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title: "Grossratsbeschluss über Grenzbeschriebe der Kirchgemeinden des Kantons Appenzell I. Rh."
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# Grossratsbeschluss über Grenzbeschriebe der Kirchgemeinden des Kantons Appenzell I. Rh.

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Kanton Appenzell Innerrhoden 175.240
Grossratsbeschluss über Grenzbeschriebe
der Kirchgemeinden des Kantons Appenzell
I.Rh.
vom 13. September 19211 (Stand 1. Mai 2022)
Der Grosse Rat des Kantons Appenzell I. Rh.,
gestützt auf Art. 27 Abs. 2 der Kantonsverfassung vom 24. Wintermonat
1872,2
beschliesst:
nachfolgende Abgrenzung der Kirchgemeinden:
Römisch-katholische Kirchgemeinde Appenzell3
Die Grenze zieht sich vom Kronberg, Punkt 1666, dem nordöstlichen Grat
entlang, die Weiden Kronberg, Gross-Kenner, Klein-Kenner, Scheidegg und
Klepfhütten zu Gonten, die Weiden Hochstein, Studen, hintere, mittlere und
vordere Wartegg, Platte, sowie die Liegenschaft Lämmerenwies zu Appenzell gehörig, bis zum Ursprung des Blatterseggbächleins, diesem entlang bis
zum Einfluss in den Kaubach, diesem letzteren entlang bis zum Einfluss des
Rotbächleins an der Gontenstrasse. Von hier geht die Grenze dem Rotbächlein entlang bis zum Fussweg zwischen dem Schattenwald einerseits und
der Liegenschaft Hundshenke anderseits, die Liegenschaften Rotbach, im
Schlund, Halten oder Beslers, Beslersweid, Schatten, Hundshenke und
Himmelberg zu Gonten, die Liegenschaften Kantenstell, Steinebrüggle,
Geissfeld, Schaienhöhe, der Schattenwald, die Weiden Ritzern und Doppleren zu Appenzell gehörig. Vom Grat auf der Liegenschaft Schatten folgt die
Grenze der Bezirksgrenze bis zur Liegenschaft Ebnet, letztere zu Gonten
gehörig, geht dann ins Tobel hinunter und dem Bach entlang aufwärts bis
1 Mit Revisionen vom 31. Mai 1937, 25. November 1940, 1.Juni 1970 (GrRB vom
31. Mai 1937 über die Einverleibung des Gebietes von Leimensteig zum Kirchkreis
Schlatt ausser Kraft gesetzt), 22. Oktober 2007, 6. Februar 2012, 1. Dezember 2014
und 7. Februar 2022 (Zusammenlegung der Bezirke Schwende und Rüte zum Bezirk
Schwende-Rüte, Inkrafttreten: 1. Mai 2022).
2 Ingress abgeändert durch GrRB vom 1. Dezember 2014.
3 Abgeändert durch GrRB vom 1. Juni 1970. Titel ergänzt durch GrRB vom 6. Februar
2012 (Inkrafttreten: 14. Februar 2012).
175.240 Kanton Appenzell Innerrhoden
zur westlichen Grenze des Bauamtswaldes, letzterer entlang aufwärts bis
zum Grat und diesem entlang bis zum Markstein Nr. 13 auf Steigershöhe.
