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title: "Nr. 7511 - Eisstadion Herti"
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# Nr. 7511 - Eisstadion Herti

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ro
cnzug
Bebauungsplan Eisstadion Herti
im ordentlichen Verfahren gemäss § 39 PBG
Situationsplan 1 :500
Stand 2. öffentliche Auflage
Plan Nr. 7511 Datum: 05.12.2023
Ersetzt Plan Nr. 7062, KBD vom 2.10.2007
Beschluss Stadtrat Einleitung Vorprüfung: 25.10.2022
Vorprüfungsbericht Baudirektion des Kantons Zug: 24.02.2023
Grosser Gemeinderat Vorlage Nr. 2806:
1. Lesung im Grassen Gemeinderat von Zug:
1. Publikation im Amtsblatt:
1. Öffentliche Auflage:
Grosser Gemeinderat Vorlage Nr. 2806.2 :
Bericht und Antrag des Stadtrats vom 04 .04.2023
13.06.2023
Nr. 2023/26 vom 29.06.2023
29.06.2023 - 28.07.2023
2. Lesung / Beschluss des Grassen Gemeinderates von Zug:
Bericht und Antrag des Stadtrats vom 26.09.2023
Nr. 1784 vom 05.12 .2023
Der Präsident: Roman Burkard
2. Publikation im Amtsblatt
2. Öffentliche Auflage:
rVon der Baudirektion genehm igt:
1zu 9, 2 3. April 2024
Der Stadtschreiber: Martin Würmli
Nr. 2024/2 vom 11.01.2024
11 .01.2024 - 30.01 .2024
Der Baudirektor:
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Format 10511594mm P1ang rund lagen: Amtliche Vennessung , Stand 04.11.2D20
Datei · M :IG IS \projel<te\stadtplanung\bebau ungsplan\7 5 11 _ eisstadion_ herti
Legende
Rechtskräftiger Inhalt
(gemäss BBP Nr. 7062
KBD vom 2.10.2007)
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Genehmigungs inhalt
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Beba uungsplanperimeter
Baubereich
Vorspringende Gebäudeteile
Aufzuhebende vorspringende Gebäudeteile
Dachterrasse
Baubereich für unterirdische Bauten
Aufzuhebender Baubereich für unterirdische Bauten
Öffentliche Platzsituation (Lage schematisch)
Aussengastronomie Uptown ( Lage schematisch)
Sportfläche (Lage schematisch)
Bereich für öffentlichen Durchgang (Lage schematisch)
Zu- und Wegfahrt (Lage schematisch)
Ein- und Ausfahrt Tiefgarage (Lage schematisch)
Ein- und Ausfahrt An lieferung Eisfläche (Lage schematisch)
Anlieferung / Güterumschlag und Feuerwehrzufahrt (Lage schematisch)
Wendebereich Fancar (Lage schematisch)
Mu ltifunktionale Abstellfläche (Lage schematisch)
Öffentliche Fuswegverbindung innerhalb Perimeter (Lage schematisch)
Fussgängerfläche mit öffentlichem Fusswegrecht
Öffent!iche Veloverbindung innerhalb Perimeter (Lage schematisch)
0 Veloabstellplätze (Lage schematisch)
Bereich für Unterstand Bushaltestelle (Lage schematisch)
0 Bäume {Lage schematisch)
§ Unterflurcontainer (Lage und Anzahl schematisch)
Schnitt A-A 1:750
442.20 ma. M.
:,
437 .50 m ü. M. 1
4 19.S0mü.M . 1
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Informationsinhalt
Weststrasse, projektiert
00000000( Öffentliche Fuswegverbindung ausserhalb Perimeter (Lage schematisch)
□□□□□□□ Öffentliche Veloverbindung ausserhalb Pe rimeter (Lage schematisch)
Bestehende Gebäude (Situationsplan)
Bestehende Gebäude {Schnitt)
Anbauten (Schnitt)
Offenes Gewässer
Eingedoltes Gewässer
0 Bäume ausserhalb Perimeter (Lage und Anzahl schematisch)
Baulinien
Genehm ig un gs inhalt
Neue Baulinie
Neue Unterniveaubau linie
Aufzuhebende Baulinie
Informationsin ha lt
Genehmigte Baulinie
Genehmigte Unterniveaubaulinie
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ü
Landeskoordinaten LV95 (CH 1903+)
Bau bereiche
Nr.
