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title: "Regierungsratsverordnung über den Naturschutzweiher Brunnmatt in Bubendorf"
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provisions: 5
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# Regierungsratsverordnung über den Naturschutzweiher Brunnmatt in Bubendorf

## § 1 {#par_1}

Schutzgebiet
1 Der Naturschutzweiher Brunnmatt, Parzelle 1156, Bubendorf, im Eigentum
der Einwohnergemeinde Bubendorf, wird in das Inventar der geschützten Naturdenkmäler aufgenommen.

## § 2 {#par_2}

Schutzziel
1 Das Schutzziel ist die Erhaltung und ungefährdete natürliche Entwicklung von
Flora und Fauna des Weihers und seiner Umgebung.

## § 3 {#par_3}

Veränderungen Im Schutzgebiet
1 Veränderungen im Schutzgebiet dürfen nur mit dem Einverständnis und unter
Aufsicht des Amtes für Naturschutz und Denkmalpflege vorgenommen werden.

## § 4 {#par_4}

Schutzmassnahmen
1 Das Ausgraben, Pflücken und Einbringen von Pflanzen, das Stören, Fangen,
Töten und Aussetzen von Tieren ist verboten.
2 Das Landen mit Helikoptern (ausser in Notfallsituationen) sowie das Befliegen
mit Modellflugzeugen oder Drohnen sind verboten. Als Ausnahme von diesem
Verbot bleibt das Befliegen mit Modellflugzeugen oder Drohnen für behördliche
und wissenschaftliche Zwecke gewährleistet. Vorgängig ist zwingend eine Bewilligung bei der kantonalen Naturschutzfachstelle einzuholen. *

## § 5 {#par_5}

Unterhalt, Pflege und Aufsicht
1 Unterhalt, Pflege und Aufsicht obliegen der vom Natur- und Vogelschutzverein Bubendorf eingesetzten Weiherkommission. In dieser Kommission ist der
Bund für Naturschutz Baselland durch ein Vorstandsmitglied vertreten.
1) GS 22.641, SGS 790.1
* Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 27.165
2 790.406
Änderungstabelle - Nach Beschlussdatum
Beschlussdatum Inkraft seit Element Wirkung Publiziert mit
18.09.1979 18.09.1979 Erlass Erstfassung GS 27.165
27.08.2024 28.09.2024 § 4 Abs. 2 eingefügt GS 2024.057
* Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 27.165
3 790.406
Änderungstabelle - Nach Paragraf
Element Beschlussdatum Inkraft seit Wirkung Publiziert mit
Erlass 18.09.1979 18.09.1979 Erstfassung GS 27.165
§ 4 Abs. 2 27.08.2024 28.09.2024 eingefügt GS 2024.057
* Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 27.165
