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title: "Grossratsbeschluss über die Grenzbeschriebe der Bezirke des inneren Landesteiles des Kantons Appenzell I.Rh."
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# Grossratsbeschluss über die Grenzbeschriebe der Bezirke des inneren Landesteiles des Kantons Appenzell I.Rh.

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Kanton Appenzell Innerrhoden 175.220
Grossratsbeschluss über die
Grenzbeschriebe der Bezirke des inneren
Landesteiles des Kantons Appenzell I.Rh.
vom 29. November 19201 (Stand 1. Mai 2022)
Der Grosse Rat des Kantons Appenzell I. Rh.,
gestützt auf Art. 27 Abs. 2 der Kantonsverfassung vom 24. Wintermonat
1872,2
beschliesst:
Abgrenzung der Bezirke:
l. Grenzbeschrieb des Bezirkes Appenzell3
Die Grenze dieses Bezirkes zieht sich von der Einmündung des Gringelbaches in die Sitter diesem rückwärts entlang bis zu dessen Ursprung beim
Nord, wo ein Markstein steht. Von hier geht es in gerader Richtung der Liegenschaftsgrenze zwischen Nord und Sollegg entlang auf den Grat östlich
vom Klosterspitz, wo wieder ein Bezirksmarkstein steht. Von hier zieht sich
die Grenze dem Grat entlang über Neuenalp, wo die Grenzlinie durch zwei
Marksteine fixiert ist, in westlicher Richtung bis zur Eckmarke in der vorderen Wasserschaffen, wo die drei Bezirke Appenzell, Gonten und Schwende-
Rüte ihre Grenzen gemeinsam haben. Bis hierher hat der Bezirk Appenzell
die Grenze mit dem Bezirk Schwende-Rüte gemeinsam. Von hier zieht sich
die Grenze in gerader Richtung den Hang hinunter bis zum Ursprung der
Zöpfliquellen, diesem Wasserlauf entlang zum Kaubach, welcher bis zu seiner Einmündung in die Sitter im oberen Blättli die Bezirksgrenze bildet. Von
hier geht die Grenze der Sitter entlang bis zur Lank, wo sich die Grenzen
von Haslen und Gonten berühren. Von Wasserschaffen bis hierher haben
Appenzell und Gonten die gleiche Grenzlinie. Von der Einmündung des Tablatbaches in die Sitter zieht sich die Grenze hinauf bis zu dessen Ursprung
und von hier in gerader Richtung auf den Nagelfluhfelsen auf Weesen, wo
1 Mit Revisionen vom 1. Dezember 2014 und 7. Februar 2022 (Inkrafttreten 1. Mai
2022).
2 Ingress abgeändert durch GrRB vom 1. Dezember 2014.
3 Mit Revision vom 7. Februar 2022 (Inkrafttreten 1. Mai 2022).
175.220 Kanton Appenzell Innerrhoden
die Bezirksgrenze durch einen Eisenbolzen fixiert ist. Von hier wiederum
geht die Grenze dem Grate nach in östlicher Richtung bis zur Landmark
Nr. 28 ins Jäcklisweid. Diese Strecke ist mit drei Marksteinen genauer fixiert.
Bis hierher haben Appenzell und Haslen die Grenze gemeinsam. Von der
Landmark Nr. 28 bildet die Kantonsgrenze zugleich auch die Bezirksgrenze
über Weierweid, Mendlebächlein, Möser, Hackbühl bis zu der auf dem
höchsten Punkte des Hirschberges stehenden Landmark Nr. 45. Von hier
weg geht die Grenze gemeinsam mit dem Bezirk Schwende-Rüte westwärts
über den hohen Hirschberg und über Hütten bis zum Ursprung des Guggerlochbächleins, welche Linie durch 6 Bezirksmarksteine genauer fixiert ist,
hierauf dem Guggerlochbächlein entlang bis zu dessen Einmündung in die
Sitter1, der letzteren entlang ein kleines Stück aufwärts bis zum Einlauf des
Grabens südlich des Bürgerheimstadels. Sodann diesem Graben rückwärts
folgend bis hinter das Haus von Bankdirektor Broger, wo eine Marke steht,
von hier über die Gaiserstrasse zum Lohmann’schen Haus, wo wieder eine
Marke steht und von hier zu dem eingedeckten Graben, der zwischen Haus
und Stadel der Bierbrauerei hindurchführt und in die Sitter einmündet. Vom
Einlauf des gedeckten, durch einen Grenzstein markierten Grabens in die
Sitter, zieht sich die Grenze die Sitter aufwärts bis wiederum zur Einmündung des Gringelbächleins, wo der Grenzbeschrieb begonnen wurde.
