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title: "Reglement über die Aufnahme in das Gymnasium an der Kantonalen Mittelschule Uri"
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provisions: 6
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# Reglement über die Aufnahme in das Gymnasium an der Kantonalen Mittelschule Uri

## Artikel 1 {#art_1}

Zweck, Geltungsbereich
1 Dieses Reglement regelt die Aufnahme der Schülerinnen und Schüler in
das Gymnasium, die nicht aufgrund des Übertrittsreglements (RB 10.1711)
aus der Primarschule oder der Oberstufe in das Gymnasium eintreten.

## Artikel 2 {#art_2}

Aufnahme aus ausserkantonalen Schulen
1 Schülerinnen und Schüler aus einer anderen Maturitätsschule mit schweizerisch anerkannter Matura werden im Promotionsstand der abgebenden
Schule in das Gymnasium aufgenommen.

## Artikel 3 {#art_3}

Aufnahme in den übrigen Fällen
1 In allen übrigen Fällen ist die Schulleitung der Kantonalen Mittelschule Uri
zuständig für das Aufnahmeverfahren. Sie bestimmt im Einzelfall die Bedingungen und Auflagen für die Aufnahme in das Gymnasium.
2 Die Schulleitung führt dazu in der Regel eine Aufnahmeprüfung durch. Genügt eine Schülerin oder ein Schüler aufgrund der Aufnahmeprüfung den
schulischen Anforderungen der gewünschten Eintrittsklasse nicht, wird die
Aufnahme verweigert.
3 Die Schülerin oder der Schüler kann für eine Probezeit von einem Semester ins Gymnasium aufgenommen werden. Nach Ablauf der Probezeit entscheidet die Schulleitung über die definitive Aufnahme.
* Änderungstabellen am Schluss des Erlasses
10.2420 Kanton Uri

## Artikel 4 {#art_4}

Zeitpunkt der Aufnahme
1 Die Aufnahme erfolgt in der Regel auf Schuljahresbeginn.
2 Es werden in der Regel keine Schülerinnen und Schüler in das letzte
Schuljahr des Gymnasiums aufgenommen.
3 Über Ausnahmen entscheidet die Schulleitung.

## Artikel 5 {#art_5}

Rechtsschutz
1 Der Rechtsschutz richtet sich sinngemäss nach den Bestimmungen des
Schulgesetzes (RB 10.1111) und der Schulverordnung (RB 10.1115).

## Artikel 6 {#art_6}

Inkrafttreten
1 Dieses Reglement tritt am 1. August 2012 in Kraft.
Kanton Uri 10.2420
Änderungstabelle - Nach Beschluss
Beschluss Inkrafttreten Element Änderung CRS Fundstelle
15.03.2012 01.08.2012 Erlass Erstfassung AB 04.05.2012
10.2420 Kanton Uri
Änderungstabelle - Nach Artikel
Element Beschluss Inkrafttreten Änderung CRS Fundstelle
Erlass 15.03.2012 01.08.2012 Erstfassung AB 04.05.2012
