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title: "Reglement über den Solidaritätsfonds im Zusammenhang mit der Zusammenarbeitsvereinbarung zwischen dem Kanton, den Gemeinden und dem SRK"
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provisions: 6
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# Reglement über den Solidaritätsfonds im Zusammenhang mit der Zusammenarbeitsvereinbarung zwischen dem Kanton, den Gemeinden und dem SRK

## Artikel 1 {#art_1}

Solidaritätsfonds
1 Es wird ein Solidaritätsfonds nach den Bestimmungen der Verordnung
über den Finanzhaushalt des Kantons Uri geführt.

## Artikel 2 {#art_2}

Finanzierung
1 Der Fonds wird gespeist durch den jährlichen Beitrag von je 360 Franken
der Gemeinden und den jährlichen Beitrag des Kantons in der Höhe der gesamten Gemeindebeträge.
2 Die Finanzierung des Kantonsbeitrags erfolgt durch die Bildungs- und Kulturdirektion aus dem kantonalen Integrationsprogramm (KIP).
3 Ab einem Fondsguthaben von 30'000 Franken entscheidet das Gremium
gemäss Punkt 3 der Zusammenarbeitsvereinbarung zwischen dem Kanton,
den Gemeinden und dem SRK über den Beitrag des Folgejahrs.
4 Der Fonds wird von der Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektion verwaltet.
* Änderungstabellen am Schluss des Erlasses
3.2119 Kanton Uri

## Artikel 3 {#art_3}

Zweckbindung
1 Mit den Geldern des Solidaritätsfonds können Integrationsprojekte in den
Gemeinden durchgeführt werden, für die es keine anderen Finanzierungsmöglichkeiten gibt.

## Artikel 4 {#art_4}

Zuständigkeit
1 Der Regierungsrat beschliesst über die Verwendung der Fondsmittel.

## Artikel 5 {#art_5}

Auflösung
1 Der Solidaritätsfonds wird aufgelöst, falls die Zusammenarbeitsvereinbarung zwischen dem Kanton, den Gemeinden und dem SRK im gegenseitigen Einverständnis aufgelöst wird.
2 Wird die Zusammenarbeitsvereinbarung im gegenseitigen Einverständnis
geändert, entscheidet der Regierungsrat über die Auflösung des Solidaritätsfonds.
3 Nicht verwendete Mittel sind dem Kanton und den Gemeinden anteilsmässig (analog Finanzierung) zurückzuerstatten.

## Artikel 6 {#art_6}

Inkrafttreten
1 Dieses Reglement tritt rückwirkend auf den 1. Januar 2020 in Kraft.
Kanton Uri 3.2119
Änderungstabelle - Nach Beschluss
Beschluss Inkrafttreten Element Änderung CRS Fundstelle
25.08.2020 01.01.2020 Erlass Erstfassung AB 04.09.2020
3.2119 Kanton Uri
Änderungstabelle - Nach Artikel
Element Beschluss Inkrafttreten Änderung CRS Fundstelle
Erlass 25.08.2020 01.01.2020 Erstfassung AB 04.09.2020
