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title: "Nr. 7506 - Technologiecluster Zug"
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# Nr. 7506 - Technologiecluster Zug

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Bebauungsplan Technologiecluster Zug
im ordentlichen Verfahren gemäss § 39 PBG
Situationsplan 1 :1 '000
Plan Nr. 7506
Ersetzt Plan Nr. 7091, KBD vo m 17.01 .2012
Beschluss Stadtrat Einleitung Vorprüfung:
Vorprüfungsbericht Baudirektion des Kantons Zug:
Grosser Gemeinderat Vorlage Nr. 2445
1. Lesung im Grossen Gemeinderat von Zug:
1. Publikati on im Amtsblatt:
1. Öffentliche Auflage:
Grosser Gemeinderat Vorlage Nr. 2445.3
2. Lesung/ Beschluss des Grossen Gemeinderates von Zug:
Der Präsident: Hugo Halter
2. Publikation im Amtsblatt:
2. Öffentliche Auflage:
Von der Baudirektion g enehmigt am :
Zug , 2 4. SEP. 2018
Format: 6301594mm Pla ngrund lagen: Amtliche Vermessung, Stand 20.07.2016
Datum: 16.06.2016 / rev.: 29.03 .2017
05.07.2016
03.04.2017
Bericht und Antrag des Stadtrats vom 09.05.2017
12.12.2017
Nr. 2 vom 12.01 .2018 und Nr. 3 vom 19.01 .2018
12.01.2018 - 12.02.2018
Bericht und Antrag des Stadtrats vom 13.03.2018
Nr. 1674 vom 08.05.2018
Der Stadtschreiber: Martin Würmli
Nr. 25 vom 22 .06.2018 und Nr. 26 vom 29.06.2018
22 .06.2018 - 23 .07 .2018
Der Baudirektor:~ .
Date i: O:\A utoCAD\001 _PLANE\400 _Be ba uungspläne\7 506_Te chnologiecluster\ 100_Plan\4 12_7506 _B P_Technologiecluster Auflage2.dwg
Legende
Beschlussinhalt
•••••••• Bebauungsplanperimeter
------- Neue Baulinie
- • • - • • - Neue Unterniveaubaulinie
- -- -- - Neue Arkadenbaulinie
- /r ·-fl - Aufzuhebende Baulinie
Neue Strassenlinie
Baubereichsgrenze
Teilbereichsgrenze
11/-21 Hochhä user zulässig
1 max. '2om I Passerelle mit max. Verschiebung___..___
@ max. Firsthöhe (in m)
===E~~Om Mindestabstand Gebäude
..f.:....~...:·:'"?"".;'"':1___•.., Freiräume (P: Platz, G: Grünraum)
Q Baum (Lage und Anzahl schematisch)
Informationsinhalt
- ■ - • - • - Gemeindegrenze Zug/Baar
Gebäude Bestand
Baudenkmä ler
--·--·-- Genehmigte Baulinie
-- - - • -- Genehmigte Spezialbaulinie
Neue Spezialbaulinie, Beschluss in
einem anderen Verfahren
Projektierter Strassenausbau
< A+M > Arealanschluss (M : MIV, A: Anlieferung, Lage schematisch)
• • Arealinterne Haupterschliessung (MIV, Fuss- und Radwege)
„ Fuss- und Radwege lichte Breite 3.50m
0 0 o o o o o o O ° Feuerwehrzufahrt
Parkierung oberirdisch und Güterumschlag entlang öffentlichen Strassen
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Kanton Zug
Bebauungsplan Technologieclust~r Zug
im ordentlichen Verfahren gemäss § 39 ·PBG
Bestimmungen
Plan Nr. 7506
Ersetzt Plan Nr. 7091, KBD vom 17.01.2012
Besc~luss Stadtrat Einleitung Vorprüfung:
Vorprüfungsbericht Baudirektion_des Kantons Zug:
