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title: "Verordnung über die Teuerungszulagen für die Rentner und Sparmitglieder der Pensionskasse"
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# Verordnung über die Teuerungszulagen für die Rentner und Sparmitglieder der Pensionskasse

## Art. 1 (Erlassen vom Regierungsrat am 14. November 2000) {#art_1}

1 Die Teuerungszulagen auf den Renten der Pensionskasse betragen:
1. für Rentner, die zwischen dem 1. Juli 1951 und dem 30. Juni 1958
pensioniert wurden: 296 Prozent
2. für Rentner, die zwischen dem 1. Juli 1958 und dem 30. September 1962 pensioniert wurden: 273 Prozent
3. für Rentner, die zwischen dem 1. Oktober 1962 und dem 30. Juni
1965 pensioniert wurden: 239 Prozent
4. für Rentner, die zwischen dem 1. Juli 1965 und dem 31. Dezember
1967 pensioniert wurden: 209 Prozent
5. für Rentner, die zwischen dem 1. Januar 1968 und dem 30. Juni
1970 pensioniert wurden: 186 Prozent
6. für Rentner, die zwischen dem 1. Juli 1970 und dem 31. März 1971
pensioniert wurden: 169 Prozent
7. für Rentner, die zwischen dem 1. April 1971 und dem 30. Juni 1973
pensioniert wurden: 142 Prozent
8. für Rentner, die zwischen dem 1. Juli 1973 und dem 31. Dezember
1977 pensioniert wurden: 105 Prozent
9. für Rentner, die in den Jahren 1978 und 1979 pensioniert wurden:
91 Prozent
10. für Rentner, die in den Jahren 1980 und 1981 pensioniert wurden:
83 Prozent
11. für Rentner, die in den Jahren 1982 bis 1984 pensioniert wurden:
61 Prozent
12. für Rentner, die in den Jahren 1985 bis 1987 pensioniert wurden:
47 Prozent
13. für Rentner, die im Jahr 1988 pensioniert wurden: 34 Prozent
14. für Rentner, die im Jahr 1989 pensioniert wurden: 31 Prozent
15. für Rentner, die im Jahr 1990 pensioniert wurden: 25 Prozent
16. für Rentner, die im Jahr 1991 pensioniert wurden: 19 Prozent
17. für Rentner, die im Jahr 1992 pensioniert wurden: 13 Prozent
18. für Rentner, die im Jahr 1993 pensioniert wurden: 10 Prozent
19. für Rentner, die im Jahr 1994 pensioniert wurden: 7 Prozent
20. für Rentner, die im Jahr 1995 pensioniert wurden: 6 Prozent
21. für Rentner, die im Jahr 1996 pensioniert wurden: 4 Prozent
22. für Rentner, die im Jahr 1997 pensioniert wurden: 4 Prozent
23. für Rentner, die im Jahr 1998 pensioniert wurden: 4 Prozent
24. für Rentner, die im Jahr 1999 pensioniert wurden: 3 Prozent
SBE VIII/8 481 1
II D/2/2
25. für Rentner, die im Jahr 2000 pensioniert wurden: 2 Prozent

## Art. 2 {#art_2}

1 Die Teuerungszulagen auf den Renten der Lehrerversicherungskasse betragen:
1. für Rentner, die zwischen dem 1. Juni 1952 und dem 30. Juni 1958
pensioniert wurden: 296 Prozent
2. für Rentner, die zwischen dem 1. Juli 1958 und dem 30. September 1962 pensioniert wurden: 273 Prozent
3. für Rentner, die zwischen dem 1. Oktober 1962 und dem 30. Juni
1965 pensioniert wurden: 239 Prozent
4. für Rentner, die zwischen dem 1. Juli 1965 und dem 31. Dezember
1967 pensioniert wurden: 209 Prozent
5. für Rentner, die zwischen dem 1. Januar 1968 und dem 30. Juni
1970 pensioniert wurden: 186 Prozent
6. für Rentner, die zwischen dem 1. Juli 1970 und dem 31. März 1971
pensioniert wurden: 169 Prozent
7. für Rentner, die zwischen dem 1. April 1971 und dem 30. Juni 1973
pensioniert wurden: 142 Prozent
8. für Rentner, die zwischen dem 1. Juli 1973 und dem 31. Dezember
1977 pensioniert wurden: 105 Prozent
9. für Rentner, die in den Jahren 1978 und 1979 pensioniert wurden:
91 Prozent
10. für Rentner, die in den Jahren 1980 und 1981 pensioniert wurden:
83 Prozent
11. für Rentner, die in den Jahren 1982 bis 1984 pensioniert wurden:
61 Prozent
12. für Rentner, die in den Jahren 1985 bis 1987 pensioniert wurden:
47 Prozent
13. für Rentner, die im Jahr 1988 pensioniert wurden: 34 Prozent
14. für Rentner, die im Jahr 1989 pensioniert wurden: 31 Prozent
15. für Rentner, die im Jahr 1990 pensioniert wurden: 25 Prozent
16. für Rentner, die im Jahr 1991 pensioniert wurden: 19 Prozent
17. für Rentner, die im Jahr 1992 pensioniert wurden: 13 Prozent
18. für Rentner, die im Jahr 1993 pensioniert wurden: 10 Prozent
19. für Rentner, die im Jahr 1994 pensioniert wurden: 7 Prozent
20. für Rentner, die im Jahr 1995 pensioniert wurden: 6 Prozent
21. für Rentner, die im Jahr 1996 pensioniert wurden: 4 Prozent
22. für Rentner, die im Jahr 1997 pensioniert wurden: 4 Prozent
23. für Rentner, die im Jahr 1998 pensioniert wurden: 4 Prozent
24. für Rentner, die im Jahr 1999 pensioniert wurden: 3 Prozent
25. für Rentner, die im Jahr 2000 pensioniert wurden: 2 Prozent

## Art. 3 II D/2/2 {#art_3}

1 Die Teuerungszulagen auf den hypothetischen Renten der Sparmitglieder
bleiben auf 130 Punkten belassen.

## Art. 4 {#art_4}

1 Diese Verordnung tritt auf den 1. Januar 2001 in Kraft. *
2 Der Beschluss über die Teuerungszulagen für die Rentner und Sparmitglieder der Beamten- und Lehrerversicherungskasse vom 2. Dezember 1996
wird damit aufgehoben. *
II D/2/2
Änderungstabelle - Nach Beschluss
Beschluss Inkrafttreten Element Änderung SBE Fundstelle
22.04.2014 01.09.2014 Erlasstitel geändert SBE 2014 23
22.04.2014 01.09.2014 Art. 4 Abs. 1 geändert SBE 2014 23
22.04.2014 01.09.2014 Art. 4 Abs. 2 geändert SBE 2014 23
II D/2/2
Änderungstabelle - Nach Artikel
Element Beschluss Inkrafttreten Änderung SBE Fundstelle
Erlasstitel 22.04.2014 01.09.2014 geändert SBE 2014 23
Art. 4 Abs. 1 22.04.2014 01.09.2014 geändert SBE 2014 23
Art. 4 Abs. 2 22.04.2014 01.09.2014 geändert SBE 2014 23
