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title: "Verordnung über die Verteilung von asylsuchenden, vorläufig aufgenommenen und von schutzbedürftigen Personen ohne Aufenthaltsbewilligung"
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provisions: 6
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# Verordnung über die Verteilung von asylsuchenden, vorläufig aufgenommenen und von schutzbedürftigen Personen ohne Aufenthaltsbewilligung

## Art. 1 {#art_1}

1 Die asylsuchenden, vorläufig aufgenommenen und die schutzbedürftigen
Personen ohne Aufenthaltsbewilligung werden im Verhältnis zur jeweiligen
zivilrechtlichen Bevölkerung auf die Bezirke verteilt.

## Art. 2 Verteilung der Asylsuchenden – V 114.23.12 {#art_2}

1 Für die Errichtung von Sammelunterkünften mit mindestens 50 Plätzen für
die Erstaufnahme wird der Kanton in vier Regionen unterteilt.
2 Die vier Regionen sind: der Süden mit den Bezirken Greyerz, Vivisbach
und Glane; das Zentrum mit der Stadt Freiburg und mit dem Bezirk Saane-
Land; der Westen mit dem Broyebezirk und dem französischsprachigen Seebezirk; der Norden mit dem deutschsprachigen Seebezirk und dem Sensebezirk.
3 Jede Region umfasst auf ihrem Gebiet unter anderen Aufnahmemöglichkeiten zumindest eine Sammelunterkunft für die Erstaufnahme mit mindestens
50 Plätzen.
4 Für die Berechnung der Verteilung nach Bezirk (s. Art. 1) ist der Standort
einer Sammelunterkunft für die Erstaufnahme massgebend.

## Art. 3 {#art_3}

1 Die Gemeinderäte der Gemeinden, in denen eine Sammelunterkunft für die
Erstaufnahme vorgesehen ist, werden informiert:
a) im Voraus, wenn es sich um eine Sammelunterkunft mit mehr als 15
Plätzen handelt;
b) im Zeitpunkt des Abschlusses eines Vertrags, wenn es sich um eine
Sammelunterkunft mit weniger als 15 Plätzen handelt.

## Art. 4 {#art_4}

1 Das Kantonale Sozialamt und das freiburgische Rote Kreuz verfügen für die
Umsetzung des Grundsatzes nach Artikel 1 über eine Frist von 5 Jahren.

## Art. 5 {#art_5}

1 Der Beschluss vom 13. April 1999 über die Verteilung der asylsuchenden
und vorläufig aufgenommenen Personen im Kanton (SGF 114.23.12) wird
aufgehoben.

## Art. 6 {#art_6}

1 Diese Verordnung tritt am 1. Mai 2002 in Kraft.
Verteilung der Asylsuchenden – V 114.23.12
Änderungstabelle – Nach Beschlussdatum
Beschluss Berührtes Element Änderungstyp Inkrafttreten Quelle (ASF seit 2002)
23.04.2002 Erlass Grunderlass 01.05.2002 2002_037
14.11.2002 Art. 4 geändert 01.01.2003 2002_120
Änderungstabelle – Nach Artikel
Berührtes Element Änderungstyp Beschluss Inkrafttreten Quelle (ASF seit 2002)
Erlass Grunderlass 23.04.2002 01.05.2002 2002_037
Art. 4 geändert 14.11.2002 01.01.2003 2002_120