E-Koordinate
2'680'999 .62
2'681 '092 .90
2'681'076.38
2'680'983. 11
2'681'074.32
2'681'012 .54
2'681'014.60
2'681'104.25
2'681'167.76
2'681'160.81
2'681'168.83
2'681'156.67
2'681'085.15
N~Koordinate
1'225'707.47
1'225'689.06
1'225'605.43
1'225'623.84
1'225'594.99
1'225'607.18
1'225'6 17.62
1'225'675.51
1'225'655.07
1'225'633.43
1'225'630.86
1'225'593 .02
1'225'616.02
Vo rspringende Gebäudeteile/ Dachterrasse
14 2'680'999.35
15 2'681 '094.57
16 2'681 '092 .56
17 2'681 '008.11
18 2'681 '006.80
19 2'681'013.79
20 2'681 '098.33
21 2'681 '105.80
22 2'681 '099.73
23 2'681 '092.26
Unter irdische B auten
24 2'681'036.00
B aulin ien
2'681 '036.83
2'681'051 .31
2'681'050.47
2'681 '079.27
2'681'086 .01
2'681'102.29
2'681'097.25
2'681 '094.10
2'681 '080.73
2'681'009.76
2'681'010.60
2'680'999.49
2'681'094.72
2'68 1 '092. 07
2'680'973. 78
2'680'969 .56
2'680'965.34
2'680'990.67
2'680'994.89
2'680'999.04
1'225'711.20
1 '225'692.40
1'225'682.19
1'225'582.15
1'225'582.41
1'225'617.78
1'225'652 . 78
1'225'650.36
1'225'631.61
1'225'634.03
1'225'700.29
1'225'704.49
1'225'701.69
1'225'697.43
1'225'620.04
1'225'6 18.71
1'225 '610.51
1'225'586.25
1 '225'586 .91
1'225'522.50
1'225'536 .81
1'225'541.09
1'225'711 .92
1'225'693. 12
1 '225'679.71
1'225'581 .76
1'225'582 .59
1'225'583.42
1'225'711.77
1'225'710 .94
1'225'709 .61
r---
+-'
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CO
cnzug
Bebauungsplan Eisstadion Herti
im ordentlichen Verfahren gemäss § 39 PBG
Stand 2. öffentliche Auflage
Plan Nr. 751 1
Ersetzt Plan Nr. 7062 , KBD vom 2.10.2007
Beschluss Stadtrat Einleitung Vorprüfung:
Vorprüfungsbericht Baudirektion des Kantons Zug:
Grosser Gemeinderat Vorlage Nr. 2806:
1. Lesung im Grassen Gemeinderat von Zug :
1. Publikation im Amtsblatt:
1. Öffentliche Auflage:
Grosser Gemeinderat Vorlage Nr. 2806.2:
2. Lesung / Beschluss des Grassen Gemeinderates von Zug :
Der Präsident: Roman Burkard
2. Publikation im Amtsblatt:
2. Öffentliche Auflage:
- von der Baudirektion genehmigt:
Zug, 2 3. April 2024
Format: A4
Datum: 05 .1 2.2023
25.10.2022
24 .02.2023
Bericht und Antrag des Stadtrats vom 04 .04 .2023
13.06.2023
Nr. 2023/26 vom 29.06 .2023
29.06.2023 - 28.07.2023
Bericht und Antrag des Stadtrats vom 26.09.2023
Nr. 1784 vom 05.12.2023
Der Stadtschreiber: Martin Würmli
Nr. 2024/2 vom 11.01 .2024
11 .01 .2024 - 30.01 .2024
Der Baudirektor:
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Datei . RMS: Baudepartement/Stadtplanung/Sondernutzungsplanung/Projektell511 _Eisstadion_ Herti/2_ Bearbeitung_21 _ Bestimmungen
Stadt Zug Bestimmungen
Inhaltsverzeichnis
Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen 3
