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title: "Nr. 7094 - Meisenbergstrasse"
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# Nr. 7094 - Meisenbergstrasse

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BAU DEPARTEMENT
BEBAUUNGSPLAN
MEISENBERGSTRASSE
1:500
PLAN NR: 7094 DATUM: 31. AUGUST 2011
VOM STADTRAT ZUR VORPRÜFUNG EINGEREICHT AM: 13. SEPTEMBER 2011
VON DER KANTONALEN BAUDIREKTION VORGEPRÜFT AM: 19. DEZEMBER 2011
GGR - VORLAGE NR: 2209
VOM: 10. APRIL 2012
VOM STADTRAT VERABSCHIEDET AM: 10. APRIL 2012
1. PUBLIKATION IM AMTSBLATT
NR: 25UND26
1. ÖFFENTLICHE AUFLAGE AUF DEM BAUDEPARTEMENT
VOM: 22. UND 29. JUNI 2012
ZIFFER: 3632, 3766
VOM: 22. JUNI 2012 BIS: 23. JULI 2012
VOM GROSSEN GEMEINDERAT BESCHLOSSEN AM: 30. OKTOBER 2012
DER PRÄSIDENT: DER STADTSCHREIBER:
JÜRG MESSMER ARTHUR CANTIENI
2. PUBLIKATION IM AMTSBLATT
NR: 48 UND 49
2. ÖFFENTLICHE AUFLAGE AUF DEM BAUDEPARTEMENT
VOM: 30. NOVEMBER UND
7. DEZEMBER 2012
ZIFFER: 6719,
VOM: 30. NOVEMBER 2012 BIS: 19. DEZEMBER 2012
Von der Baud![~kliQ~ genehmig1 am: Der Baudirektor:
Zug , 11. Mttl. ZUU
Legende
Genehmigungsinhalt
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Informationsinhalt
(B)
Bebauungsplanperimeter
Bezeichnung Baubereich
Bereich für auskragende Bauteile
Baubereich 3 Geschosse
Baubereich 4 Geschosse
Stützmauern
Privater Aussenraum
Halbprivater Aussenraum
Aufenthalt, Spielplatz, Lage schematisch
Ein- / Ausfahrt Tiefgarage, Lage schematisch
Feuerwehr• und allgemeine Notzufahrt, Fahrwegrecht für Kommunalfahrzeuge und Fahrräder,
Lage schematisch
Unentgeltliches öffentliches Fusswegrecht, Lage schematisch
Arealinterne Fusswegerschliessung, Lage schematisch
Entsorgungsplatz, Lage schematisch
Genehmigte Baulinie
Genehmigte Baulinie für Garagen und Kleinbauten
Genehmigte Waldbaulinie
Neue Bushaltestelle
Projektierte ErschHessungsstrasse
Öffentliches Fusswegrecht ausserhalb Perimeter
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Max. OK EG 479.50 m.O.M.
Max. OK Dach 488.50 m.O.M.
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Max. OK EG 480.50 m.O.M.
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BOB vom 21.03.2006
Max. OK Dach 488.50 m.a.M.
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1 Max. OK EG 479.50 m.O.M.
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Haus B
Max. OK EG 466.50 m.QM.
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Max. OK Dach -489.60 m.O.M.
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BESTIMMUNGEN
1. Ziel und Zweck des Bebauungsplanes
Der Bebauungsplan Meisenberg bezweckt
Die Voraussetzungen für eine qualitätsvolle Wohnüberbauung zu schaffen.
• Die Lärmschutzmassnahmen zur Einhaltung der Planungswerte gemäss Lärmschutzverordnung zu sichern .
- Das Überbauungs-, Erschliessungs- und Freiraumkonzept zu sichern.
2. Bebauung
2.1 Bauten, Anlagen und Aussenräume sind so zu konzipieren und zu gestalten, dass hinsichUich Massstablichkeit,
Formensprache, Gliederung, Materialwahl, Farbgebung und Bepflanzung eine sehr gute Gesamtwirkung erzielt wird.
Dies gilt auch fOr eine etappierte Realisierung.
2.2 Hauptgebäude sowie vorspringende und auskragende Bauteile wie Vortreppen, Balkone, Erker und DachvorsprOnge
d0rfen nur innerhalb der im Plan entsprechend festgelegten Baubereiche erstellt werden.
