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title: "030 Finanzleitbild der Gemeinde Ruggell"
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# 030 Finanzleitbild der Gemeinde Ruggell

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Finanzleitbild der Gemeinde Ruggell 1 von 8Finanzleitbild der Gemeinde Ruggell
Vom Gemeinderat genehmigt am 13.11.2024. Mit Wirkung ab 14.11.2024.
Ersetzt das Leitbild vom 01.10.2012
Reglement Nr. 030 Version 02
1. Einleitung
Das Finanzleitbild dient als begleitendes Instrument der Gemeinde Ruggell für finanzpolitische Entscheidungen und steht in der Hierarchie der finanziellen Führungsinstrumente an oberster Stelle.
Gestützt auf das Gemeindegesetz vom 20. März 1996 und das Gemeinde-Finanzhaushaltsgesetz
vom 07.Mai 2015.
Das Leitbild ist richtungsweisend für den weiteren Ausbau einer effizienten Verwaltung.
Das Leitbild ist zeitlich nicht befristet und wird jeweils anfangs jeder Legislaturperiode durch den Gemeinderat mit den Zielvorgaben (gem. Kapitel 2 und Anhang) überprüft. Diese Vorgaben entsprechen
den finanzpolitischen Leitsätzen und geben den Orientierungsrahmen bei der Erstellung künftiger Finanzpläne, der Voranschläge und Kreditbeschlüsse. Die Inhalte aller untergeordneten finanziellen
Führungsinstrumente sind auf jene des Finanzleitbildes abzustimmen.
2. Ziele des Finanzleitbilds
2.1. Zielsetzungen im Allgemeinen
Die allgemeinen Zielsetzungen dieses Finanzleitbildes sind nachfolgend aufgeführt:
a) Die Ziele und Grundsätze umschreiben den Soll-Zustand einer zukunftsgerichteten,
transparenten, nachhaltigen und wirtschaftsfreundlichen Finanzpolitik.
b) Die Leitplanken für die Finanzpolitik und die Erhaltung gesunder Gemeindefinanzen.
c) Es ist Grundlage für den Umgang mit öffentlichen Finanzen im Rahmen der Finanz-
und Investitionsplanung, für Kreditbeschlüsse, Gesetze mit Ausgabefolgen etc.
d) Das Finanzleitbild ist ein Führungsinstrument des Gemeinderats und soll bei finanzpolitischen Entscheiden berücksichtigt werden.
e) Das Finanzleitbild soll keinen kurzfristigen Anpassungen unterliegen.
f) Das Finanzleitbild soll bei wesentlichen veränderten Rahmenbedingungen der übergeordneten Zielsetzungen angepasst werden.
2.2. Zielvorgaben Erfolgs- und investive Rechnung
Um die Ziele der Finanzpolitik umzusetzen, werden die Zielvorgaben anfangs jeder Legislaturperiode
mit entsprechenden Indikatoren (Messgrössen), Massnahmen und Kommentar definiert. Diese Bestandteile werden fortlaufend überprüft und überwacht. Die aktuell gültigen Zielvorgaben zur Erfolgs-
und investiven Rechnung finden sich im Anhang des Finanzleitbildes.
2.3. Zielvorgaben Finanzvermögen
Die Ziele und Grundsätze, die Organisation und das Verfahren für die Vermögensanlage ist im Anlagereglement Nr. 031 der Gemeinde Ruggell festgelegt. Das Reglement ist richtungsweisend für die
Anlagepolitik der Gemeinde und behandelt insbesondere:
a) Zweck des Anlagereglements und Geltungsbereich
b) Ziel der Anlagepolitik
c) Mittel
d) Verfahren - Organisation
e) Anlagerichtlinien
f) Bewertung der Anlagen
3. Grundsätze der Finanzpolitik
3.1. Rechnungslegung
a) Darstellung der finanziellen Verhältnisse erfolgt
a. inhaltlich: Erfolgsrechnung, Investitionsrechnung, Bilanz, Gesamtrechnung
zeitlich: Jahresrechnung (laufendes Jahr)
b. Budget (kommendes Jahr)
c. Finanzplan (Budget + 3 weitere Jahre)
b) Buchführung und Rechnungslegung erfolgt, angelehnt an das harmonisierte Rechnungsmodell HRM.
3.2. Grundsatz der Transparenz
a) Finanzpolitische Informationen sollen von möglichst hoher Qualität sein. Zudem sollen sie wahr, verständlich, umfassend über die vergangene, gegenwärtige und zukünftige Finanzpolitik Aussagen machen.
b) Ihre Darstellung erfolgt in einer offenen, für die GemeindebürgerInnen verständlichen Form.
c) Zukünftige Ausgaben und Einnahmen sind einander gegenüberzustellen, um eine
längerfristige Einschätzung über die Gesundheit der öffentlichen Finanzen vornehmen zu können.
