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title: "Dekret über Promulgation der päbstlichen Bulle"
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provisions: 1
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# Dekret über Promulgation der päbstlichen Bulle

## Art. 1 {#art_1}

1 Da die päbstliche Bulle vom 7. Mai 1828, welche mit den Worten inter precipua etc. etc. beginnt, in ihren wesentlichen Bestimmungen mit der zwischen
den löbl. Ständen Luzern, Bern, Solothurn und Zug und dem päbstlichen Stuhle unterm 26. März 1828 geschlossenen Konvention über die neue Begrenzung
und Einrichtung des Bistums Basel übereinstimmt, so erteilen Wir derselben, in
Folge Vollmacht UrGhhrn. und Obern vom 24. April dieses Jahres, die landesherrliche Genehmigung ohne dass jedoch aus derselben auf irgend eine Weise
etwas abgeleitet werde, was den Hoheitsrechten der Regierung nachteilig sein
möchte, oder den Landesgesetzen und Regierungsverordnungen, auch weder
einem künftigen Metropolitanverbande und den damit verbundenen Rechten,
noch den Befugnissen des Bischofs selbst, oder den in der Schweizerischen
Eidgenossenschaft bestehenden Kirchenverhältnissen beider Konfessionen
und, für den Kanton Bern insbesonders, der evengelischen Konfession und Kirche entgegen wäre, mit dem Befehl, dass vorstehendes Dekret in allen katholischen Gemeinden des Leberbergs durch einen Civilbeamten, Sonntags den
17. dieses Monats, nach beendigtem Gottesdienst, sowie nach Verlesung der
päbstlichen Bulle bekannt gemacht werde.
2 Endlich dann wird sowohl die Konvention vom 26. März 1828, als das vorstehende Promulgationsdekret der Sammlung der Gesetze und Dekrete beigerückt werden.
Gegeben in Bern, 11. Augstmonat 1828 Der Amtsschultheiss: Fischer
Der Ratsschreiber: Wurstemberger
* Änderungstabellen am Schluss des Erlasses
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410.333 2
Änderungstabelle - nach Beschluss
Beschluss Inkrafttreten Element Änderung BAG-Fundstelle
11.08.1828 17.08.1828 Erlass Erstfassung -
3 410.333
Änderungstabelle - nach Artikel
Element Beschluss Inkrafttreten Änderung BAG-Fundstelle
Erlass 11.08.1828 17.08.1828 Erstfassung -
