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title: "Nr. 7083 - Lauried zwischen Gubelstrasse - Baarerstrasse - Guthirtstrasse und Lauriedstrasse"
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# Nr. 7083 - Lauried zwischen Gubelstrasse - Baarerstrasse - Guthirtstrasse und Lauriedstrasse

## text {#text}

BAUDEPAATEMENT
BEBAUUNGSPLAN
LAURIED
ZWISCHEN GUBELSTRASSE - BAARERSTRASSE -
GUTHIRTSTRASSE UND LAURIEDSTRASSE
1 :500
PLAN NA: 7083 DATUM : 09. SEPTEMBER 2009 / 27. MAI 201 O
VOM STADTRAT ZUR VORPRÜFUNG EINGEREICHT AM 15. SEPTEMBER 2009
VON DER KANTONALEN BAUDIREKTION VORGEPRÜFT AM: 03. MÄRZ 2010
GGR - VORLAGE NR 2100
VOM: 1. JUNI 2010
1. PUPLIKATION IM AMTSBLATT
NR: 34 UND 35
VOM : 27. AUGUST UND 03. SEPTEMBER
ZIFFER: 4677, 4859
VOM STADTRAT VERABSCHIEDET AM : 1. JUNI 2010
1. ÖFFENTLICHE AUFLAGE AUF DEM BAUDEPARTEMENT
VOM : 27. AUGUST 2010 BIS: 27. SEPTEMBER 2010
VOM GROSSEN GEMEINDERAT BESCHLOSSEN AM : 25. JANUAR 2011
DER PRÄSIDENT: JÜRG MESSMER DER STADTSCHREIBER: ARTHUR CANTIENl
VON DEN STIMMBERECHTIGTEN ANGENOMMEN AM: 15. MAI 2011
2. PUPLIKATION IM AMTSBLATT
NA: 20 UND 21
2. ÖFFENTLICHE AUFLAGE AUF DEM BAUDEPARTEMENT
VOM: 20 . MAI 2011 BIS: 8. JUNI 2011
VOM : 20, UND 27. MAI 2011
ZIFFER: 2931 , 3066
Von der Baudirektion genehmigt am :
Zug, 21. AUG. 2011
SCHEMASCHNITT / ANSICHT A-A
443.00
- - 440.00
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!a:
w 1NNENHOF
i 1 EG422.15
SCHEMASCHNITT / ANSICHT 8-8
443.00
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1§(!)
EG 422.15
-
Der Baudirektor:
443.00
-440,00 -
1 1
1 - 440.00
INNENHOF
422.55
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Anzahl 26013366
Grundstück
Teilgebiet A
Anzahl
Parkfelder Anteil Fahrradabstellplätze
2153/2702
Teilgebiet B
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19 7.04%
23 8.52%
0 0.00%
15 5.56%
3 1.11%
16 5.93%
12 4.44%
33 12.22%
9 3.34%
8 2.96%
20 7.41%
30 11.11%
8 2.96%
7 2.59%
7 2.59%
7 2.59%
6 2.22%
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Guthirtstrasse
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LEGENDE
INHALT DES BESCHLUSSES
•••••• BEBAUUNGSPLANPERIMETER
•••••••• ABGRENZUNG TEILGEBIET B
NEUE BAULINIE ZU GENEHMIGEN
------ AUFZUHEBENDE BAULINIE ZU GENEHMIGEN
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TEILGEBIET B
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BAUBEREICH A6:
MAX. 6 VOLLGESCHOSSE (ATTIKAGESCHOSS NICHT ZULÄSSIG)
WOHNANTEIL MIN. 0%
BAUBEREICH Af5:
MAX. 5 VOLLGESCHOSSE (ATTIKAGESCHOSS NICHT ZULÄSSIG)
WOHNANTEIL MIN. 0%
BAUBEREICH AW6 :
MAX. 6 VOLLGESCHOSSE (ATTIKAGESCHOSS NICHT ZULÄSSIG)
WOHNANTEIL MIN. 50%
BAUBEREICH AW5 :
MAX. 5 VOLLGESCHOSSE (ATTIKAGESCHOSS NICHT ZULÄSSIG)
WOHNANTEIL MIN, 50%
BAUBEREICH W6:
MAX. 6 VOLLGESCHOSSE (ATTIKAGESCHOSS NICHT ZULÄSSIG)
WOHNANTEIL MIN. 80%
BAUBEREICH W5:
MAX. 5 VOLLGESCHOSSE (ATTIKAGESCHOSS NICHT ZULÄSSIG)
WOHNANTEIL MIN. 80%
MAX. 6 VOLLGESCHOSSE (ATTIKAGESCHOSS NICHT ZULÄSSIG)
OBERKANTE DACH MAX. 443.00 M.Ü.M.