Ziff. 1 Bestandteile 3
Ziff. 2 Geltungsbereich 4
Ziff. 3 Zweck und Ziele 4
Kapitel 2 Bebauung 5
Ziff. 4 Gestaltung 5
Ziff. 5 Baubereiche 5
Ziff. 6 Anordnung der Bauten 5
Ziff. 7 Dachgestaltung 6
Ziff. 8 Dachterrassen 6
Kapitel 3 Nutzung 6
Ziff. 9 Art der Nutzung 6
Kapitel 4 Erschliessung 7
Ziff. 10 Arealerschliessung MIV 7
Ziff. 11 Anlieferung und Güterumschlag 7
Ziff. 12 Multifunktionale Abstellfläche 7
Ziff. 13 Öffentliche Fussweg- und Veloverbindungen 7
Ziff. 14 Autoabstellplätze 7
Ziff. 15 Veloabstellplätze 8
Ziff. 16 Mobilitätskonzept 8
Kapitel 5 Freiraum 9
Ziff. 17 Gestaltungsgrundsätze 9
Ziff. 18 Platzsituationen und Spielflächen 9
Kapitel 6 Ver- und Entsorgung 10
Ziff. 19 Energie und Klimaschutz 10
Ziff. 20 Abfallentsorgung 10
Ziff. 21 Entwässerung 10
Kapitel 7 Verfahren 10
Ziff. 22 Etappierung 10
Ziff. 23 Fluchtwege 10
Kapitel 8 Schlussbestimmungen 11
Ziff. 24 1nkrafttreten 11
Ziff. 25 Aufhebung bisherigen Rechts 11
Bebauungsplan Eisstadion Herti , Plan Nr. 7511 vom 5.12.2023 Seite 2
Stadt Zug
Ziff. 1 Bestandteile
Der Grosse Gemeinderat der Stadt Zug, in Vollziehung von § 7 Abs. 1 des
Planungs- und Baugesetzes PBG 1 vom 26. November 1998 sowie gestützt
auf § 16 Abs. 2 Best. b der Gemeindeordnung der Stadt Zug vom 1. Februar 20052, beschliesst:
Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen
1 Verbindliche Bestandteile des Bebauungsplans Eisstadion Herti, Plan
Nr. 7511 bilden die nachfolgenden Bestimmungen mit dem dazugehörigen Situationsplan im Messstab 1:500.
2 Das Richtprojekt Architektur und Landschaftsarchitektur vom 24. März
2023 ist für die Beurteilung der kubischen Gliederung und der gestalterischen Qualität der Bauten, Anlagen sowie der Umgebung im Bewilligungsverfahren wegleitend. Der Anhang des Richtprojektes dient der
Erläuterung und ist nicht wegleitend. Von dem Richtprojekt Architektur
und Landschaftsarchitektur darf vorbehältlich der Bestimmungen des
Bebauungsplans sowie des übergeordneten Rechts abgewichen werden, sofern qualitativ insgesamt wiederum eine zumindest gleichwertige und überzeugende Lösung erzielt wird. Bei Abweichungen ist die
Stadtbildkommission im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens einzubeziehen.
3 Der Planungsbericht gemäss Art. 47 Raumplanungsverordnung RPV3
dient der Erläuterung und ist nicht verbindlicher Bestandteil des Bebauungsplans.
4 Orientierende Grundlagen des Bebauungsplans bilden
a. das Verkehrsgutachten vom 24. März 2023
b. das Lärmgutachten vom 24. März 2023
5 Sofern der Bebauungsplan keine abweichenden Bestimmungen enthält, gelten die Vorschriften der jeweiligen Bauordnung und des Zonenplanes.
