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title: "Bekanntmachung über die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 5 Deutschen Mark (Kleist-Gedenkmünze)"
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# Bekanntmachung über die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 5 Deutschen Mark (Kleist-Gedenkmünze)

## (XXXX) {#norm_1}

(1) Auf Grund des § 6 des Gesetzes über die Ausprägung von Scheidemünzen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 690-1, veröffentlichten bereinigten Fassung ist aus Anlaß der 200. Wiederkehr des Geburtstages von Heinrich von Kleist eine Bundesmünze (Gedenkmünze) im Nennwert von 5 Deutschen Mark geprägt worden. Die Ausprägung erfolgte in der Staatlichen Münze Karlsruhe, die Auflage beträgt 8 Millionen Stück.
(2) Die Münzen werden ab 18. Oktober 1977 in den Verkehr gebracht. Der Entwurf der Münze stammt von Herrn Klaus-Jürgen Luckey, Hamburg.
(3) Die Münze besteht aus einer Legierung von 625 Tausendteilen Feinsilber und 375 Tausendteilen Kupfer. Sie hat einen Durchmesser von 29 Millimetern und ein Gewicht von 11,2 Gramm.
(4) Das Gepräge auf beiden Seiten ist erhaben und wird von einem schützenden Randstab umgeben.
(5) Die Bildseite zeigt im Zeitstil um 1800 das Portrait des großen Dramatikers und Prosadichters sowie die Umschrift
". HEINRICH . VON . KLEIST . 1777-1811".
(6) Die Wertseite trägt einen Adler und die Umschrift
"BUNDESREPUBLIK . DEUTSCHLAND .
5 DEUTSCHE . MARK . 1977".
(7) Das Münzzeichen "G" der Staatlichen Münze Karlsruhe befindet sich unterhalb der Schwanzspitze des Adlers über der Wertziffer 5.
(8) Der glatte Münzrand enthält die vertiefte Inschrift
"FRIEDEN IST DIE BEDINGUNG
DOCH VON ALLEM GLÜCK".
(9) Zwischen Ende und Anfang der Randschrift ist ein waagerecht liegender Strich eingeprägt.
(10) Dies wird namens der Bundesregierung bekanntgemacht.

## Schlußformel {#schlussformel}

Der Bundesminister der Finanzen

## (XXXX) Abbildung der Münze {#abbildung_der_muenze}

(Inhalt: nicht darstellbare Abbildung)
Fundstelle: BGBl I 1977, 1681
