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title: "Nr. 7088 - Lüssi Göbli"
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# Nr. 7088 - Lüssi Göbli

## text {#text}

Kanton Z,ig
'!,
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"' Zug Stadt Zug
Anpassung Bebauungsplan
Lüssi Göbli
im ve reinfachten Verfa hren gemäss § 40 PBG
2. öffentliche Auflage
1:500
Hi11weis: Beschlussinhalt bilden eile rot ergtinzten Texrstellen in Legende und Bestimmungen im
Bebauungsplan Lüss, Göbli (genehmigt. tJ. Sept. 2015) .
ergänzt Plan Nr. 7088 Datum · 14. März 2023
Bssch luss Stadtra t Einleitung Vorpriifung: 25. O ktober 2022
Vom Am t für Ra um und Verkehr
vorgep rüft am:
1. Publikat ion im Amtsblatt:
1. Öffentlictie Aunage:
Beschluss Stadtra t: 21 . März 2023
Dar Stadtpräside nt:
2. Publikat ion im Amtsb latt:
2 . Öffentliche A ufüige:
Genehm igung : 31. MAI 2023
20. Delember 2022
Nr. 4 vom 26.01.2023 sowie Nr. 9 vom 2.3.2023
26. Januar 2023 bis 10. März 2023
Der Stadtschreiber:
Nr. 12 v om 23.03.2023 sowie Nr. 13 vom 30.03.2023
23 März 2023 bi5 14. April 2023
"··- ············...... ... .. ... .
BAUDEPARTEMENT
BEBAUUNGSPLAN
Lüssi Göbli
1:500
PLAN NR: 7088 DAlUM: 18. JUNI 2012
VOM STADTRAT ZUR VORPRÜFUNG EIN GEREICHT AM: 03. JULI 2012
VON DER KANTONALEN BAUDIREKTION VORGEPRÜFT AM: 12. OKTOBER2012
GGR-VORLAGE NR: 2252
VOM: 09. APRIL 2013
1. PUBLIKATION IM AMTSBLATT
NR: 24 UN025
VOM: 14. UNO 21. JUNI 2013
ZIFFER: 3190. 3338
VOM STAOlRAT VERABSCHIEDET AM: 09. APRIL 2013
1. 0 FFENTLICHE AUF LAGE M.JF DEM BAUDEPARTEM ENT
VOM: 14. JUNI 2013 BIS: 15. JULI 2013
VOM GROSSEN GEMEINDERAT BESCHLOSSEN AM: 29. OKTOBER 2013
DER PRÄSIDBfT:
STEFAN MOOS
2. Pl.l8LIKATION IM AMTSBLATT
NR: 1 UND 2
VOM: 03. UNO 10. JANIJAR201 4
ZIFFER:
DER STADTSCHREIBER:
ARTHUR CANTIENI
2. ÖFFE NTLICHE AUFLAGE AUF DEM BAUDEPARTEMEITT
BIS: 22. JANUAR 2014
VOM REGIERUNGSRAT GENEHMIGT AM:
08.SEP.1015
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cj. Göbli$husse
-Freiraum/Aloo -
Fussweg -
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16.
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Der Umgcbungsgcstaltungspl;;n der Ha<:;c,
Partner AG vom 27. t•!lJvemtJer 2C 1.
dieweitP.,·e ""'jr•klif1 wq 11,·rt :.E
Um;;etzung wegleitend. Vom Umgebungsgestal!ungsplan darf vorbehältlich der Be -
stimmungen des Bebauungsplans sowie des
übergeordneten Rechts abgewichen werden ,
sofern qualitativ insgesamt wiederum eine
zumindest gleid1wertigcJ und überzeugende
Lösung erzi elt wird . Die gestalterische Beurteilung solcher Abweichungen erfolgt durch
die Stadtbildkommission.