1 BGS 721.11
2 Amtliche Sammlung der Ratsbeschlüsse der Stadt Zug. Band 11, S. 151
3 SR 700.1
Bebauungsplan Eisstadion Herti, Plan Nr. 7511 vom 5.12.2023 Seite 3
Stadt Zug
Ziff. 2 Geltungsbereich
Ziff. 3 Zweck und Ziele
Der Bebauungsplanperimeter ist im zugehörigen Situationsplan im Massstab 1:500 festgelegt und umfasst folgende Parzelle bzw. deren Teilbereich.
Parzellen Nr. Parzellengrösse
35 (Anteil) 76'079 m2 (Total)
1'782 m2 (im Perimeter)
36 30'289 m2
217 (Anteil ) 2'837 m2 (Total)
258 m2 (im Perimeter)
284 (Anteil) 1'164 m2 (Total)
862 m2 (im Perimeter)
15'217 m2 (Total)
2817 (Anteil) 2'42 1 m2 (im Perimeter)
3325 (Anteil) 13'42 1 m2 (Total)
1'597 m2 (im Perimeter)
4499 5'424 m2
4775 1'324 m2
Total 43'957 m2
(innerha lb Perimeter)
1 Der Bebauungsplan ermöglicht die Erweiterung des Eisstadions Herti
sowie der Curling- und Trainingshalle und erhöht die Aufenthaltsqualität im umliegenden Freiraum.
2 Mit dem Bebauungsplan Eisstadion Herti werden insbesondere folgende Ziele verfolgt:
a) die Schaffung von aufenthaltsfreundlich gestalteten Freiräumen ;
b) die Steigerung der Attraktivität und der Belebung des Arenaplatzes;
c) die massvolle Erweiterung der Bauten mit Rücksicht auf das bestehende Grundkonzept und die Formensprache;
d) die Erhöhung der Gesamtzuschauerkapazität im Eisstadion sowie die Erweiterung des Gastronomieangebotes im und um das
Eisstadion.
e) Die Bereitstellung einer Eisfläche für die Bevölkerung
Bebauungsplan Eisstadion Herti, Plan Nr. 7511 vom 5.12.2023 Seite 4
Stadt Zug
Ziff. 4 Gestaltung
Ziff. 5 Baubereiche
Ziff. 6 Anordnung der
Kapitel 2 Bebauung
1 Bauten, Anlagen und Freiräume sind sowohl für sich als auch im Gesamtzusammenhang besonders gut zu gestalten. Sie haben die wesentlichen Vorzüge gemäss § 32 Abs. 2 PBG zu erfüllen. Dies gilt auch
für die Zwischenstände bei einer etappierten Realisierung.
2 Die Weiterentwicklung des Eisstadions hat unter Berücksichtigung der
bestehenden architektonischen Qualitäten sowie der Charakteristik
und Formensprache des Gebäudes zu erfolgen. Die Ergänzungen des
Gebäudevolumens haben sich schlüssig in die Gesamtgestaltung zu
integrieren. Für die Beurteilung der genannten Aspekte im Rahmen des
Baubewilligungsverfahrens wird die Stadtbildkommission beigezogen.
1 Die Gebäude in den Baubereichen A 1 und A2, besitzen Bestandesgarantie im Sinne von § 72 PBG.
2 In den weiteren Baubereichen gelten folgende Grundmasse:
Baubereich Kote OK Erdgeschoss Kote OK Dach Max. aGF
81 419.80 m ü. M. 428.50 m ü. M.
14'000 m2
82 419.80 m ü. M. Siehe Schnitt A-A
C 419.80 m ü. M. 430.00 m ü. M. 6'000 m2
3 Die in Ziff. 5 Abs. 2 bezeichneten Höhenkoten (Kote OK Dach) definieren den höchsten Punkt der Dachkonstruktion der Bauten, welche nicht
überschritten werden dürfen. Ausgenommen sind Dachaufbauten im
Sinne von Ziff. 7 Abs. 2. und Ziff. 8 Abs. 2
4 Das Baufeld B1 stellt die maximale zulässige Ausdehnung der oberirdischen Baute dar. Das Volumen ist in Bezug auf die Gliederung und
das Öffnungsverhalten so zu gestalten, dass die Verknüpfung zum Arenaplatz verstärkt wird.
