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title: "Gebührenreglement für das Kommunikationsnetz (K-Netz) der Gemeinde Bettingen"
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provisions: 2
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# Gebührenreglement für das Kommunikationsnetz (K-Netz) der Gemeinde Bettingen

## § 1 {#par_1}

Anschlussberechtigung
1 Mit Bewilligung des Gemeinderates kann jede Liegenschaftseigentümerin und jeder Liegenschaftseigentümer und jede Stockwerkeigentümergemeinschaft an das K-Netz der Gemeinde Bettingen anschliessen.
2 Der Gemeinderat entscheidet über die Bewilligung auf Grund eines von der Bewerberin oder vom
Bewerber ausgefüllten K-Netz-Anschlussgesuches. Das Gesuchsformular kann bei der Gemeindeverwaltung Bettingen bezogen werden.

## § 2 {#par_2}

Gebühren
1 Für den Anschluss wird eine einmalige Anschlussgebühr von CHF 2'000 pro Liegenschaft erhoben.
2 Ausserdem hat jede Liegenschaftseigentümerin oder jeder -eigentümer oder jede Stockwerkeigentümergemeinschaft eine Gebühr von CHF 200 pro Teilnehmerdose zu entrichten.
3 Die in den Abs. 1 und 2 erwähnten Beträge werden von der Liegenschaftseigentümerin oder vom
Liegenschaftseigentümer oder der Stockwerkeigentümergemeinschaft geschuldet. Sie werden mit Anschluss des Gebäudes an das Verteilernetz fällig.
4 Zur Deckung der laufenden Kosten wird pro Wohnung eine monatliche Benützungsgebühr von CHF
21 inkl. MWSt erhoben.
5 Die Benützungsgebühr wird jährlich erhoben und ist ebenfalls von der Liegenschaftseigentümerin
oder vom Liegenschaftseigentümer oder der Stockwerkeigentümergemeinschaft geschuldet.
Es gilt das Kalenderjahr.
Wird ein Anschluss während des Jahres erstellt, so ist die Benützungsgebühr pro rata zu bezahlen.
6 Bei Aufhebung des Anschlusses durch die Abonnentin oder den Abonnenten können weder Beträge
noch Gebühren zurückgefordert werden.
7 Für das Plombieren der Teilnehmerdose wird eine Gebühr von CHF 50 pro Gang erhoben. Erstmali -
ge Plombierungen bei Neuanschlüssen sind gebührenfrei.
Dieses Reglement ist zu publizieren; es wird auf den Zeitpunkt der Inbetriebnahme des gesamten K-
Netzes wirksam. 2) Auf den gleichen Zeitpunkt wird die Gebührenordnung für die GAA
(GemeinschaftsAntennen-Anlage) für Fernsehen und Radio der Gemeinde Bettingen vom 4. August
1976 aufgehoben.
1) BeE 970.120.
2) Wirksam seit 1. 10. 2002.
Kommunikationsnetz: Gebührenreglement BeE 970.170
Änderungstabelle - Nach Beschluss
Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle
23.04.2002 01.10.2002 Erlass Erstfassung KB 23.05.2002
Kommunikationsnetz: Gebührenreglement BeE 970.170
Änderungstabelle - Nach Artikel
Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Fundstelle
Erlass 23.04.2002 01.10.2002 Erstfassung KB 23.05.2002
