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# Finanzleitbild Gemeinde Mauren

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Finanzleitbild der Gemeinde Mauren
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Ziele des Finanzleitbilds
2.1 Zielsetzung im Allgemeinen
2.2 Zielsetzung laufende und investive Rechnung
3. Grundsätze der Finanzpolitik
3.1 Rechnungslegung
3.2 Grundsatz der Transparenz
3.3 Grundsatz Abschluss der laufenden Rechnung
3.4 Grundsätze der Ausgabenpolitik
3.5 Grundsätze der Einnahmenpolitik
3.6 Grundsatz der Effizienz und Effektivität
4. Definitionen
5. Schlussbestimmungen
5.1 Inkrafttreten
5.2 Änderungen und Ergänzungen
5.3 Allgemein
6. Anhang – Zielvorgaben laufende und investive Rechnung
1. Einleitung
Das Finanzleitbild dient der Gemeinde Mauren als begleitendes Instrument für finanzpolitische
Entscheidungen und steht in der Hierarchie der finanziellen Führungsinstrumente an oberster
Stelle.
Es stützt sich auf das Gemeindegesetz vom 20. März 1996 und das Finanzhaushaltsgesetz vom
20. Oktober 2010.
Das Finanzleitbild ist richtungsweisend für den weiteren Ausbau einer effizienten Verwaltung.
Das Finanzleitbild gilt zeitlich unbefristet und wird jeweils anfangs der Legislaturperiode durch
den Gemeinderat mit Zielvorgaben (gem. Kapitel 2 und Anhang) überprüft. Diese Zielvorgaben
entsprechen den finanzpolitischen Leitsätzen und geben den Orientierungsrahmen bei der Erstellung künftiger Finanzpläne, der Voranschläge und Kreditbeschlüsse. Die Inhalte aller untergeordneten Führungsinstrumente (insbesondere des Budgetleitfadens) sind auf jene des Finanzleitbildes abzustimmen. Ergänzend zum Finanzleitbild obliegt es dem Gemeindekassier in
Abstimmung mit der Gemeindevorstehung einen Budgetleitfaden auszuarbeiten, diesen regelmässig auf seine Aktualität zu überprüfen und bei Änderungsbedarf die Anpassungen der Kommission Organisation & Finanzen vorzustellen und genehmigen zu lassen.
Der Budgetleitfaden ist für sämtliche Budgetverantwortliche verbindlich und ist jederzeit einzuhalten.
2. Ziele des Finanzleitbilds
2.1 Zielsetzung im Allgemeinen
Die allgemeinen Zielsetzungen dieses Finanzleitbildes sind:
a) Die Ziele und Grundsätze umschreiben den Soll-Zustand einer zukunftsgerechten, transparenten, nachhaltigen und wirtschaftsfreundlichen Finanzpolitik.
b) Die Leitplanken für die Finanzpolitik und die Erhaltung gesunder Gemeindefinanzen.
c) Die Grundlage für den Umgang mit öffentlichen Finanzen im Rahmen der Finanz- und
Investitionsrechnung, für Kreditbeschlüsse, Gesetze mit Ausgabefolgen etc.
d) Das Finanzleitbild ist ein Führungsinstrument des Gemeinderats und soll bei finanzpolitischen Entscheiden berücksichtigt werden.
e) Das Finanzleitbild soll keinen kurzfristigen Anpassungen unterworfen werden.
f) Das Finanzleitbild soll bei wesentlich veränderten Rahmenbedingungen den übergeordneten Zielsetzungen angepasst werden.
2.2 Zielsetzung laufende und investive Rechnung
Um die Ziele der Finanzpolitik umzusetzen, werden die Zielvorgaben zu Beginn der Legislaturperiode mit entsprechenden Messgrössen, Massnahmen und Kommentaren definiert. Diese Bestandteile werden fortlaufend überprüft und überwacht. Die aktuell gültigen Zielvorgaben zur
laufenden und investiven Rechnung finden sich im Anhang des Finanzleitbildes.
