---
title: "Studienordnung für den Masterstudiengang International Business an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften"
id: 0e12e8ba-c548-478c-86ef-db82ba5262a9
authority: zh
place: "Zürich"
applies_also_from: [ch]
kind: other
in_force: true
number: "414.253.855"
publisher_url: https://www.zh.ch/de/politik-staat/gesetze-beschluesse/gesetzessammlung/zhlex-ls/erlass-414_253_855-2015_12_10-2016_05_01-127.html
solon_url: https://solon.orangecat.ch/law/0e12e8ba-c548-478c-86ef-db82ba5262a9
language: de
in_force_from: 2016-05-01
date_basis: publisher
status: consolidated
source_url: https://www.notes.zh.ch/appl/zhlex_r.nsf/OpenAttachment?Open&docid=0B9F674501B6EF1AC1258BDD0043FF76&file=414.253.855_10.12.15_(Vollversion)_127.pdf
read_on: 2026-10-23
sha256: 8a0513a77a2cc0118ce33d447264700e531186ba1decae9ceedc4b59cb326c01
provisions: 6
---

# Studienordnung für den Masterstudiengang International Business an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften

## § 1 Gegenstand {#par_1}

Diese Studienordnung mit Anhang regelt in Ergänzung zur
Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an
der ZHAW vom 29. Januar 2008 (RPO)3 den Masterstudiengang International Business.

## § 2 Anhang {#par_2}

Einzelheiten zum Studiengang, insbesondere zu den zu belegenden Modulen, werden in einem Anhang geregelt.
Studium und
Umfang
§ 3.5 1 Der Masterstudiengang wird als Vollzeitstudium angeboten.
2 Der Studiengang umfasst Studienleistungen von 90 ECTS-Credits7.
Anrechnung
von ECTS-

## § 4 Credits7 {#par_4}

An der ZHAW oder andernorts auf konsekutiver Masterebene
erworbene ECTS-Credits7 werden während sechs Jahren ab dem Semester ihres Erwerbs angerechnet. Die Studiengangleitung entscheidet über
Ausnahmen.
B. Zulassung zum Studium
Voraussetzungen
§ 5.10 1 Bewerberinnen und Bewerber mit folgenden Abschlüssen
werden zum Studium zugelassen:5
a. Bachelorabschluss in Business Administration von 180 ECTS-Credits7 mit mindestens guten Leistungen,
b. gleichwertiger Hochschulabschluss aus einem verwandten Studiengang von 180 ECTS-Credits7 mit mindestens guten Leistungen.
a. Anforderungen an den
Bachelorabschluss
414.253.855 International Business an der ZHAW
2 Die Studiengangleitung entscheidet über die Gleichwertigkeit der
Abschlüsse gemäss Abs. 1 lit. b.
3 Bewerberinnen und Bewerber mit Abschlüssen gemäss Abs. 1, die
nicht mindestens gute Leistungen aufweisen, müssen einen Zusatznachweis bestehen.
4 Einzelheiten zum Zusatznachweis sind im Anhang geregelt.
b. Zusätzliche
Zulassungsvoraussetzungen
§ 6.8, 9 1 Die Bewerberinnen und Bewerber müssen ausserdem
a. einen Nachweis der Englischkenntnisse auf Stufe C1 gemäss Common European Framework of Reference for Languages (CEFR)
erbringen, sofern Englisch nicht ihre Muttersprache ist,
b. die Eignungsabklärung erfolgreich absolvieren.
2 Einzelheiten zur Eignungsabklärung sind im Anhang geregelt.
Endgültige
Abweisung an
einer anderen
Hochschule
§ 6 a.7 Personen, die an einer anderen Hochschule in einem inhaltlich entsprechenden Masterstudiengang endgültig abgewiesen wurden,
wird die Zulassung zum Studium verweigert. Die Entscheidung liegt bei
der Studiengangleitung.
C. Module
Modulsprache
und

## § 7 Durchführung {#par_7}

1 Die Module werden in englischer Sprache durchgeführt.
2 Module werden in der Regel einmal jährlich angeboten.
3 Es besteht kein Anspruch auf einen Platz in einem bestimmten
Wahlpflichtmodul.
D. Prüfungen und andere Leistungsnachweise
Bestehen von
Modulen
§ 8.12 1 Ein Modul ist bestanden, wenn
a. die Modulnote mindestens 4,00 beträgt oder
b. das Modul mit «bestanden» bewertet wird.
2 Bei benoteten Modulen müssen alle nicht benoteten Leistungsnachweise bestanden sein. Die Modulbeschreibung kann abweichende
oder zusätzliche Bestehensvoraussetzungen festhalten.
Expertinnen

