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title: "Unterfeld Nord - Partners Group"
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# Unterfeld Nord - Partners Group

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Zu- und Wegfahrt Tiefgarage Ziff. 6.2
Abmessungen Richtprojekt
(ober-/ unterirdisch)
Quartierfreiraum (Abgrenzung schematisch) Ziff. 5.3
VERBINDLICHER INHALT BEBAUUNGSPLAN
INFORMATIVER INHALT BEBAUUNGSPLAN
Bestehende Bauten
ausserhalb Perimeter
Geltungsbereich Ziff. 3
Baubereich für Hauptgebäude mit
max. Höhenkote Ziff. 4.1A 452.00
Freiflächen (Abgrenzung schematisch)
Erschliessungsfläche (Lage schematisch)
Interne Fusswege
(Lage schematisch) innerhalb / ausserhalb Peri. Ziff. 6.8
Oberirdische ParkierungP Ziff. 6.5
V Oberirdische Veloabstellplätze
(Lage schematisch)
Bäume geplant (Lage und Anzahl schematisch) Ziff. 5.2
Abmessungen Richtprojekt Passerelle
PERIMETER
BAUBEREICHE
GRÜN- UND FREIFLÄCHEN
ERSCHLIESSUNG
Anlieferungsbereich
(Lage schematisch)
Ziff. 6.10
Ziff. 6.11
Ziff. 5.1
Ziff. 6
Vorplatz (Lage schematisch) Ziff. 6.9
Rechtsgültige Gewässerbaulinie
Rechtsgültige Baulinie
Rechtsgültige Strassenlinie
Neue Spezialbaulinie (sep. Verfahren)
Neue Unterniveaulinie (sep. Verfahren)
Aufzuhebende Gewässerbaulinie (sep. Verfahren)
Aufzuhebende Baulinie (sep. Verfahren)
Baubereich für Passerelle
mit Anordnugnsspielraum Ziff. 4.2
öffentliche Fuss- und Radwege, kommunal
(Lage schematisch) innerhalb / ausserhalb Peri.
Ökologisch wertvolle Fläche (Abgr. schematisch)Ziff. 5.2
Ziff. 6.7
Entsorgungsstelle (Unterflurcontainer)E Ziff. 6.12
A
Arealzufahrt Ziff. 6.1
Übergangsbereich Nordstr. / Interessenslinie Ziff. 5.6
Bestehendes Naturobjekt Nr. 117 Ziff. 5.2
öffentliche Fuss- und Radwege, kantonal
(Lage schematisch) innerhalb / ausserhalb Peri. Ziff. 6.6
Baubereich Hochkamin Ziff. 4.3
Strassenbäume ausserhalb Perimeter
D
Uferstreifen gemäss Übergangsbestimmung GSchV
Einwohnergemeinde Baar
Vom Gemeinderat beschlossen am:
Öffentliche Auflage im Erdgeschoss Rathausstrasse 6 vom ……….…………..….. bis …………..….………..
Bescheinigt Abteilung Planung / Bau:
Kanton Zug
Die Gemeindeschreiberin:Der Gemeindepräsident:
1:500
EINFACHER BEBAUUNGSPLAN
UNTERFELD NORD - PARTNERS GROUP
ENTWURF
32746 - 30.9.2020
Vom Gemeinderat verabschiedet am
Der Gemeindepräsident: Die Gemeindeschreiberin:
1924a
81c
81e
2053a
1892a
1893a
1891a
1890a
1889a
81f
81a
92c
3077a
Neuhofbach
Neuhofbach
Unterfeld
Nordstrasse
Unterfeld
10b
10a
A
B1
C
456.00 m.ü.M.
451.50 m.ü.M.
452.00 m.ü.M.
441.50 m.ü.M.
B2
Neue Lage kantonaler Fuss- und Radweg
(Verlegung)
E
V
A
A A
B B
Sperrung für MIV
P
V
RRB vom 07.07.1992
RRB vom 07.07.1992
RRB vom 07.07.1992
RRB vom 29.06.2004
RRB vom 29.06.2004
RRB vom 29.06.2004
RRB vom 29.06.2004
BDB vom 28.09.2018
D
449.00 m.ü.M.
Interessenslinie SBB
Naturobjekt 117
INFORMATIVER INHALT
Schnitt A-A, 1:500 (mit Richtprojekt)
A
456.00 m.ü.M.
Schnitt B-B, 1:500 (mit Richtprojekt)
B1 C
451.50 m.ü.M. 452.00 m.ü.M.
441.50 m.ü.M.
