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title: "Verordnung über das Wasserskifahren unterhalb Rheinfelden"
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provisions: 5
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# Verordnung über das Wasserskifahren unterhalb Rheinfelden

## § 1 {#par_1}

1 Das Wasserskifahren ist auf dem zum Kanton Basel-Landschaft gehörenden
Teil des Rheins mit Ausnahme der in § 2 bezeichneten Strecke verboten.

## § 2 {#par_2}

1 Zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang ist das Wasserskifahren in
der Stauhaltung Birsfelden zwischen Rhein-km 156.5 und 159.0 gestattet.

## § 3 {#par_3}

1 Für das Wasserskischleppen wird die Höchstgeschwindigkeit gegen das Ufer
gemessen auf 40 km/h festgesetzt.
2 Während des Schleppvorganges muss ausser dem Schiffsführer noch eine
weitere Person im Schleppboot anwesend sein, die fähig und in der Lage ist,
die geschleppten Wasserskifahrer und die Fahrstrecke zu beobachten.
3 Wasserskifahrer und Schleppboote müssen einen Mindestabstand von 30 m
zum Ufer sowie einen Mindestabstand von 20 m zu badenden Personen, zu
Fahrwasserzeichen, zu fahrenden und stilliegenden Fahrzeugen, zu schwimmenden Geräten und zu Strombauwerken einhalten.

## § 4 {#par_4}

1 Das Schleppen von Flugkörpern (Flugdrachen, Flugfallschirmen und ähnlichen Geräten) ist auf der gesamten in § 1 genannten Rheinstrecke verboten.

## § 5 {#par_5}

1 Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 1977 in Kraft.
1) SR 747.224.211
* Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 26.496
2 487.2
Änderungstabelle - Nach Beschlussdatum
Beschlussdatum Inkraft seit Element Wirkung Publiziert mit
05.09.1977 01.10.1977 Erlass Erstfassung GS 26.496
* Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 26.496
3 487.2
Änderungstabelle - Nach Paragraf
Element Beschlussdatum Inkraft seit Wirkung Publiziert mit
Erlass 05.09.1977 01.10.1977 Erstfassung GS 26.496
* Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 26.496
Erlasstitel Verordnung über das Wasserskifahren unterhalb Rheinfelden
SGS-Nr. 487.2
GS-Nr. 26.496
Erlassdatum 5. September 1977
In Kraft seit 1. Oktober 1977
> Übersicht Systematische Gesetzessammlung des Kantons BL
Hinweis: Die Links führen in der Regel zum Landratsprotokoll (2. Lesung),
woselbst weitere Links auf die entsprechende Landratsvorlage, auf den Kommissionsbericht an den Landrat und das Landratsprotokoll der 1. Lesung zu finden
sind. > Mehr
Änderungen / Ergänzungen / Aufhebungen (chronologisch absteigend)
Datum GS-Nr. In Kraft seit Bemerkungen
