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title: "Verordnung über das Amtsblatt des Kantons Graubünden"
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provisions: 7
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# Verordnung über das Amtsblatt des Kantons Graubünden

## Art. 1 Von der Regierung erlassen am 1. Juli 2014 {#art_1}

Zweck
1 Der Kanton gibt das Amtsblatt des Kantons Graubünden heraus.
2 Dieses enthält amtliche Veröffentlichungen insbesondere des Kantons, der Regionen und Gemeinden sowie private Anzeigen. *

## Art. 2 {#art_2}

Auslagerung
1 Redaktion, Herstellung und Verbreitung des Amtsblattes werden ausgelagert.
2 Die Regierung überträgt diese Aufgaben mit Vertrag auf eine private Firma (Vertragspartnerin).
3 Die Vertragspartnerin erfüllt die Aufgaben auf eigenes Risiko. Der Kanton lässt
sich einen Gewinnanteil garantieren.

## Art. 3 {#art_3}

Überwachung
1 Die Standeskanzlei überwacht das Vertragsverhältnis. Sie nimmt die Jahresrechnung entgegen und kontrolliert die Gewinnablieferung.
2 Sie hat das Recht, jederzeit in sämtliche Unterlagen Einsicht zu nehmen, die das
Geschäftsergebnis beeinflussen. Die Finanzkontrolle kann beigezogen werden.

## Art. 4 {#art_4}

Veröffentlichungen
1 Texte für Veröffentlichungen wie Publikationen und Inserate sind publikationsreif
bei der Vertragspartnerin abzuliefern.
2 Für Veröffentlichungen des Kantons gelten die Bestimmungen der Sprachenverordnung (SpV) des Kantons Graubünden vom 11. Dezember 2007.
3 Übersetzungen werden der Vertragspartnerin zusammen mit dem deutschen Text
abgeliefert.

## Art. 5 {#art_5}

Erscheinen
1 Das Amtsblatt erscheint täglich in elektronischer Form.
* Änderungstabellen am Schluss des Erlasses
180.500

## Art. 6 {#art_6}

Preise für Veröffentlichungen
1 Veröffentlichungen des Kantons erfolgen unentgeltlich, solche der Regionen und
Gemeinden zu einem vertraglich vereinbarten Höchstpreis. *
2 Die Preise von Privatanzeigen legt die Vertragspartnerin fest.

## Art. 7 {#art_7}

Inkrafttreten
1 Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2016 in Kraft.
2 Die Verordnung über das Amtsblatt des Kantons Graubünden vom 23. März 1998
wird auf den 31. Dezember 2015 aufgehoben.
180.500
Änderungstabelle - Nach Beschluss
Beschluss Inkrafttreten Element Änderung AGS Fundstelle
01.07.2014 01.01.2016 Erlass Erstfassung 2015-035
24.05.2016 01.01.2017 Art. 1 Abs. 2 geändert 2016-010
24.05.2016 01.01.2017 Art. 6 Abs. 1 geändert 2016-010
180.500
Änderungstabelle - Nach Artikel
Element Beschluss Inkrafttreten Änderung AGS Fundstelle
Erlass 01.07.2014 01.01.2016 Erstfassung 2015-035
Art. 1 Abs. 2 24.05.2016 01.01.2017 geändert 2016-010
Art. 6 Abs. 1 24.05.2016 01.01.2017 geändert 2016-010