BEREICH FÜR EIN- UND AUSFAHRT TIEFGARAGE
PROVISORISCHE ODER BESTEHENDE EIN- UND AUSFAHRT TIEFGARAGE,
LAGE SCH EMATISCH
ANSCHLUSSACHSE TIEFGARAGE 1. UG - 3.UG
ÖFFENTLICHER ZUGANG ZUR TIEFGARAGE, LAGE SCHEMATISCH
BEREICH FÜR ANLIEFERUNG, LP-GE SCHEMATISCH
DURCHGANG, MITTIG GRENZE GS 519 UND 527
LICHTE HÖHE MIN. 4.00 M, BREITE MIN. 7.00 M
DURCHGANG, LAGE SCHEMATISCH,
LICHTE HÖHE MIN. 4.00 M, BREITE MIN. 4.00 M (GS 505: BREITE MIN. 3.60 M)
UNENTGELTLICHES ÖFFENTLICHES FUSSWEGRECHT
UNENTGELTLICHES BESCHRÄNKTES ÖFFENTLICHES FAHRWEGRECHT FÜR UNTERHALTS-
FAHAZEUGE, NOTZUFAHRT ETC.
EINHEITLICHE AUSSENRAUMGESTALTUNG GEMÄSS KONZEPT AUSSENRAUM SOWIE
BETRIEBS- UND GESTALTUNGSKONZEPT LAURIEDSTRASSE VOM 26. MAI 2010
SPIEUPLATZ, SPIELFLÄCHE
DEZENTRALE ENTSORGUNGSSTELLEN, LAGE-SCHEMATISCH
FEUERWEHAZUFAHRT
ANLIEFERUNG
HOCHSTAMMBÄUME, LAGE SCHEMATISCH
INFORMATIONSINHALT
RRB 10.11 .1903
RRB 17.04.1961
-+---+--
0 5 10 15 20
GENEHMIGTE BAULINIEN
GENEHMIGTE ARKADENBAULINIE
NEUE BAUUNIE ZU GENEHMIGEN GEMÄSS SEPERATEM KANTONALEN VERFAHREN
AUFZUHEBENDE BAUUNIE ZU GENEHMIGEN GEMÄSS SEPERATEM KANTONALEN
VERFAHREN
STRASSENRÄNDER GEMÄSS GENERELLEN PROJEKTEN
30 40 50m
BESTIMMUNGEN
1. Ziel und Zweck des Bebauungsplanes
1.1 Der Bebauungsplan Lauried bezweckt
• die Voraussetzungen für eine qualitätsvolle Überbauung und für einen Übergang von der Mischnutzung an der
Baarerstrasse zum Wohngebiet an der Laurledstrasse zu schaffen
- die östlich des Bebauungsplangebietes gelegenen Wohngebiete vor Lärmimmissionen zu schützen
- das Überbauungs-, Erschliessungs- und Freiraumkonzept zu sichern.
1.2 Der Bebauungsplan ist in die Teilgebiete A und B gegliedert. Das Teilgebiet A enthält die entsprechende detaillierten
Regelungen . Für das Teilgebiet B ist der Bebauungsplan Lauried, Plan Nr. 7083, Im ordentlichen Verfahren zu ergänzen.
2. Bebauung
2.1 Bauten, Anlagen und Aussenräume sind so zu konzipieren und zu gestalten, dass hinsichtlich Massstäblichkeit. Formensprache, Gliederung, Materialwahl, Farbgebung und Bepflanzung eine sehr gute Gesamtwirkung erzielt wird. Dies gilt
auch für eine etappierte Realisierung .
2.2 Hauptgebäude dürfen nur innerhalb der im Plan entsprechend festgelegten Baubereiche erstellt werden . Das Nutzungsmass
wird durcll das Volumen aus Baubereich und der maximalen Höhe Oberkante Dach bestimmt. Die Höhen Oberkante Dach
sind wie folgt festgelegt:
- Für die Baubereiche AS, AWS und WS : 440.00 M.ü.M.
- Für die Baubereiche A6, AW6 und W6 : 443.00 M.ü.M.
2.3 In den Baubereichen A6, AW6 und W6 dürfen die festgelegte Höhe Oberkent Dach von keinem Gebäudeteil durchstossen
werden. Davon ausgenommen sind Kamine, Sonnenkollektoren und kleinere Aufbauten deren Standort technisch bedingt ist.