Grosser Gemeinderat Vorlage Nr. 2445:
1. Lesung im Grossen Gemeinderat von Zug:
1. Publikation im Amtsblatt:
1. Öffentliche Auflage:
Grosser Gemeinderat Vorlage Nr. 2445.3:
2. Lesung / Beschluss des Grossen Gemeinderates von Zug:
Der Präsident: Hugo Halter /·
2_. Publikation im Amtsblatt:
2. Öffentliche Auflage:
- ------
Von der Baudirektion genehmigt am:
Zug, 2 4. SEP. 2018
· · Format: A4
Datum: 16.06.2016 / rev.: 06.01.2017
Nachführurig: 10.01.2018
05.07.2016
03.04.2017
Bericht und Antrag des Stadtrats vom 09.05.2017
12.12.2017
Nr. 2 vom 12.01.2018 und Nr. 3 vom 19.01.2018
12.01.2018 ..,.12.02.2018
Bericht und Antrag des Stadtrats vom 13.03.2018
Nr. 1674 vom os:os.2018
Der Stadtschreiber: Martin Würmli
Nr. 25 vom 22.06.2018 und Nr. 26 vom 29.06.2018
22.06.2018 - 23.07.2018
Der Baudirektor:
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Auflage 2\Beschwerdeflhig\7506_Bestimmungen_20180305.docx
Stadt Zug Best i mm ti•n.g e n
Inhaltsverzeichnis
1. Kapitel: Allgemeine Best~mmungen 3.
Ziff.1 Geltungsbereich 3
Ziff. 2 Zweck und Ziele 3
2~Kapitel: Bebauung 3
Ziff. 3 Gestal~ung 3
Ziff.4 Baubereich 4
Ziff. 5 Passerellen 4
Ziff. 6 Firsthöhen 4
Ziff. 7 Dachgestaltung 4
Ziff. 8 Baudenkmäler 5
3. Kapitel: Nutzung 5
Ziff. 9 Baumasse 5
Ziff. 10 Erdgeschossnutzungen 5
Ziff. 11 Räumefür Kindertagesstätten 5
4. Kapitel: Erschliessung 5
Ziff. 12 Arealerschliessung 5
Ziff; 13 Parkierung 6
Ziff. 14 Veloabstellplätze 7
Ziff. 15 Bushaltestellen 7
Ziff. 16 Mobilitätskonzept 7
.5. Kapitel:· Freiraum 8 ,.,,.
Zlff. 17 Gestaltungsgrundsätze 8
Ziff. 18 Plätze und Grünräume 8
Ziff. 19 Innenhöfe und Dachterrassen 8
Ziff. 20 Bäume 8
6. Kapitel: Nachhaltigkeit 9
Ziff. 21 Nachhaltigkeitskonzept 9
7. Kapitel: Ver- und Entsorgung 9
Ziff. 22 Versorgu~g 9
Ziff. 23 Entsorgung 9
·Ziff. 24 Altlasten 10
8. Kapitel: Etappierung/Transformation. 10
Ziff. 2~ Überba~ung 10
Ziff. 26 Freiräume 10
Ziff. 27 Provisorien 10
9. Kapitel: Schlussbestimmungen 11
Ziff. 28 Allgemein 11
Ziff. 29 Änderüngen 11
Ziff. 30 Inkrafttreten 11
Ziff. 31 Aufhebung bisherigen Rechts 11
Bebauungsplan Technologiecluster Zug, Plan Nr. 7506 Seite 2
Stadt Zug Bestimmungen
Der Grosse Gemeinderat der Stadt Zug, in Vollziehung von § 7 Abs. 1 de~ Planungs- und Baugesetzes PBG 1 vom 26. November 1998 sowie gestützt c1_uf § 16 Abs. 2 Best. b der Gemeindeordnung der
Stadt Zug vom 1. Februar 2005 2, beschliesst:
Ziff. 1 Geltungsbereich
'Ziff..2 Zweck und Ziele
Ziff. 3 Gestaltung
1. Kapitel: . Allgemeine Bestimmungen
1 Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist im zugehörigen Situationsplan im Massstab 1:1 '000 festgelegt. Verbindliche Bestandteile des Bebauu.ngsplans Technologiecluster Zug, Plan Nr. 7506,
sind der Situationsplan im Massstab 1:1'000 und diese Bestimmungen.