II. Grenzbeschrieb des Bezirkes Schwende-Rüte2
Beginnend bei der Einmündung des Chlosbachs in die Sitter zieht sich die
Grenze dem Chlosbach entlang bis zu dessen Ursprung auf der Grenze
zwischen den Liegenschaften Nord und Sollegg. Von dort bildet die
Liegenschaftsgrenze zwischen Blatterenspitz und Obere Sollegg gleichzeitig
die Bezirksgrenze bis zum Grat östlich des Klosterspitz. Die Grenze zieht
sich anschliessend dem Grat entlang in westlicher Richtung zur Neuenalp,
deren Gebäude unmittelbar südlich der Bezirksgrenze im Bezirk Schwende-
Rüte liegen. Von der Neuenalp verläuft die Bezirksgrenze weiterhin der
Krete entlang über das Hochmoor bis zur Eckmarke in der Vorderen
Wasserschaffen und von dort in nördlicher Richtung zur Eckmarke, wo die
drei Bezirke Schwende-Rüte, Appenzell und Gonten zusammentreffen. Von
dieser Eckmarke zieht sich die Grenze zuerst der Liegenschaftsgrenze
zwischen Zöpfli und Vordere Wasserschaffen entlang Richtung Westen.
Danach folgt sie mehr oder weniger der Krete Richtung Hintere
Wasserschaffen, Blatten, Scheidegg, Gross Chenner, Kapelle St.Jakob bis
auf den Kronberg. Die Gebäulichkeiten der genannten Alpen liegen alle
unmittelbar an der Grenze im Bezirk Schwende-Rüte, während die Kapelle
1 Grenzverlegung auf Parzellen Kat. Nr. 1138 und Kat. Nr. 192 A/1489 gemäss GrRB
vom 9. Juni 1975.
2 Mit Revision vom 7. Februar 2022 (Inkrafttreten 1. Mai 2022).
Kanton Appenzell Innerrhoden 175.220
St.Jakob knapp nördlich der Grenze im Bezirk Gonten liegt. Rund 35m
westlich des höchsten Punkts des Kronbergs verläuft die Grenze bei der
Eckmarke in einem spitzen Winkel Richtung Süden der östlichen und
schliesslich der südlichen Liegenschaftsgrenze der Alp Dorwees entlang bis
zur Kantonsgrenze zu Appenzell A.Rh. Von hier an bildet die Kantonsgrenze
bis zum Säntis, wo die drei Kantone St.Gallen, Appenzell A.Rh. und
Appenzell I.Rh. auf dem höchsten Punkt beim Windmesserhäuschen
aneinandergrenzen auch die Bezirksgrenze. Fortan ist diese über Altmann,
Saxerlücke, Hoher Kasten, Kamor bis zum Hörchelchopf identisch mit der
Kantonsgrenze zu St.Gallen. Vom Hörchelchopf, wo wiederum die Kantone
St.Gallen, Appenzell A.Rh. und Appenzell I.Rh. aneinandergrenzen, führt die
Kantons- bzw. Bezirksgrenze zu Appenzell A.Rh. auf dem Hügelrücken des
Hohen Hirschbergs über Brandegg zum Golterberg, wo sie auf die
Bezirksgrenze von Appenzell stösst. Von dort zieht sich die Grenze des
Bezirks Schwende-Rüte gemeinsam mit derjenigen des Bezirks Appenzell in
einem geometrischen Zickzack-Kurs, der durch Marksteine fixiert ist, über
Hütten zum Ursprung des Bleichewäldlibachs und diesem entlang bis zu
dessen Einmündung in die Sitter beim Hallenbad.