## § 9 und Experten {#par_9}

In der Modulbeschreibung kann vorgesehen werden, dass
Expertinnen und Experten zur Beurteilung von Leistungsnachweisen,
insbesondere von Masterarbeiten und Praxisprojekten, herangezogen
werden.
International Business an der ZHAW 414.253.855
Nachbesserung
oder

## § 10 Nachprüfung {#par_10}

1 Eine Nachbesserung oder Nachprüfung einzelner Leistungsnachweise oder Module ist möglich, sofern dies in der Modulbeschreibung festgehalten ist und die Bewertung mit mindestens der Note 3,50
erfolgte. Nach erfolgter Nachbesserung kann höchstens die Note 4,00
vergeben werden.
2 Die Studiengangleitung entscheidet über Art, Umfang, Form und
Zeitpunkt der Nachbesserung oder Nachprüfung.
Wiederholung
von Modulen
§ 11.10 Wer ein Modul nicht besteht, muss die Leistungsnachweise
des Moduls nach Massgabe des Anhangs wiederholen.
E. Studienabschluss und Masterdiplom
Titel§ 12.11 Das Masterstudium wird mit dem Titel «Master of Science
ZHAW in International Business» abgeschlossen.
Bestehensvoraussetzungen
§ 13.7 Der Mastertitel wird vergeben, wenn
a. alle erforderlichen Module bestanden und
b. 90 ECTS-Credits erreicht sind.
Abschlussnote§ 14.7 Die Abschlussnote errechnet sich aus dem Durchschnitt der
Noten der promotionsrelevanten Module. Die Modulnoten werden nach
ECTS-Credits gewichtet.
Überzählige
ECTS-Credits
aus Wahlpflichtmodulen
§ 15.6 1 Werden mehr Wahlpflichtmodule als nötig belegt, so gelten die überzähligen Wahlpflichtmodule als Wahlmodule.
2 Die Studiengangleitung regelt,
a. ob die Belegung von überzähligen Wahlpflichtmodulen möglich ist,
b. wie die Studierenden bei der Wahl der Module bestimmen, welche
Wahlpflichtmodule überzählig sind.
3 Die überzähligen Wahlpflichtmodule werden nicht für die Berechnung der Abschlussnote herangezogen.
1 OS 71, 120; Begründung siehe ABl 2016-02-26. Vom Fachhochschulrat genehmigt am 9. Februar 2016.
2 Inkrafttreten: 1. Mai 2016.
3 LS 414.252.3.
414.253.855 International Business an der ZHAW
4 Eingefügt durch B vom 3. November 2016 (OS 72, 121; ABl 2017-01-13). In
Kraft seit 1. April 2017.
5 Fassung gemäss B vom 24. Oktober 2017 (OS 73, 58; ABl 2017-11-17). In Kraft
seit 1. Februar 2018.
6 Eingefügt durch B vom 22. August 2019 (OS 75, 51; ABl 2019-11-01). In Kraft
seit 1. April 2020.
7 Fassung gemäss B vom 22. August 2019 (OS 75, 51; ABl 2019-11-01). In Kraft
seit 1. April 2020.
8 Aufgehoben durch B vom 22. August 2019 (OS 75, 51; ABl 2019-11-01). In
Kraft seit 1. April 2020.
9 Eingefügt durch B vom 8. Juli 2021 (OS 77, 22; ABl 2021-10-29). In Kraft seit
1. Februar 2022.
10 Fassung gemäss B vom 8. Juli 2021 (OS 77, 22; ABl 2021-10-29). In Kraft seit
1. Februar 2022.
11 Fassung gemäss B vom 2. Juni 2022 (OS 77, 521; ABl 2022-08-19). In Kraft seit
1. Januar 2023.
12 Fassung gemäss B vom 5. September 2024 (OS 79, 414; ABl 2024-09-27). In
Kraft seit 1. Dezember 2024.
International Business an der ZHAW 414.253.855
Anhang
zur Studienordnung für den Masterstudiengang
International Business an der Zürcher Hochschule
für Angewandte Wissenschaften
Der Anhang zur Studienordnung für den Masterstudiengang International Business an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften wird weder in die Offizielle Gesetzessammlung (OS) noch in
die Zürcher Loseblattsammlung (LS) aufgenommen. Er kann bei der
Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften
Ressort Bildung
Gertrudstrasse 15
Postfach
8400 Winterthur
bezogen oder unter www.zhaw.ch eingesehen werden.
