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title: "Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 100 Euro (Goldmünze „UNESCO Welterbe – Schlösser Augustusburg und Falkenlust in Brühl“)"
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# Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 100 Euro (Goldmünze „UNESCO Welterbe – Schlösser Augustusburg und Falkenlust in Brühl“)

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Gemäß den §§ 2, 4 und 5 des Münzgesetzes vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat die Bundesregierung beschlossen, in Würdigung des UNESCO Welterbes Schlösser Augustusburg und Falkenlust in Brühl, eine Gedenkmünze zu 100 Euro aus Gold prägen zu lassen.
Die Auflage der Münze beträgt maximal 200 000 Stück. Die Münze wird zu gleichen Teilen in den Münzstätten Berlin (Münzzeichen „A“), München (Münzzeichen „D“), Stuttgart (Münzzeichen „F“), Karlsruhe (Münzzeichen „G“) und Hamburg (Münzzeichen „J“) in Stempelglanzausführung geprägt.
Die Münze wird ab dem 1. Oktober 2018 in den Verkehr gebracht. Sie besteht aus Gold mit einem Feingehalt von 999,9 Tausendteilen (Feingold), hat einen Durchmesser von 28 Millimetern und eine Masse von 15,55 Gramm.
Die Bildseite zeigt die beiden Schlösser mit ihrer Hauptansicht sowie eine plastische und detaillierte Darstellung des berühmten Prunktreppenhauses von Balthasar Neumann.
Die Wertseite zeigt einen Adler, den Schriftzug „BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND“, die zwölf Europasterne, die Wertziffer mit der Euro-Bezeichnung sowie die Jahreszahl „2018“ und – je nach Münzstätte – das Münzzeichen „A“, „D“, „F“, „G“ oder „J“.
Der Münzrand wird geriffelt ausgeführt.
Der Entwurf stammt von dem Künstler Bastian Prillwitz aus Berlin.

## Schlussformel {#schlussformel}

Der Bundesminister der Finanzen

## (XXXX) {#norm_3}

(Fundstelle: BGBl. I 2019, 1378)
