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title: "Gebührenordnung im Bauwesen"
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provisions: 23
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# Gebührenordnung im Bauwesen

## Art. 1 Grundgebühr für Baugesuche {#art_1}

1
Die Grundgebühr für die Prüfung des Baugesuchs für Neu-, Um-, An- und Aufbauten inkl. Kontroll- und Abnahmegebühren und den Entscheid über das Baugesuch beträgt 1.50&permil; der Baukosten, mindestens CHF 200.00 bis maximal CHF 75'000.00.
2
Die Baukosten berechnen sich nach folgendem Kubikmeterpreis[1]:
a)
Wohn- und Bürobauten:
CHF 500.00/m&sup3;
b)
Gewerbebauten:
CHF 125.00/m&sup3;
3
Für Anlagen, die als Renovationen, Sanierungen und kleinere Umbauten gelten, sind die effektiven Baukosten massgebend.
4
Grundgebühr: Die Grundgebühr enthält folgende gemeindliche Leistungen: Prüfung des Baugesuchs, Ausschreibung, Ausfertigung der Baubewilligung, Rohbaukontrolle, Kanalisationskontrolle, Kontrolle der Feuerpolizei, Bauabschlusskontrolle.

## Art. 2 Reine Nutzungsänderungen {#art_2}

1
Gebühr von CHF 400.00 bis CHF 1'200.00.

## Art. 3 Kleinbauten, untergeordnete Bauten, kleine Anlagen {#art_3}

1
Gebühr von CHF 200.00 bis CHF 400.00.

## Art. 4 Änderungspläne {#art_4}

1
Gebühr von CHF 300.00 bis CHF 2'500.00.

## Art. 5 Bauplatzinstallation {#art_5}

1
Gebühr von CHF 200.00 bis CHF 400.00.

## Art. 6 Umgebungsgestaltung bei gleichzeitiger Einreichung eines Baugesuches {#art_6}

1
Gebühr von CHF 200.00 bis CHF 300.00.

## Art. 7 Schriftliche Bauanfragen, Vorabklärungen {#art_7}

1
Gebühr von CHF 300.00 bis CHF 2'500.00.

## Art. 8 Bauermittlungsgesuch {#art_8}

1
Gebühr von CHF 200.00 bis CHF 37'500.00 (50% der Grundgebühr für Baugesuche gemäss Art. 1).

## Art. 9 Bebauungspläne {#art_9}

1
Bebauungspläne:
a)
Geringer Aufwand:
CHF 5'000.00
b)
Durchschnittlicher Aufwand:
CHF 10'000.00
c)
Hoher Aufwand:
CHF 15'000.00
2
Die erste Hälfte der Gebühr ist nach dem Beschluss durch den Gemeinderat (Einreichung zur Vorprüfung) und die zweite Hälfte der Gebühr nach der Genehmigung durch den Regierungsrat zu bezahlen.

## Art. 10 Verlängerung der Baubewilligung {#art_10}

1
Gebühr von CHF 300.00 bis CHF 600.00.

## Art. 11 Rückzug Baugesuch {#art_11}

1
Je nach Stand und Aufwand der bereits ausgeführten Tätigkeiten durch die Baubehörden wird die Gebühr festgelegt.

## Art. 12 Abweisung Baugesuch {#art_12}

1
Gebühr von CHF 200.00 bis CHF 37'500.00 (50% der Grundgebühr für Baugesuche gemäss Art. 1).

## Art. 13 Wiedererwägungsgesuch {#art_13}

1
Gebühr von CHF 200.00 bis CHF 37'500.00 (50% der Grundgebühr für Baugesuche gemäss Art. 1).

## Art. 14 Vorzeitiger Baubeginn, Teilbaufreigabe, Abbruchbewilligung {#art_14}

1
Gebühr von CHF 300.00 bis CHF 600.00.

## Art. 15 Zusätzliche Baukontrolle {#art_15}

1
Zusatzkontrollen zu den Kontrollen gemäss Art. 1: je Kontrollgang Gebühr von CHF 200.00 bis CHF 600.00.

## Art. 16 Reklamen {#art_16}

1
Reklamen:
a)
Reklameanlagen:
CHF 200.00 bis CHF 900.00
b)
Temporäre Reklame:
CHF 200.00 bis CHF 500.00
c)
Temporäre Reklame, Vereine, Nonprofitorganisationen:
CHF 50.00

## Art. 17 Förderung der rationellen Energienutzung und erneuerbarer Energieträger {#art_17}

1
Für Bewilligungen von thermischen und fotovoltaischen Solarenergie-Anlagen sowie von weiteren Anlagen (z.B. Erd- und Umweltwärme, Holzenergie, Biogas, Biomasse, Wärme-Kraft-Koppelung und Windenergie) wird keine Gebühr erhoben.

## Art. 18 Gebührenzuschläge {#art_18}

1
Für Mehraufwand wird die Grundgebühr, nach Aufwand angemessen, um 0.5–1.0&permil; erhöht.
2
Dies gilt beispielsweise für:
a)
Bearbeitung von unvollständigen Unterlagen
b)
unverhältnismässigen Mehraufwand für baurechtliche Prüfungen
c)
unverhältnismässigen Mehraufwand für Baufreigaben

## Art. 19 Weitere Kosten {#art_19}

1
Auslagen für notwendige externe Expertisen und Gutachten, Schnurgerüst- und Sockel-kontrollen, Kanalisationsnachführungen, Energienachweise, spezielle Abklärungen und Aufwendungen usw. sind separat in Rechnung zu stellen.

## Art. 20 Plankopien, Akteneinsicht {#art_20}

1
Plankopien, Akteneinsicht:
a)
A4:
CHF 2.00
b)
A3:
CHF 3.00
c)
Bis 10 Kopien gratis
d)
Plankopien, erstellt durch Dritte, werden inkl. Porto und Verpackungskosten weiter-verrechnet
e)
Zuschlag für Bereitstellung von Archivunterlagen nach Aufwand (Durchschnittstarif CHF 100.00/Std.)

## Art. 21 Benützung von öffentlichem Grund {#art_21}

1
Je nach Standort CHF 5.00 bis CHF 10.00 pro m&sup2; pro Monat.
2
Für gesteigerten Gemeingebrauch: Je nach Standort CHF 5.00 bis CHF 10.00 pro m&sup2; pro Monat, namentlich für Bauplatzinstallationen, Fassadengerüste auf öffentlichem Grund, längeres Abstellen von Fahrzeugen / Maschinen / Baucontainern etc.

## Art. 22 Benützung von öffentlichem Grund für Erdanker {#art_22}

1
Gebühr pro Anker von CHF 150.00 bis CHF 300.00.

## Art. 23 Übergangsrecht {#art_23}

1
Die Gebührenordnung im Bauwesen findet Anwendung auf alle seit dem Inkrafttreten eingereichten Planungen, Gesuche und Anfragen.