~------------------------------------~------------------ --- ---
LEGENDE
INHALT DES BESCHLUSSES
•••••• Bebauu ngsplanperimeter
Neue Baulinie zu genehmigen
Neue Zwangsbaulinie zu geneh migen
Neue Untemiveauba ulinie zu genehmigen
Neue Gewäaserbeulinie zu genehmigen
Aufzuhebende Baulinie zu genehmigen
[y]
T
Ein- und Ausfahrt Tiefgarage. Lage schematisch
Unterirdische Durchfahrt mit gegenseitigem Fuss- und Fahrwegrecht mit
Unterhalt6abrade und Kostenverlegung , Lichle Höhe 2 .30 m, Breite min
5.00 m, Lage sche mat isch
Erschliessungsnilche, Hartbelag, Lags sci1mm1liscl 1
Oberirdische Parkfelder zul ässig, Lage schematsicli
OlJerirdische Veloabs1e llp!ätze gedeckt, Lage schematslch
Gebäudezugang, Lage sdiemalisch
INFORMATIONSINHAL T
Gemeindegrenze Zug/Baar
RR8Cl2.11 1971 Genehmigte fümlin iA
Genehmigte Sonderbaulinie für eingeschossige Vorbauten an der Bacttstrasse
Neue Strassenlinien zu genehmigen, gem8ss sepa ratem kantonalen Verfa hren
r------
1 1______ J Bereich ltlr unterirdische Bauten, Lage schematisch
Neue Strassenlinie zu genehmigen 1
BegnJnler Freiraum inkl. Zugänge, Spiel- und Aufenthallsbereiche, Lage schematisch
Baubereich 3 Geschosse, kein Attikageschoss zulässig
l'v Baubereich max. 4 Geschosse, kein Attikageschoss zulässig
Baubereich 4 Geschosse + Atlikageschoss
Baubereich max. 5 Geschosse, kein Attikagascho11s zulässig
Zwangsbauflucht
A Bezeichnung Baubereich
500 m2 11.taxlmale anredi oobare Geschossfl3che pro Baubereicll, ab EG
Maximale Auskragung Vordächer und Fassadenelemenle sowie Balkone
,..,,.1-
Bestimmungen
Arealzu lahrt, Lage schematisch
RR 12.1111.W}S
•••••••••,..,. 7:
•..
Ziel und Zweck des Bebauungsp lanes
1. Der Bebauungsplan bezweckt:
l o
- di e Schaffung vo n zweckmässigen und sachgeredllen Rahmenbedinguni;ien für eine sl.!ldtebaulich und
architektonisch qualitätsvolle Wohntlberbauung;
- die Ergänzung des Siedlungsgebietes:
- die Rea li sierung von preisgünstigem Wohnungsbau
- eine hohe Freiraumqualität:
- die Einführung v<:ln Bestimmungen. welche einerseits die bauliche Umsetzung des ausgewählten Rich1projekles
ermöglichen und andererseits den notwendigen Projektien.mgsspielraum für die Weiterbearbeitung offen lassen.
Bebauung
2. Bauten, Anlagen und Freiräume sind so lU konzipie ren un d zu gestalten, dass hinsichtlich Massstiiblichkeit, Formensprache, Glisderung, Materialwahl, Farbg tobung und Bepflanzung eine ,:iehr gute G..sarn twirkung erzie ll wird , wobei
keine Einhei~ichkeit angestrebt werden muss. Dies gilt auch fü r eine etappierle Realisierung.
3. Hauplgebiiude dürfen nur innerhalb der im Plan festgelegten Baubereiche erstellt werde n. Innerhalb der bezeichneten
Baubereiche sind Gebäude ms an die Zwa ngsbaufluchten zu plalzie ren.
4. Für die jeweiligen Baubereiche gilt Foklendes:
Aliik □ goo.eho~s..
Baut-erel:::h ma,c. Anlahl Al!I ~ !MI,,..s 1
ma,,, aGF ab EG ma,. OKEG Mro:. OK Dach.'Atti<a
V<lllgescho5"a ~ .,.,_ m, m.ü.M. m.O.M
,, ' Nein
""' 426.70 436.30
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' NAin
'"" 42R~5 43B. rn
" ' Nein
'"" 426 .35 4:J5.~5
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' '"" '"" 4 2Ei,40 436.00
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" ' Nein
'"" 426.20 435.ao
" - --f".lein
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' 426.25 435.as
' • ;, 1 4'050 427.05 44id5
·--c -- ' Nein 2'550_ 428.45 #US...
