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title: "Teileinzonung GS 1380"
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provisions: 1
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# Teileinzonung GS 1380

## § 1 Ergänzung {#par_1}

Bauordnung für die Teilrevision
Zonenplanänderung GS 1380 (tw.)
Abteilung Planung I Bau
Baar, den 11 . Oktober 2012
Vom Gemeinderat verabschiedet am: 17. Oktober 2012
Gemeinderat:
Hans Steinmann
Vorprüfung durch das Amt for Raumplanung:
Zug, den 3. Oktober 2012
Der Abteilungsleiter: Urs Spillmann
Der Gemeindeschreiber:
Walter Lipp
Die Kantonsplaner-Stellvertreterin: Martina Brennecke
Offentliehe Auflage im Erdgeschoss Rathausstrasse 6 vom 26. Oktober 2012 bis 26. November 2012
Publiziert im Amtsblatt bescheinigt von der Abteilung Planung I Bau
Von der Gemeinderat beschlossen am: 5. Dezember 2012
Gemeinderat: Der Gemeindeschreitfr:
.
Walter lipp /!. �Hans Steinmann
Offentliehe Auflage im Erdgeschoss Rathausstrasse 6 vom 14. Dezember 2012 bis 03. Januar 2013
Publiziert im Amtsblatt bescheinigt von der Abteilung Planung I Bau
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Heutiger § 15 Lärmschutz
1 Der Gemeinderat kann im Sinne der Vorsorge eine andere Stellung und Gestaltung der
Bauten oder eine andere Anordnung lärmempfindlicher Räume verlangen, selbst wenn die
Grenzwerte eingehalten sind. Die Massnahmen müssen technisch und betrieblich möglich
sowie wirtschaftlich tragbar sein.
2 Die Empfindlichkeitsstufen werden im Zonenplan den jeweiligen Zonen zugeordnet.
3 ln den im Zonenplan rot schraffierten Flächen der Bauzone gilt der bundesrechtliche
Pla nungswert.
4 ln den Arbeitszonen Altgasshot (AB). Franzmatt (AC) und Wässerig (AC} sowie in der Bauzone
mit speziellen Vorschriften Schmidhof sind lärmempfindliche Nutzungen untersagt. Ausnahmen
sind nur gestattet, wenn der Nachweis erbracht wird, dass der bundesrechtliche Planungswert
eingehalten ist.
5 Lärmige Bauarbeiten dürfen nur in der Zeit von 07.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr
bis 19.00 Uhr ausgeführt werden.
Ergänzung § 15 Lärmschutz
1 Der Gemeinderat kann im Sinne der Vorsorge eine andere Stellung und Gestaltung der
Bauten oder eine andere Anordnung lärmempfindlicher Räume verlangen, selbst wenn die
Grenzwerte eingehalten sind. Die Massnahmen müssen technisch und betrieblich möglich
sowie wirtschaftlich tragbar sein.
2 Die Empfindlichkeitsstufen werden im Zonenplan den jeweiligen Zonen zugeordnet.
3 ln den im Zonenplan rot schraffierten Flächen der Bauzone gilt der bundesrechtliche
Planungswert
4 ln den Arbeitszonen Altgasshot {AB}, Franzmatt (AC). Teileinzonung GS Nr. 2531 (AD) und
Wässerig (AC) sowie in der Bauzone mit speziellen Vorschriften Schmidhof und in der Zone des
öffentlichen Interesse für Bauten und Anlagen Teileinzonung GS Nr. 1380 sind
lärmempfindliche Nutzungen untersagt. Ausnahmen sind nur gestattet, wenn der Nachweis
erbracht wird, dass der bundesrechtliche Planungswert eingehalten ist.
5 Lärmige Bauarbeiten dürfen nur in der Zeit von 07.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.00 Uhr
bis 19.00 Uhr ausgeführt werden.
