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title: "Feuerwehrtarif Stadtratsbeschluss"
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provisions: 15
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# Feuerwehrtarif Stadtratsbeschluss

## Art. 1 {#art_1}

1 In den folgenden Fällen werden pauschale Gebühren ver
rechnet:
a. Türen öffnen, Schlüssel bergen, einsteigen usw., sofern der
Einsatz nicht länger als eine Stunde dauert: Fr. 240.–
b. Wasserschäden beheben, sofern der Einsatz nicht länger
als eine Stunde dauert: Fr. 320.–
c. Tierrettungen werden der Tierhalterin/dem Tierhalter mit
Fr. 100.– verrechnet. Auf eine Verrechnung kann verzich
tet werden, wenn die Rettung durch Dritte veranlasst wurde
und nicht eindeutig notwendig war oder sich die Tierhalte
rin/der Tierhalter nicht ermitteln lässt.
d. Die Umsiedlung von Bienen ist kostenlos. Andere Insekten
werden nicht umgesiedelt oder bekämpft.
e. Kühlschränke aus dem Gefahrenbereich bringen: Fr. 600.–
2 Dauert der Einsatz nach Abs. 1 lit. a und b länger als eine Stun
de, wird nach Aufwand verrechnet.

## Art. 2 {#art_2}

1 Die Verrechnung der Stützpunkteinsätze (Einsätze und
Retablierung) an die Gebäudeversicherung Kanton Zürich (GVZ)
erfolgt nach Aufwand gemäss der aktuellen Fassung der vom
Stadtrat festgelegten Stundenansätze für gelegentliche Dienst
leistungen an Dritte3 oder der Soldansätze und Entschädigung
der Freiwilligen Feuerwehr.4
2 Nach einer Mindesteinsatzdauer von 4 Stunden kann eine Ver
pflegung einschliesslich Getränk von Fr. 22.50 pro Person ver
rechnet werden.
1 LS 861.1.
2 AS 101.100.
3 Vgl. STRB Nr. 1655 vom 29. September 2010.
4 AS 861.150.
Pauschale
Verrechnung
Personalkosten
2Feuerwehrtarif
861.100
3 Nach einer Mindesteinsatzdauer von 8 Stunden kann eine wei
tere Verpflegung einschliesslich Getränk von Fr. 27.– pro Person
verrechnet werden.

## Art. 3 {#art_3}

Es gilt die aktuelle Fassung der vom Stadtrat festgelegten

## Art. 4 Stundenansätze für gelegentliche Dienstleistungen an Dritte.5 {#art_4}

Fahrzeugeinsätze (ohne Personal) werden wie folgt ver
rechnet:
Fr.
a. Fahrzeug unter 3,5 t:
Erste Einsatzstunde 100.–
Jede weitere Stunde 50.–
b. Fahrzeug ab 3,5 t bis unter 7,5 t:
Erste Einsatzstunde 150.–
Jede weitere Stunde 75.–
c. Fahrzeug ab 7,5 t:
Erste Einsatzstunde 300.–
Jede weitere Stunde 150.–
d. Autodrehleiter (ADL):
Erste Einsatzstunde 400.–
Jede weitere Stunde 200.–
e. Hubrettungsfahrzeuge:
Erste Einsatzstunde 600.–
Jede weitere Stunde 300.–
f. Transportfahrzeug für Container:
Pauschal pro Einsatz 600.–
g. Materialcontainer:
Erste Einsatzstunde 300.–
Jede weitere Stunde 150.–
h. Pionierfahrzeug:
Erste Einsatzstunde 300.–
Jede weitere Stunde 150.–
5 Vgl. STRB Nr. 1655 vom 29. September 2010.
Verrechnung
an Dritte
Fahrzeugkosten
3Feuerwehrtarif 861.100

## Art. 5 {#art_5}

Gerätschaften wie Motorspritze, Tauchpumpe, Ketten
säge, Wassersauger, Lüftungsgeräte werden pro Maschine wie
folgt verrechnet:
Fr.
Erste Einsatzstunde 40.–

## Art. 6 Jede weitere Stunde 20.– {#art_6}

Die erste angebrochene Einsatzstunde wird als volle
Stunde gerechnet. Die weitere Einsatzzeit wird auf die Viertel
stunde genau berechnet und aufgerundet.