5 Die bestehende Tiefgarage im Baubereich für unterirdische Bauten
«U1 » besitzt Bestandesgarantie im Sinne von § 72 PBG. Im Baubereich «U2» sind unterirdische Bauten zulässig.
1 Lage und äussere Abmessung der oberirdischen Bauten ergeben sich
Bauten aus den im Situationsplan und im Schnitt definierten Baubereichen A 1,
A2, B1, B2 und C.
2 Mit Ausnahme der Bauteile gemäss Ziff. 7 Abs. 2 und Ziff. 8 Abs. 2
dürfen keine Bauteile die bezeichneten Baubereiche überschreiten.
3 Kleinbauten, die nicht in direktem Bezug zur Aussenraumgestaltung
stehen, sind ausserhalb der Baubereiche nicht zulässig.
Bebauungsplan Eisstadion Herti, Plan Nr. 7511 vom 5.12.2023 Seite 5
Stadt Zug Bestimmungen
Ziff. 7 Dachgestaltung
Ziff. 8 Dachterrassen
Ziff. 9 Art der Nutzung
4 Als vorspringendes Gebäudeteil ist nur das auskragende Dach zulässig . Dieses ist nur in den im Situationsplan bezeichneten Bereichen
zulässig .
1 Die Dächer und oberen Abschlüsse der Baukörper sind besonders gut
zu gestalten und als fünfte Fassade in die Fassadengestaltung einzubeziehen .
2 Auf den Bauten in den Baubereichen B 1, B2 und C sind über dem
obersten Vollgeschoss Installationen für die Haustechnik, Energieerzeugung , Liftüberfahrten (mit Ausnahme B2), Erschliessungsanlagen
zwecks Unterhalt etc. zulässig. Sie sind so in die Gebäudegestaltung
zu integrieren , dass eine sehr gute Gesamtwirkung erreicht wird .
3 Das Dach und die oberen Abschlüsse des Baukörpers im Baubereich
C sind als Flachdach auszugestalten .
4 Bei baulichen Veränderungen der Dachflächen im Baubereich C sind
diese extensiv zu begrünen , auch dort, wo Solaranlagen installiert
sind . Wegleitend ist die SIA-Norm 1 zur Begrünung von Dächern . Davon ausgenommen ist die begehbare Dachterrasse.
5 Die Pflicht zur extensiven Dachbegrünung besteht, soweit dies technisch und betrieblich möglich sowie wirtschaftlich tragbar ist.
1 In den im Situationsplan bezeichneten Bereichen «Dachterrasse»
über dem Baufeld B1 (Anbau Süd) und dem Baufeld C sind begehbare Dachterrassen zulässig .
2 In diesen Bereichen sind zusätzlich zu Ziff. 7 Abs. 2 Erschliessungsanlagen , Treppen und Liftausgänge zulässig .
Kapitel 3 Nutzung
1 Zulässig sind mässig störende Dienstleitungsbetriebe, Sport- und Freizeitanlagen , Gastronomie sowie Wohnen .
2 Die im Situationsplan definierten öffentlichen Platzsituationen sind aufenthaltsfreundlich und flexibel nutzbar auszugestalten .
3 Die dauerhafte Aussengastronomie des Hochhauses «Uptown» ist nur
in dem im Situationsplan definierten Bereich zulässig .
4 Auf dem Arena platz ist südlich des Baubereichs B 1 dauerhafte Aussengastronomie zulässig . Auf dem gesamten Arenaplatz sind Gastronomieangebote, Sportanlässe und weitere Veranstaltungen zulässig .
