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title: "Quartiergestaltungsplan «Marktgasse / Falkenweg»"
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provisions: 1
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# Quartiergestaltungsplan «Marktgasse / Falkenweg»

## text {#text}

Kanton Zug
Teilrevision Quartiergestaltungsplan
"Marktgasse/ Falkenweg"
Situation 1:500
Abteilung Planung/Bau, den 23. Februar 2023
Der Abteilungsleiter
Rene Strahler \ ~
~ .· /J11{p--_Vom Gemeinderat beschlossen am
Der Gemeindepräsident
Waller lipp
1 8. HB. 11113
Öffentliche Auflage vom
Visum Planung/Bau
18. JAN, 1014 bis
Vom Gemeinderat festgesetzt am
Der Gemeindepräsident
Walter lipp
KEEASAG
Sihlslrasse 59, 8001 Zürich
044 252 85 45 / www.keeas.ch
11.0KI. 1014
Festlegungen zur Nutzung:
E 1 1
7 Gebiets-Einheit
Die Gemeindeschreiberin
Die Gemeindeschreiberin
Andrea B
Gemeinde Baar
27.10.2022
1 4600 1 max. Geschossfläche in m2 pro Gebiets-Einheit (inkl. Dachgeschosse}
K '\ 'J Wohnnutzungen im Erdgeschoss möglich
Festlegungen zur Bebauung:
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Baubereich mit max. Gesamthöhe 13.50 m
Baubereich mit max. Gesamthöhe 10.00 m
Baubereich mit max. Gesamthöhe 5.00 m
Angestrebte Strassenraumbegrenzung an der Riglstrasse
Arkade
Ecksituation
Festlegungen zum Freiraum:
l 11 11111 Strassenraumgestaltung Falkenweg
................... .. . . . ..... . ........................... Robert Fellmann-Park
Spiel- und Aufenthaltsbereiche
Festlegungen zur Erschliessung:
1 ,! ). 1 Festgelegte Fahrtrichtung
rx:x:5d Erschli~ssungsbereiche:
1 VA I Ein- und Ausfahrten Tiefgaragen
~ •••••I Oeffenttiches Fusswegnetz
~ Q * Kantonale Radstrecke
Revisionsinhalt
1!______11 Aufzuhebender Teilbereich Marktgasse Süd
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Festlegungen zur Nutzung:
Gebiets-Einheit
Mit den Gebiels·Einheilen wird das Planungs9ebiet in zweckmässig abgrenzbare Teilflächen
gegliedert. Die Gebiets.Einheiten umfassen die in der Kernzone gelegenen, bebauungsplan·
pflichtigen Grundstücke. Es ist anzustreben, die einzelnen Bebauungspläne auf diese Gebietsabgrenzungen abzustimmen.
max. Geschossfläche pro Gebiets-Einheit
Die maximale Ausnützung pro Gebiets-Einheit Wird mit der Geschossfläche ohne Aussenwandquerschnitte, jedoch unter Einschluss der Dachgeschosse, ausgedrückt. Die Ausnützung
der einzelnen Grundstücke innerhalb einer Gebiets-Einheit kann aufgrund der ParzeJlierung
und der angestrebten Bebauungsstruktur unterschiedlich sein. Allfällige NutzungsausgfE!iche
sind innerhalb derselben Gebie!s- bzw. Bebauungsplan-Einheit vorzunehmen.
In der Gebiets.Einheit Rigistrasse Ost ist nur für die Grundstücke GBP-Nrn. 138, 139 und
1540 eine Geschossfläche lestgelegl. Für zwei Gebiets·Einheilen (langgasse/Oberdorl·
strasse und Wettbewerb Erlebbaar) ist die Geschossfläche noch offen, weil zuerst die vorhandenen Bebauungsstudien zu überarbeiten sind.
Wohnnutzungen im Erdgeschoss möglich
Diese Festlegung ermöglicht im lärmabgewandten Bereich eine Lockeru ng des in der Bauordnung lür die Kernzone festgehaftenen Wohnverbotes im Erdgeschoss .
Lärmempfindliche Räume (im Plan nicht dargestellt)
\n der Gebiets-Einheit twischen dem Falkenweg und der Bahnlinie sind die Fenste r von lärmempfindlichen R8umen (Wohn·, Schlat· und Arbeitsräume) von der Bahnlinie abzuwenden .
Dies im Hinblick auf die langfristig zu erwartende starke Zunahme der Bahnverkehrsfrequenzen im Zusammenhang mit der Kapazitätserhöhung der Gotthardlinie (Bahn 2000/ Alptransit/Neat).
Festlegungen zur Bebauung:
• Baubereich mit maximaler Gesamthöhe 13.50 m
In diesem Baubereich können entweder vier Vollgeschosse ohne Dachgeschoss oder drei
Vollgeschosse plus ain·Dachgeschoss erstellt werden . Die Gesamthöhe kann bei Schräg·
dächern um 1.50 m auf 15.00 m erhöht werden, eine Mehrnutzung ist damit jedoch nichl
möglich.
Südlich der Marktgasse ist dieser Baubereich um min. 3.00 m von den bestehenden Fassa·
denfluchten zurückgesetzt.
Die Baubereichsgrenzen entlang der Marktgasse zwischen Kreuzplatz und Büelplatz sind
als Baulinien mit Anbaupflicht umzusetzen.
