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title: "Betriebsreglement domus und sLandweibels"
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# Betriebsreglement domus und sLandweibels

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domus Museum und Galerie der Gemeinde Schaan
Rathaus / Landstrasse 19, FL-9494 Schaan, Telefon +423 237 72 80, Fax +423 237 72 09
domus@schaan.li, www.schaan.li
Betriebsreglement für die
Galerien domus und sLandweibels
Die Galerien bieten:
Infrastruktur
- Galerieräume inkl. Reinigung, Beleuchtung, Aufhängevorrichtung
- Sockel und Wechselrahmen
- Galeriewagen
- 3 Vitrinen
- Raum für Videovorführungen und Diavorträge
Versicherung
Im Rahmen einer allgemeinen Versicherung für das Museum und die Galerien sind die Ausstellungsgegenstände gegen Diebstahl, mutwillige Beschädigung durch Fremde und Elementarereignisse versichert
Öffnungszeiten
domus:
Freitag, 14.00 - 20.00 Uhr, Samstag und Sonntag, 14.00 - 18.00 Uhr, ausser Weihnachten,
Neujahr, Ostern und Pfingsten.
sLandweibels:
Freitag, 16.00 - 19.00 Uhr, Samstag und Sonntag, 14.00 - 18.00 Uhr (Je nach Jahreszeit können die Öffnungszeiten angepasst werden).
Aufbau
Unterstützung beim Aufbau der Ausstellung.
Die Galerieleitung behält sich ein Mitspracherecht bei der Ausstellungsgestaltung vor.
Einladung
Einladungskarten in vorgegebenem Layout werden an die Adressaten der Galerie versendet.
Pressetexte
Adaptierung der durch die Kunstschaffenden bereitgestellten Texte.
Vernissage
- Begrüssung
- Apéro (einheitlich: Wein, Bier, Orangensaft, Wasser, Salzgebäck)
- Preisliste tippen und kopieren
Verpflichtungen der ausstellenden Kunstschaffenden:
Ausstellung
Die Kunstschaffenden verpflichten sich, die in einem separaten Vertrag vereinbarten Vorbereitungstermine einzuhalten, ihre Ausstellung termingerecht auf- und auch wieder abzubauen sowie sämtliche Arbeiten für die vereinbarte Ausstellungsdauer in der Galerie zu belassen.
Anwesenheit der Kunstschaffenden
domus:
Die Anwesenheit der ausstellenden Kunstschaffenden bei der Ausstellungseröffnung sowie zu
den üblichen Öffnungszeiten (14 Stunden pro Wochenende) ist verpflichtend. In Ausnahmefällen kann eine kompetente Vertretung gestellt werden. Die Verpflichtung reduziert sich auf 4
Stunden pro Wochenende, wenn Kunstschaffende während ihrer Ausstellung im domus einen
Vortrag, eine Führung, eine Lesung oder dergleichen anbieten.
sLandweibels:
In sLandweibels erhalten die Ausstellenden von der domus-Leitung einen Schlüssel. Sie verpflichten sich, ihre Ausstellung während der Öffnungszeiten selber zu betreuen.
Einladung
Ein Foto einer abzubildenden Arbeit sowie Texte über den / die Kunstschaffenden müssen 4
Wochen vor der Vernissage beigebracht werden.
Die Einladungen werden nach einem einheitlichen, von der Galerie vorgegebenen Layout gestaltet.
Portokosten für Einladungen, die der/die Kunstschaffende an seine eigenen Bekannten versendet, gehen zu seinen/ihren Lasten.
Aufbau
Anlieferung und Aufbau der auszustellenden Arbeiten sowie Erstellung der Preisliste.
Gemäss den im Vertrag vereinbarten Terminen, spätestens aber 4 Tage vor Eröffnung der Ausstellung. In der Regel werden die Arbeiten durch die Kunstschaffenden aufgebaut.
Im Falle der Verwendung der Galerie-Wechselrahmen übernehmen die Kunstschaffenden die
Einrahmung wie auch allfällige Kosten für Passepartoutkartons selber.
Aufhängevorrichtungen müssen dem Hängesystem der Galerie angepasst werden. In der Regel
soll an der vorgesehenen Aufhängevorrichtung gehängt werden.
Abbau
Der Abbau aller Ausstellungsobjekte hat in der Woche nach Beendigung der Ausstellung an
einem mit der domus-Leitung abgesprochenen Tag zu erfolgen.
Versicherung
Die Galerie übernimmt keine Kosten bzw. Haftung für Schäden, die beim Transport der Arbeiten
vom und zum Ausstellungsort entstehen.
Schäden
Mutwillige oder fahrlässige Beschädigungen durch die Ausstellenden an der Einrichtung der
Galerie werden von der Gemeinde in Rechnung gestellt.
Der/die Kunstschaffende erklärt anlässlich der Vertragsunterzeichnung mit seiner/ihrer Unterschrift, dass er/sie haftpflichtversichert ist.
Prozente / Abrechnung
Für Arbeiten, die an der Ausstellung verkauft werden, geben die Kunstschaffenden einheitlich
15 % des in der Preisliste aufgeführten Verkaufspreises ab.
Die Gemeindekasse stellt innert 30 Tagen nach dem Ausstellungsende eine Rechnung für die
Prozentabgabe an den / die Kunstschaffende(n).
Für die Rechnungsstellung an die Käuferinnen und Käufer sowie das Inkasso sind die Kunstschaffenden selber zuständig.
Vernissage
Die Kunstschaffenden sorgen selber für die Vernissagerede.
Die Getränke beim Apéro werden von der Gemeinde Schaan gestellt. Den Kunstschaffenden
wird wie folgt ein Kostenanteil in Rechnung gestellt:
- bis 50 Besucher CHF 100.-
- 50 – 100 Besucher CHF 150.-
- ab 100 Besucher CHF 200.-
Die Kunstschaffenden können auf eigene Kosten eine musikalische Umrahmung organisieren
oder zusätzliche Speisen und Getränke anbieten. Für deren Beschaffung, Kosten sowie die
Reinigung (z.B. Abwasch) müssen sie jedoch selber aufkommen.
Vertrag
Das beiderseitige Einverständnis mit diesem Reglement sowie weitere Details werden in der
Regel 6 Wochen vor Ausstellungseröffnung in einem Vertrag zwischen der Gemeinde Schaan
und den Kunstschaffenden festgehalten.
Genehmigung
Dieses Betriebsreglement wurde vom Gemeinderat in seiner Sitzung vom 03. September 1997,
Trakt. Nr. 251, genehmigt.
An den Gemeinderatssitzungen vom 13. Mai 1998, Trakt. Nr. 147, und 09. April 2003, Trakt. Nr.
83, wurden diverse Anpassungen und Ergänzungen vorgenommen.
An der Gemeinderatssitzung vom 28. April 2010, Trakt. Nr. 78, wurden Anpassungen und Ergänzungen vorgenommen.
An der Gemeinderatssitzung vom 21. August 2013, Trakt. Nr. 163, wurden Anpassungen und
Ergänzungen vorgenommen.
Schaan, 22. August 2013
r domus-Galerie.docx
Gemeindevorstehung Schaan
Daniel Hilti
Gemeindevorsteher