5 In dem im Situationsplan bezeichneten Bereich sind Sportflächen zulässig.
1 Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein, SIA 312 Begrünung von Dächern
Bebauungsplan Eisstadion Herti , Plan Nr. 7511 vom 5.12.2023 Seite 6
Stadt Zug
Ziff. 10 Arealerschliessung MIV
Ziff. 11 Anlieferung und
Güterumschlag
Ziff. 12 Multifunktionale
Kapitel 4 Erschliessung
1 Die Arealerschliessung des motorisierten Verkehrs hat über die im
Situationsplan schematisch dargestellte Zu- und Wegfahrt über eine
einläufige Rampenanlage von Süden her zu erfolgen.
2 Die Zu- und Wegfahrt der Tiefgarage hat über die im Situationsplan
schematisch dargestellte Ein- und Ausfahrt zu erfolgen.
1 Die Anlieferung und der Güterumschlag haben in den im Situationsplan schematisch dargestellten Bereichen zu erfolgen.
2 Die Anlieferung der Eisfläche hat über die im Situationsplan schematisch dargestellte Ein- und Ausfahrt zu erfolgen.
3 In dem im Situationsplan bezeichneten Wendebereich für Fancars ist
das Ein- und Aussteigen von Zuschauerinnen und Zuschauern zulässig. Das Parkieren der Fancars sowie weiteren Fahrzeugen ist nicht
zulässig.
1 In den im Situationsplan bezeichneten Bereich sind Abstellflächen für
Abstellfläche Fernsehübertragungswagen und weitere für Veranstaltungen benötigte Fahrzeuge zulässig.
Ziff. 13 Öffentliche
Fussweg- und
Veloverbindungen
Ziff. 14 Autoabstell-
2 Die Zu- und Wegfahrt für die multifunktionale Abstellfläche hat über
die im Situationsplan schematisch dargestellte Anlieferung von Westen nach Osten über die Weststrasse zu erfolgen.
1 Die im Situationsplan dargestellten öffentlichen Fusswegverbindungen sind auf Kosten der Grundeigentümerschaft bzw. Bauherrschaft
dauernd, hindernisfrei und unentgeltlich für die Benützung durch die
Allgemeinheit freizuhalten und zu unterhalten. Einschränkungen der
Zugänglichkeit zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung sind
in Absprache mit der Stadt Zug zulässig.
2 Die Verbindungen, für welche noch keine Grunddienstbarkeiten bestehen, sind entsprechend zu sichern. Der Dienstbarkeitsvertrag ist
mit dem ersten Baugesuch einzureichen.
3 Entlang der im Situationsplan bezeichneten öffentlichen Veloverbindungen gilt ein unentgeltliches öffentliches Fahrwegrecht für Velos.
1 Innerhalb des Baubereichs für unterirdische Bauten sind maximal
plätze 280 Parkplätze zulässig.
2 Für die öffentlichen Nutzungen Eisfeld, Sporthalle und der Trainings-
Eishalle mit Curlingrinks sind im Parkhaus maximal 120 öffentliche,
während 24 Std. zugängliche Parkplätze zulässig. Diese Parkplätze
können bei Matchbetrieb und Sonderveranstaltungen aus verkehrs-
und sicherheitstechnischen Gründen für die Öffentlichkeit geschlossen werden.
Bebauungsplan Eisstadion Herti, Plan Nr. 7511 vom 5.12.2023 Seite 7
Stadt Zug Bestimmungen
Ziff. 15 Veloabstell-
3 Für die Wohn-, Dienstleistungs- und Gastronomienutzungen sowie
den Eisstadionbetrieb (inkl. Parkplätze für Besuchende) sind im Parkhaus maximal 160 Parkplätze zulässig .
4 Oberirdisch sind innerhalb des Perimeters keine Parkplätze zulässig .
1 Innerhalb des Bebauungsplanperimeters sind oberirdisch mindestens
plätze 310 Veloabstellplätze zu realisieren . Das Anlagesystem ist gemäss
VSS-Norm 1 auf den Standort abzustimmen . Die Veloabstellplätze
sind nach Möglichkeit zu überdachen.
