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title: "Vertrag betreffend Verlegung der Gemeindegrenze zwischen der Stadt Basel und der Gemeinde Riehen"
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# Vertrag betreffend Verlegung der Gemeindegrenze zwischen der Stadt Basel und der Gemeinde Riehen

## Artikel 1 {#art_1}

1 Die Grenze zwischen der Stadt Basel und der Gemeinde Riehen wird gemäss dem Grenzbereini -
gungsplan des Vermessungsamtes Basel-Stadt vom 3. Mai 1950 verlegt.

## Artikel 2 {#art_2}

1 Von seiten der Einwohnergemeinde der Stadt Basel wird zur Vereinigung mit dem Gebiet der
Gemeinde Riehen abgetreten:
1. die im Grenzbereinigungsplan vom 3. Mai 1950 mit B bezeichnete Fläche, haltend
132'643,0 m²;
2. die im oben genannten Plan mit D bezeichnete Fläche, haltend 8'711,0 m²;
3. die im oben genannten Plan mit E bezeichnete Fläche, haltend 65'542,5 m².

## Artikel 3 {#art_3}

1 Von seiten der Einwohnergemeinde Riehen wird zur Vereinigung mit dem Gebiet der Stadt Basel abgetreten:
1. die im Grenzbereinigungsplan vom 3. Mai 1950 mit A bezeichnete Fläche, haltend
172'627,5 m²;
2. die im oben genannten Plan mit C bezeichnete Fläche, haltend 34'269,0 m².

## Artikel 4 {#art_4}

1 Die Vermarkung der neuen Grenze erfolgt durch das Vermessungsamt des Kantons Basel-Stadt.
2 Die Kosten der Vermarkung werden von den Parteien je zur Hälfte getragen.

## Artikel 5 {#art_5}

1 Die Berechnung der Grundbuchpläne erfolgt von Amtes wegen aufgrund des Mutationsplanes des
Vermessungsamtes vom 12. Mai 1950.
2 Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt wird mit der Anmeldung des Mutationsplanes beauftragt
und das Grundbuchamt zu den nötigen Eintragungen ermächtigt.
1) Vom Weiteren Gemeinderat genehmigt am 27. 9. 1950.
2) Dieser Erlass trägt ein Doppeldatum: 12./23. 8. 1950. Aus softwaretechnischen Gründen kann nur ein Datum wiedergegeben werden.
Gemeindegrenze Basel/Riehen: Vertrag RiE 117.100
Basel, den 12. August 1950
Für die Einwohnergemeinde der Stadt Basel:
Im Namen des Regierungsrates
Der Präsident: sig. i./V. Ebi
Der Sekretär: sig. Dr. O. Binz
Riehen, den 23. August 1950
Für die Einwohnergemeinde Riehen:
Gemeinderat Riehen
Der Präsident: sig. W. Wenk
Der Gemeindeschreiber: sig. S. Stump
Vom Weiteren Gemeinderat genehmigt am 27. September 1950.
Vom Grossen Rat des Kantons Basel-Stadt genehmigt am 28. Februar 1952.
Gemeindegrenze Basel/Riehen: Vertrag RiE 117.100
Änderungstabelle - Nach Beschluss
Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle
23.08.1950 13.04.1952 Erlass Erstfassung KB 30.09.1950
Gemeindegrenze Basel/Riehen: Vertrag RiE 117.100
Änderungstabelle - Nach Artikel
Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Fundstelle
Erlass 23.08.1950 13.04.1952 Erstfassung KB 30.09.1950
