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title: "Verordnung zum Reglement über private Fahrzeugabstellplätze (Parkplatzverordnung)"
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# Verordnung zum Reglement über private Fahrzeugabstellplätze (Parkplatzverordnung)

## Art. 1 Seite 2/4 {#art_1}

Berechnung Geschossfläche
1 Die für die Berechnung des Normbedarfs massgebende Geschossfläche
gemäss Art. 9 und 18 des Reglements über private Fahrzeugabstellplätze
vom 12. November 2020 (Parkkartenreglement) 3 wird gemäss Ziff. 2 der
SIA-Norm 416 bestimmt. Dabei gilt:
a. Die Nebennutz- und Funktionsflächen (einschliesslich der
entsprechenden Konstruktionsflächen) und die Geschossflächen in
Geschossen ohne Hauptnutzfläche sind nicht zu berücksichtigen;
b. alle weiteren Geschossflächen sind zu berücksichtigen;
c. Die Verkehrsflächen (einschliesslich der entsprechenden Konstruktionsflächen) in Geschossen mit mehreren Nutzungen sind prozentual auf
die entsprechenden Geschossflächen aufzuteilen und;
d. Wenn unterschiedliche Nutzungen auf einem Geschoss vorhanden
sind, sind die dazugehörigen Konstruktionsflächen in der Wandmitte
aufzuteilen.
2 Der Berechnung sind Schemapläne der einzelnen Geschosse beizulegen.

## Art. 1a {#art_1a}

4 Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge
1 Die Anforderungen für die Ausbaustufe der Ladeinfrastruktur für
Elektrofahrzeuge richten sich nach dem Merkblatt SIA 2060 «Infrastruktur
für Elektrofahrzeuge in Gebäuden» (Ausgabe 2020).
2 Bei Parkplätzen für Bewohnerinnen und Bewohner sind 100 Prozent der
Parkplätze mit einer Ladeinfrastruktur gemäss Ausbaustufe C1 «Power to
garage» auszurüsten.
3 Bei Parkplätzen für Beschäftigte und in den Parkhäusern sind mindestens
20 Prozent der Parkplätze mit einer Ladeinfrastruktur gemäss Ausbaustufe
C2 «Power to parking» auszurüsten.

## Art. 2 {#art_2}

Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. September 2021 in Kraft. Sie ist zu
veröffentlichen.5
3 sRSL 7.2.2.1.1
4 Eingefügt durch Änderung vom 24. Juni 2026, in Kraft seit 1. August 2026.
5 Veröffentlicht im Kantonsblatt vom 3. Juli 2021.
Seite 3/4
Luzern, 23. Juni 2021
Namens des Stadtrates
Beat Züsli
Stadtpräsident
Michèle Bucher
Stadtschreiberin
Seite 4/4
Tabelle der Änderungen der Verordnung zum Reglement über private
Fahrzeugabstellplätze (Parkplatzverordnung) vom 23. Juni 2021
Nr. B+A / StB Datum Kantonsblatt
Seite
Geänderte
Stellen
Art der
Änderung
Inkrafttreten
1. StB 493 24.6.26 4.7.26
Art. 1a eingefügt 1.8.26