Ziff. 16 Mobilitätskonzept
2 Die Veloabstellplätze sind mit Haltevorrichtungen auszustatten und
so anzulegen, dass sie auf kurzem und sicherem Weg erreicht werden können .
3 Veloabstellplätze für Besuchende sind an den im Situationsplan bezeichneten Bereichen anzuordnen und auf die Freiraumgestaltung
abzustimmen.
4 Für Beschäftigte und Besuchende ist bei Realisierung einer Bauetappe der gesamte Bedarf der jeweiligen Bauetappe zu erstellen . Im
Rahmen des Baugesuchs ist das Anlagesystem nachzuweisen.
1 Zusammen mit dem Bauvorhaben zur Erweiterung der Stadionkapazität ist ein Mobilitätskonzept zur Bewilligung einzureichen , in dem
die Auswirkungen der Nutzungserhöhung und dem Wegfallen von
Parkfeldern in der direkten Umgebung sowie flankierenden Massnahmen zur Verkehrslenkung aufgezeigt werden. Folgende Inhalte
müssen zwingend im Mobilitätskonzept enthalten sein :
- Auswirkungen auf das umliegende Gebiet
Schutz der umliegenden Quartiere
Massnahmen zur Minimierung der Nachfrage nach Parkfeldern
und der negativen Auswirkungen auf das umliegende Gebiet
Sicherstellung und Controlling .
2 Die Stadt sichert die Massnahmen mit Auflagen in der Baubewilligung .
1 Verein igung Schweizerischer Strassenfachleute, VSS-Norm 40 066 Parkieren; Projektierung von Veloparkierungsanlagen
Bebauungsplan Eisstad ion Herti, Plan Nr. 7511 vom 5.12.2023 Seite 8
Stadt Zug
Ziff. 17 Gestaltungsgrundsätze
Ziff. 18 Platzsituationen
und Spielflächen
Kapitel 5 Freiraum
1 Für die Freiraumgestaltung sind die nachstehenden Besonderheiten
zu beachten:
a) Es ist eine über den gesamten Bebauungsplanperimeter abgestimmte Aussenraumgestaltung gemäss Richtprojekt vorzusehen. Es sind urbane Aussenräume mit hoher Qualität bezüglich
Aufenthalt, Ökologie und Klimaverträglichkeit zu schaffen. Bei
der Bepflanzung der Freiräume sind standortgerechte einheimische Pflanzenarten einzusetzen.
b) An den im Situationsplan bezeichneten Standorten sind Bäume
zu pflanzen. Die Lage ist schematisch. Die im Situationsplan dargestellte Anzahl an Bäumen darf nicht unterschritten werden. Die
Stammfusshöhe von Baumpflanzungen darf die Belagshöhe
nicht wesentlich überschreiten. Grössere Terrainüberhöhungen
oder Pflanztröge in jeglicher Art und Form sind nicht zulässig.
Bäume sind bei Abgang zu ersetzen.
c) Das Befahren des Aussenraums durch den motorisierten Individualverkehr ist grundsätzlich nicht zulässig. Ausgenommen sind
Blaulichtfahrzeuge, die gemäss Ziff. 11 Abs. 1 zulässige Anlieferung bzw. Güterumschlag, die in Ziffer 12 definierte Erschliessung der multifunktionalen Abstellfläche sowie Fahrzeuge für
Veranstaltungen. Einschränkungen der Zugänglichkeit zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung sind in Absprache mit
der Stadt Zug zulässig.
d) Die Allmendstrasse ist mit Baumbepflanzungen zu ergänzen.
Den Anliegen des ökologischen Ausgleichs ist angemessen
Rechnung zu tragen.
2 Für die Beurteilung der Freiraumgestaltung im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens wird die Stadtbildkommission beigezogen.