2 Sofern der Bebauungsplan keine abweichenden Bestimmungen
enthält, gelten die Vorschriften der jeweiligen Bauordnung und
des Zonenplanes.
1 Der Bebauungsplan ermöglicht eine schrittweise, flexible Transformation des heutigen Produktionsstandorts in den Technologiecluster Zug.
2 Mit dem Bebauungsplan werden folgende Ziele verfolgt:
- der Erhalt und Ausbau von ln.dustrienutzungen;
- hohe Qualität des Siedlungsgefüges in den Bereichen Städtebau, Architektur, Nutzungsdurchmischung, Infrastruktur, Ver-
· kehr, Freiraum und Aufenthaltsqualität;
sorgfältiger Umgang in den Randbereichen und Übergängen
zu den angrenzenden Quartieren mit geringerer Dichte;
.,.. attraktive Aussenraumgestaltung von hoher Wertigkeit,
Nutzbarkeit und Aufenthaltsqualität der Freiräume;
- Nachhaltigkeit über die Gesamtlebensdauer des Technologieclusters bei minimalem Ressourcenverbrauch.
2. Kapitel: Bebauung
Zur Sicherstellung einer hochwertigen architektonischen Gestaltung sind unter Einbezug des Baudepartements für alle Baubereiche Konkurrenzverfahren durchzuführen. Davon ausgenommen
sind Gebäude kleiner als 30 m Firsthöhe im Baubereich II.
1 BGS 721.11
2 Amtliche Sammlung der Ratsbeschlüsse der Stadt Zug, Band 11, S. 151
Bebauungsplan Technologiecluster Zug, Plan Nr. 7506 Seite 3
. Stadt Zug
Zlff. 4 Baubereich
Zlff. 5 Passerellen
Zlff. 6 Firsthöhen
Zlff. 7 Dachgestalt'ung
Best i.m m u n gen
1 Neue Hauptbauten dürfen nur innerhalb der im Plan festgelegten Baubereiche erstellt werden. Die im ,Plan bezeichneten Mindestabstände der Bebauung stellen die kürzeste-Distanz zwischen
zwei Hochbauten dar. lnne_rhalb des Baulinienraums östlich des
Baubereichs II ist 1 vertikale Erschliessungsanlage zulässig, sofE:rn
der Strassenabstand von 4'-m eingehalten werden kann.
2 Hochhausfronten in den Baubereichen V bis VIII dürfen sich bis
max. 1/3 d~r Gebäudefassaden gegenüberliegen.
3 Unterirdische Verbindungen zwischen den Baubereichen sind unter Berücl<sichtigung der bestehenden Werkleitungen zulässig.
1 Passerellen (offen oder geschlossen) zwischen den Obergeschossen der Baubereiche sind mit Ausnahme der Industriestrasse und
den bezeichneten Freiräumen zulässig.
2 Zwischen den Baubereichen II und III ist max. 1 eingeschossige
Passerelle innerhalb des bezeichneten Bereichs zulässig.
3 Passerellen dürfen "nur der Erschliessung oder als Transportweg
dienen.
1 'Die festgelegte Firsthöhe darf - mit Ausnahme von ·Kaminen - von
\·
keinem Gebäudeteil Und keinen technisch bedingten Dachaufbauten sowie ln~tallationen,(bspw. Anlagen für die Energieerzeugung oder· die Klimatisierung) durchstossen werden.