B2
KOORDINATENPUNKTE
pendent
SITUATIONSPLAN 1:500
Abteilung Planung / Bau, den
Der Abteilungsleiter:
Grundlagedaten
Amtliche Vermessung: Geozug Ingenieure vom 26. August 2020
Richtprojekt axess AG
Die Daten der Fixpunkte, Grenzpunkte und Einzelpunkte sind nach
den gültigen Genauigkeits- und Zuverlässigkeitsanforderungen der
amtlichen Vermessung bestimmt. Die Bodenbedeckung, Gebäude
und Einzelobjekte dienen lediglich der Orientierung. Ihre Lage beruht
auf einfachen Messungen ohne Kontrolle, weshalb für deren Richtigkeit
keine Gewähr durch den Geometer besteht.
Das Druckdatum entspricht dem Erstellungsdatum.
Bearbeitung: Adrian Grütter
50 m0 10 20
ZIFFER 1 ZWECK
Der einfache Bebauungsplan Unterfeld Nord – Partners Group bezweckt im Sinne von § 32 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Zug
(PBG) und von § 36b der Bauordnung der Gemeinde Baar (BO) die zulässige Bauweise auf den Grundstücken innerhalb des Geltungsbereichs
zu definieren und die qualitativen Anforderungen an die städtebauliche Einordnung und die architektonische Gestaltung der Bauten und
Freiräume festzulegen.
ZIFFER 2 BESTANDTEILE
1. Der Bebauungsplan besteht aus dem Situationsplan, den Schnitten und den Bestimmungen.
2. Das Richtprojekt vom 23.6.2020 ist für die Gestaltung der Bauten (Stellung, kubische Gliederung, Geschossigkeit und architektonischer
Ausdruck) und der Umgebung wegleitend. Bauprojekte müssen mindestens die Qualität des Richtprojekts erreichen. Vom Richtprojekt darf
vorbehältlich der Bestimmungen des Bebauungsplans sowie des übergeordneten Rechts abgewichen werden, sofern qualitativ insgesamt
wiederum eine zumindest gleichwertige und überzeugende Lösung erzielt wird.
ZIFFER 3 GELTUNGSBEREICH
Der Geltungsbereich ist im Situationsplan festgehalten.
ZIFFER 4 Gestaltung
Bauten, Anlagen und Freiräume sind sowohl für sich als auch im Gesamtzusammenhang besonders gut zu gestalten. Sie haben die
wesentlichen Vorzüge gemäss § 32 Abs. 1 PBG zu erfüllen.
ZIFFER 5 BEBAUUNG
1. Lage und äussere Abmessungen der oberirdischen Hauptgebäude ergeben sich aus den im Situationsplan und den Schnitten definierten
Baubereichen A - D. Kein Bauteil darf die im Situationsplan und den Schnitten festgelegten Höhenkoten überragen. Im Baubereich A ist das
Gebäude abzustufen. Die maximale Höhe von 29 Meter darf im Sinne des Richtprojekts nur punktuell ausgeschöpft werden.
2. Die als Baubereiche Passarelle bezeichneten Gebäudeteile sind als solche auszugestalten. Sie haben zum gestalteten Terrain mindestens
eine Lichte Höhe von 4.5 m aufzuweisen (Oberkante Strasse bis Unterkante Passerelle).
3. Im Baubereich D darf ein Hochkamin erstellt werden (Abmessung gemäss Richtprojekt).
4. Unterirdische Bauten und Unterniveaubauten, einzelne gut gestaltete Kleinbauten und Anbauten, namentlich für Veloabstellplätze,
Tiefgaragenzufahrten, Tiefgaragenzugängeund dgl., sind unter Beachtung der durch Baulinien gesicherten Räume auch ausserhalb der
Baubereiche zulässig.
5. Die zonenkonforme Ausnützung darf um max. 20 % erhöht werden. Eine zusätzliche Erhöhung der Ausnützung durch
Ausnützungsübertragungen gemäss den gesetzlichen Bestimmungen ist zulässig.
6. Die Terrassen des Gebäudes im Baubereich A sind partiell zu begrünen. Die Dachflächen der Baubereiche B2 und C dürfen nicht als
Terrassen genutzt werden. Diese Dachflächen sind extensiv zu begrünen, auch wenn die Flächen energetisch genutzt werden. Auf den
Dächern dürfen nur technisch bedingte Aufbauten und Anlagen zur Nutzung der Sonnenenergie u. dgl. erstellt werden. Dachaufbauten sind
zusammenzufassen, zentral anzuordnen und dezent zu gestalten.
ZIFFER 6 FREIRAUM
1. Die Umgebung ist auf der Basis des Freiraumplans vom 4.9.2020 zu gestalten. Im Baubewilligungsverfahren ist die Bepflanzung und
Materialisierung im Detail festzulegen.