1 Der gesamte Platzbereich zwischen Eisstadion, Sporthalle und General-Guisan-Strasse sowie der Vorplatz zwischen Eisstadion und
Fussballstadion sind als attraktive, multifunktional nutzbare Fussverkehrsflächen auszugestalten. Die Zufahrtsachsen für Anlieferung, die
Feuerwehr und allgemeine Notzufahrt sowie wichtige öffentliche
Wegverbindungen sind zu berücksichtigen.
2 Technische Anlagen wie Belüftung Tiefgarage und Notausgänge sind
im Platzbereich zulässig.
3 Die Spielflächen für die Wohnnutzung sind auf GS 35 zwischen dem
Fussballstadion und der Schleife mittels Dienstbarkeitsvertrag zu sichern. Der Vertrag ist Voraussetzung für die Erteilung einer Baubewilligung des 18-geschossigen Baubereichs. Darin ist auch die Beteiligung an den Kosten bezüglich Unterhalt zu regeln.
Bebauungsplan Eisstadion Herti, Plan Nr. 7511 vom 5.12.2023 Seite 9
Stadt Zug
Ziff. 19 Energie und
Klimaschutz
Ziff. 20 Abfallentsor-
Kapitel 6 Ver- und Entsorgung
1 Im Baubereich B2 und bei baulichen Veränderungen der Dachflächen in den Baubereichen A2 und C sind geeignete Dachflächen zur
Energieproduktion vorzusehen. Ausgenommen sind begehbare
Dachflächen , technisch bedingte Dachaufbauten und Flächen für
Fassadenbegrünungen . Im Baubereich C ist zudem die Eignung der
Fassadenfläche zur Energieproduktion zu prüfen .
2 Es sind ressourcenschonende Baustoffe zu verwenden. Die Verwendung von rezyklierten und kreislauffähigen Materialien ist zu prüfen .
1 Die Entsorgung von Siedlungsabfällen hat an den im Situationsplan
gung eingetragenen Stellen mit Unterflurcontainern (UFC) zu erfolgen. Die
UFC haben sich gut in die Umgebung einzuordnen .
Ziff. 21 Entwässerung
Ziff. 22 Etappierung
Ziff. 23 Fluchtwege
2 Für die Projektierung der Entsorgungsstellen sind die entsprechenden Wegleitungen des Zweckverbands der Zuger Einwohnergemeinden massgebend .
Das Areal ist im Trennsystem zu entwässern . Das Meteorwasser ist
so weit möglich innerhalb des Bebauungsplanperimeters via bewachsenen Boden versickern zu lassen. Im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens sind die notwendigen Nachweise einzureichen .
Kapitel 7 Verfahren
1 Der Bebauungsplan kann in Etappen realisiert werden . Jede Etappe
hat einen funktional und städtebaul ich überzeugenden Zwischenstand
unter Einbezug des Richtprojekts aufzuweisen . Für die Beurteilung im
Rahmen des Baubewilligungsverfahrens wird die Stadtbildkommission
beigezogen .
2 Gleichzeitig mit der Realisierung von Neu-, Um-, und Anbauten ist der
angrenzende Freiraum inklusive Mischverkehrsflächen und Fussgängerbereiche zu erstellen .
Im Rahmen des Baugesuchs ist die Entfluchtung des Stad ions mittels Simulation aufzuzeigen .
Bebauungsplan Eisstad ion Herti , Plan Nr. 7511 vom 5.12.2023 Seite 10
Stadt Zug
Ziff. 24
Ziff. 25
Inkrafttreten
Aufhebung bis-
Kapitel 8 Schlussbestimmungen
1 Der Bebauungsplan tritt nach Beschlussfassung des Grassen Gemeinderates von Zug und mit Genehmigung der Baudirektion bzw. des Regierungsrates des Kantons Zug in Kraft.
1 Mit dem Inkrafttreten dieses Bebauungsplans wird der Bebauungsplan Eisstadion Herti, Plan Nr. 7062, KBD vom 2.10.2007 aufgehoherigen Rechts ben.
Bebauungsplan Eisstadion Herti, Plan Nr. 7511 vom 5.12.2023 Seite 11