Von hier bis zur Einmündung des Buchbaches in die Sitter fällt die Kirchgemeindegrenze mit der Kantonsgrenze zusammen, zieht sich dann der Sitter
entlang bis zur Einmündung des Sägibaches und diesem entlang aufwärts
zu den Grundstücken Untere und Obere Liten, Schau, Unter- und Ober-
Buch, Fähnrichs, Bildstock, Wees, Steigerhaus, Korofel, Eugst, Obere Linde,
Knopfweidle, Mehlersweid, Brunneren zur Kantonsgrenze (bzw. Rotbach)
und dieser entlang über die Landmark Nr. 28 im Jäcklisweidle zu Punkt 1095
auf dem Hohen Hirschberg bzw. zur Landmark Nr. 45. Von hier ab folgt die
Kirchgemeindegrenze wiederum der Bezirksgrenze in westlicher Richtung
dem Weg entlang, die Grundstücke Eggmartis und Fuchsjockes zu Appenzell, das Dotschenweidle und die Liegenschaft Dählershütten zum Kirchkreis
Eggerstanden gehörig. Von der Liegenschaftsgrenze auf Dählershütten zieht
sich die Kirchgemeindegrenze über Strahlhütten (einschliesslich) in südlicher Richtung in das Tobel zwischen den Liegenschaften Hag und Rothaus,
erstere zu Appenzell, letztere zu Eggerstanden gehörig, sodann über die
Liegenschaft Braunloch (Fam. Weishaupt, einschliesslich) an die neue Eggerstandenstrasse, hierauf wieder dem Graben entlang bis zu dessen Einmündung in den Rötelbach, diesem letzteren entlang bis zur Liegenschaft
Rötelbach (einschliesslich letztere, sowie die westlich an den Graben anstossenden Streuemöser zu den Liegenschaften «Braunloch» der Familie
Weishaupt, «Steg» des Hauptmann Fässler in Steinegg, «Jakoblissepes»
des Josef Anton Huber am Hirschberg, «Kirchlehn» des Johann Baptist Hersche, alt Ratsherr und «Unter der Steig» des Johann Baptist Krüsi gehörend), sodann dem in den Rötelbach einmündenden Graben entlang bis zur
Liegenschaft «Hasengaden» auf Eggerstander- und «Grüt» auf Appenzeller-
Seite, sodann das Tobel zwischen diesen beiden Liegenschaften aufwärts
über die Weid Aebiskraut, letztere ganz zu Eggerstanden gehörig), über die
zum Kirchkreis Appenzell gehörigen Pertinenzen Weid Stauber, Eggli,
Käsmoos, Mockenweid, Fähnernweidle zur Weid Heubühl (letztere ausschliesslich), allwo die Kirchgemeinden Appenzell, Eggerstanden und Brülisau zusammenstossen. Von diesem gemeinsamen Grenzpunkt weg verläuft die Grenzlinie der Kirchgemeinde Appenzell zwischen der zur letzteren
gehörigen Mockenweid einerseits und der zu Brülisau gehörenden Liegenschaft Geer (inklusive Weid) anderseits hinunter an den Ibach, diesem entlang zwischen den zu Appenzell gehörigen Liegenschaften Schötzlers und
Hanses oder oberer Alpstein einerseits und zu den zu Brülisau gehörigen
Liegenschaften Goldeners und Halden anderseits hinunter an die Weissbadstrasse, die Wirtschaft «Alpstein» zu Schwende, die Liegenschaft unterer Alpstein zu Appenzell gehörig. Von der Weissbadstrasse zieht sich die
Grenze zwischen den Liegenschaften Dörig, Schuhmacher (einschliesslich)
einerseits und Jägerlis (Fuchs-Haas, ausschliesslich) an die Sitter, dieser
entlang bis zur Einmündung des Weissbaches, diesem letzteren entlang
aufwärts bis zum Seckbach, diesem wiederum entlang bis zum Bruggerwald
Kanton Appenzell Innerrhoden 175.240
(ausschliesslich), bzw. bis zum Kantonsmarkstein Nr. 2, so dass das Potersalperlöchle und die ganze Potersalp inskünftig ganz zu Schwende, die
Weiden Langälple und Schutzenälple ganz zu Appenzell gehören. Von der
Kantonsmark Nr. 2 folgt die Kirchgemeindegrenze von Appenzell der Kantonsgrenze bis zum Markstein Nr. 3 auf der Nusshalde, zieht sich sodann
dem Grat entlang über die zu Gonten gehörigen Weiden Klein-Betten und
Dorwies auf den höchsten Punkt des Kronberges (1666), von wo der Grenzbeschrieb begonnen wurde.
Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Appenzell1
Die evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Appenzell umfasst das Gebiet
des inneren Landesteils.
Römisch-katholische Kirchgemeinde Schwende2
Die Kirchgemeindegrenze Schwende beginnt gemeinsam mit derjenigen von
Appenzell bei der Wirtschaft zum «Alpstein», letztere zu Schwende gehörig,
zieht sich zwischen den Liegenschaften Dörig, Schuhmacher (ausschliesslich) und Jägerlis (einschliesslich) an die Sitter, verläuft dieser entlang bis
zur Einmündung des Weissbaches, geht weiter diesem letzteren entlang
aufwärts bis zum Seckbach und diesem wieder aufwärts folgend bis zum
Bruggerwald, bzw. bis zur Kantonsmark Nr. 2, so dass das Potersalperlöchle
und die Potersalp inskünftig ganz zu Schwende gehören. Von hier ab folgt
die Kirchgemeindegrenze von Schwende der Kantonsgrenze über die
Kammhalde nach Gyrenspitz und Säntis und über den Lysengrat nach dem
Altmann, wo dieselbe mit der Kirchgemeindegrenze von Brülisau zusammenfällt. Vom Altmann weg geht die Grenze gemeinsam mit derjenigen von
Brülisau der Schneeschmelze entlang über den Fählenschafberg auf den
Hundstein, sodann hinunter auf den Bötzelgrat, dem letzteren entlang über
Marwies bis Bogarten und obere Mans, letztere ganz zu Schwende gehörig.