2 Technische Dachaufbauten bis max. 4 m Höhe sind auf industriell
~enutzten Bauten mit einer Firsthöhe grösser als 12 m und.kleiner als 30 m innerhalb der Baubereiche II, VII und VIII zulässig. Sie
sind um mindestens das Mass ihrer Höhe von der Fassade zurück
zu versetzen.
1 Technisch bedingte Dachaufbauten für die Haustechnik sind so in
die Gebäudegestaltung zu integrieren, dass eine gute Gesamtwirkung erreicht wird.
2 Flachdächer oder Bereich_e von Flachdächern, die nicht als begehbare Dachterrasse oder äls ,Photovoltaikstandort genutzt werden,
sind extensiv zu begrünen. Weg leitend ist die SIA-Norm 1 zur Begrünung von Dächern.
3 Dachterrassen sind -als·Dachlandschaft mit hoher Aufenthaltsqualität und ökologischem Mehrwert zu gestalten.
1 Schweizerischer Ingenieur- und Ärchitektenverein, SN 564 312 Begrünung von Dächern
Bebauungsplan Technologiecluster Zug, Plan Nr. 7506 Seite 4
St~dt Zug
Zlff. • Baudenkmäl~r
Zlff. 9 Baumasse
Zlff. ,o, Erdges,choss-
1 nutzungen
r. '
Zlff.1,1 -Räume für Kindertagesstätt~n
Zlff. 12 ~realerschlies-
Besti!'1mu11gen
Bezüglich der Baut~n im Inventar der schützenswerten Denkmäler des Kantons Zug As~ek. Nr. 931a, Verzinkereigebäude, und Assek. Nr. 931 b,-Blechrriaga?,:in und Werkstatt, gehen die Ariordnunge_n ~iner künftig!=!n ~chutzverfügung oder eines künftigen
Schutzvertrags den Bestimmungen dieses Bebauungsplanes vor.
3. Kapitel: Nutzung
1 Das oberirdische Bauvolumen gemäss § 20V PBG innerhalb des
Bebauungsplanperimeters beträgt max. 990'000 m3•
2 Die Baumasse kann unter Vorbeh·alt der Zonenbestimmungen in .,.
nerhalb der: Baubereiche 1- Vllf frei angeordnet werden.
1' Die Erdge,schosse können prioritär der lndustrien~tzung zuge~
führt werden.
2 In den Erdgeschossen an Plätzen (Freiraum P) sind auf die Freiräume abgestimmte NlJtzungen anzuordnen wie bspw. Gebäudezugänge, Ausstellungsräume, Gastronomie (Kantine, Cafeteria),
Pausenräume, etc. Davon ausgenommen sind .Gebäude für die
Produktion ode~ Logisti~.
Im Bebauungsplanperimeter ist für Kindertagesstätten von der
Grundeigentümerschaft ein entsprechendes Raumangebot zu für
diese Nu.tzung angemessenen und ortsüblichen Konditionen bereitzustellen.
4. Kapitel: Erschliessung
. .
1 Arealanschlüsse sinc;i an den' bezeichneten Stellen und in ausgesung wiesener F~hrrichtung zulässig.
2 Die Kosten für Ausbauten der Strassenanschlüsse gehen zu Lasten
der Verursacher. Die Kosten für Ausbauten der zuführenden Sammel- und Erschliessungsstrassen und Knoten werden mittels Perimeterplanver:fahren unter den davor:i profitierenden Grundeigen-• ' 1 ,. ' •
tümern a1-,1fgeteilt. Der Anteil der Stadt beträgt max. 30 %.
3 Die Zu- Und Wegfahrt,durch Privatverkehr (MIV) z·u und von den
Tiefgarcigen hat möglichstauf kürzestem Weg über die im Situa-. . .
tionsplan d_a,rgestel!ten Anschlüsse (M: MIV) und Haupterschliessungen zu erfolgen.
