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title: "Reglement über den Fonds für Projekte für die Spitex Region Schaffhausen"
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provisions: 10
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# Reglement über den Fonds für Projekte für die Spitex Region Schaffhausen

## Art. 1 {#art_1}

Unter der Bezeichnung "Fonds für Projekte für die Spitex Region
Schaffhausen" besteht ein Fonds zur Verwendung für Projekte in
der Gesundheitsförderung für die Spitex Region Schaffhausen.

## Art. 2 {#art_2}

Diesem Fonds wird das Vermögen des aufgelösten Vereins Spitex
Schaffhausen zugewiesen.

## Art. 3 {#art_3}

1 Diesem Fonds können künftige Vermögenszuwendungen von
Drittpersonen unter Beachtung des erkennbaren Willens der Geberin oder des Gebers zugewiesen werden.
2 Die Verzinsung der Fondsvermögen erfolgt auf den Anfangsbestand des jeweiligen Jahres zum Sparheftzinssatz der Schaffhauser Kantonalbank, welcher am 1. Januar eines jeden Jahres gilt.

## Art. 4 {#art_4}

1 Für die Ausrichtung von Leistungen stehen das Kapital und die
Zinsen zur Verfügung. Voraussichtliche Leistungen und Zinsen sind
zu budgetieren.
Name und
Zweck
Zugewiesenes
Sondervermögen
Äufnung und
Verzinsung
Verwendung
der Mittel
Fondsreglement Projekte für die Spitex Region Schaffhausen 5100.1
Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 1. Oktober 2013) 2
2 Die Leistungen sind in der Regel einmalige Auszahlungen. Im
Sinne von Anschubfinanzierungen für langfristige Projekte können
sie sich im Einzelfall auch über mehrere Jahre erstrecken.
3 Es besteht kein Rechtsanspruch auf Unterstützungen.

## Art. 5 {#art_5}

1 Der Entscheid über die Verwendung der Mittel des Fonds liegt bei
dem für die Spitex zuständigen Mitglied des Stadtrates. Bei Bedarf
können Spezialisten aus den entsprechenden Fachgebieten beigezogen werden. Im Übrigen gelten die ordentlichen verfassungsmässigen Kompetenzbestimmungen.

## Art. 6 {#art_6}

1 Die Gesuche für Unterstützungen aus dem Fonds für Spitex Projekte in der Gesundheitsförderung haben folgende formelle Anforderungen zu erfüllen:
a. Projektbeschrieb mit Inhalt, Beteiligten, Terminen sowie allfälliger technischer Ausführung;
b. Nachweis oder Beschrieb der langfristigen Wirkung;
c. Kostenvoranschlag, allenfalls unter Beilagen von Offerten;
d. Finanzierungsplan.
2 Das zuständige Mitglied des Stadtrates kann zusätzliche Unterlagen anfordern, Unterstützungen an Bedingungen knüpfen oder mit
Auflagen verbinden.
3 Gesuche für Unterstützung sind bei dem für die Spitex zuständigen Mitglied des Stadtrates einzureichen.

## Art. 7 {#art_7}

1 Das zuständige Mitglied des Stadtrates kann Rechenschaft über
die Verwendung der Mittel verlangen.
2 Werden Bedingungen und Auflagen nicht eingehalten oder wird
die Unterstützung missbräuchlich verwendet, kann das zuständige
Mitglied des Stadtrates seinen Entscheid widerrufen und bereits
ausgerichtete Unterstützungen zurückfordern.

## Art. 8 {#art_8}

1 Die Aufsicht über den Fonds für Projekte für die Spitex Region
Schaffhausen übt der Stadtrat aus.
2 Der Stadtrat erstattet dem Grossen Stadtrat im Rahmen der Jahresrechnung Bericht über die verwendeten Mittel.
Zuständigkeit
Anforderungen
an Gesuche
Kontrolle über
die Verwendung
der Mittel
Aufsicht, Bericht
erstattung
Fondsreglement Projekte für die Spitex Region Schaffhausen 5100.1

## Art. 9 Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 1. Oktober 2013) 3 {#art_9}

Der Stadtrat löst den Fonds für Projekte für die Spitex Region
Schaffhausen auf, wenn das Fondsvermögen aufgebraucht ist und
informiert das für die Gemeindeangelegenheiten zuständige Departement.

## Art. 10 {#art_10}

Dieses Reglement tritt mit seiner Genehmigung durch den Stadtrat
in Kraft.
Auflösung
Inkrafttreten
