---
title: "Richtlinie zum Feuerwehrreglement"
id: 0ac62353-d529-4a5d-8072-60f5326543cd
authority: bfs1709
place: "Unterägeri"
applies_also_from: [zg, ch]
kind: communal_act
in_force: true
number: "5.5-1.1"
publisher_url: https://unteraegeri.tlex.ch/app/de/texts_of_law/5.5-1.1
solon_url: https://solon.orangecat.ch/law/0ac62353-d529-4a5d-8072-60f5326543cd
language: de
in_force_from: 2025-01-01
date_basis: publisher
status: consolidated
source_url: https://unteraegeri.tlex.ch/app/de/texts_of_law/5.5-1.1
read_on: 2026-11-01
sha256: e4a39fe948efaad968c9dff600bef160d25133c4dd22e5820065853537564dc7
provisions: 7
---

# Richtlinie zum Feuerwehrreglement

## Art. 1 Gebühren bei Fehl- und Falschalarme {#art_1}

1
Kostenfolge für Fehl- und Falschalarme:
a)
Beim ersten Alarm:
kostenlos
b)
Beim zweiten Alarm:
CHF 1'000.00
c)
Bei weiteren Alarmen:
CHF 1'500.00
2
Ein Fehlalarm hat eine technische Ursache z.B. Defekt oder Störung an der Brandmeldeanlage / unsachgemässe Wartungsarbeiten / etc.
3
Ein Falsch- / Täuschungsalarm wird durch die Handlung einer Person ausgelöst z.B. Baustaub / Zigarettenrauch / Eindrücken eines Handtasters / Telefonische Alarmierung, bei der kein Schaden vorhanden ist / etc.

## Art. 2 Dienstleistung der Feuerwehr {#art_2}

1
Dienstleistungen der Feuerwehr sind freiwillige Einsätze ausserhalb des Kernauftrags für gemeindliche Feuerwehren und müssen durch das Feuerwehrkommando genehmigt werden.
2
Der Begünstigte der Dienstleistung übernimmt alle Kosten für Personal und Material; das Feuerwehrkommando kann Ausnahmen zu dieser Regelung beschliessen.
3
Die Ansätze für verrechenbare Einsätze richten sich nach dem Feuerschutzreglement der Gebäudeversicherung Zug
4
Die Rechnungsstellung erfolgt durch das Feuerwehrsekretariat anhand des Einsatzrapports.

## Art. 3 Meldepflicht {#art_3}

1
Das Feuerwehrkommando ist unverzüglich schriftlich zu informieren bei:
a)
Führerausweisentzug eines Eingeteilten bei den Motorfahrern
b)
Gesundheitlichen Einschränkungen
c)
Abwesenheit von mehr als vier Wochen
d)
Veränderung bei Personaldaten – namentlich Wohnadresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindung, Arbeitgeber

## Art. 4 Ausschluss {#art_4}

1
Das Feuerwehrkommando kann bei der Feuerschutzkommission den Ausschluss von Angehörigen der Feuerwehr beantragen bei:
a)
Störung des Dienstbetriebes
b)
Nicht bestandener Arztuntersuchung
c)
Nicht bestandener Grundausbildung
d)
Mehrfachem unentschuldigtem Fernbleiben von Kursen und Übungen
e)
Sicherheitsrelevanten Suchtproblemen
f)
Erreichen des Pensionsalters

## Art. 5 Bestand {#art_5}

1
Der Sollbestand der Feuerwehr Unterägeri richtet sich nach den kantonalen Vorgaben.
2
Für die Aufnahme in die Feuerwehr gelten die folgenden Bedingungen:
a)
Der Wohnort muss Unterägeri oder eine angrenzende Gemeinde sein
b)
Eine gute körperliche Verfassung und bestandener Arzt-Test
c)
Es muss Schweizerdeutsch verstanden werden und es muss eine klare Kommunikation auf Deutsch gewährleistet sein

## Art. 6 Unentschuldigte Absenz bei obligatorischen Kursen und Übungen {#art_6}

1
Beim Fernbleiben von Übungen ist innerhalb von fünf Tage eine Entschuldigung an das Feuerwehrkommando zu richten.
2
Beim Fernbleiben von Kursen ist eine schriftliche Begründung, gegebenenfalls ein ärztliches Attest an das Feuerwehrkommando zu richten.
3
Die erste unentschuldigte Übungs-Absenz löst die Ersatzzahlung eines Übungssoldes aus, die am Jahresende verrechnet wird.
4
Die zweite unentschuldigte Übungs-Absenz löst die Ersatzzahlung in der Höhe eines Übungssoldes aus, der am Jahresende verrechnet wird. Es erfolgt eine Anhörung des Angehörigen durch das Feuerwehrkommando.
5
Die dritte unentschuldigte Übung-Absenz kann den Ausschluss aus der Feuerwehr auslösen.
6
Im neuen Kalenderjahr beginnt die Zählung wieder von vorne.
7
Für unentschuldigtes Fernbleiben an Kursen werden dem Angehörigen der Feuerwehr die Kosten in Rechnung gestellt.

## Art. 7 Beanspruchung von Sachen Dritter im Ernstfall oder bei Übungen {#art_7}

1
Die durch die Beanspruchung von Sachen Dritter im Ernstfall oder bei Übungen entstandenen Kosten werden von der Gemeinde getragen.
