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title: "Tarifordnung Wasserversorgung der Gemeinde Triesen"
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# Tarifordnung Wasserversorgung der Gemeinde Triesen

## Art. 1 {#art_1}

Anschlussgebühr
1. Die Anschlussgebühr beträgt CHF 3.50 pro m3 umbautem Raum nach SIA.
2. In der Anschlussgebühr von CHF 3.50 pro m3 ist der Wasserbezug während der
Realisierung der Baute integriert.
3. Die Aufwendungen des Wasserwerks für die Installation der Provisorien werden
in Rechnung gestellt.
4. Bei Sprinkleranlagen beträgt der Beitrag CHF 15.00 pro benötigten Minutenliter.
Vom für die Sprinkleranlage und dem zusätzlichen Feuerwehrbedarf (nach
Brandverhütungsdienst, BVD) insgesamt notwendigen Wasserbedarf kann eine
Wassermenge von 1‘200 Minutenliter in Abzug gebracht werden. Die
Sprinklergebühr wird zusätzlich zur Anschlussgebühr gemäss Abs. 1 erhoben.
Ebenso kann von der errechneten Gebühr die Anschlussgebühr gemäss Abs. 1
für das von der Sprinkleranlage erfasste Gebäudevolumen in Abzug gebracht
werden. Es werden keine Rückzahlungen vorgenommen.
5. Für Gebäude mit ausschliesslich landwirtschaftlicher Nutzung beträgt die
Anschlussgebühr pauschal CHF 500.00 pro Gebäude.
6. Die Anschlussgebühren werden zum Zeitpunkt des Anschlusses an das
öffentliche Wasserleitungsnetz erhoben.

## Art. 2 Seite 2 von 2 {#art_2}

Benutzungsgebühr
1. Die Grundgebühr pro Jahr für überbaute Liegenschaften wird über die Grösse
der Wasserzähler und dem Anteil für den Löschschutz erhoben. Für den Anteil
Löschschutz wird CHF 0.04 pro m3 umbautem Raum nach SIA verrechnet.
Anteil Anteil
Zählergrösse Wasserversorgung Löschschutz
DN 20 CHF 40.00 + CHF 0.04/m³ = Grundgebühr
DN 25 CHF 80.00 + CHF 0.04/m³ = Grundgebühr
DN 32 CHF 140.00 + CHF 0.04/m³ = Grundgebühr
DN 40 CHF 160.00 + CHF 0.04/m³ = Grundgebühr
DN 50 CHF 180.00 + CHF 0.04/m³ = Grundgebühr
DN 65 CHF 200.00 + CHF 0.04/m³ = Grundgebühr
DN 80 CHF 220.00 + CHF 0.04/m³ = Grundgebühr
DN 100 CHF 240.00 + CHF 0.04/m³ = Grundgebühr
DN 125 CHF 260.00 + CHF 0.04/m³ = Grundgebühr
DN 150 CHF 300.00 + CHF 0.04/m³ = Grundgebühr
Gebäude ohne Anschluss und Zähler CHF 0.04/m³ = Grundgebühr
2. Bei anderen Zählergrössen wird die Zählermiete durch die Wasserversorgung
festgelegt. Bei Verbundzählern ist der Anteil Zählermiete für den grossen und
den kleinen Zähler gemäss Art. 2 Abs. 1 zu entrichten.
3. Die Verbrauchsgebühr beträgt CHF 0.85 pro m3 Wasserbezug.
Genehmigung / Übergangs- und Schlussbestimmung
1. Diese Tarifordnung wurde vom Gemeinderat in seiner Sitzung vom 24. Januar
2012 mit GRB 021-01-12 genehmigt. Sie tritt rückwirkend auf den 1. Januar 2012
in Kraft.
2. Als Stichtag für die Ablösung der bestehenden Tarife wird der 30. Dezember
2011, 17.00 Uhr, festgesetzt. Baugesuche, die bis zu diesem Termin bei der
Bauverwaltung eingehen, werden zu den bisher geltenden Tarifen verrechnet.
Die Gemeindevorstehung
