---
title: "Beschluss über das System zur Bewertung der Funktionen des Staatspersonals"
id: 11307199-6756-43f6-ad9f-81dfbb0cf1e7
authority: fr
place: "Fribourg"
applies_also_from: [ch]
kind: other
in_force: true
number: "122.72.24"
publisher_url: https://bdlf.fr.ch/data/122.72.24/de
solon_url: https://solon.orangecat.ch/law/11307199-6756-43f6-ad9f-81dfbb0cf1e7
language: de
in_force_from: 2026-10-23
date_basis: retrieved
status: consolidated
source_url: https://www.lexfind.ch/tol/4275/de
read_on: 2026-10-23
sha256: 40107b4bc3f29b019043a15fe2e5594e89176ccfe0fcc846fca96a1956ff9782
provisions: 5
---

# Beschluss über das System zur Bewertung der Funktionen des Staatspersonals

## Art. 1 {#art_1}

Funktionsbewertungssystem
1 Die im Dienst des Staates oder seiner Anstalten ausgeübten Funktionen
werden nach dem Funktionsbewertungssystem Evalfri bewertet.
2 Die Bewertungskriterien beziehen sich auf den intellektuellen, den psychosozialen und den physischen Bereich sowie auf den Bereich der Verantwortung der jeweiligen Funktion. Die einzelnen Bereiche werden anhand eines
Bewertungsschlüssels nach Anforderungen und Belastungen bewertet.
3 Der intellektuelle Bereich wird mit 58 %, der psychosoziale Bereich mit
17 %, der physische Bereich mit 8 % und der Bereich der Verantwortung mit
17 % gewichtet.

## Art. 2 {#art_2}

Veröffentlichung
1 Die Bewertungskriterien und der Bewertungsschlüssel sind in einer vom
Staatsrat verabschiedeten Tabelle aufgeführt, die als Sonderpublikation herausgegeben wird.
2 Das Bewertungssystem sowie ein erläuternder Kommentar dazu werden den
Direktionen, Dienststellen und Anstalten sowie dem Personal von der Kommission für die Bewertung und Einreihung der Funktionen in Zusammenarbeit mit dem Amt für Personal und Organisation zugänglich gemacht.
122.72.24

## Art. 3 {#art_3}

Datenschutz
1 Bei der Bearbeitung der im Rahmen von Evalfri verwendeten Fragebogen
werden die Datenschutzbestimmungen eingehalten.

## Art. 4 {#art_4}

Änderung bisherigen Rechts
1 Das Reglement vom 11.Juni 1991 über das Verfahren zur Bewertung und
Einreihung der Funktionen des Staatspersonals (SGF 122.72.22) wird wie
folgt geändert:
...

## Art. 5 {#art_5}

Inkrafttreten und Veröffentlichung
1 Dieser Beschluss tritt am 1. Juli 1999 in Kraft.
2 Er wird im Amtsblatt veröffentlicht, in die Amtliche Gesetzessammlung
aufgenommen und im Sonderdruck herausgegeben.
122.72.24
Änderungstabelle – Nach Beschlussdatum
Beschluss Berührtes Element Änderungstyp Inkrafttreten Quelle (ASF seit 2002)
29.06.1999 Erlass Grunderlass 01.07.1999 BL/AGS 1999 f 235 / d 238
14.11.2002 Art. 2 geändert 01.01.2003 2002_120
Änderungstabelle – Nach Artikel
Berührtes Element Änderungstyp Beschluss Inkrafttreten Quelle (ASF seit 2002)
Erlass Grunderlass 29.06.1999 01.07.1999 BL/AGS 1999 f 235 / d 238
Art. 2 geändert 14.11.2002 01.01.2003 2002_120
