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title: "LED-Anzeigetafeln: Reglement"
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# LED-Anzeigetafeln: Reglement

## Art. 1 {#art_1}

Aufhebung von bisherigen Normen..............00000000004000 5
Art: 11: Inkrafttreten ‚eier. irre mE eE eem HERREE A nka D
Reglement über die Nutzung von LED-Anzeigetafeln der Gemeinde Balzers
Präambel
Die Gemeinde Balzers betreibt und nutzt LED-Anzeigetafeln als Kommunikationsmittel und stellt
die Werbefläche auch bestimmten Nutzergruppen zur Veröffentlichung von Informationen zur
Verfügung. Dieses Reglement regelt die Nutzungsmöglichkeiten der Anzeigetafeln.
k Allgemeine Bestimmungen
Art. 1. Geltungsbereich
1 Dieses Reglement gilt für alle gemeindeeigenen LED-Anzeigetafeln.

## Art. 2 {#art_2}

Sprachliche Gleichstellung
1 Personenbezeichnungen in diesem Reglement beziehen sich auf Angehörige jeden Geschlechts.

## Art. 3 N. Nutzung {#art_3}

Nutzergruppen
1 Die LED- Anzeigetafeln stehen der Gemeindeverwaltung Balzers, Veranstaltungsstätten
und -betrieben, Geschäften, Gewerbe- und Industriebetrieben, Ortsvereinen sowie dem Land
Liechtenstein, dessen Ämter und Landesverbänden für die Anzeige von Informationen zur Verfügung.

## Art. 4 {#art_4}

Nutzungskriterien
1 Die Nutzung ist gestattet für aktuelle und/oder wiederkehrende Mitteilungen im Rahmen
der geltenden Gesetze und der Verfassung, die von allgemeinem und/oder öffentlichem Interesse
sind und das Balzner Gemeindegebiet betreffen. Dies können sein:
a) Informationen der Gemeindeverwaltung Balzers (z.B. Abstimmungs- oder Wahltermine, Notlagen, Verkehrsbehinderungen und Umleitungen etc.);
b) Veranstaltungen von Balzner Vereinen, Geschäften, Gewerbe- und Industriebetrieben;
c) Soziale oder karikative Veranstaltungen;
d) Politische, kommerzielle oder nicht-kommerzielle Veranstaltungen;
e) Hinweise in Sachen Sport, Tourismus, Bildung, Kunst oder Kultur.
2 Werbung für Firmen und/oder Produkte sowie für politische Zwecke im Sinne von Abstimmungsparolen, Wahlvorschlägen, Parteiprogrammen oder ähnlichem ist ausgeschlossen.

## Art. 5 {#art_5}

Gesuchstellung
1 Der Interessent hat spätestens zwei Wochen vor der gewünschten Veröffentlichung ein
schriftliches Gesuch bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. Er ist für den Inhalt und die
Rechtmässigkeit der Publikation verantwortlich.
}
Reglement über die Nutzung von LED-Anzeigetafeln der Gemeinde Balzers

## Art. 6 N. Präsentationsmöglichkeiten {#art_6}

Darstellung
| Die Auflösung der LED-Bildschirme beträgt 720 x 240 Pixel.
3 Auf den Anzeigetafeln können Schriftzeichen in verschiedenen Farben und Grössen und
Bilder eingeblendet werden.
3 Fertige Anzeigen in der Grösse der Bildschirmauflösung (Art. 6 Abs. 1) können der Gemeindeverwaltung, Stabstelle Gemeindevorstehung, direkt elektronisch übermittelt werden.
4 Wird kein fertiges Layout eingereicht, wird die Anzeige von der Gemeindeverwaltung individuell erstellt.
5 Folgende Angaben sind für Veranstaltungen zwingend erforderlich:
a) Name der Veranstaltung
b) Datum und Zeit der Veranstaltung
c) Ort der Veranstaltung
d) Veranstalter
8 Das Anzeigen von bewegten Bildern ist nicht möglich.

## Art. 7 {#art_7}

Aufschaltung
1 Informationen über Veranstaltungen und Ereignisse werden in der Regel zwei Wochen im
Voraus veröffentlicht.
ei Die Gemeindeverwaltung entscheidet über die Aufschaltung der Informationen auf den
LED-Anzeigetafeln. Es besteht kein Anspruch auf exklusive Aufschaltung.
8 Die Dauer der Einblendung der Anzeige kann unterschiedlich ausfallen und ist nicht frei
wählbar.
% Bei nicht planbaren oder im übergeordneten öffentlichen Interesse stehende Mitteilungen
sowie in Notffallsituationen kann es für aktuelle oder bereits reservierte Präsentationen zu zeitlichen Einschränkungen oder Totalausfällen kommen.
5 Über die Veröffentlichung entscheidet die Gemeindeverwaltung, letztinstanzlich der Gemeindevorsteher. Sie behalten sich vor, Texte und Grafiken mit zweifelhaftem Inhalt nicht zu
veröffentlichen.
Reglement über die Nutzung von LED-Anzeigetafeln der Gemeinde Balzers

## Art. 8 IV. Schlussbestimmungen {#art_8}

Haftung
1 Die Gemeinde Balzers ist im Zusammenhang mit der Veröffentlichung von Präsentationen
vom Interessenten stets klang- und schadlos zu halten.

## Art. 9 {#art_9}

Rekursrecht
4 Für die Regelung von Streitigkeiten, welche aus der Anwendung dieses Reglements entstehen, steht dem gesuchstellenden Veranstalter das Rekursrecht an die Gemeindevorstehung
zuhanden des Gemeinderates zu.

## Art. 10 {#art_10}

Aufhebung von bisherigen Normen
1 Mit diesem Reglement «Reglement über die Nutzung von LED-Anzeigetafeln der Gemeinde Balzers» wird die Richtlinie «Richtlinie zur Nutzung der LED-Anzeigetafeln» vom Dezember 2013 aufgehoben.

## Art. 11 {#art_11}

Inkrafttreten
1 Dieses Reglement wurde vom Gemeinderat in seiner Sitzung vom 17. Januar 2024 genehmigt und tritt am 1. Februar 2024 in Kraft.
Karl Malin Matthias Eberle
Gemeindevorstehung Vizevorstehung
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ARM LE
Balzers, Januar 2024