Dachausstiege sind auf das absolute Minimum zu beschränken und so anzuordnen, dass sie von unten her nicht einsehbar
sind.
2.4 Unter Einhaltung der maximalen Höhen Oberkant Dach sind die Geschosshöhen frei einteilbar.
2.5 Jede Wohnung muss mindestens einen gedeckten Gartensitzplatz, Balkon oder Terrasse innerhalb der Baubereiche enthalten.
Vorspringende und auskragende Bauteile wie Vortreppen, Balkone, Erker und Dachvorsprünge dürfen nicht über die
Baubereiche hinausragen.
Bei den Grundstücken GS 5'19 , 520 und 527 sind entlang der Nordfassade Erker und Balkone vom 1. bis 4. Obergeschoss
zulässig . Diese dürfen auf maximal einem Drittel der Gebäudelänge maximal 1.5m über das Baufeld hinausragen.
Die Hauptfassade hat deutlich erkennbar zu bleiben.
2.6 Kleinbauten sind im ganzen Bebauungsplangebiet nicht zulässig.
2.7 Bauvorhaben haben mindestens den MINERGIE®-Standard 2009 einzuhalten. Maximal 60% des zulässigen Wärmebedarfs
dürfen mit nicht erneuerbarer Energie gedeckt werden . Sofern die örtlichen Verhältnisse dies verunmöglichen, kann der
Stadtrat diesen Anteil erhöhen.
2.8 Der Übergang zwischen den Tellgebieten A und B muss so ausgebildet werden, dass eine harmonische Gesamtsituation
entstel7t. Die Fassade muss entsprechend gestaltet werden. Im Rahmen des Baubewil ligungsverfahrens sind auf der
Südfassade des GS 520 entsprechende Massnahmen wie durchgehende Befensterungen zu verlangen.
3. Nutzung
3.1 Die Nutzung wird durch das Volumen bestimmt. Es sind nicht und mässig störende gewerbliche Nutzungen,
Dienstleistungen und Wohnen zulässig.
3.2 An der Baarerstrasse sind bei Neubauten die Erdgeschosse so auszugestalten, dass sie eine multifunktionale Nutzung
zulassen.
4. Aussenraum
4.1 Das Konzept Aussenraum sowie das Betriebs- und Gestaltungskonzept Lauriedstrasse vom 26. Mai 201 Osind für die
weitere Bearbeitung als Konzept verbindlich und stellen einen Bestandteil dieses Bebauungsplanes dar.
4.2 Mit dem Baugesuch des ersten Bauvorhabens Ist ein detaillierter Umgebungsplan für das ganze Gebiet basierend auf
dem Konzept Aussenraum und dem Betriebs- und Gestaltungskonzept Lauriedstrasse vom 26. Mai 2010 einzureichen .
Dieser ist für alle weiteren Bauvorhaben verblndlich.
4.3 Der Bau und die Gestaltung gemäss Vorgaben von Punkt 4.1 der Strassen- und Freiräume innerhalb des Perimeters sind
Aufgaben der privaten Grundeigentümer. Die Realisierung hat zusammen mit der jeweiligen Bauetappe der angrenzenden
Hochbauten zu erfolgen.
4.4 Der lnnenl7of ist mit grossen Bäumen zu bepflanzen . Die dafür notwendige Überdeckung mit mindestens 1.20 m pflanzsubstrat
w1rd mit modelliertem Rasen erreicht.
4.5 Mindestens die Hälfte der Fläche des Innenhofes muss als Frei- oder Spielfläche ausgestaltet und für Bewohner
und Beschäftigte frei zugänglich sein .
4.6 Dachaufsichten sind in die architektonische Gesamtgestaltung der Gebäude einzubeziehen . Sie sind extensiv zu begrünen,
sofern diese nicht als Aufenthaltsflächen genutzt werden.
4.7 Das auf Dach- und Belagsflächen anfallende Meteorwasser Ist zu retensieren.
4.8 Der Umgebungsplan ist bei der Entwicklurig des Teilgebietes B entsprechend zu ergänzen.
5. Erschliessung
5.1 Die Erschllessung des Bebauungsplangebietes für den motorisierten Individualverkehr ist ab der Guthirtstrasse zulässig.
5.2 Die Einmündung der Bleichistrasse In die Baarerstrasse ist spätestens mit der Fertigstellung der Gebäude im heutigen
Knotenbereich Baarer-/Bleichistrasse zu schliessen .