• Baubereich mit maximaler Gesamthöhe 10.00 m
Dieser Baubereich sichert im Sinne einer strukturellen Kontinuilä1 den Bestand der typischen
Altbauten an der Marktgasse/Rigisirasse sowie den Ersatz derselben in einem ortsbaulich
vertraglichen Rahmen .
Die Baubereichsgrenzen entlang der Marktgasse zwischen Kreuzplatz und Büelplatz sind
als Baulinien mit Anbaupflicht umzusetzen.
• Baubereich mit maximaler Gesamthöhe 5.00 m
Dieser Baubereich ermöglicht rückwärtig und seitlich eingeschossige Anbauten, Vorbauten,
Rampenüberdeckungen sowie Lärmschutzbauten irri Robert Fellmann-Park .
• Angestrebte Slrassenraumbegrenzung an der Rigistrasse
Diese Begrenzungslinie bezweckt den Weiterbestand der typischen Bebauungsstruktur an
der Rigistrasse zwischen Marktgasse und Leihgasse, indem die bestehenden strassenseit1·
gen Gebäudef!uchten beibehalten werden können . Der Rücksprung der Baulinie zwischen
den Bauten beträgt 4.00 m, was dem übliche n Strassenabstand entspricht. Der Gebäudeabstand in diesem Bereich von 8.00 m kann je nach Grenzbereinigung oder Bauabsicht in
seiner Lage verschoben werden . Die Baulinien sind sinngemäss festzulegen ,
• Arkaden
In den bezeichneten Bernichen entlang der Marktgasse und der Neugasse sind du rch•
gehende, dauernd öffentlich zugängliche Arkaden vorzusehen. Um ihnen eine gewisse Gross-
ZÜQigkeit zu geben, soll für die lict1!e Höhe ein Mindestmass von rund 3.50 m vorqegeben
werden. Das definitive Mass ist in den Bebauungsplänen verbindlich zu regeln. '
• Ecksituation
Diese Signatur bezeichnet Gebäude mit erhöhter Auffälligkeit insbesondere in den Bereichen
Kreuzplatz und Büelplatz. Es handelt sich um Baukörper mit ausgeprägt raumblldender
Stellung oder mit Bli_ckfang• und Merkpunktwirkung. Diese Bauten sind deshalb volumetrisch
und architektonisch besonders sorgfältig zu gestalten.
Festlegungen zum Freiraum: I .. . ~
... · ·· · · · ···- ·-····---····- ·----·--·---- ---- ··-------·
• Strassenraumgestaltung Falkenweg
Entlang des Falkenweges ist die Strassenraumgestaltung zu verbessern . Dabei ist der
geplante kantonale Radweg miteinzubeziehen. Die Anordnung einer Längsparkierung ist zu
vermeiden. Mit gezielt angeordneten Bäumen und Einengungen kann zudem eine verkehrsberuhigende Wirkung erzielt werden.
• Robert Fellmann-Park
Die bestehende Anlage des Robert Fellmann,Parkes ist zu erhalten und aufzuwerten. Die
Aufwertung soll im wesentlichen eine Lärmabschirmung (Mauer oder Galerie), eine Einbindung
in das öffentliche Fusswegnetz sowie einen Bezug zu den Erdgeschossnutzungen der raum•
begrenzenden Bauten (Cafe oder andere publikurnsorientierte Nutzung) enthalten.
• Spiel- und Aufenthaltsbereiche
Zugunsten der Wohnnutzungen sind mehrere dezentralisiert angeordnete und als Grünflächen
ausgebi ldeten Bereiche erwünscht. welche als vielfältig nutzbare Spiel• und Aufenthaltsbereiche genutzt werden kbrmen .
Festlegungen zur Erschliess~ng:
• Festgelegte Fahrtrichtung
Der Hauptc1.nschluss des Quartiers Falkenweg erfolgt über die Neugasse. Die festgelegte
Fahrtrichtung gernäss dem Erschliessungskonzept gewährleistet die direk1e Anlieferung zum
Falken und stellt in Verbindung mit dem Rechtseinmündegebot in die Marktgasse sicher, dass
der Falkenweg nicht von Fremdverkehr be.lastet wird. Die heutige Durchfahrtssperre kann
aufgehoben werden .
• Erschliessungsbereiche
Die rückwärtigen Zu1ahrien zur Strassenbebauung Marktgasse für Notzufahrten und Anliefe•
rung müssen samt Wendernöglichkeiten innerhalb der Erschl iessungsbereiche erfolgen. Sie
sind fussgänger- und aufcnthaltsfreundlich im Sinne von Mischflächen zu gestalten. Die
Symmetrieachse des Sctiulhauses soll in der Gestaltung des Zufahrtsbereiches zum Aus •
druck kommen.
• Eln- und Ausfahrten Tiefgaragen
Die Ein- und Ausfahrten der Tiefgaragen sind im näheren Bereich der festgelegten Standorte
vorzusehen (ca. --:t5 m). Die Rampen sind zu überdachen. dami1 die Auswirkungen der lmm is·
sionen möglichst begrenzt bleiben.
• Oeffentliches Fusswegnetz
Das öffentliche Fusswegnetz umfasst Arbeits-. Einkaufs•, Schul· und Wanderwege, Besan•
ders zu beachten sind die bezeichneten und anzustrebenden Uebergänge über die Marktgasse, insbesondere im Bereich der Schulhausachse.
• Kantonale Radstrecke
Der Falkenweg ist Bestandteil emer Kantonalen Radstrecke zwischen dem Bahnhof Baar "\nd
dem Schutzengelquart1er.
