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title: "Reglement für die Vergabekommission Entwicklungszusammenarbeit"
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provisions: 6
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# Reglement für die Vergabekommission Entwicklungszusammenarbeit

## § 1 {#par_1}

Vergabekommission Entwicklungszusammenarbeit
1 Der Gemeinderat wählt auf seine eigene Amtsdauer eine Vergabekommission Entwicklungszusammenarbeit.

## § 2 {#par_2}

Zusammensetzung
1 Der Vergabekommission gehören fünf Mitglieder an, nämlich:
a) das zuständige Mitglied des Gemeinderats;
b) ein Mitglied der zuständigen einwohnerrätlichen Sachkommission;
c) ein weiteres Mitglied des Einwohnerrats;
d) zwei Personen mit Wohnsitz in Riehen, welche einen Fachbezug zur Thematik mitbringen.
2 Das Präsidium wird durch das zuständige Mitglied des Gemeinderats besetzt. Das Vizepräsidium
wird durch die Vergabekommission gewählt.
3 Die Leitung der zuständigen Abteilung der Verwaltung berät die Vergabekommission fachlich und
führt das Protokoll.

## § 3 {#par_3}

Aufgaben
1 Die Vergabekommission prüft die Anträge der Hilfsorganisationen für die Vergabe von Geldern in
der Entwicklungszusammenarbeit und unterbreitet dem Gemeinderat einmal jährlich einen Vergabevorschlag.
2 Im ersten Jahr der Legislaturperiode beinhaltet der Vergabevorschlag den Vorschlag für die Schwerpunktthemen für die Vergabe in den kommenden vier Jahre.
3 Die Vergabekommission prüft jährlich die Berichte der unterstützten Projekte und erstattet dem
Gemeinderat Bericht.

## § 4 {#par_4}

Vergabekriterien
1 Der Gemeinderat legt die Kriterien für die Vergabe von Geldern in der Entwicklungszusammenarbeit
im In- und Ausland in einer Richtlinie fest.

## § 5 {#par_5}

Kompetenzen
1 Die Vergabekommission hat ausschliesslich beratende Funktion.
2 Sie stellt Antrag an den Gemeinderat und berichtet über die von ihr beratenen Geschäfte.

## § 6 {#par_6}

Abwicklung der Geschäfte
1 Die Vergabekommission erhält von der Verwaltung einmal jährlich die vollständigen, formell vorgeprüften und aufbereiteten Vergabeanträge der Hilfsorganisationen.
1) RiE 111.100
Wirtschaft · Freizeitgärten RiE 980.110
2 Sie trifft eine Projektauswahl und erarbeitet gestützt auf die Richtlinien des Gemeinderats ihren Vergabevorschlag zuhanden des Gemeinderats.
3 Sie kann externe Fachpersonen anhören oder sich durch solche beraten lassen.
Schlussbestimmung
Dieses Reglement ist zu publizieren; es tritt am fünften Tag nach der Publikation in Kraft 2).
2) In Kraft seit 31. Januar 2022
Wirtschaft · Freizeitgärten RiE 980.110
Änderungstabelle - Nach Beschluss
Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle
25.01.2022 31.01.2022 Erlass Erstfassung KB 26.01.2022
Wirtschaft · Freizeitgärten RiE 980.110
Änderungstabelle - Nach Artikel
Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Fundstelle
Erlass 25.01.2022 31.01.2022 Erstfassung KB 26.01.2022