## Art. 7 {#art_7}

Bei einer Hilfeleistung zugunsten eines Rettungsdienstes,
z. B. Rettung einer Patientin/eines Patienten aus höher gelege
nen Stockwerken mit einer Autodrehleiter (ADL) oder einem Hub
rettungsfahrzeug, werden der Patientin/dem Patienten die tat
sächlich entstandenen Einsatzkosten, jedoch maximal Fr. 800.–,
verrechnet.

## Art. 8 {#art_8}

Einsätze an nicht kommerziellen, nicht Gewinn orientier
ten Veranstaltungen wie Quartierfeste und Bevölkerungsanläs
se werden nicht verrechnet. Im Zweifelsfall entscheidet die Di
rektorin/der Direktor von Schutz und Rettung.

## Art. 9 {#art_9}

Für einsatzbedingte Ersatzbeschaffungen von Ausrüs
tung und Verbrauchsmaterial sowie für Reparaturen und Reta
blierung durch Dritte werden die Selbstkosten plus 10 Prozent
Umtriebsentschädigung verrechnet.

## Art. 10 {#art_10}

Für die Beratung, Überprüfung, Bearbeitung und die al
lenfalls notwendigen Ergänzungen von Einsatz , Brandschutz ,
Brandmelde und Sprinklerplänen erfolgt die Verrechnung ge
mäss der aktuellen Fassung der vom Stadtrat festgelegten Stun

## Art. 11 denansätze für gelegentliche Dienstleistungen an Dritte.6 {#art_11}

Bei Grossereignissen über mehrere Tage werden die
Aufwendungen (ausser Personalkosten) wie folgt ermässigt:
vom 3. bis 30. Tag um 25 Prozent, ab dem 31. Tag um 50 Pro
zent.

## Art. 12 {#art_12}

Eine allfällige Mehrwertsteuer wird zusätzlich verrech
net.
6 Vgl. STRB Nr. 1655 vom 29. September 2010.
Maschinen
und Geräte
Verrechnungs
grundsätze
Fahrzeuge,
Maschinen und
Geräte
Hilfeleistung
zugunsten
eines Rettungs
dienstes
Nicht
kommerzielle
Veranstaltungen
Übrige Kosten
Einsatzpläne
Ermässigungen
Mehrwertsteuer
4Feuerwehrtarif
861.100

## Art. 13 {#art_13}

1 Die Bearbeitungskosten pro Jahr und Kriterium betra
gen Fr. 300.–.
2 Die Kosten für Täuschungsalarme bei Brandmelde , Lösch
und Gaswarnanlagen, die eine Ausrückung der Feuerwehr er
fordern, betragen Fr. 1800.–. Der erste Täuschungsalarm einer
neuen Anlage wird nicht verrechnet. Bei langen Wartezeiten
kann ein Zuschlag von maximal 50 Prozent erhoben werden
(insgesamt maximal Fr. 2700.–).
3 Die Kosten für Täuschungsalarme bei Liftanlagen, die ein Aus
rücken der Feuerwehr erfordern, betragen Fr. 720.–.
4 Für Täuschungsalarme bei Brandmelde , Lösch , Gaswarn
und Liftanlagen, die nicht an der regionalen Alarmanlage ange
schlossen sind, gelten die normalen Material und Personalkos
ten für Einsätze der Feuerwehr; Art. 13 Abs. 2 und 3 sind nicht
anwendbar.

## Art. 14 {#art_14}

1 Werden gemäss § 27 Abs. 2 FFG Kosten für den Einsatz
von Stützpunktfahrzeugen verfügt, werden diese von der Stadt
mit der GVZ per Ende des Kalenderjahres gemäss Kostentarif
GVZ für Einsätze der Stützpunktfeuerwehren vom August 2009
abgerechnet.
2 Verfügt die Stadt keine Kosten gemäss § 27 Abs. 2 FFG, sind
die Stützpunktfahrzeuge nicht mit der GVZ abzurechnen.

## Art. 15 {#art_15}

Dieser Gebührentarif tritt auf den 1. Januar 2011 in Kraft.
Gebühren für
Direktanschluss
von Brandmel
de, Lösch ,
Gaswarn und
Liftanlagen an
die Einsatzleit
zentrale von
Schutz und
Rettung
Verrechnung
von Stützpunkt
fahrzeugen
Inkraftsetzung
