---
title: "Kantonsratsbeschluss betreffend Beteiligung des Kantons am Weiterbildungsinstitut für Energie- und Rohstoff-Rückgewinnung Zug (WERZ)"
id: 16c916c0-91f0-4788-8fb5-f1eb11dab778
authority: zg
place: "Zug"
applies_also_from: [ch]
kind: other
in_force: true
number: "413.18"
publisher_url: https://bgs.zg.ch/data/413.18/de
solon_url: https://solon.orangecat.ch/law/16c916c0-91f0-4788-8fb5-f1eb11dab778
language: de
in_force_from: 2026-10-23
date_basis: retrieved
status: consolidated
source_url: https://www.lexfind.ch/tol/21248/de
read_on: 2026-10-23
sha256: 4d5bf93b31c319e69724324249d223cea5b61888bb04e716fd4e2f816807e92a
provisions: 4
---

# Kantonsratsbeschluss betreffend Beteiligung des Kantons am Weiterbildungsinstitut für Energie- und Rohstoff-Rückgewinnung Zug (WERZ)

## § 1 {#par_1}

1 Der Kanton Zug beteiligt sich am Weiterbildungsinstitut für Energie- und
Rohstoff-Rückgewinnung Zug (WERZ).

## § 2 {#par_2}

1 Der Kanton Zug leistet an den Aufbau und Betrieb des Instituts während
höchstens sechs Jahren seit dem Beginn der Studienangebote einen Betrag
von maximal 1.5 Mio. Franken.
2 Der jährliche Beitrag wird aufgrund des Budgets und des Vorjahresergebnisses des Instituts von der Volkswirtschaftsdirektion im Rahmen einer
Subventionsvereinbarung mit der das Institut betreibenden Fachhochschule
vereinbart.
3 Die Ausrichtung des Beitrags erfolgt unter folgenden Auflagen:
a) die Weiterbildungsveranstaltungen und das Beratungsangebot des Instituts erfolgen in Zug;
b) das Institut bietet mindestens CAS-Ausbildungsgänge im Bereich
Energiemanagement, Fach- und Firmenkurse und ein Beratungsangebot an;
1) BGS 413.11
2) BGS 111.1
GS 30, 423 1
413.18
c) bei guter Auslastung wird das Angebot um zusätzliche Weiterbildungsangebote erweitert und der Aufbau eines MAS vorgesehen;
d) dem Kanton ist eine angemessene Vertretung im Fachbeirat einzuräumen.

## § 3 {#par_3}

1 Die das Institut betreibende Hochschule (HSR) ist bei positivem Rechnungsabschluss verpflichtet, in Absprache mit der Volkswirtschaftsdirektion, in den jeweiligen Jahresrechnungen des Instituts Reserven zu bilden, um
das Weiterbildungsangebot im Bereich Energierückgewinnung und Recycling am Standort Zug weiterzuentwickeln.

## § 4 {#par_4}

1 Dieser Beschluss tritt am Tage nach der Publikation im Amtsblatt in
Kraft3).
3) In-Kraft-Treten am 6. Februar 2010
413.18
Änderungstabelle - Nach Beschluss
Beschluss Inkrafttreten Element Änderung GS Fundstelle
28.01.2010 06.02.2010 Erlass Erstfassung GS 30, 423
413.18
Änderungstabelle - Nach Artikel
Element Beschluss Inkrafttreten Änderung GS Fundstelle
Erlass 28.01.2010 06.02.2010 Erstfassung GS 30, 423