Bebauungsplan Technologieduster Zug, Plan Nr. 7506, Seite 5
Stadt Zug Best i .m m u n gen
Ziff. 13 Parkierung
4 Anlieferungen und G'üterumschlag sind über die im Situationsp!an bezeichneten Ansch_lüsse (A: Anlieferung) innerhalb ,des Areals und beidseitig der,Oberallmendstrasse im Abschnitt zvyischen
den 'Baubere_ichen 'II und 11_1 zulä_ssig.
5 Die bezeichneten Fuss- ynd Radwege sowie die Plätze sind öffentlich zugä_nglich zuhalten. Davon ausgenommen sind die Abschnitte zwischen den Baubereichen-Vi und VII sowie 11,und VII,
sofern diese für den Güterumschlag und die Anlieferung genutzt
werden.,.
1 Für die Nutzungen innerha,lb des Bebauungsplanperimeters si_nd
max. 1'736,iParkfelder zulässig.
2 Diese Zahl darf unter nachfolgenden Bedingungen auf ma?(.
2'250 Parkfelder erhöht werden: Bevor die Zaf:i.1von 1'736 Parkfelder .überschdttem wird, sind die Qualitätsstufen d!=!r ur:nliegenden Knoten und die ,öVNerzögerul}gen sowie d!e Eff~k~e des
neu_generierten. Verkehrs mit Berücksichtigung der !:'k\u{:llisierten
G~undbe_lastung um:f grossräumigen Pr~gnosen aus~uwe.rten. Im
Fall 'einer'bedeutenden Verschlechtenmg der öv~verzögerungs-
' ' .
zeiten oder .der v.erkehrlkhen Situation an den Verkehrskr:ioten
sind 1im Rahmen der Bauges.uche ·und in Absprache zwischen
Stadt, Kanton und B~u~errschaft e_ntgeger:iwir!<enden,Massriah-
-men wie,die Bewirtschaftung'~nd Dosierung der 1Ein~ und/o~er
Ausfahrten in den Spit~enstunden umzusetzen.
3 Sämtliche Parkfelder (ausser Wohnnutzung) sind ab ~er ersten
Minute monetär und lenkungswirksam zu bewirtsch~ften.
4 Unabhängig von der ·Nutzungsart ist max. 1 Parkfeld pro 440 m3
zulässig. Die erforderliche Anzahl Parkfelder einer Bauetappe
darf in konstruktiv begründeten ·FäUen um max. 30 % abweichen.
5 ·Auf dem Areal sind entsprechend der Nachfrage genügend Abst![!llplätze für das Carsharing zur Verfügung zu stellen. Diese sind
Be_standteil der max. Parkfeldzahl gemäss Abs. 1.
6 Die Parkierung hat überwiegend in Einstellhallen zu erfolgen.
Unterirdische Einstellhallen dürfen ausserhalb der Bau,bereiche jedoch unter Einhaltung der Baulinien und gesetzlichen Abstände J
gemäss BO ersteilt werden.
7 Oberirdische :Parkfelder sind nur für die Anlieferung und Besucher ais 1K'.urzzeitparkplätze in den bezeichneten Abschnitten sowie auf den arealinternen Haupterschliessungen zulässig.
Bebauungsplan TechnologieclusterZug, Plan ,Nr. 7506 Seite 6
Stadt,Zug
Ziff. 14 Veloabstellplätze
Zlff:-15 Bushaltestellen
Zlff; 16 Mobilitätskonzept_
Best i m •m u n g e n
1 Die Bedarfsermittlung ist gemäss VSS-Norm 1 vorzunehmen. Das
Anlagesystem ist gemäss VSS-Norm 2 auf den Standort abzustimmen.
2 Für Bewohn~r:lnnen sind die Abstellplätze bei Neu-,und Ersatzbauten in den Gebäuden an gut zugänglicher Lage anzuordnen.
Abstellplätze ausserhalb der Baubereiche sind mit Haltevorrichtungen auszurüsten. Besucher-Abstellplätze sind nahe den Gebäudezugängen anzuordnen und auf die Freiraumgestaltung abzugleichen.
