftlichen Aspekt des Wohnens an diesem Ort in Oberägeri'
22. Architektonischer Ausdruck
Die Setzung der Häuser im Teilgebiet Lutisbach im steil abfallenden Gelände und die kubisch gestaffelte
Gestalt der Baukörper bestimmen den primären architektonischen Ausdruck. Die Dächer sind flach
ausformuliert und von der kubischen ldee abgeleitet. Die Häuser besitzen hangseitig eine murale
Wandkonstruktion mit gezielt gesetzten Fensteröffnungen, während sich die talseitigen Fassaden mit
raumhohen Fenstern und auskragenden Balkonen zur Aussicht hin öffnen'
Damit die Häuser einen kompakten und ruhigen Ausdruck erhalten, soll ein Fassadenmaterial verwendet
werden, aus dem sich sowohl die Sockelpartien und erdberührten Aussenwände, als auch die
Auskragungen und oberen Fassadenbereiche konstruieren lassen,
Die Farbigkeit der Häuser wird von der natürlichen Erscheinung des Fassadenmaterials geprägt' Denkbar
sind dezente Erd- und Grautöne, die sich zurückhaltend in die Landschaft einpassen.
Die Gebäude im Teilgebiet Erliberg sind mit flachen oder flachgeneigten Dächern eingedeckt' Der
architektonische Ausdruck der Gesamtbebauung soll sich in einer geeigneten Konstruktion in Holz oder
Stein durch eine starke Strukturierung der Fassade auszeichnen.
lm Richtprojekt ist eine Struktur angedacht, die unterschiedlich materialisiert werden kann' Die
dargestellten Fassaden zeigen einen möglichen architektonischen Umgang auf. lnsgesamt sollen die
Gebäude jedoch durch ihre starke Strukturierung und Tiefe der Fassade eine grosse Leichtigkeit
ausdrücken und Bezüge zu landwirtschaftlich genutzten Bauernhäuser aufbauen.
23. Material- und FarbkonzePt
Die Verschiedenartigkeit der Baukörper der Teilgebiete Lutisbach und Erliberg erlaubt bezüglich ihrer
Einbettung in die Topografie, ihrer unterschiedlichen Typologie, ihrer Gestalt und Massstäblichkeit eine
differenzierte Wahl hinsichtlich Materialität und Farbigkeit, Damit soll im jeweiligen Teilgebiet ein gut auf
den Landschaftsraum abgestimmtes und in sich stimmiges Erscheinungsbild angezielt werden. Dabei
lLfr 72
dürfen sich diese beiden Erscheinungsbilder von Teilgebiet zu Teilgebiet auch deutlich voneinander
unterscheiden, in ihrer Entstehung sollen sie jedoch einem ähnlichen Prinzip folgen.
Bei beiden Teilgebieten wird primär über die Wahl des Materials, welches in enger Abhängigkeit mit der
Konstruktion und Struktur steht, der Farbausdruck bestimmt. Dieser beinhaltet ein Spektrum von erdigen
Naturfarbtönen bis zu verschieden hellen Beige- und Grautönen.
Die muralen Teile der aus Teilvolumen geformten Baukörper des Teilgebietes Lutisbach sind die primären
Träger der Materialität und bestimmend für deren Farbigkeit. Ausgehend von einer Verkleidung aus
Naturstein wie zum Beispiel geschliffenem Travertin ergibt ein Farbraum vom Erdbraunen bis ins
Rötlichbeige. Diese farbliche Grundstimmung soll immer im Vordergrund stehen und sich über alle
Etappierungsschritte fortsetzen'
Falls aber ein anderes Material als Naturstein zur Anwendung käme, wie zum Beispiel Putz, ist es auf die
oben erwähnte Grundfarbigkeit (Erdbraun bis ins rötlich-beige) abzustimmen.
Die Bauten des Teilgebietes Erliberg sollen, wie dies im Richtprojekt formuliert ist, stark strukturiert in
Erscheinung treten. Das Tragverhalten der Bauten soll auf der Fassade als Stützen-Plattenverbund
abgebildet werden. Dieses raumhaltige Raster beinhaltet in die Tiefe greifende Balkone und leicht vom
Raster zurückversetzte Füllungen. Die sichtbare Tragstruktur, sowie die ins Erdreich greifenden
Sockelbereiche sind in grauem Sichtbeton angedacht, während dem die Füllungen aus Fenstern aber auch
aus festen Teilen bestehen, die in naturnahen Farben gehalten sind. Der Bandbereich der Farbigkeit,
welche im konkreten Projekt noch verifiziert werden muss, erstreckt sich von olivgrün über rot-braun bis
zu helleren Erd- und Naturfarbtönen. Denkbar wäre auch, dass das Projekt in einer Holzbauweise
ausgeführt wird. Dann würde das Raster in Holz umgesetzt und die Füllungen entsprechend darauf
abgestimmt.
24 Private Aussenräume
ln beiden Teilgebieten wird im Sinne einer kontinuierlich zwischen den Häusern verlaufenden
Wieslandschaft auf private Aussenräume ausserhalb des Gebäudeprofils verzichtet'
25. Etappierung
Das Teilgebiet Lutisbach befindet sich vollumfänglich in einer definitiven Bauzone, und ist mit dem
erfolgten Ausbau des Verkehrsknotens an der Kantonsstrasse vollständig erschlossen' Das Teilgebiet
Erliberg liegt teilweise in einer definitiven und teilweise in einer Reservebauzone, welche vom
Gemeinderat zunächst in eine definitive Bauzone umgewandelt werden muss. Auch wenn der
überwiegende Teil der Flächen innerhalb des Quartiergestaltungsplans schon seit langem in einer
definitiven Bauzone liegt, soll nicht alles auf einmal gebaut werden. Angedacht ist vielmehr eine
Etappierung über mehrere Jahre hinweg, welche sich sogar über den Planungshorizont des heutigen
Zonenplans hinaus erstrecken soll. Das Teilgebiet Erliberg soll in zwei Etappen mit ca. 30 bzw' 35
Wohneinheiten realisiert werden, und im Teilgebiet Lutisbach sind fünf Etappen unterschiedlicher Grösse,
d.h. zwischen 14 und 30 Wohneinheiten vorgesehen, Mit den drei ersten Etappen wird voraussichtlich im
Frühjahr 201G, Herbst 2016 und Frühjahr 2O!7 im Lutisbach begonnen. Mitte 2017 soll dann eine weitere
Etappe im Erliberg in Angriff genommen werden. Alsdann soll in den Jahren 2017 und 2018 mit zwei
weiteren Etappen im Lutisbach begonnen. Mit den Bauarbeiten der letzten Etappe wird im Erliberg im
Jahre 2022 begonnen werden. Die Bauzeit für jede Etappe beträgt zwischen a nderthalb und zwei Jahren,
sodass mit einem frühesten Abschluss aller Arbeiten im Jahre 2024 gerechnet werden kann. Damit wird
I 13
I
dieses Gebiet erst viele Jahre nach dem Planungshorizont der heute geltenden Ortsplanung vollständig
überbaut sein. Je nach Marktsituation ist es aber auch gut möglich, dass zwischen den Etappen mehr Zeit
verstreicht, was zu einer entsprechend verzögerten lnanspruchnahme des Baulandes führen wird."
I 3. Aprit 2015
Die schreiber,^,
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