Von der oberen Mans weg verläuft die Grenze der Bergwand auf dem Siegel
entlang bis zur Zahmen Gocht und von hier den Gütergrenzen der zu Brülisau gehörenden Weiden Bärstein und Kehr entlang bis zur Weid Klepfenleugangen, welche ganz der Kirchgemeinde Schwende zugeschieden worden ist. Von hier weg zieht sich die Grenze, immer gemeinsam mit derjenigen von Brülisau, über die zu Schwende gehörigen Weiden Stoffleren,
Leugängle, Gross-Leugangen, Bogerlisweid, sodann über die ebenfalls nach
Schwende steuerpflichtigen Liegenschaften Fuster Johann Anton, Dörig,
Kastenwirt, Witwe Rusch, Dörig, alt Kantonsrichter, Schiegg Josef Anton, bis
1 Abschnitt eingefügt durch GrRB vom 6. Februar 2012 (Inkrafttreten: 14. Februar
2012).
2 Titel Ergänzt durch GrRB vom 6. Februar 2012 (Inkrafttreten: 14. Februar 2012).
175.240 Kanton Appenzell Innerrhoden
zur Scheregg, letztere samt dem Schereggweidle ebenfalls zu Schwende
gehörig. Von der Scheregg geht die Grenze in gerader Richtung über das
Klustobel auf die Gütergrenze zwischen den Liegenschaften Böschel einerseits und Steig anderseits, erstere zu Brülisau, letztere zu Schwende gehörig, sodann über die zu Schwende gehörenden Liegenschaften Tobel, Ulrichlis, Böhlisjockes wiederum zur Wirtschaft «Alpstein», von wo der Grenzbeschrieb begonnen wurde.
Gemäss besonderer Vereinbarung gehören inskünftig die Weiden Gross-
oder Klepfenleugangen, obere Mans und das Schereggweidle, sowie der
Altmann ganz zur Kirch- und Schulgemeinde Schwende, wofür diese beiden
Gemeinden an die Kirch- und Schulgemeinde Brülisau einen einmaligen
Abfindungsbetrag von je Fr. 100.—, zusammen also Fr. 200.—, bezahlen.
Römisch-katholische Kirchgemeinde Brülisau1
Die Grenze der Kirchgemeinde Brülisau zieht sich von der Weid Heubühl,
wo die Grenzen von Appenzell, Eggerstanden und Brülisau zusammenstossen, über die Weid Fähnernspitz, letztere ganz zu Brülisau gehörig, und
über die zu Eggerstanden gehörigen Weiden Gross-Heieren, Förstle und
Bildstein an die Kantonsgrenze gegen St. Gallen, der letzteren entlang bis
zum Altmann, woselbst allfällig entstehende Gebäulichkeiten nach Schwende steuerbar wären. Die an der Kantonsgrenze gelegenen Weiden und Alpen Schaien-Rossberg, oberer Rossberg, Alp Soll, Rainhütten, Furglen,
Bollenwies und Fählen sind alle steuerbar nach Brülisau. Vom Altmann weg
zieht sich die Grenze von Brülisau gemeinsam mit derjenigen von Schwende
der Schneeschmelze entlang über den Fählenschafberg auf den Hundstein,
sodann hinunter auf den Bötzelgrat, dem letzteren entlang über Marwies bis
Bogarten und obere Mans, letztere ganz zu Schwende gehörig. Von der
oberen Mans verläuft die Grenze der Bergwand auf dem Siegel entlang bis
zur Zahmen Gocht, von hier über die zu Brülisau gehörige Weid Bärstein zur
Weid Kehr, welch letztere als Pertinenz zur Liegenschaft des Josef Anton
Fässler auf dem Berg ebenfalls nach Brülisau steuerpflichtig ist. Von hier ab
zieht sich die Grenze über die zu Schwende gehörige Weid Klepfenleugangen zur Liegenschaft Leugangen, letztere ganz zu Brülisau gehörig, sodann
über die ebenfalls nach Brülisau steuerpflichtigen Liegenschaften Schaienegg, Gampis, Stoffleren, Horers, Bötz, bis zu dem ganz nach Schwende
gehörigen Schereggweidle, von hier weg in gerader Richtung über das
Klustobel bis zu unterst in die Liegenschaft Böschel, letztere ganz zu Brülisau gehörig, sodann über die zu Brülisau gehörigen Liegenschaften Halden