3 Für Beschäftigte sind bei Realisierung einer Bauetappe mindestens 60 % des Bedarfs zu erstellen. Der verbleibende Bedarf ist
entsprechend der Nachfrage zu erstellen. Im Rahmen des Baugesuchs ist das Anlagesystem des gesamten Bedarfs nachzuweisen.
4 Die Abstellplätze sind so anzulegen, dass sie auf,kurzem und sicherem Weg fahrend erreicht werden können.
Im Rahmen der Bauvorhaben entlang der Industrie- und Grien- ·
·)
bachstrasse sind die Voraussetzungen für Bushaltestellen und deren Infrastrukturen (Buswarteunterstand, Stelen etc.) zu schaffen.
Im Rahmen des ersten Baubewilligungsverfahrens ist ein Mobilitätskonzept für das ganze Areal zur Bewilligung einzureichen.
Das Mobilitätskonzept ist bei jedem weiteren Baugesuch fortzuführen und soweit erforderlich anzupassen. Bei massgeblichen
Veränderungen ist das Mobilitätskonzept erneut zur ·Bewilligung
einzureichen. Im Mobilitätskonzept sind:
- die Mobilitätsbedürfnisse nach Nutzergruppen (Beschäftigte,
Bewohnerschaft, Besuchende, Kundschaft) aufzuzeigen;
- ein Zielwert für den Modalsplit festzulegen;
- die betrieblichen un9 organisatorischen Massnahmen (Anreizsysteme / Parkraumbewirtschaftung, etc.) zur Erreichung
und-Sicherstellung des Modalsplit-Ziels festzulegen;
- rechtsverbindliche Lenkungsmassnahmen aufzuzeigen;
,.... zu definieren, wie mithilfe intelligenter Verkehrskonzepte
der Mehrverkehr aus dem Technologiecluster gesenkt werden
kann;
- das Monitoring und Controlling festzulegen.
1 Vereinigung Schweizerischer Strassenfachleute, Sfl! 640 065 Parkieren; Bedarfsermittlung und Standortwahl von Veloparkierungsanlagen
2 Vereinigung Schweizerischer Strassenfachleute, SN 640 066 Parkieren; Projektierung
von Veloparkierungsanlagen
Bebauungsplan Technologiecluster Zug, Plan Nr. 7506 Seite 7
Stadt Zug B e s t i m m u n g e n
Zlff. 17 Gestaltungsgrundsätze
Zlff; 18 Plätze und
Grünräume
Zlff. 19 .Innenhöfe und
Dachterrassen
Zlff. 20 Bäume
5. Kapitel: Freiraum
1 Grünräume und Plätze müssel"1 eine besonders gute gestalterische
Qualität aufweisen und den verschiedenen Nutzungsanspruchen
gerecht werden. 1Das Freiraumkonzept vom 05.01.2017 ist für die
weitere Projektierung weg leitend.
2 Die Freiräume im Erdgeschoss und auf den Dächern sind entsprechend der Nutzung in den anliegenden Geschossen zu gestalten.
3 D_ie Überwindung von Niveauunterschieden auf den im Plan bezeichneten Fuss- und Radwegverbindungen ha_t mit Rampen nach
VSS-Norm 1 zu erfolgen.
1 Innerhalb des Te~hnologieclusters sind Freiräume gemäss Situationsplan wie folgt zu realisieren,:
- Rlatz: Mehrheitlich,befestigte Fläche mit Baumpflanzung~n
- Grünraum: f-J!ehrheitljch unbefestigte Fläche m_it B~um- und
Strauchpflanzungen
2 Der umgebende Grünraum des Baubereichs III ist als ·öffentlicher,
attraktiver, parkartiger Grünbereich auszugestalten und mit Rasenflächen·und Hochst~mmbäumen _zu bepflanzen.
