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title: "Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 25 Euro (Gedenkmünze „Herrnhuter Stern“)"
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# Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 25 Euro (Gedenkmünze „Herrnhuter Stern“)

## (XXXX) {#norm_1}

Gemäß den §§ 2, 4 und 5 des Münzgesetzes vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat die Bundesregierung beschlossen, zum Thema „Herrnhuter Stern“ eine deutsche Euro-Gedenkmünze im Nennwert von 25 Euro prägen zu lassen. Die Münze ist die zweite Ausgabe im Rahmen der 2021 begonnenen Serie „Weihnachten“ (2021 bis 2025, eine Ausgabe pro Jahr). Die Münze wird ab dem 24. November 2022 in den Verkehr gebracht.
Die Auflage der Münze beträgt ca. 1,1 Millionen Stück, davon maximal 100 000 Stück in Spiegelglanzqualität. Die Prägung erfolgt durch die Staatliche Münze Berlin (Prägezeichen A).
Die Münze besteht aus Feinsilber (Ag 999), hat einen Durchmesser von 30 Millimetern und eine Masse von 22 Gramm. Die Münze wird als Tellerprägung (hier: konkave Wölbung der Bildseite) hergestellt.
Der Entwurf der Münze stammt von dem Künstler Martin Dašek aus Tschechien.
Die Bildseite zeigt als Hauptelemente den Herrnhuter Dachreiter und den Herrnhuter Stern. Das Glockengeläut des Herrnhuter Dachreiters folgt dem dynamisch entgegenstrebenden Stern. Der Entwurf verbindet damit den Hinweis auf örtlichen Ursprung mit weltweiter Wirkung.
Die Wertseite zeigt einen Adler, den Schriftzug „BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND“, Wertziffer und Wertbezeichnung, die Jahreszahl „2022“, die zwölf Europasterne sowie das Prägezeichen „A“.
Der Münzrand wird glatt und ohne Struktur ausgeführt.

## Schlussformel {#schlussformel}

Der Bundesminister der Finanzen

## Anlage {#anlage}

(Fundstelle: BGBl. I 2022, 2133)