" 0 NAin Z650 429.35 445.35
" ' Nein 1'450 428.60
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~ 0 NAin 1•450 429.25 445.25
" 0 Ndn 1•4.so 429.50 445.50
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"' • ;, 1':laO 429.65 445.as
GO • ;, . 1'300 4 31).05 446.05
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•GS • ,. 1 1':JM 430.00 - .00
5. Unter Einhaltung der maximalen Höhen Ob!!l'Mnte Dach/Afüka und der Gt1schos:sz!lhl sind dl!:! G::,,.d,o,.shöheri fn:,i
eirrte ilbar.
6. Vorsprin gende und auskragende Bauteile dürfen den Bau l.lerek:h nur bei den entsprechend bezeichneten Bauten
um des bezeichnete Mass überragen. Auskragende Balkone dürfen abgestützt werden.
7. Abgesehen von Dachflächen von Vollgeschossen mit Att:ikageschossen, dürfen Dächer nicht begchb.ir gcst.:iltet
werden.
Nutzung
8. Ausnützungsübertragungen von einem Baubereich auf einen anderen sind zul ässig, wobei die zu lässige Geschoss-
Häche in keinem Baubereich um mehr als 10 % reduziert bz-N. angehoben werden darf.
9. Die Angaben der höchstzul ässigen anlurechnenden Geschossfläche beziehen sich auf die Bauvolumen
ab dem Erdgeschoss.
10. In den Baubereichen C, E1-E3 und F1-F2 darf die aGF nur dann vollständig ausgeschöpft werden. sofern die
je\vailigen Vorgaben ilber die Zone dss pre isgünstigen Woh nungsbaus erfü llt sind .
Erschliessung
Freiraum
16. Der Umgebu ngsgestaltungsplan der Hager Partner AG vom 27. November 2012 ist für die weitere Projsktierung
und etappenweise Umsetzung 1a1bi1,('j lid F.
17. Zugänge gemäss Ziff. 14 sowie gadeckte V11I011bsl ellplätze und Klei nbauten sind innerhalb des begrünten
Freir;aiums zulässig
18. Die begrünten Freiräume sind neturneh zu gestalten, aofem diese nicht als Spielflächen genutzt werden. Es sind
V<.lmehmlich einheimische Pflanzen zu verwenden. Rasen- und Wlesenflächen sind als artenreiche Vegetationsflächen zu ers~ len und zu unterhalten.
19. Aufenha lts-, Spiel- und Begegnun')sberelohe haben min. 15% der aGF für Wohne n zu betragen.
20. Zusätzlich zu Ziff. 19 vorstehend, ist in dem entsprechend bezeichneten Bereich ein öffentlich zugäng licher,
zusammenhängender Quartierfre iraum von min. 1'418 m2 zu erstellen un d attrakti.,. zu gestalten. Die Gestattu ng
hsl in Abstimmung mit dem Baudepartement der Stadt zu erfulgen.
21. Entlang des renaturierten Arbachs sowie ösllich des Radwegs sind naturnahe, ökologisch wertvol le Flächen
anzulegen und als solche zu unterhalten .
22. Dachflächen sind exlensiv zu begrünen, sofern diese nicht als Aufimthaltafüi chen genulzl werden.
Gev•ässer
23. Das im Plan tJ1JZeichnete Gewässer ist offen 2u führen und naluruah zu gestalten. Die Hochwassersicherheit ist zu
gewährleisten. Für die Gestaltung ist des Vorprojekt der Andre Rolzetler + Partner AG vom 19. Dezember 2012 fü r
die weitere Projektierung verbind lich.
24. Übernihru ngcn (Rad- und Gehwege sowie die nördliche Arealzufuhrt der Baubereiche C-G) Ober den Bach haben
mit Brückenbauten zu erfolgen. Diese hoben das selbe Erscheinungsb ild aufzuweisen und sin d gleich zu
materlallsleren.
Pa rkie rung
25. Die Zu - und Wegfa hrt darf nur an den bezeichneten Stellen erfolgen.
26. Auf GS 433 sind max. 114 Parkfelder und auf GS 1758 max. 145 Parkfelder in unterirdischen Einstellhallen zu läSl>ig.
Die Parl<felder sind im Verhältnis der Geschossflächen den eiflzelnen Baubereichen zulUOrdnen.