Von der Einmündung des Bleichewäldlibachs in die Sitter verläuft die Grenze rund 80m sitteraufwärts bis zur früheren Einmündung des Chüechlimoosbächleins. Die Bezirksgrenze verläuft sodann in südöstlicher Richtung dem
ehemaligen Verlauf dieses Bachgrabens nach, zuerst in gerader Linie durch
das Hallenbad hindurch und dann mäandrierend, die Sitter- und zweimal die
Blattenrainstrasse überquerend, bis zur Gaiserstrasse. Diese wird auf der
Grenze zwischen den Gebäuden Nr. 300 und Nr. 5, Gaiserstrasse 17 und
19, im rechten Winkel überquert. In gerader Linie führt die Bezirksgrenze
sodann durch das Gebäude Nr. 1972, Gaiserstrasse 10b, zur Liegenschaftsgrenze zwischen den Gebäuden Nr. 213 und Nr. 11, Blumenrainstrasse 1 und 3, dieser entlang zur und über die Blumenrainstrasse, um
auf der Südseite der Strasse im rechten Winkel rund 9m westwärts zu führen, bevor sie auf der Liegenschaftsgrenze zwischen den Gebäuden Nr. 428
und Nr. 1101, Blumenrainstrasse 4 und 6, nach Süd-Südost abbiegt. Nach
rund 21m verlässt sie die vorgenannte Liegenschaftsgrenze und steuert in
einem Zickzackkurs in allgemein südwestlicher Richtung auf die Gebäude
Nr. 29 und Nr. 30, Brauereiplatz 1a und 1b, zu, welche sie in gerader Linie
Richtung Südwesten durchschneidet, zum Brauereiplatz gelangt, diesen in
derselben Richtung überquert und die Sitter erreicht. Nach rund 70m bachaufwärts trifft die Bezirksgrenze auf die Einmündung des Chlosbachs und
gelangt somit zum Ausgangspunkt dieses Grenzbeschriebs.
175.220 Kanton Appenzell Innerrhoden
IV. Grenzbeschrieb des Bezirkes Schlatt-Haslen
Vom Einlauf des Tablatbächleins in die Sitter aufwärts über Weesen und bis
hinab zur Kantonsmarke Nr. 28 in Jäcklesweidle hat der Bezirk Schlatt-
Haslen seine Grenze mit dem Bezirk Appenzell gemeinsam. Dieselbe zieht
sich dem Tablatbächlein entlang bis zu dessen Ursprung südöstlich der Liegenschaft Schweizerhaus, letztere zu Schlatt-Haslen gehörig. Von hier geht
die Grenze zum Eisenbolzen auf Weesen, mit einer Zwischenmark bei der
Kreuzung der Grenze mit dem Weg, der von der Rellen her zum Saul führt.
Vom Eisenbolzen auf Weesen zieht sich die Grenze dem Nagelfluhgrat entlang bis hinab zum Kantonsmarkstein Nr. 28 in Jäcklesweidle. Diese Linie ist
durch zwei Zwischenmarken genauer fixiert. Vom Kantonsmarkstein Nr. 28
an bildet die Kantonsgrenze bis hinauf zur Steigershöhe zugleich auch die
Grenze des Bezirkes Schlatt-Haslen. Sie zieht sich an den Rotbach zu Stein
Nr. 27, hierauf dem Rotbach entlang bis zur Sutter’schen Fabrik, bzw. zu
den Marksteinen Nr. 26 und 25. Von hier geht die Landesgrenze über die
Marksteine Nr. 24, 23, 22, 21, 20,19, 18,17, 16 und 15 wiederum an den
Rotbach, der dann bis zu seinem Einfluss in die Sitter die Kantonsgrenze
bildet. Von hier ab geht die Grenze dem Sitterlauf nach aufwärts bis zum
Einfluss des Buchbaches, diesem letzteren entlang bis zum Einfluss des
Kühbaches, bzw. bis zum Markstein Nr. 14, hierauf dem Kühbach entlang
bis zu dessen Ursprung und von hier direkt zum Markstein Nr. 13 auf Steigershöhe. Von diesem Markstein weg verläuft die Grenze gemeinsam mit
derjenigen des Bezirkes Gonten bis zur Liegenschaftsgrenze zwischen Steigershöhe und Ochsenhöhe, wo ein Markstein steht; sodann dieser Liegenschaftsgrenze entlang bis an den Bach, wo wieder ein Markstein steht. Von
hier ab zieht sich die Grenze dem Bach entlang bis zu dem Bezirksmarkstein auf der Grenze zwischen der Lichsweid und dem Ebnet, hierauf dem
Kenner entlang auf den Grat, wo wieder ein Bezirksmarkstein steht. Im weiteren verläuft die Grenze, die Weid Schatten dem Bezirk Gonten überlassend, dem Grat entlang über Oberstein, Kaies (Rapisau), Ronis, Franzistlis
und Milpis bis hinab zur Sitter, so dass beide Berketen und Berkethüsli noch
zu Schlatt-Haslen gehören. Auf dem Übergang vom Kaiengrat zum
Gschwendengrat oberhalb dem Berkethüsli ist die Grenze durch zwei Marksteine fixiert. Sodann geht die Bezirksgrenze wieder hinüber zum Einlauf
des Tablatbächleins, wo der Grenzbeschrieb begonnen wurde.