3.3. Grundsätze Abschluss der Erfolgsrechnung
a) Die Erfolgsrechnung soll ausgeglichen oder mit Ertragsüberschüssen budgetiert
(ausgeklammert sind Buchgewinne und ausserordentliche Erträge) werden.
b) Das Wachstum des liquiditätswirksamen Aufwands der Erfolgsrechnung darf nicht
höher sein als das durchschnittliche Wirtschaftswachstum im Fürstentum Liechtenstein in den vergangenen drei Jahren (Vorbehalten bleiben z.B. Steigerungen des
Aufwands durch einmalige oder ausserordentliche Ereignisse).
3.4. Grundsätze der Ausgabenpolitik
a) Investitionsausgaben werden auf ihre Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit, Notwendigkeit, Dringlichkeit und Zweckmässigkeit hin überprüft.
b) Bestehende Ausgabenpositionen sind periodisch zu hinterfragen.
c) Investitionen, samt Folgekosten, sollen auf ihre Notwendigkeit und Finanzierbarkeit
hin geprüft werden und einer Priorisierung unterliegen.
d) Für neue Aufgaben und ihre Kostenfolge soll die Frage der Finanzierung sorgfältig
geklärt werden.
e) Mehrausgaben für neue Aufgaben sollen vorrangig durch Einsparungen in bisherigen Aufgabenbereichen oder durch Erschliessung neuer direkter oder indirekter Einnahmequellen aufgefangen werden.
3.5. Grundsätze der Einnahmenpolitik
a) Zur Erfüllung der Aufgaben stehen Steuern, Gebühren, Beiträge, Rückerstattung,
Abgaben, Mieten, Zinsen und Zuweisungen im Rahmen des Finanzausgleichs zur
Verfügung.
b) Die Bemessung des Gemeindesteuerzuschlags und Gebühren gehören zu den
wichtigen Standortfaktoren.
c) VerursacherInnen von Kosten können an deren Finanzierung beteiligt werden.
d) Nutzer von spezifischen Dienstleistungen sind an deren Finanzierung in Form von
Gebühren, Beiträge usw. zu beteiligen.
e) Das Verursachungsprinzip soll auch als Steuerungsinstrument, z.B. in Bezug auf
nachhaltigen Umgang mit Ressourcen (z.B. Wasser, Abwasser, Abfall) dienen.
Jedoch die Aspekte der Wirtschaftlichkeit und sozialen Verträglichkeit sollen mitberücksichtigt werden.
3.6. Grundsatz der Effizienz und Effektivität
a) Gemeindeaufgaben sind effizient (wirtschaftlich) und effektiv (zielwirksam) zu erfüllen.
b) Die Verwaltung stellt durch geeignete Massnahmen die kontinuierliche Effizienzsteigerung in allen Leistungsbereichen der Gemeinde sicher.
4. Definitionen
Budget Ein Budget ist ein − meist − in wertmäßigen Größen (Geldbeträgen) formulier-
Deckungsgrad der Verbindlichkeiten
Finanzplan
Finanzvermögen
Flüssige Mittel
Gesamtrechnung
HRM
Investitionsrechnung
ter Plan von zukünftigen, erwarteten Einnahmen und Ausgaben.
Prozentuales Verhältnis zwischen den greifbaren Mittel und den kurzfristigen
Verbindlichkeiten
Der Finanzplan dient der Erhaltung der Liquidität (Zahlungsfähigkeit) der Gemeinde.
Öffentliches Vermögen, das nicht unmittelbar bestimmten Verwaltungsaufgaben dient (vs. Verwaltungsvermögen).
Diese setzen sich zusammen aus dem Kassabestand, Postguthaben und den
Bankguthaben.
Zusammenfassung der Erfolgs- und investiven Ausgaben und Einnahmen.
Harmonisiertes Rechnungsmodell
Sie führt Ausgaben und Einnahmen auf, die während eines Jahres in der Gemeinde für Investitionen getätigt werden und der Erfüllung der öffentlichen
Aufgaben dienen. Am Jahresende werden sämtliche Ausgaben in der Bestandsrechnung aktiviert sowie die Einnahmen passiviert. Die Investitionsrechnung schliesst somit ausgeglichen ab und wird in jedem Jahr neu erstellt.
Die Investitionsrechnung entspricht weder der Erfolgsrechnung noch der Bilanz der Privatwirtschaft.
Erfolgsrechnung Die Erfolgsrechnung enthält sämtliche Aufwände und Erträge einer Rech-
Selbstfinanzierungsgrad
Verwaltungsvermögen
nungsperiode der Gemeinde. Sie umfasst alle Aufwendungen und Erträge,
die regelmässig anfallen. Die Abschreibungen von Finanz- und Verwaltungsvermögen sowie die Passivzinsen für Schulden sind in der Erfolgsrechnung
ebenfalls enthalten. Auf der Ertragsseite werden die Steuern, Vermögenserträge, Gebühren usw. nach Pkt. 3.5 a, aus dem Finanz- und Verwaltungsvermögen ausgewiesen.