und Josef Anton Goldener an den Ibach, dem letzteren entlang bis zu der
ganz nach Brülisau steuerpflichtigen Liegenschaft Geer. Von hier ab geht
die Grenze über die zu Brülisau gehörige Hämmerenweid und die zu Ap-
1 Titel ergänzt durch GrRB vom 6. Februar 2012 (Inkrafttreten: 14. Februar 2012).
Kanton Appenzell Innerrhoden 175.240
penzell gehörenden Weiden Fähnernweid und Mockenweid zur Weid Heubühl zurück, von wo der Grenzbeschrieb begonnen wurde.
Römisch-katholische Kirchgemeinde Haslen1
Die Grenze der Kirchgemeinde Haslen gegen die Kirchgemeinde Schlatt
beginnt beim Einfluss des Sägenstegbaches in die Sitter und zieht sich dem
ersteren entlang aufwärts bis zu der zum Kirchkreis Haslen gehörenden
Liegenschaft untere Halten. Von hier weg zieht sich die Grenze über die
ebenfalls zu Haslen kirchgenössigen Liegenschaften obere Halten, Urches
Bühl oder Boffes, Oberhof, Rüedishaus, Vorder- und Hinterberg, Berg, Hasenweid, obere Göbsi, Beslers und Krotenböhl bis an den Rotbach. Von hier
weg bildet der Rotbach bzw. die Kantonsgrenze zugleich auch die Grenze
der Kirchgemeinde Haslen bis zu dessen Einfluss in die Sitter, sodann verläuft die Grenze der Sitter entlang aufwärts bis zum Einfluss des Buchbaches. Von hier ab bildet die Sitter die Grenze zwischen der Kirchgemeinde
Haslen und derjenigen von Appenzell bis zum Einfluss des Sägenstegbaches, von wo der Grenzbeschrieb begonnen wurde.
Römisch-katholische Kirchgemeinde Gonten2
Die Grenze der Kirchgemeinde Gonten zieht sich vom Kronberg, Punkt
1666, gemeinsam mit derjenigen von Appenzell, dem nordöstlichen Grat
entlang, die Weiden Kronberg, Gross-Kenner, Klein-Kenner, Scheidegg und
Klepfenhütten zu Gonten, die Weiden Hochstein, Studen, hintere, mittlere
und vordere Wartegg, Platte, sowie die Liegenschaften Lämmerenwies zu
Appenzell gehörig, bis zum Ursprung des Blatterseggbächleins, diesem entlang bis zum Einfluss in den Kaubach und diesem letzteren entlang bis zum
Einfluss des Rotbächleins an der Gontenstrasse. Von hier geht die Grenze
dem Rotbächlein entlang bis zum Fussweg zwischen dem Schattenwald
einerseits und der Liegenschaft Hundshenke anderseits, die Liegenschaften
Rotbach, im Schlund, Halten oder Beslers, Beslersweid, Schatten, Hundshenke und Himmelberg zu Gonten, die Liegenschaften Kantenstell, Steinebrüggli, Geissfeld, Schaienhöhe, der Schattenwald und die Weiden Ritzern
und Doppleren zu Appenzell gehörig. Vom Grat auf der Liegenschaft Schatten folgt die Kirchgemeindegrenze der Bezirksgrenze bis zur Liegenschaft
Ebnet, letztere zu Gonten gehörig, dann ins Tobel hinunter und dem Bach
entlang aufwärts bis zur westlichen Grenze des Bauamtswaldes, letzterer
entlang aufwärts bis zum Grat und diesem entlang bis zum Kantonsmarkstein Nr. 13 auf Steigershöhe. Von hier folgt die Kirchgemeindegrenze der
1 Revidiert durch GrRB vom 31. Mai 1937. Titel ergänzt durch GrRB vom 6. Februar
2012 (Inkrafttreten: 14. Februar 2012).