3 Für die •Begrür:iurg sind standortgerechte Pflanzen zu verwenden.
, Rasen- und Wiesenflächen sind als artenreiche Vegetationsflächen zu erstellen,und'zu unterhalten.
In den Baubereichen IV, V, VI und VIII sind innen liegende Freiräume zu realisieren. Diese können entweder im Erdgeschoss a_ls
Innenhof oder im Obergeschoss ·als Dachterrasse realisiert wer~
den. Auf innenliegende Freiräume oder auf Freiräume auf Dachterrassen kann ·verzichtet werden, falls die Baubereiche industriell
genutzt werden.
1 Die b_es~ehenden Baumreihen gemäss Situationsplan sind zu erhalten und zu ergänzen.
2 Auf Plätzen und ,in Grünräumen sind zusätzliche Baumpflanzun-
. gen vorzusehen . .
3 Im Bereich von unterirdischen Bauten und Anlagen muss für
Baumpflanzungen eine pflanzsubstratüberdeckung von mindestens2 m Tiefe.gewährleistet werden.
1 Vereinigung Schweizerischer Strassenfachleute, SN 640 238 Fussgänger- und leichter
Zweiradverkehr; Rampen, Treppen und Treppenwege
Bebauungsplan Technologiecluster Zug, Plan Nr. 7506 Seite 8
. .
Stadt Zug B e s t i m m u n g e n
Zlff. 21 Nachhaltigkeitskonzept
Ziff. 22 Versorgung
Zlff. 23 Entsorgung
4 Die Stammfusshöhe von Baumpflanzungen darf die Belagshöhe
nicht überschreiten. Terrainüberhöhungen oder Pflanzgefässe in
jeglicher Art und Form sind nicht zulässig.
6. Kapitel: Nachhaltigkeit
Spätestens mit d~m ersten Baugesuch nach diesem Bebauungsplan ist ein Nachhaltigkeitskonzept vorzulegen. Das Konzept regelt:
- die übergeordnete Zielsetzung der Arealentwicklung hinsichtlich einer nachhaltigen Entwicklung;
- die Systemgrenzen in räumlicher und zeitlicher Hinsicht;
- Methodik, Periodizität und Umfang des vorgesehenen Reportings;
- die zu beurteilenden Kriterien in den Dimensionen Wirtschaft, Umwelt und Gesell_schaft;
- die'Einordnung der Beiträge zur nachhaltigen Entwicklung im
zeitlichen Verlauf und im Vergleich zur Umfeldentwicklung;
- die Zusammenarbeit zwischen der Stadt Zug und den Verantwortlichen des Technologieclusters Zug bei der Erstellung des
Reportings.
7. Kapitel: Ver- und Entsorgung
1 Für die Energieversorgung kann durch die Eigentümerschaft ein
Arealnetz (Multi-Energy-Grid) innerhalb des gesamten Perimeters
des Technologieclusters Zug realisiert und betrieben werden, um
eine eigene Versorgung der Nutzer aller Bauten und Anlagen mit
sämtlichen benötigten Energien zu ermöglichen.
2 Unter Berücksichtigung der bestehenden Werkleitungen können
im Bereich der Unterniveaubaulinien Leitungen unter der Industrie- sowie unter der Oberallmendstrasse verlegt werden, welche
das Arealnetz mit den entsprechenden Arealteilen verbinden.
1 Im Baubewilligungsverfahren ist für die Bestimmung der Standorte für Entsorgungslogistik sowie für die Art der Abfallbereitstellung ein umfassendes Entsorgungskonzept einzureichen. Bestehende bewilligte Konzepte sind zu berücksichtigen.
Bebauungsplan Technologiecluster Zug, Plan Nr. 7506 Seite 9
Stadt Zug B e s t i m m u n g e n
Ziff. 24 Altlasten
Zlff. 25, Überbau~ng 1
Zlff. 26 Freiräume
2 Für die Entsorgung von Siedlungsabfällen von Wohnnutzungen
sind nach Absprache mit dem Baudepartn:,ent Zug Entsorgungsstellen mit Unterflurcontainern einzurichten. Für die Projektierung sind die entsprechenden Wegleitungen des Zweckverbands
der Zuger Einwohnergemeinden massgebend.
