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title: "Baarermatt - Zehnder"
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# Baarermatt - Zehnder

## text {#text}

Kanton Zug :i ~ ~~~
Einfacher Bebauungsplan
Baarermatt - Zehnder
1:500
Abteilung Planung/ Bau, den
Der Abteilungsleiter:
2.
130. NOV. 2023
Vom Gemeinderat verabschiedet am L12. CEI. 2023
Der Gemeindepräsident: Die Gemeindeschreiberin:
Gemeinde Baar
JJ. ~ ,: V. ,/A_ (Z._
·· . . 01. JAN. 2024 . 0 2. FEB. 2024OffentlIche Auflage Im Erdgeschoss Rathausstrasse 6 vom .... ... .. ...... ...... .. bis ... ................... .
Bescheinigt Abteilung Planung / Bau:
~ . IJ-1t(f' -
Vom Gemeinderat beschlossen am 20. MG. 2024
Der Gemeindepräsident: Die ~s9M9iberin:
. /
j). Ä
Datum: 15.11.2023
KEEAS AG Raumkonzepte, Sihlstrasse 59, 8001 Zürich, www.keeas .ch
Beschluss in halt
Cj Geltungsbereich
1 1 Baubereich für Hauptgebäude mit Bezeichnung / Geschosszahl
Spielpavillion (Lage schematisch)
Überdachung Tiefgarageneinfahrt (Lage schematisch)
(:::::) Bere ich für unterirdisd1e Bauten und Unterniveaubaulen
<1-,- Arealzufahrt (Lage schematisch)
..::;;,
~ Zu- und WeQfahrt Tiefgarage (Lage schematisch)
-.
~ Verbindung zu Spielplatzflache GS Nr. 3310 (Lage schematisch)
Jllllill lll Oberirdische Parkplatze
m Gedeckte Veloabstellplatze (Lage schematisch)
ffiJ Entsorgungsstelle (Lage schematisch)
0 Baume (Zahl und Lage schematisch)
Straucher und Stauden (Zahl und Lage schematisch)
o o o Interner Fussweg (Lage schematisch)
Erschliessungsflache (Abgrenzung schematisch)
Ankunftsbereich und Durchwegung (Abgrenzung schematisch)
Aufenthaltsbereich Beschaftigte (Abgrenzung schematisch)
Begrünter Aussenraum (Abgrenzung schematisch)
I 1 , Spielflächen (Abgrenzung schematisch)
-®- Feuerwehr- und allgemeinde Notzufahrt (Lage schematisch)
informativer Inhalt Bebauungsplan
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Bestehende Gebäude
Richtprojekt Hochbauten
Richtprojekt Unterniveaubauten
Abzubrechende Bauten und Anlagen
Grundstücksgrenzen
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Ziff. 1 Zweck
1. Der einfache Bebauungsplan Baarerrnatt- Zehnder bezweckt im Sinne von § 32 des Planungs-
und Baugesetzes (PBG; Stand 23. Oktober 2021) des Kantons Zug insbesondere:
•
•
für die neu geplante Überbauung des Areals eine gemischte Wohn- und Gewerbenutzung auf
dem Kat. Nr. 1225 zu ermöglichen
eine besonders gute städtebauliche Einordnung in das Siedlungs- und Landschaftsbild zu gewährleisten
eine besonders gute architektonische und freiräumliche Qualität sicherzustellen
Ziff. 2 Bestandteile
1. Der einfache Bebauungsplan besteh! aus dem Situationsplan im Massstab 1:500, den Bestimmungen und den informativen Schnitten A-A und B-B.
2. Das Rich1projekt vom 26.04.2023 ist für die Gestaltung der Bauten (Stellung, kubische Gliederung,
Geschossigkeit und architektonischer Ausdruck) und der Umgebung wegleitend. Bauprojekte müssen mindestens die Qualität rles RichtproJekts erreichen. Vom RichlproJekt darf vorbehältlich der
Bestimmungen des Bebauungsplans sowie des übergeordneten Rechts abgewichen werden. sofern
qualitativ insgesamt wiederum eine zumindest gleichwertige und überzeugende Lösung erzielt wird.
Ziff. 3 Geltungsbereich
1. Der Geltungsbereich ist im Situa1ionsplan fes1gehalten.
Ziff. 4 Bebauung
1. Lage, äussere maximale Abmessung, Strassengrenzen sowie Grenz- und Gebäudeabstände von
neuen oberirdischen Hauptgebäuden ergeben sich aus den festgelegten Baubereichen A, B und C.
Vorspringende Gebäudeteile wie Vordächer, Balkone und dergleichen dürfen den Baubereich nicht
überragen.
2. Unterirdische Bauten und Unterniveaubauten sowie einzelne gut gestaltete Kleinbauten, namentlich
für Veloabstellplätze. Tiefgaragenzufahrten und Spielpavillon sind ausserhalb der Baubereiche an den
im Situationsplan bezeichneten Stellen zulässig.
3. Die Überdeckung der Tiefgarageneinfahrt und der Spielpavillon sind zurückhal1end zu gestalten und
zu begrünen.
4. In den Baubereichen A und B sind max. je 6 Vollgeschosse und ein Attikageschoss zulassig. Im
Baubereich C sind max. 2 Vollgeschosse zulässig.
5. Das zonenkonforme Nutzungsmass darf gemäss § 32bis Abs. 3 PBG um maximal 20 % erhöht werden.
6. Bauten, Anlagen sowie Grün- und Freiräume sind sowohl für sich als auch im Gesamtzusammenhang besonders gu1 zu gestalten.