V. Grenzbeschrieb des Bezirkes Gonten1
Die Grenze dieses Bezirkes zieht sich vom Kantonsgrenzstein Nr. 13 auf
Steigershöhe in westlicher Richtung bis zur Grenze der Liegenschaft Ochsenhöhe, wo ein Markstein steht, sodann der Liegenschaftsgrenze zwischen
1 Mit Revision vom 7. Februar 2022 (Inkrafttreten 1. Mai 2022).
Kanton Appenzell Innerrhoden 175.220
Steigershöhe und Ochsenhöhe entlang bis an den Bach, wo wieder ein
Markstein steht. Von hier ab verläuft die Grenze dem Bach entlang bis zu
dem Bezirksmarkstein auf der Grenze zwischen der Lichsweid und dem
Ebnet. Von diesem Markstein geht die Grenze dem Kenner entlang und hinauf bis auf den Grat, wo wieder ein Bezirksmarkstein steht. Im weiteren verläuft die Grenze, die Weid Schatten dem Bezirk Gonten überlassend, dem
Grat entlang über Oberstein, Kaies (Rapisau), Ronis, Franzistlis und Milpis
bis hinab zur Sitter, so dass beide Berketen und Berkethüsli noch zu Schlatt-
Haslen gehören. Auf dem Übergang vom Kaiengrat zum Gschwendengrat
oberhalb dem Berkethüsli ist die Grenze durch zwei Marksteine fixiert. Von
der Steigershöhe bis hinunter zur Sitter hat der Bezirk Gonten die Grenze
mit dem Bezirk Schlatt-Haslen gemeinsam. Von hier ab geht die Grenze
dem Sitterlauf aufwärts bis zur Einmündung des Kaubaches, diesem entlang
als gemeinsame Grenze mit Appenzell bis zu seinem Ursprung in den Zöpfliquellen. Von letzteren geht die Grenze in gerader Richtung auf den Grat in
der vorderen Wasserschaffen, wo die gemeinsame Grenze zwischen Appenzell, Gonten und Schwende-Rüte durch einen Markstein fixiert ist. Von
diesem Markstein geht die Grenze gemeinsam mit derjenigen des Bezirkes
Schwende-Rüte dem Grat entlang in westlicher Richtung über den Kronberg
und Dorwies bis zur Landmark Nr. 3 in der Nusshalde. Von hier ab bildet die
Kantonsgrenze gegen Appenzell A. Rh. zugleich die Bezirksgrenze. Diese
verläuft von der Nusshalde bis zum Ursprung des Weissbaches, diesem
entlang bis zu einem grossen Felsblock im Bach, mit einem eingemeisselten
Kreuz. Von diesem Felsblock zieht sich die Grenze in nordöstlicher Richtung
über den Markstein Nr. 4 bis zum Markstein Nr. 5 auf Kollers Lauftegg, von
hier über die Döntschen-Lauftegg zum Markstein Nr. 6 und von hier in direkt
nördlicher Richtung zum Markstein Nr. 7 an den Kronbach hinunter. Von hier
aus zieht sich die Grenze über die Marksteine Nr. 8 und 9 in gerader Richtung auf den Grat auf Knechtsegg, wo südlich vom Wohnhaus der Markstein
Nr. 10 steht. Von diesem Markstein aus geht die Grenze den Grat hinaus auf
die Göbse zum Markstein Nr. 11 und von hier in gerader Richtung auf die
Hundwilerhöhe zum Markstein Nr. 12, sodann dem Grat entlang wieder hinunter bis zum Markstein Nr. 13 auf die Steigershöhe, wo der Grenzbeschrieb
begonnen wurde.