27. Entlang der Göblistrasse dOrfen oberirdisch auf GS 433 max. 3 Park"lelder und auf GS 1756 entlang des Lüssiwegs
max. 9 Parl<.felder für Besucher und Kunden ersteltl werden . Sie sind in die Umgebungsgestaltung mit ei,izubeziehen
und als unversiegelte Flächen zu gestelten. Zusätzliche Parkfelder für Besucher und Kunden sind zusammengefasst
jeweils im Eingangsbereich der Einstellha llen zu platzieren.
28. Innerhalb der Tiefgaragen besteh eo unentgel~iche gegenseitige Fuss- und Fahrwegrechte.
29. Für Fahrräder und Motorfahrräder ist pro Zimmer mindestens 1 Abs1ellpleltz zu ers1ellen. Die Abstellplätze sind so
anzulegen, dass sie au f kurzem und sicherem Weg erreicht werdeo können. Mindestens 70% der Abstellplätze
sind zu überdachen.
Umwelt
30. In den strassenseiligen Fassaden der Gebäude C und GS sind ke ine ungeschützten. offe nen Fenster zu
lärmampfi ndlichen Räumen zulässig. Fern,1er zu Wohn- und Schlafräumen die geöffnet werde11 könne n,
müssen mit baulichen Massnahmen am Gebäude geschützt werden, welche eine W irkung von mindestens
3 dB(A) aufweiien. Die vollständige Einhaltung der Planungswerte ist im Rahmen des Baubewilligu ngsvcrl.ihrens oochzuweiscn.
Ver- und Entsorg ung
31. Das Meteorwasser ist soweit möglich im Planungsgebiet versickern zu lassen. Hierfür sind naturnah gestaltete
Versickerungsmu lden und Rt:rtenlionsräume vorzusehen.
32. Meteorwasser welches nicht retentiert werdoo kann, ist soweit möglich dem Arbach zuzuführen.
33. An den bezeichneten Standorten sind In Absprache mit dem Baudepartement der Stadt Zug gemeinsame
Entsorgungsstellen mit Unterfluroontainam einzu richten.
Allgemeine Bestimmungen
34. Vor der Erteilung der ersten Baubewilligung eines Neubaus innerhalb der Baubereiche müssen die folgenden
lnlraslrukturan lagen in Absprache mit dar Einwohnergemeinde Zug funktionsfähig erstellt sein: Verlegung
Göbli slrasse und Radweg, öffentliche Fusswegvetbir.dungen, Quartlerfrelraum, Offenlegung Arbach.
35. Sofam der Bebauungsplan keine abwaictienden Beatimmungen enthält. gelten die Vorscilriften der jeweiligen
Bauordnung und des Z0118nplans. Der Stadl rat kann. im Sinne uon § 31 der Verordnung zum Planungs- und
Bau<Jeselz (V PBG) vom 16. November 1999, Ausnahmen gesl.ltten Bei der Anderung des Zonenplans
undloder der Bauordnung ist der Bebauungsplan zu überprüfen. Eintragungen ausserhalb des Bebauungsplanperimeters sind =:hllich nicht verbind lich.
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ooo □ oo c
1 1
Flächen für ökologischen Ausgleich
Öffentlicher Quart ierfreiraum mil unenlgelUichem öffentl ichem Fusswegrecht
Wichtige öffenllic':he Fusswegverbindung mit unentgeltlichem öffentlichem
Fusswegrecht, Hartbelag oder Chaussiert. Lage schematisch
Wichtige öffentliche Radwegvarbinduny mit unentgeltlichem Offen1 1ichem
Velofahiwegrecht
Arealirrteme Fusswegverbindung, Lage sdiematisch
Enlsorgungsstelle Unterßurconlainer, Lag!! schema tisch
Hochstammbäume und Gehölze. Lage und Anzahl schematisch
Offenl egung Arbach
Verslckerungs- und R!!tetionsraum
Feuerwehrzu fahrt und allgemeine Notzufahrt, Lage schematisch
Anlieferung, Lage sr.hematisch
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Pro]. Göbllstrasse
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