7. Es sind nur Flachdächer zulässig. Diese sind ökologisch wertvoll und extensiv zu begrünen.
8. Davon ausgenommen ist das Flachdach des Baubereichs C, welches als aufenthal1s1reundliche, un-
1erteilbare Dach1errassen auszugestalten und zu begrünen ist. Dabei sind pergolaartige Strukturen
zulässig.
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9. Einzelne technisch bedingte Aufbauten wie Zu- und Abluftkamine. Oblichter. Anlagen zur Nutzung
der Sonnenenergie u. dgl. sind zulässig. Technisch bedingte Aufbauten und Anlagen sind zusammenzufassen und mind. um das Mass ihrer Höhe von der Fassade zurückzuversetzen und dezent
zu gestalten.
Ziff. 5 Freiraum
1. Die Umgebung ist auf der Basis des Richtprojekts vom 26.04.23 zu gestalten, wobei die nachfolgenden Bestimmungen einzuhalten sind.
2. Der im Situationsplan bezeichnete begrünte Aussenraum ist überwiegend begrünl und aufenthaltsfreundlich zu gestalten. Bei der Umgebungsgestaltung der Freiräume sind standortgerechte, grundsätzlich einheimische Arten zu verwenden. Die bestehenden Bäume und Hecken sind wenn möglich
zu erhalten und abgehende Bäume und Hecken sind zu ersetzen. Eine zweckmässige Ausstattung
ist zulässig.
3. Die im Situationsplan bezeichneten Flächen Ankunftsbereich und Durchwegung sowie der Aufenthaltsbereich Beschäftigte sind wo möglich sickerfähig (z.B. Kies) zu gestalten, teilweise sind sie auch
als versiegelte Flächen möglich.
4. An schematisch bezeichneter Lage ist eine Spielfläche zu realisieren und zweckmässig auszustatten.
Befestigte Flächen sind mit sickerfähigen Belägen (z.B. Kies) auszugestalten.
5. Für die Erschliessungsfläche ist ein Hartbelag vorzusehen. Davon ausgenommen ist der im Plan für
die oberirdische Parkierung bezeichnete Bereich. der ausgenommen vom rollstuhlgerechten Parkpla1z sickerfähig auszugestalten ist.
6. Das Gebiet ist im Trennsystem zu entwässern. Mit einem ersten Bauvorhaben sind die erforderlichen
Retentions- beziehungsweise Versickerungsanlagen nachzuweisen. Allfällige Flächen und Mulden für
die Versickerung sowie Retentionsbecken sind soweit technisch möglich naturnah auszugestalten.
7. Lichtemissionen sind auf das erforderliche Minimum zu beschranken.
Ziff. 6 Erschliessung
8. Der im Situationsplan bezeichnete interne Fussweg ist sicherzustellen.
1. Die Erschliessung erfolgt an bezeichneter Stelle ab der Strasse Baarermatte.
2. Im Gel1ungsbereich ist eine Tiefgaragenzufahrt gemäss Eintrag im Situationsplan zulässig.
3. Oberirdisch sind maximal 5 Parkplätze für Besuchende und Kunden sowie ein Parkplatz für Menschen mit Behinderungen zu realisieren. Die Parkplätze für Besuchende und Kunden sind sickerfähig auszugestalten. Unterirdisch sind maximal 40 Parkplätze zulässig. Bei Wohnnutzungen ist pro
Zimmer ein gedeckter Veloabslellplalz zu realisieren. Bei Gewerbenulzungen richlel sich der Bedarf
an Veloabstellplätzen gemäss VSS-Normen.1 /3 der gesamthatt erforderlichen Veloabstellplätze sind
oberirdisch, witterungsgeschützt und in den im Srtuationsplan bezeichneten Bereichen anzuordnen.
4. An bezeichneter Lage ist eine Entsorgungsstelle mit Unterflurcontainer zu errichten.
Ziff. 7 Schlussbestimmungen
1. Wo der einfache Bebauungsplan nichts anderes bestimmt, sind die Vorschriften der jeweils gültigen
Bauordnung und des Zonenplans der Gemeinde Baar sowie das übergeordnete Recht massgebend.
2. Der einfache Bebauungsplan Baarerrnatt-Zehnder wird mit der Rect1tskraft des gemeinderätlichen
Festsetzungsbeschlusses verbindlich.
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KE:E:AS
raumkonzept e
INFORMATIVER INHALT
Schnitt A - A, Baubereich C mit Richtprojekt 1:500
Gs. Nr. 1046 1 Gs. Nr. 1225
2 VG
C
Gs. Nr. 1225 1 Gs. Nr 3310
Bestehendes Te rra in j, 1 1 J
Gestaltetes Terrain 1 -- - ,
L
Schnitt B - B, Baubereiche B, C, A mit Richtproje kt 1:500
Gs. Nr. 4243 rGs. Nr. 1225
Gs. Nr. 1225
Gs. Nr. 707
6 VG + Attika
B
2 VG
C
l r -
DEFINITION DER BAUBEREICHE A BIS C
Nr, 1 E.c.Kö0rdinaten N-koordinaten
1 ~ß.~2'~"1-ß:&@ 'T2l&.~0 nQ"~Bl-.- 1 · ·· ··· - y • • • r-- -- ·;;,; ···· · ,..lf;tt>' •
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