Prozentuales Verhältnis zwischen den Nettoinvestitionen (Investitionsausgaben abzüglich zufliessender Erträge) und den Selbst-finanzierungsmitteln (Erlösüberschuss der Erfolgsrechnung und Abschreibung auf VV)
Vermögen, das unmittelbar bestimmten Verwaltungsaufgaben bzw. einer Behörde.
5. Schlussbestimmungen
5.1. Inkrafttreten
Dieses Finanzleitbild tritt mit Beschluss des Gemeinderates per 14.11.2024 in Kraft.
5.2. Änderungen und Ergänzungen
Dieses Finanzleitbild inkl. der Anhang sind jeweils zu Beginn der Legislaturperiode durch den Gemeinderat zu überprüfen und allenfalls anzupassen.
5.3. Allgemein
Unter den in diesem Reglement verwendeten Personen- und Funktionsbezeichnungen sind Angehörige des weiblichen und männlichen Geschlechts zu verstehen.
Ruggell, 13.11.2024
______________________________ __________________________________
Christian Öhri, Gemeindevorsteher Reto Bischof, Vizevorsteher
6. Anhang - Zielvorgaben Erfolgs- und investive Rechnung
gültig für die Legislatur: 2023-2027
GR-Beschluss vom: __________
6.1 Sicherung der Einnahmeseite
Ziel Das Steuersubstrat der Gemeinde Ruggell wird durch
die Steigerung der Standortattraktivität beibehalten oder
erhöht.
Indikator / Messgrösse Nachhaltige Ansiedlungspolitik
Zielgrösse Moderate langfristige Steigerung der Steuersubstrat
Beschreibung Messgrösse Steigerung der Anzahl steuerpflichtiger natürlicher und
juristischer Personen der Gemeinde Ruggell pro Jahr.
Massnahmen zur Zielerreichung Erhöhung der Standortattraktivität und Förderung von
Unternehmensansiedlungen in der Gemeinde Ruggell.
Durch den Anstieg der Anzahl Steuersubjekte kann das
Steuersubstrat erhöht und die Einnahmenseite positiv
beeinflusst werden.
6.2 Kostenbewusstes Haushalten
Ziel Das Wachstum der laufenden Ausgaben darf das Verhältnis der laufenden Einnahmen nicht überschreiten.
Indikator / Messgrösse Relative Veränderung laufender Ausgaben zu laufenden
Einnahmen
Zielgrösse Wachstum laufende Ausgaben ist ≤ Wachstum laufende
Einnahmen
Beschreibung Messgrösse Die laufenden Einnahmen und Ausgaben werden mit
denen aus dem Vorjahr verglichen.
Massnahmen zur Zielerreichung Laufende Überwachung des internen und externen Kostenwachstums durch geeignete Massnahmen und Instrumente (Controlling, Budgetierung, Finanzplanung)
6.3 Selbstfinanzierung
Ziel Die Gemeinde Ruggell erzielt einen ausreichend Selbstfinanzierungsgrad, um die Investitionsvorhaben mehrheitlich
mit eigenen Mitteln finanzieren zu können.
Indikator / Messgrösse Selbstfinanzierungsgrad
Zielgrösse Die Selbstfinanzierung beträgt im 4-Jahres-Durchschnitt
minimal 100%. Bei der Realisierung von grösseren oder
bedeutenden Bauvorhaben ist es durchaus akzeptabel,
dass diese Zielmarke punktuell unterschritten wird.
Beschreibung Messgrösse Der Selbstfinanzierungsgrad zeigt die Finanzierung der Investitionen aus den frei zur Verfügung stehenden Mitteln.
Liegt der Prozentsatz unter 100% müssen die Investitionen
mit Fremdkapital oder mit Reserven des Eigenkapitals finanziert werden. Je höher der Anteil an Fremdkapital ist,
desto höher auch die Passivzinsen.
Massnahmen zur Zielerreichung Staffelung der Investitionen nach Prioritäten sowie Reduktion der Ausgaben respektive Erhöhung der Einnahmen.
Kommentar Die künftigen Investitionen sollen mehrheitlich aus der
Selbstfinanzierung bestritten werden können. Damit soll sichergestellt werden, dass Ruggell keine strukturellen Defizite eingeht und in der Erfolgsrechnung einen angemessenen Cash Flow erzielt. Mit dieser Zielsetzung wird sichergestellt, dass die Gemeinde Ruggell selbst in konjunkturschwachen Jahren allfällige Aufwandsüberschüsse der Erfolgsrechnung ohne Neuverschuldung finanzieren kann.
Die Investitionsvorhaben der Gemeinde Ruggell sollen
mehrheitlich mit eigenen Mitteln finanziert werden.