2. Der Verbindungskorridor und insbesondere die darin bezeichneten ökologisch wertvollen Flächen (min. 2'700 m2) sind naturnah
auszugestalten. Im Baubewilligungsverfahren ist für diese Flächen ein Unterhaltskonzept nachzuweisen. Die bestehende Bestockung
(Naturobjekt Nr. 117) ist zu erhalten und mit standortgerechten einheimischen Bäumen und Sträuchern zu ergänzen und aufzuwerten.
3. Der im Verbindungskorridor liegende öffentlich zugängliche Quartierfreiraum hat eine Fläche von mindestens 1'350 m2 zu umfassen. Er ist
mit hoher Aufenthaltsqualität auszugestalten sowie zweckmässig zu möblieren. Entlang der nördlichen Parzellengrenze ist der bestehen
Bestockung (Naturobjekt Nr. 117) ein genügend grosser Raum zu geben und insbesondere Richtung Bahndamm hin mit mit
standortgerechten einheimischen Bäumen und Sträuchern zu ergänzen und aufzuwerten.
4. Die Erstellung des Quartierfreiraums hat mit einem Bauprojekt im Baubereich C zu erfolgen.
5. Der Gewässerraum des Oberneuhofgrabens bei der Nordstrasse ist zusammen mit dem Verbindungskorridor als zusammenhängender,
naturnaher Vernetzungsraum mit ökologisch wertvollen Flächen auszugestalten. Innerhalb des Gewässerraums dürfen mit Ausnahme der
bestehenden Brücke keine Bauten und Anlagen erstellt werden.
6. Entlang der Nordstrasse und des zukünftigen kantonalen Fuss- und Radwegs ist ein naturnah gestalteter Grünstreifen anzulegen
(Übergangsbereich). Bis zur Verlegung des kantonalen Radwegs ist der gesamte Bereich zwischen dem Baubereich C und dem bestehenden
Radweg naturnah auszugestalten.
ZIFFER 7 ERSCHLIESSUNG
1. Die Erschliessung hat an bezeichneter Stelle ab der Ringstrasse zu erfolgen. Die Vorfahrt beim Baubereich B1 ist gemäss den
Richtungspfeilen im Situationsplan im Einbahnregime zu organisieren.
2. Die drei Baubereiche sind über eine gemeinsame Tiefgarage zu erschliessen. Die Zu- und Wegfahrt zur Tiefgarage hat an der schematisch
bezeichneten Lage zu erfolgen. Die Rampe ist in das Gebäude im Baubereich C zu integrieren.
3. Die Nord-Süd-Verbindung Richtung Oberneuhofstrasse ist mit einer Mindestbreite von 5.5 m auszugestalten. Sie ist für den Fuss- und
Radverkehr durchgängig zu gestalten. Für den motorisierten Individualverkehr ist die Durchfahrt an schematisch bezeichneter Lage zu
verhindern (z.B. Poller).
5. Das maximale Parkplatzangebot ist gemäss den Vorgaben des Strassenplans im Baubewilligungsverfahren nachzuweisen. An den
schematisch bezeichneten Lagen dürfen insgesamt maximal 3 oberirdische Besucherparkplätze erstellt werden.
6. Im Zusammenhang mit dem Ausbau der Bahnstrecke ist der kantonale Fuss- und Radweg gemäss Planeintrag mit einer Mindestbreite von
4m zu verlegen. Der dafür erforderliche Raum ist freizuhalten und vertraglich zu sichern.
7. Mit einem ersten Bauvorhaben ist entlang der nördlichen Grundstücksgrenze ein öffentlicher Fuss- und Radweg mit einer minimalen Breite
von 3.5 Meterzu realisieren.
8. Für die im Situationsplan schematisch bezeichneten arealinternen Fusswege sind versickerungsfähige Materialien zu verwenden.
9. Die Vorplatzbereiche sind in Abstimmung auf die Erschliessungsstrassen so zu gestalten, dass ein einheitliches Erscheinungsbild entsteht.
10. An schematisch bezeichneten Lage sind gedeckte Veloabstellplätze zu erstellen.
11. An schematisch bezeichneter Lage hat die Anlieferung für das Areal zu erfolgen.
12. An schematisch bezeichneter Lage sind Entsorgungsstellen mit Unterflurcontainer zu errichten.
ZIFFER 8 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
1. Die Überbauung kann in Etappen realisiert werden. Die Umgebungsflächen sind mit einem ersten Bauvorhaben umzusetzen.
2. Wo der Bebauungsplan nichts anderes bestimmt, sind die Vorschriften – unter Berücksichtigung von höherrangigem Recht – der jeweils
gültigen Bauordnung und des Zonenplans der Gemeinde Baar massgebend.
3. Der einfache Bebauungsplan Unterfeld Nord - Partners Group wird mit der Rechtskraft des gemeinderätlichen Festsetzungsbeschlusses
verbindlich.
BESTIMMUNGEN