3. Grundsätze der Finanzpolitik
3.1 Rechnungslegung
a) Die Darstellung der finanziellen Verhältnisse erfolgt:
1. inhaltlich: laufende Rechnung, Investitionsrechnung, Bestandesrechnung, Gesamtrechnung und Cashflow-Rechnung
2. zeitlich: Jahresrechnung (laufendes Jahr)
3. Budget (kommendes Jahr)
4. Finanzplan (Budget + 3 weitere Jahre)
b) Die Buchführung und Rechnungslegung erfolgt angelehnt an das harmonisierte Rechnungslegungsmodell HRM.
3.2 Grundsatz der Transparenz
a) Finanzpolitische Informationen sollen von möglichst hoher Qualität sein. Zudem sollen
sie wahrheitsgetreu, verständlich, umfassend über die vergangene, gegenwärtige und
zukünftige Finanzpolitik Aussagen machen.
b) Ihre Darstellung erfolgt in einer offenen, für die Einwohner verständlichen Form.
c) Zukünftige Ausgaben und Einnahmen sind einander gegenüberzustellen, um eine längerfristige Einschätzung über die Gesundheit der öffentlichen Finanzen vornehmen zu
können.
3.3 Grundsatz Abschluss der laufenden Rechnung
a) Die laufende Rechnung soll ausgeglichen oder mit Ertragsüberschüssen budgetiert werden (ausgenommen sind Buchgewinne und ausserordentliche Erträge).
b) Das Wachstum des liquiditätswirksamen Aufwands der laufenden Rechnung darf nicht
höher sein, als das Wachstum der liquiditätswirksamen Erträge.
3.4 Grundsätze der Ausgabenpolitik
a) Investitionsausgaben ≥ CHF 100'000 werden mit entsprechendem Formular auf ihre
Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit, Notwendigkeit, Dringlichkeit und Zweckmässigkeit hin
überprüft.
b) Bestehende Ausgabenpositionen sind periodisch zu hinterfragen.
c) Investitionen sollen samt Folgekosten auf ihre Notwendigkeit und Finanzierbarkeit hin
geprüft werden und einer Priorisierung unterliegen.
d) Für neue Aufgaben und ihre Kostenfolgen soll die Frage der Finanzierung sorgfältig geklärt werden.
e) Einmalige und wiederkehrende nicht budgetierte Neuausgaben oder Zusatzkredite können bewilligt werden, wenn die vom Gemeinderat vorgesehenen Mess- und Zielgrössen
eingehalten werden.
f) Mehrausgaben für neue Aufgaben sollen vorrangig durch Einsparungen in bisherigen
Aufgabenbereichen oder durch Erschliessung neuer direkter oder indirekter Einnahmequellen aufgefangen werden.
3.5 Grundsätze der Einnahmenpolitik
a) Zur Erfüllung der Aufgaben stehen Steuern, Gebühren, Beiträge, Rückerstattungen, Abgaben, Mieteinnahmen und Zinserträge sowie Zuweisungen im Rahmen des Finanzausgleichs zur Verfügung.
b) Die Bemessung des Gemeindesteuerzuschlags und die Gebühren gehören zu den wichtigen Standortfaktoren.
c) Verursacher von Kosten können an deren Finanzierung beteiligt werden.
d) Nutzer von spezifischen Dienstleistungen sind an ihrer Finanzierung in Form von Gebühren, Beiträgen usw. zu beteiligen.
e) Das Verursachungsprinzip soll auch als Steuerungsinstrument dienen, z.B. in Bezug auf
nachhaltigen Umgang mit Ressourcen (z.B. Wasser, Abwasser, Abfall). Die Aspekte der
Wirtschaftlichkeit und der sozialen Verträglichkeit sollen mitberücksichtigt werden.
3.6 Grundsatz der Effizienz und Effektivität
a) Gemeindeaufgaben sind effizient (wirtschaftlich) und effektiv (zielwirksam) zu erfüllen.
b) Die Verwaltung stellt durch geeignete Massnahmen die kontinuierliche Effizienzsteigerung in allen Leistungsbereichen der Gemeinde sicher.
4. Definitionen
Budget Ein Budget ist ein − meist − in wertmässigen Grössen (Geldbeträgen) formulierter Plan von zukünftigen, erwarteten Einnahmen
und Ausgaben.
Cash Flow (CF) Die Differenz zwischen liquiditätswirksamem Ertrag und liquiditätswirksamem Aufwand der laufenden Rechnung.