3 Über den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplans ist ein
Entwässerungskonzept zu erstellen und spätestens mit dem ersten Baugesuch de.r Stadt Zug zur Genehmigung vorzulegen.
Für Bauvorhaben auf im Kataster der belasteten Standor:te (KbS)
eingetragenen Grundstücken müssen die notwendigen altlastenrechtlichen Abklärungen und Massnahmen in Abstimmung mit
dem Amt für Umweltschutz des Kantons Zug spätestens im Baubewilligungsverfahren festgelegt werden.
8. Kapitel: Etappierung/Transformation
. 1 Di~ Überbauung kann in Etappen realisiert werden. Jede Etappe
hat Bezug zu den bereits realisierten Gebäuden U!)d dem angestrebten städtebaulicheri Gesamtkonzept zu nehmen.
2 Die Einhaltung der Baumassenziffern ist in jeder Bauetappe nachzuweisen.
1 Bei Abbrüchen und Veränderungen sind temporäre Freiraumnutzungen oder Brachen mit hohem ökologischem Wert vorzusehen,
wenn solche Freiräume über längere Zeit nicht für Provisorien benötigt werden
2 Freiräume sind auf die jeweiligen Baubereiche abzustimme.n.
3 Mit jeder Bauetappe ist nachzuweisen, inwiefern diese einen Beitrag zur Erreichung der Freiflächenziffer leisten.
Zlff. 27 Provisorien Zur Aufrechterhaltung des industriellen Betriebs können im Zusammenhang mit konkreten Bauvorhaben aufgrund eines Bedar:fsnachweises und einer ortsgerechten Planung und Umsetzung provisorische Bauten und Anlagen bis zu einer Firsthöhe
von max. 12 rri für eine befristete Zeit bewilligt werden. Die
Dauer ist in der Baubewilligung festzulegen. Diese temporären
Bauten und Anlagen können von Bestimmungen und Festlegungen im Bebauungsplan abweichen. Auf bereits erstellten Freiräumen sind keine Provi~orien zulässig.
Bebauungsplan Technologiecluster Zug, Plan Nr. 7506 Seite 10
Stadt Zug B e s t i m m u n g e n
Zlff. 28 Allgemein
Zlff. 29 Änderungen
Ziff. 30 Inkrafttreten
Zlff. 31 Aufhebung bisherigen Rechts
9. Kapitel: Schlussbestimmungen
Sofern der Bebauungsplan keine abwe_ichenden Bestimmungen
enthält, gelten die Vorschriften der jeweiligen Bauordnung und
des Zonenplanes.
1 Der Stadtrat kann kleine Änderungen gestatten, wenn damit Verbesserungen für das Gesamtkonzept erzielt werden.
2 Bei der Änderung des Zol")enplanes und/oder der Bauordnung ist
der Bebauungsplan zu überprüfen. Eintragungen ausserhalb des
Bebauungsplanperimeters sind rechtlich nicht verbindlich.
Der Bebauungsplan wird im Amtsblatt des Kantons Zug bekannt
gemacht und in die,Amtliche Sammlung der Ratsbeschlüsse aufgenommen. Der Bebauungsplan tritt nach Beschlussfassung .des
Grossen Gemeinderates von Zug und mit Genehmigung des Regierungsrates des Kantons Zug in Kraft 1•
Mit dem Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes wird der Bebauungsplan v ~zug, Plan Nr. 7091, KBD vom 17.01.2012 aufgehoben.
1 Genehmigt am _ ._ .__; Inkraftsetzung auf den _ ._ ._
Bebauungsplan Technologiecluster Zug, Plan Nr. 7506 Seite 11
