---
title: "Bebauungsplan 199: Riehen Areal an der S-Bahn-Haltestelle Niederholz"
id: 0ab5656b-d39e-45d6-a478-f5a7d246177d
authority: bs
place: "Basel-Stadt"
applies_also_from: [ch]
kind: communal_act
in_force: true
number: "RiE 731.150.199"
publisher_url: https://www.gesetzessammlung.bs.ch/data/RiE%20731.150.199/de
solon_url: https://solon.orangecat.ch/law/0ab5656b-d39e-45d6-a478-f5a7d246177d
language: de
in_force_from: 2026-10-23
date_basis: retrieved
status: consolidated
source_url: https://www.lexfind.ch/tol/35627/de
read_on: 2026-10-23
sha256: 07a866a119a856d44c7ba50c695d0553a61c278d3be0aef93915d1319f29da0b
provisions: 1
---

# Bebauungsplan 199: Riehen Areal an der S-Bahn-Haltestelle Niederholz

## text {#text}

Bebauungspläne und spezielle Bauvorschriften RiE 731.150.199
Bebauungsplan 199: Riehen Areal an der S-Bahn-Haltestelle Niederholz
(BP 199)
Vom 2. November 2011 (Stand 29. Januar 2012)
Der Einwohnerrat Riehen
beschliesst auf Antrag des Gemeinderats und der Sachkommission Siedlung und Landschaft (SSL)
sowie gestützt auf §§ 95, 101 und 105 des Bau- und Planungsgesetzes (BPG) vom 17. November
1999 1) sowie die Lärmschutzverordnung (LSV) vom 15. Dezember 1986 2): 3)
Für den Text des Bebauungsplans siehe den Anhang.
Link zu den Bebauungsplänen und Dokumenten in OEREBlex im Geoportal:
https://oereblex.bs.ch/api/geolinks/233.html
1) SG 730.100
2) SR 814.41
3) Vom Bau- und Verkehrsdepartement genehmigt am 28. 12. 2011.
Bebauungspläne und spezielle Bauvorschriften RiE 731.150.199
Änderungstabelle - Nach Beschluss
Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle
02.11.2011 29.01.2012 Erlass Erstfassung KB 05.11.2011
Bebauungspläne und spezielle Bauvorschriften RiE 731.150.199
Änderungstabelle - Nach Artikel
Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Fundstelle
Erlass 02.11.2011 29.01.2012 Erstfassung KB 05.11.2011
Spezielle Bauvorschriften / Bebauungspläne RiE 731.150.199
Riehen
Areal an der S-Bahn-Haltestelle Niederholz
Einwohnerratsbeschluss vom 2. November 2011 1)
Der Einwohnerrat Riehen beschliesst auf Antrag des Gemeinderats und der Sachkommission Siedlung und
Landschaft (SSL) sowie gestützt auf §§ 95, 101 und 105 des Bau- und Planungsgesetzes (BPG) vom
17. November 1999 2) sowie die Lärmschutzverordnung (LSV) vom 15. Dezember 1986 3):
1. Die Zonenänderung gemäss Plan Nr. 105.02.002 vom 26. Oktober 2010 wird festgesetzt.
2. Die Zuordnung der Lärmempfindlichkeitsstufe gemäss Plan Nr. 105.02.004 vom 26. Oktober 2010 wird
festgesetzt.
3. Der Bebauungsplan Plan Nr. 105.02.005 wird festgesetzt und es werden dazu folgende Bebauungsplanvorschriften erlassen:
Nutzung und Bebauung
a) Die maximal zulässige Bruttogeschossfläche beträgt 6’100 m2.
b) Im Teilbereich A ist innerhalb des Baufelds A ein Gebäude mit vier oberirdischen Geschossen
zulässig. Es sind ein öffentlicher Saal, Schulungsräume, Dienstleistungsräume oder Wohnnutzungen zulässig, wobei im Erdgeschoss vorrangig öffentlich zugängliche Nutzungen angeordnet werden sollen.
c) Im Teilbereich B ist innerhalb des Baufelds B ein Wohngebäude mit vier oberirdischen Geschossen zulässig.
d) Eingeschossige Nebenbauten für Veloabstellplätze oder Abfallentsorgung bis maximal 3,50 m
Firsthöhe dürfen ausserhalb der beiden Baufelder A und B errichtet werden.
e) Bei der Materialwahl und Farbgebung ist die Gesamtkonzeption zu berücksichtigen.
f) Die im Bebauungsplan definierten Gebäudehöhen dürfen durch Sonnenenergieanlagen sowie
durch Bauteile wie Kamine, Oberlichtanlagen und Liftaufbauten, die aus technischen Gründen
über dem Dach liegen müssen, überschritten werden.
g) Die Begrünung des Flachdachs der Hauptgebäude ist mit einer Stärke von 0,20 m bis 0,25 m
zu erstellen. Im Bereich von Photovoltaikanlagen ist eine reduzierte Dachbegrünungsstärke
zulässig.
Aussenraum
h) Die Gestaltung des öffentlichen Aussenraums im Teilbereich A sowie des privaten Aussenraums im Teilbereich B hat erhöhten Anforderungen zu genügen. Mit dem Baubegehren ist ein
Umgebungsgestaltungs- und Bepflanzungsplan, der auch die zu begrünenden Dachflächen
beinhaltet, zur Bewilligung einzureichen.
i) Der private Aussenraum im Teilbereich B ist mindestens zu zwei Dritteln als Grünfläche anzulegen. Der öffentliche Aussenraum im Teilbereich A ist mindestens zu einem Drittel als
1) Vom Bau- und Verkehrsdepartement genehmigt am 28. 12. 2011.
2) SG 730.100.
3) SR 814.41.
Spezielle Bauvorschriften / Bebauungspläne RiE 731.150.199
Grünfläche anzulegen. Der Bereich zwischen Zentrumsbebauung zur Rauracherstrasse, zur
S-Bahn-Haltestelle und zur Gotenstrasse ist als öffentlicher Vorplatz zu gestalten.
j) Die Bebauung ist an das Fernwärmenetz der Gemeinde anzuschliessen.
k) Die Bebauung hat den Minergie-P-Standard oder einen vergleichbaren Standard einzuhalten.
l) Die Hochwasserkote von 258,50 m. ü. M darf zum Schutz des Grundwassers nicht unterschritten werden. Punktuelle, geringfügige Ausnahmen für Lifte sind mit Zustimmung der für den
Grundwasserschutz zuständigen kantonalen Behörde möglich.
Parking
m) Von der Gotenstrasse her ist eine Autoeinstellhalle zu erschliessen, welche maximal 85 Autoabstellplätze aufweist. Bei der Ein- und Ausfahrt der Einstellhalle sind durch geeignete Massnahmen Störungen angrenzender Wohnungen möglichst gering zu halten.
n) Oberirdische Kurzzeitparkplätze sind nur entlang der Rauracherstrasse vorzusehen.
Ermächtigung an den Gemeinderat
Der Gemeinderat wird ermächtigt, Abweichungen von den Bauvorschriften zuzulassen, sofern dadurch die
Gesamtkonzeption und das Siedlungsbild nicht beeinträchtigt werden.
Dieser Beschluss wird publiziert; er unterliegt dem Referendum und der Genehmigung durch das Bau- und
Verkehrsdepartement. Der Gemeinderat stellt nach Eintritt der Rechtskraft die Wirksamkeit fest. 4)
Link zu den Bebauungsplänen und Dokumenten in OEREBlex im Geoportal:
https://oereblex.bs.ch/api/geolinks/233.html
4) Wirksam seit 29. 1. 2012.
