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title: "Wasserversorgung Reglement Anhang: Tarife"
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# Wasserversorgung Reglement Anhang: Tarife

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AM
Zi
GEMEINDE BALZERS
Tarifordnung der
Wasserversorgung Balzers
(Anhang zum Reglement der
Wasserversorgung Balzers)
Tarifordnung der Wasserversorgung Balzers
Inhaltsverzeichnis
Artikel 1: Anschlussgebühr Seite 3
Artikel 2: Benützungsgebühr Seite 3
Artikel 3: Sonderleistungen Seite 4
Artikel 4: Übergangs- und Schlussbestimmung Seite 4
Tarifordnung der Wasserversorgung Balzers
Gestützt auf Artikel 62 Reglement für die Wasserversorgung vom 1. Januar 2012 erlässt der
Gemeinderat folgende Gebühren exkl. MwSt.
Artikel 1 - Anschlussgebühr
1) Die Anschlussgebühr beträgt CHF 2.00 pro m3 umbautem Raum nach SIA.
2) In der Anschlussgebühr von CHF 2.00 pro m3 ist der Wasserbezug während der Realisierung der Baute integriert.
3) Die Aufwendungen der Wasserversorgung für die Installation der Provisorien werden in
Rechnung gestellt.
4) Die Anschlussgebühr für Landwirtschaftsgebäude beträgt pauschal CHF 1'000.00, bei
ausschliesslich landwirtschaftlicher Nutzung. Für Wohngebäude wird die Anschlussgebühr nach Art. 1, Abs. 1 verrechnet.
5) Bei Sprinkleranlagen beträgt die Anschlussgebühr CHF 15.00 pro benötigten Minutenliter.
Vom für die Sprinkleranlage und dem zusätzlichen Feuerwehrbedarf insgesamt notwendigen Wasserbedarf kann eine Wassermenge von 1'200 Minutenliter in Abzug gebracht
werden. Bei nachträglich installierten Sprinkleranlagen wird der gleiche Rechnungsmodus
angewandt. Die Anschlussgebühr für Sprinkleranlagen muss zusätzlich zur normalen Anschlussgebühr nach Art. 1, Abs. 1 bezahlt werden.
6) Die Anschlussgebühren werden zum Zeitpunkt des Anschlusses an das öffentliche Wasserleitungsnetz erhoben.
Artikel 2 - Benützungsgebühr
1) Die Grundgebühr pro Jahr für überbaute Liegenschaften wird über die Grösse der Wasserzähler wie folgt erhoben:
Anteil Anteil Total
Grundgebühr Löschschutz
Zähler DN 20 = CHF 50.00 CHF 20.00 CHF 70.00
Zähler DN 25 = CHF 80.00 CHF 30.00 CHF 110.00
Zähler DN 32 = CHF 140.00 CHF 50.00 CHF 190.00
Zähler DN 40 = CHF 160.00 CHF 60.00 CHF 220.00
Zähler DN 50 = CHF 180.00 CHF 70.00 CHF 250.00
Zähler DN 65 = CHF 200.00 CHF 80.00 CHF 280.00
Zähler DN 80 = CHF 220.00 CHF 90.00 CHF 2310.00
Zähler DN 100 = CHF 240.00 CHF 100.00 CHF 340.00
Zähler DN 125 = CHF 260.00 CHF 110.00 CHF 370.00
Zähler DN 150 = CHF 300.00 CHF 120.00 CHF 1420.00
2) Bei anderen Zählergrössen wird die Grundgebühr durch die Wasserversorgung festgelegt.
Bei Verbundzählern ist die Grundgebühr für den grossen und den kleinen Zähler gemäss
Artikel 2, Absatz 1 zu entrichten.
3) Die Verbrauchsgebühr beträgt CHF 0.85 pro m3 Wasserbezug.
Tarifordnung der Wasserversorgung Balzers
Artikel 3 - Sonderleistungen
Der Verrechnungssatz für Mitarbeiter der Wasserversorgung beträgt CHF 80.00 pro Stunde.
Artikel 4 - Übergangs- und Schlussbestimmung
1) Diese Tarifordnung wurde vom Gemeinderat in seiner Sitzung vom 16. November 2011
genehmigt. Sie tritt auf den 1. Januar 2012 in Kraft und ersetzt alle bisherigen in diesem
Zusammenhang gefassten Gemeinderatsbeschlüsse.
2) Als Stichtag für die Ablösung der bestehenden Tarife wird der 30. Dezember 2011, 17.00
Uhr, festgesetzt. Baugesuche, die bis zu diesem Termin bei der Bauverwaltung eingehen,
werden zu den bisher geltenden Tarifen verrechnet.
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Gemeindevorsteher Arthur Brunhart Vizevorsteherin a. Frick
Balzers, November 2011
