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title: "Verordnung über die Sitzungsgelder und Entschädigungen der Mitglieder des Grossen Stadtrates"
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provisions: 7
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# Verordnung über die Sitzungsgelder und Entschädigungen der Mitglieder des Grossen Stadtrates

## Art. 1 Seite 2/4 {#art_1}

Fraktionsentschädigungen
1 Die im Grossen Stadtrat vertretenen Fraktionen erhalten zuhanden der
Parteien einen jährlichen Grundbeitrag von je Fr. 12’000.– sowie einen
Zusatzbeitrag von Fr. 1’200.– pro Mitglied.
2 Parteien, deren Ratsmitglieder keiner Fraktion angehören, erhalten einen
Beitrag von Fr. 1’200.– pro Mitglied.

## Art. 2 {#art_2}

Sitzungsgelder
1 Die Sitzungsgelder der Mitglieder des Grossen Stadtrates für
Ratssitzungen umfassen auch eine pauschale Entschädigung für die
Fraktionsarbeit bzw. für die Vorbereitung der Ratssitzung bei fraktionslosen
Ratsmitgliedern.
2 Die Sitzungsgelder der Mitglieder des Grossen Stadtrates für
Ratssitzungen und für Sitzungen von Kommissionen des Grossen
Stadtrates werden wie folgt festgelegt:
Halbtägige Ratssitzungen. Fr. 225.–
Ganztägige Ratssitzungen Fr. 450.–
Sitzungen bis zu 1 Std. Fr. 95.–
Sitzungen bis zu 2½ Std. Fr. 130.–
Halbtägige Sitzungen Fr. 165.–
ganztägige Sitzungen Fr. 330.–
3 Der Vizepräsidentin oder dem Vizepräsidenten des Rates bzw. der
ständigen und nichtständigen parlamentarischen Kommissionen wird bei
Vertretung der Präsidentin oder des Präsidenten das doppelte
Sitzungsgeld ausgerichtet. Die gleiche Regelung gilt für die Präsidentin
oder den Präsidenten einer Spezialkommission.

## Art. 3 {#art_3}

Grundentschädigung sowie Entschädigung für besondere
Funktionen
Die Grundentschädigung sowie die Entschädigungen der Ratspräsidentin
oder des Ratspräsidenten und der Präsidentinnen und Präsidenten der
ständigen Kommissionen sowie der Fraktionschefinnen und Fraktionschefs
betragen pro Kalenderjahr:
Grundentschädigung Ratsmitglied Fr. 2’500.–
Entschädigung Ratspräsidentin/Ratspräsident Fr. 3’000.–
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Entschädigung Präsidentin/Präsident ständige
Kommissionen
Fr. 3'000.–

## Art. 4 Entschädigung Fraktionschefin/Fraktionschef Fr. 3'000.– {#art_4}

Repräsentationsspesen und Entschädigung für Delegationen
Die Repräsentationsspesen der Ratspräsidentin oder des Ratspräsidenten
sowie die Entschädigung für wahrgenommene Delegationen durch
Mitglieder des Grossen Stadtrates betragen:
Repräsentationsspesen
Ratspräsidentin/Ratspräsident
Fr. 4'200.–

## Art. 5 Delegationen Fr. 100.– pro Delegation {#art_5}

Indexierung
1 Die Sitzungsgelder und Entschädigungen gemäss dieser Verordnung
werden der Teuerung angepasst.
2 Ihnen liegt der Landesindex der Konsumentenpreise am 1. Dezember
2025 zugrunde (Stand November 2025: 107 Punkte; Basis Dezember 2020
= 100 Punkte). Erhöht sich der Index um 5 oder mehr Punkte, so werden
die Sitzungsgelder und Entschädigungen auf den 1. Januar des folgenden
Kalenderjahres entsprechend der eingetretenen Teuerung angepasst.
Dabei sind die Beträge auf die nächsten 5 Franken zu runden.

## Art. 6 {#art_6}

Aufhebung bisherigen Rechts
Die Verordnung über die Sitzungsgelder und die Entschädigungen der
Mitglieder des Grossen Stadtrates vom 11. Mai 2000 wird aufgehoben.

## Art. 7 {#art_7}

Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft. Sie ist zu
veröffentlichen.3
3 Veröffentlicht im Kantonsblatt vom 10. Januar 2026.
Seite 4/4
Luzern, 18. Dezember 2025
Namens des Grossen Stadtrates
Die Ratspräsidentin:
Mirjam Fries
Die Stadtschreiberin:
Michèle Bucher