2.3 Die Flächen des obersten zulässigen Geschosses dürfen maximal 70% Jener des daruntertiegenden Geschosses ausmachen .
2.4 Die in der Ansicht festgelegte Höhe Oberkant Dach darf von keinem Gebäudeteil durchstossen werden. Davon
ausgenommen sind Kamine und kleinere Aufbauten, deren Standort technisch bedingt ist.
2.5 Die obersten Dächer sind nicht begehbar auszugestalten und natumah zu begrünen.
3. Nutzung I Ausnutzungsmass
3.1 Es sind Wohnnutzungen und nicht störende gewerbliche Nutzungen zulässig.
3.2 In den Baubereichen sind maximal die im Plan festgelegten anrechenbaren Geschossflächen (aGF) zulässig.
4. Umgebungsgestaltung ! . 3 . 1olZ
4.1 Der Umgebungsplan vom 30,0i , ~0~ 1 ist verbindlich und Bestandteil dieses Bebauungsplans , Für die Umgebungsgestaltung
sind einheimische und standortgerechte Pflanzenarten zu wählen.
4.2 Terrainveränderungen, Mauem oder mauerartige Böschungen sind architektonisch gut umzusetzen und haben sich gut
in die Umgebung einzupassen .
4.3 Die im Plan eingezeichneten Stützmauern dürfen eine Höhe von maximal 3m aufweisen. Weitere Stützmauern sind nicht
ertaubt.
4.4 Die Terraingestaltung richtet sich nach den im Umgebungsplan eingezeichneten Höhenkurven. Die Höhenbeschränkungen
gemäss §24 Abs. 2 und §25 Abs. 1 BO bezüglich gewachsenem Terrain kommen innerhalb des Perimeters nicht zur
Anwendung.
5. Lännschutz
5.1 Im Planungsgebiet sind die Planungswerte der Lärmempfindlichkeitsstufe ES II nach der Eidgenössischen Lärmschutzverordnung einzuhalten.
5.2 Die im Länngutachten vom 11 . Mai 2011 aufgezeigten verschiedenen Lärmschutz:-Massnahmen sind zu realisieren.
Im Baugesuchsverfahren ist der notwendige Lärmnachweis zu erbringen.
6. Erschliessung I Parl<ierung
6.1 Die Zu- und Wegfahrt für den motorisierten Individualverkehr erfolgt Ober zwei Tiefgaragenzufahrten ab der
Melsenbergstrasse.
6.2 Das Untergeschoss in den Baubereichen A-C sowie in den Baubereichen D-G ist jeweils als zusammenhängende
Tiefgarage auszugestalten. Innerhalb der Tiefgaragen bestehen unentgeltliche gegenseitige Fuss- und Fahrwegrechte zugunsten und zu Lasten aller an der jeweillgen Tiefgarage angeschlossenen Parzellen.
6.3 Die Parkierung erfolgt unterirdisch. Die Anzahl Parkplätze richtet sich nach dem jeweils rechtsgültigen
Parkplatzreglement.
6.4 Für Fahrräder und Motorfahrräder Ist pro Zimmer mindestens 1 Abstellplatz: zu erstellen. Die Abstellplätze sind so
anzulegen, dass sie auf kurzem und sicherem Weg erreicht werden können. Mindestens 70% sind zu
überdachen.
6.5 An den Im Plan bezeichneten Orten Ist der Öffentlichkeit ein unentgeltliches Fusswegrecht einzuräumen.
7. Entwässerung I Siedlungsökologie
7 .1 Das Meteoiwasser Ist soweit möglich im Planungsgebiet versickern zu lassen oder mit Retentionsmassnahmen
zurückzuhalten.
7 .2 Am bezeichneten Standort Ist in Absprache mit dem Baudepartement der Stadt Zug eine gemeinsame Entsorgungsstelle mit
Unterflurcontainern einzurichten .
7.3 Die Gebäude haben dem Minergie®-Standard zu entsprechen .
8. Al/gemeine Bestimmungen
Sofern der Bebauungsplan keine abweichenden Bestimmungen enthält, gelten die Vorschriften
der jeweiligen Bauordnung und des Zonenplanes. Der Stadtrat kann im Sinne von§ 31
der Verordnung zum Planungs- und Baugesetz vom 16. November 1999 Ausnahmen gestatten.
Eintragungen aussertialb des Bebauungsplanperimeters sind rechtlich nicht verbindlich. -