2 Titel ergänzt durch GrRB vom 6. Februar 2012 (Inkrafttreten: 14. Februar 2012).
175.240 Kanton Appenzell Innerrhoden
Kantonsgrenze in westlicher Richtung über die Ochsenhöhe und Hundwilerhöhe, bzw. über die Kantonsmarksteine Nr. 12, 11, 10, 9, 8, 7, 6, 5, 4 bis
Nr. 3 auf der Nusshalde, sodann dem Grat entlang über die zu Gonten gehörenden Weiden Klein-Betten und Dorwies auf den höchsten Punkt des
Kronberges 1666, allwo der Grenzbeschrieb begonnen wurde.
Römisch-katholische Kirchgemeinde Schlatt1
...2
Das Recht zur Beerdigung auf dem Friedhof in Schlatt wird weiterhin gewährleistet.3
Römisch-katholische Kirchgemeinde Eggerstanden4
Die Grenze der Kirchgemeinde Eggerstanden zieht sich von der Brandegg
(Punkt 1178) in östlicher Richtung der Kantonsgrenze entlang bis zum Hörgelkopf, von hier, ebenfalls der Kantonsgrenze folgend, in direkt südlicher
Richtung über die Landmark Nr. 93 beim hölzernen Kreuz und über die
Landmark Nr. 94 auf Neuenalp nach der Weid Kosters Bildstein. Von hier ab
geht die Grenze gemeinsam mit derjenigen von Brülisau bis zur Fähnernspitze, die Weiden Kosters Bildstein, Förstle, Heieren und Heubühl ganz zu
Eggerstanden, die Weid Spitz ganz zu Brülisau gehörig. Auf der Weid Heubühl treffen sich die Grenzen von Eggerstanden, Brülisau und Appenzell.
Die Kirchgemeindegrenze von Eggerstanden verläuft von hier ab gemeinsam mit derjenigen von Appenzell über das zum Kirchkreis Appenzell gehörige Fähnernweidle zur Weid Aebiskraut, letztere ganz zu Eggerstanden
gehörig, ferner zwischen der zu Eggerstanden gehörigen Liegenschaft Hasengaden und der zu Appenzell gehörigen Liegenschaft Grüt hindurch dem
Graben entlang, der in den Rötelbach einmündet, bis zur Liegenschaft Rötelbach, letztere ganz zu Appenzell gehörig, sodann dem Rötelbach entlang
bis zur Einmündung des Grabens, der von der neuen Eggerstandenstrasse
über die Möser führt, bis zur Liegenschaft Braunloch, letztere ganz zu Appenzell gehörig, sodann in nördlicher Richtung das Tobel aufwärts zwischen
den Liegenschaften Hag und Rothaus hindurch bis zur Liegenschaft Dählershütten, letztere ganz zu Eggerstanden gehörig. Von hier ab zieht sich die
Grenze in östlicher Richtung über das Dotschenweidle (einschliesslich) und
die Grundstücke Fuchsjockes und Eggmartis (ausschliesslich) bis zum
1 Titel ergänzt durch GrRB vom 6. Februar 2012 (Inkrafttreten: 14. Februar 2012).
2 Aufgehoben durch GrRB vom 1. Juni 1970.
3 Ergänzt durch GrRB vom 1. Juni 1970.
4 Titel ergänzt durch GrRB vom 6. Februar 2012 (Inkrafttreten: 14. Februar 2012).
Abgeändert durch GrRB vom 7. Februar 2022 (Zusammenlegung Bezirke Schwende
und Rüte zum Bezirk Schwende-Rüte; Inkrafttreten: 1. Mai 2022).
Kanton Appenzell Innerrhoden 175.240
Markstein der Bezirksgrenze zwischen Appenzell und Schwende-Rüte am
westlichen Waldrand, sodann der Bezirksgrenze entlang bis zur Landmark
Nr. 45, bzw. zum Punkt 1095, und von da zur Landmark Nr. 46 bzw. Punkt
1178 auf Brandegg, von wo der Grenzbeschrieb begonnen wurde.
Römisch-katholische Kirchgemeinde Oberegg1
Die römisch-katholische Kirchgemeinde Oberegg umfasst das gesamte Gebiet des Bezirks Oberegg.2
1 Abgeändert durch GrRB vom 9. Dezember 1968 und 22. Oktober 2007. Titel ergänzt
durch GrRB vom 6. Februar 2012 (Inkrafttreten: 14. Februar 2012).
2 Neue Fassung durch GrRB vom 6. Februar 2012 (Inkrafttreten: 23. Juni 2015).
