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title: "Studienordnung für die Bachelorstudiengänge Architektur und Bauingenieurwesen an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften"
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provisions: 19
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# Studienordnung für die Bachelorstudiengänge Architektur und Bauingenieurwesen an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften

## § 1 Gegenstand {#par_1}

Diese Studienordnung mit Anhang regelt in Ergänzung zur
Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an
der ZHAW vom 29. Januar 2008 (RPO)3 die Bachelorstudiengänge des
Departements Architektur, Gestaltung und Bauingenieurwesen.

## § 2 Anhang {#par_2}

Einzelheiten zu den Studiengängen, insbesondere zu den zu
belegenden Modulen, den Modultypen, Modulkategorien und Modulgruppen, werden in einem Anhang geregelt.

## § 3 Studiengänge {#par_3}

Die ZHAW bietet am Departement Architektur, Gestaltung
und Bauingenieurwesen die Bachelorstudiengänge Architektur und Bauingenieurwesen an.

## § 4 Studienformen {#par_4}

1 Die Bachelorstudiengänge Architektur und Bauingenieurwesen können als Vollzeit- oder Teilzeitstudium geführt werden.
2 Die Studienleitung entscheidet im Rahmen des Teilzeitstudiums
über die Anrechnung von Ausbildungsleistungen aus der praktischen
Berufstätigkeit gestützt auf § 17 RPO.
3 Einzelheiten zu den Studienformen sowie der Wechsel zwischen
den Studienformen werden im Anhang geregelt.
Anrechnung
von ECTS-

## § 5 Credits {#par_5}

1 An der ZHAW oder andernorts erworbene ECTS-Credits
werden während zehn Jahren ab dem Semester ihres Erwerbs angerechnet.
2 Die Studienleitung entscheidet über Ausnahmen.
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B. Zulassung zum Studium
Einschlägige

## § 6 Berufe {#par_6}

Die einschlägigen beruflichen Grundausbildungen, die eine
Zulassung ohne weitere praktische Arbeitswelterfahrung (Praktikum)
erlauben, sind im Anhang aufgeführt.
Arbeitswelterfahrung,

## § 7 Praktikum {#par_7}

1 Nicht einschlägige berufliche Grundausbildungen erfordern
für die Zulassung in der Regel ein 12-monatiges Praktikum, das berufspraktische und berufstheoretische Kenntnisse vermittelt.
2 Die Anrechnung von Leistungen aus nicht einschlägigen beruflichen Grundausbildungen wird im Anhang geregelt.
3 Die Studienleitung entscheidet aufgrund der noch fehlenden berufspraktischen und berufstheoretischen Kenntnisse über den Umfang
des erforderlichen Praktikums.
C. Aufbau des Studiums
Aufbau
und Bestehen
Studiengang

## § 8 Bauingenieurwesen {#par_8}

1 Der Bachelorstudiengang Bauingenieurwesen ist in eine Assessmentstufe und ein Hauptstudium gegliedert.
2 Die Assessmentstufe ist bestanden, wenn
a. die im Anhang vorgeschriebenen Module bzw. Modulgruppen der
Assessmentstufe bestanden sind,
b. 60 ECTS-Credits erreicht sind.
3 Nicht bestandene Module der Assessmentstufe können nur nach
Nichtbestehen des gesamten Assessments wiederholt werden.
4 Das Hauptstudium ist bestanden, wenn
a. die im Anhang vorgeschriebenen Module bzw. Modulgruppen des
Hauptstudiums bestanden sind,
b. 120 ECTS-Credits erreicht sind.
Aufbau
und Bestehen
Studiengang

## § 9 Architektur {#par_9}

1 Im Bachelorstudiengang Architektur ist das Studium nicht
in Assessmentstufe und Hauptstudium gegliedert.
2 Das Studium ist bestanden, wenn
a. die im Anhang vorgeschriebenen Module bzw. Modulgruppen bestanden sind,
b. 180 ECTS-Credits erreicht sind.
Bachelorstudiengänge Architektur und Bauingenieurwesen 414.253.111
D. Leistungsnachweise
Expertinnen

## § 10 und Experten {#par_10}

1 Die Studienleitung regelt den Beizug von Expertinnen und
Experten.
2 Als Expertinnen und Experten können externe Fachpersonen oder
Dozierende der ZHAW beigezogen werden.
3 Die Benotung erfolgt einvernehmlich mit den prüfenden Dozierenden.
4 Kommt keine Einigung zustande, steht der Stichentscheid den prüfenden Dozierenden zu.
Wiederholung

## § 11 von Modulen {#par_11}

Wer ein Modul nicht besteht, muss alle Leistungsnachweise
des Moduls wiederholen.

