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title: "Bebauungsplan 141: Riehen Äussere Baselstrasse / Bettingerstrasse / Burgstrasse / Rebenstrasse (Areal «Im Glögglihof»)"
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# Bebauungsplan 141: Riehen Äussere Baselstrasse / Bettingerstrasse / Burgstrasse / Rebenstrasse (Areal «Im Glögglihof»)

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Bebauungspläne und spezielle Bauvorschriften RiE 731.150.141
Bebauungsplan 141: Riehen Äussere Baselstrasse / Bettingerstrasse /
Burgstrasse / Rebenstrasse (Areal «Im Glögglihof»)
(BP 141)
Vom 10. Februar 1993 (Stand 28. März 1993)
Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt,
auf Antrag des Regierungsrates und gestützt auf § 8 des Hochbautengesetzes vom 11. Mai 1939,
beschliesst:
Für den Text des Bebauungsplans siehe den Anhang.
Link zu den Bebauungsplänen und Dokumenten in OEREBlex im Geoportal:
https://oereblex.bs.ch/api/geolinks/245.html
Bebauungspläne und spezielle Bauvorschriften RiE 731.150.141
Änderungstabelle - Nach Beschluss
Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle
10.02.1993 28.03.1993 Erlass Erstfassung 1993
Bebauungspläne und spezielle Bauvorschriften RiE 731.150.141
Änderungstabelle - Nach Artikel
Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Fundstelle
Erlass 10.02.1993 28.03.1993 Erstfassung 1993
Spezielle Bauvorschriften / Bebauungspläne RiE 731.150.141
Riehen
Äussere Baselstrasse / Bettingerstrasse / Burgstrasse / Rebenstrasse (Areal «Im Glögglihof»)
GRB vom 10. Februar 1993
Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt, auf Antrag des Regierungsrates und gestützt auf § 8 des
Hochbautengesetzes vom 11. Mai 1939, beschliesst:
1.
Der Überbauungsplan Nr. 11’788 des Amtes für Kantons- und Stadtplanung vom 19. August 1992 wird
verbindlich erklärt.
2.
Zum Überbauungsplan werden folgende ergänzende spezielle Bauvorschriften erlassen:
a) Auf dem sich innerhalb des Planungsperimeters befindlichen Areal darf eine Bruttogeschossfläche von maximal 20’000 m2 entsprechend der im Überbauungsplan dargestellten Baukuben
und Stockwerkszahlen realisiert werden.
b) Die im Überbauungsplan eingetragenen Profile für die verschiedenen Gebäudetypen sind
massgebend. Die Kote von 290,06 m ü. M. darf, ausser durch Liftaufbauten, nicht überschritten werden.
c) Es dürfen höchstens 166 Parkplätze erstellt werden.
d) Es sind mindestens 315 Velo-/Mofaplätze einzurichten.
e) Die Überbauung ist behindertengerecht (hindernisfrei) auszuführen.
f) Die Überbauung ist an den Wärmeverbund Riehen-Dorf anzuschliessen.
g) Sämtliche Häuser und Mietobjekte sind an die Ortsantennenanlage anzuschliessen. Aussenantennen sind nicht zulässig.
h) Mit dem Baubegehren ist ein verbindlicher Umgebungsgestaltungs- und Bepflanzungsplan zur
Genehmigung einzureichen.
i) Die Flachdächer sind mit einer Extensivbegrünung zu versehen.
k) Das zuständige Departement kann ausnahmsweise Abweichungen vom Überbauungsplan und
von den speziellen Bauvorschriften zulassen, sofern das Gesamtkonzept nicht beeinträchtigt
wird.
Dieser Beschluss ist zu publizieren; er unterliegt dem Referendum. 1)
Link zu den Bebauungsplänen und Dokumenten in OEREBlex im Geoportal:
https://oereblex.bs.ch/api/geolinks/245.html
1) Wirksam seit 28. 3. 1993.
