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title: "Verordnung über das Waldreservat Le Canada"
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place: "Fribourg"
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provisions: 2
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# Verordnung über das Waldreservat Le Canada

## Art. 1 Waldreservat Le Canada – V 721.3.41 {#art_1}

1 Der Wald, der sich innerhalb des Perimeters des am 16. Dezember 2024
vom Amt für Wald und Natur erstellten Plans befindet und eine Fläche von
24,37 ha umfasst, wird zum Waldreservat Le Canada erklärt. Es handelt sich
um ein Totalreservat.
2 Der Plan des Perimeters ist Bestandteil dieser Verordnung und kann beim
Amt für Wald und Natur eingesehen werden.
3 Das Waldreservat bleibt ab dem 16. Dezember 2024 für die Dauer von 50
Jahren bestehen.

## Art. 2 Waldreservat Le Canada – V 721.3.41 {#art_2}

1 Innerhalb des Reservats sind sämtliche waldbaulichen Eingriffe und die Erstellung von Bauten und Anlagen verboten.
2 Folgende Eingriffe und Tätigkeiten sind jedoch weiterhin möglich:
a) waldbauliche Massnahmen zum Entfernen von Bäumen oder Ästen, die
auf Landwirtschaftsland, auf eine Strasse oder auf einen Weg der sanften Mobilität gefallen sind;
b) Planung, Benutzung, Markierung und Unterhalt dieser Wege sowie Sicherheitsschläge entlang dieser Wege;
c) Eingriffe im Falle von Borkenkäferkalamitäten im Waldreservat, sofern
dadurch benachbarte Wälder bedroht werden; solche Eingriffe müssen
vom Amt für Wald und Natur verordnet werden;
d) Massnahmen zur Bekämpfung von invasiven gebietsfremden Arten;
e) Zugang für den periodischen Unterhalt (Reinigung, Reparatur, Sanierung) von Gräben, Wasserleitungen und Kanalisationen;
f) Ausüben der Jagd und Sammeln von Pilzen unter Vorbehalt der
einschlägigen Gesetzgebung.
3 Bei waldbaulichen Massnahmen nach Artikel 2 Abs. 2 Bst. a werden die
Bäume in den Wald gezogen oder im Wald belassen.
4 Bei Eingriffen gegen Borkenkäfer wird gefälltes Holz im Reservat am Boden liegengelassen, nachdem es ausgeästet und allenfalls entrindet wurde.
Waldreservat Le Canada – V 721.3.41
Änderungstabelle – Nach Beschlussdatum
Beschluss Berührtes Element Änderungstyp Inkrafttreten Quelle (ASF seit 2002)
21.04.2026 Erlass Grunderlass 01.12.2025 2026_038
Änderungstabelle – Nach Artikel
Berührtes Element Änderungstyp Beschluss Inkrafttreten Quelle (ASF seit 2002)
Erlass Grunderlass 21.04.2026 01.12.2025 2026_038