## § 12 Nachprüfungen {#par_12}

1 Im Hauptstudium können für einzelne Module gemäss Anhang Nachprüfungen angeboten werden.
2 Nachprüfungen sind vor Beginn des nachfolgenden Studienjahres
abzulegen.

## § 13 Nachbesserungen {#par_13}

1 Die Möglichkeiten zur Nachbesserung von Leistungsnachweisen sind im Anhang geregelt.
2 Die Nachbesserung muss im gleichen Semester abgeschlossen werden.

## § 14 Bachelorarbeit {#par_14}

Mit der Bachelorarbeit kann im letzten Regelstudiensemester begonnen werden. Details für die Zulassung zur Bachelorarbeit werden für jeden Studiengang im Anhang geregelt.
E. Studienabschluss und Bachelordiplom

## § 15 Bestehensvoraussetzungen {#par_15}

Das Bachelordiplom wird erteilt, wenn
a. das Assessment und das Hauptstudium bzw. das Studium bestanden sind,
b. insgesamt 180 ECTS-Credits erreicht wurden.

## § 16 Abschlussnote {#par_16}

1 Die Abschlussnote errechnet sich aus sämtlichen promotionsrelevanten Modulen.
2 Die Modulnoten werden nach ECTS-Credits gewichtet.
Überzählige
ECTS-Credits

## § 17 aus Wahlpflichtmodulen {#par_17}

1 Werden mehr Wahlpflichtmodule als nötig belegt, gelten
die überzähligen Wahlpflichtmodule als Wahlmodule.
414.253.111 Bachelorstudiengänge Architektur und Bauingenieurwesen
2 Die Studienleitung regelt,
a. ob die Belegung von überzähligen Wahlpflichtmodulen möglich ist,
b. wie die Studierenden bei der Wahl der Module bestimmen, welche
Wahlpflichtmodule überzählig sind.
3 Die überzähligen Wahlpflichtmodule werden nicht für die Berechnung der Abschlussnote herangezogen.
Titel § 18.4 Die Bachelorstudiengänge werden mit folgenden Titeln abgeschlossen:
a. Bachelor of Arts ZHAW in Architektur,
b. Bachelor of Science ZHAW in Bauingenieurwesen.
F. Schluss- und Übergangsbestimmungen

## § 19 Aufhebung bisherigen Rechts {#par_19}

Diese Studienordnung ersetzt die Studienordnung für die
Bachelorstudiengänge Architektur und Bauingenieurwesen an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften vom 17. Dezember
2009.

## § 20 Übergangsbestimmungen {#par_20}

1 Studierende, die ihr Studium vom dem Herbstsemester
2021/2022 aufgenommen haben, werden für das weitere Studium dieser Studienordnung unterstellt.
2 Die Studienleitung regelt die Anrechnung bereits erbrachter Studienleistungen.
1 OS 76, 1; Begründung siehe ABl 2020-11-20. Vom Fachhochschulrat genehmigt am 3. November 2020.
2 Inkrafttreten: 1. April 2021.
3 LS 414.252.3.
4 Fassung gemäss B vom 2. Juni 2022 (OS 77, 490; ABl 2022-08-19). In Kraft seit
1. Januar 2023.
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Anhang
zur Studienordnung für die Bachelorstudiengänge
Architektur und Bauingenieurwesen an der Zürcher
Hochschule für Angewandte Wissenschaften
Der Anhang zur Studienordnung für die Bachelorstudiengänge Architektur und Bauingenieurwesen an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften wird weder in die Offizielle Gesetzessammlung (OS) noch in die Zürcher Loseblattsammlung (LS) aufgenommen.
Er kann bei der
Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften
Ressort Bildung
Gertrudstrasse 15
Postfach
8400 Winterthur
bezogen oder unter (www.zhaw.ch) eingesehen werden.