6. Parkierung
6.1 330 Parkfelder sind maximal zulässig . Für die minimale Anzahl zu erstellender Parkfelder gilt das Parkplatzreglement.
Für Bewohner und Beschäftigte sind 270 Parkfelder zulässig (235 im Teilgebiet A und 35 Im Teilgebiet 8) . Die Aufteilung
der Parkfelder auf die Grundstücke erfolgt gemäss Tabelle. Für Besucher und Kunden im Bebauungsplanperimeler sind
30 Parkfelder zulässig. Diese sind zwingend zu erstellen. Sie sind zusammenzufassen und in der Nähe der Ein- und Ausfahrt
der Tiefgarage zu realisieren. Zusätzlich sind 30 öffentliche Parkfelder zulässig. Sie dienen unter anderem als Besucherparkfelder der GS 2090 und 2215 (nördlich der Guthirtstrasse) .
6.2 Sämtliche Parkfelder für Bewohner und Beschäftigte sowie Besucher und Kunden müssen unterirdisch In einer llefgarage
angeordnet werden. Die Tiefgarageneinfahrt Ist auf GS 2153 und 2173 im Gebäude anzuordnen. Die Tiefgarage muss
auf allen Grundstücken durchgehend von Grundstücksgrenze zu Grundstücksgrenze gemäss Parkierungskonzept Im
Planungsbericht zum Bebauungsplan gebaut werden. Mit der Überbauung der Grundstücke 515, 519,520, 527 und 2863
muss die Tiefgarage jeweils bis Mitte Strassengrundstück GS 518 gebaut werden . Abweichungen von der Anschlussachse
in der Tiefgarage setzen die schriftlichen Zustimmung der betroffenen Grundstücksbesitzer voraus.
Anschlusskote 1. UG ca. 418.80 M.ü.M.
Anschlusskote 2. UG ca. 415.90 M.ü.M.
Anschlusskote 3. UG ca. 413.10 M.ü.M.
6.3 Mit der Inbetriebnahme der durchgehenden Tiefgarage sind bestehende Tiefgarageneinfahrten und allfällige Provisorien
aufzuheben und zurückzubauen. Bis zur Inbetriebnahme der durchgehenden Tiefgarage können die GS 519, 520 und 527
mit einer provisorischen Ein- und Ausfahrt oder einem Autolift zur Tiefgarage erschlossen werden .
6.4 Innerhalb der Tiefgarage bestehen unentgeltliche gegenseitige Fuss- und Fahrwegrechte zu Gunsten und zu Lasten aller
Parzellen innerhalb des Perimeters (Ausnahme Strassenparzellen GS 528) .
6.5 Die Erstellungskosten für die 30 Besucher- und Kundenparkplätze des Bebauungsp1anperimeters werden im Verhältnis der
zugeteilten Parkplätze für Bewohner und Beschäftigte aufgeteilt. Die Erstellungskosten für die 30 zusätzlichen öffentlichen
Parkfelder gehen zu Lasten des Erstellers.
6.6 Die Erstellungskosten des Rampenbauwerks sowie die Unterhaltskosten der Tiefgarage werden anteilsmässlg auf Grund der
realisierten Parkfelder aufgeteilt.
6.7 An der Guthirtstrasse ist 1 Bereich für die Anlieferung zulässig.
Entlang der Laurledstrasse sind 4 Bereiche für dle Anlieferung zulässig.
6.8 Es sind mindestens 500 Fahrradabstellplätze zu erstellen. Die Aufteilung der Fallrradabstellplätze auf die Grundstücke
erfolgt gemäss Tabelle. Mindestens 50% der minimal zu erstellenden Anzahl Fahrradabstellplätze sind an gut zugänglichen
Lagen, in der Nähe der Hauszugänge vorzusehen .
7. Lärmschutz
lm Planungsgebiet sind die Immissionsgrenzwerte der Lärmemptindlichkeitsstufe ES III gemäss der eidgenössischen
Lärmschutzverordnung elnzuhatten.
8. Allgemeine Bestimmungen
Sofern der Bebauungsplan keine abweichenden Bestimmungen enthält, gelten die Vorsch riften der jeweiligen Bauordnung
und des Zonenplanes. Der Stadtrat kann im Sinne von§ 31 der Verordnung zum Planungs- und Baugesetz vom
16. November 1999 Ausnahmen gestatten. Eintragungen ausserhalb des Bebauungsplanperimeters sind rechtlich nicht
verbindlich.