Deckungsgrad der Das prozentuale Verhältnis zwischen den greifbaren Mitteln und
Verbindlichkeiten den kurzfristigen Verbindlichkeiten.
Finanzplan Der Finanzplan dient der Erhaltung der Liquidität (Zahlungsfähigkeit) der Gemeinde.
Finanzvermögen Das öffentliche Vermögen, das nicht unmittelbar bestimmten
Verwaltungsaufgaben dient (vs. Verwaltungsvermögen).
Flüssige Mittel Diese setzen sich zusammen aus dem Kassabestand, Postguthaben und den Bankguthaben.
Gesamtrechnung Zusammenfassung der laufenden und investiven Ausgaben und
Einnahmen.
HRM Harmonisiertes Rechnungsmodell
Investitionsrechnung Sie führt Ausgaben und Einnahmen auf, die während eines Jahres
in der Gemeinde für Investitionen getätigt werden und der Erfüllung der öffentlichen Aufgaben dienen. Am Jahresende werden
sämtliche Ausgaben in der Bestandsrechnung aktiviert sowie die
Einnahmen passiviert. Die Investitionsrechnung schliesst somit
ausgeglichen ab und wird in jedem Jahr neu erstellt. Die Investitionsrechnung entspricht weder der Erfolgsrechnung noch der
Bilanz der Privatwirtschaft.
Laufende Rechnung Die Laufende Rechnung, die in der Privatwirtschaft der Erfolgsrechnung entspricht, enthält sämtliche Aufwände und Erträge einer Rechnungsperiode der Gemeinde. Sie umfasst alle Aufwendungen und Erträge, die regelmässig anfallen. Die Abschreibungen von Finanz- und Verwaltungsvermögen sowie die Passivzinsen für Schulden sind in der laufenden Rechnung ebenfalls enthalten. Auf der Ertragsseite werden die Steuern, Vermögenserträge, Gebühren etc. nach Ziff. 3.5 lit. a) aus dem Finanz- und Verwaltungsvermögen ausgewiesen.
Selbstfinanzierungsgrad Prozentuales Verhältnis zwischen den Nettoinvestitionen (Investitionsausgaben abzüglich zufliessenden Erträgen) und den
Selbstfinanzierungsmitteln (Erlösüberschuss der laufenden Rechnung)
Verwaltungsvermögen Vermögen, das unmittelbar bestimmten Verwaltungsaufgaben
einer Behörde dient.
5. Schlussbestimmungen
5.1 Änderungen und Ergänzungen
Dieses Finanzleitbild inkl. Anhang ist jeweils zu Beginn der Legislaturperiode durch den Gemeinderat zu überprüfen und allenfalls anzupassen.
5.2 Allgemeines
Unter den in diesem Reglement verwendeten Personen- und Funktionsbezeichnungen sind
Angehörige des weiblichen und männlichen Geschlechts zu verstehen.
5.3 Inkraftsetzung
Dieses Finanzleitbild wurde vom Gemeinderat an der Sitzung vom 29. November 2023 genehmigt und per 1. Dezember 2023 in Kraft gesetzt.
Gemeindevorstehung Mauren
gez. Peter Frick
Gemeindevorsteher
6. Anhang – Zielvorgaben laufende und investive Rechnung
Gültig für die Legislatur: 2023 – 2027, GR-Beschluss vom: 29.11.2023
6.1 Eckwerte
a) Die laufende Rechnung schliesst mindestens mit einem ausgeglichenen Jahresergebnis
ab.
b) Das absolute Wachstum der Aufwendungen der laufenden Rechnung übersteigt dasjenige der Erträge nicht.
c) Das Verhältnis der Selbstfinanzierungsmittel und der Nettoinvestitionen beträgt
mindestens 100 %.
d) Das Verhältnis zwischen dem Finanzvermögen und den Fremden Mitteln beträgt
mindestens 420 %.
e) Das Verhältnis zwischen dem Finanzvermögen und den betrieblichen Aufwendungen
liegt zwischen dem ein- bis dreifachen.
f) Der Mindest-Liquiditätsbestand liegt zwischen dem vier- bis sechsfachen der monatlichen Ausgaben.
